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   BFH, 05.07.1968 - III R 12/67   

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https://dejure.org/1968,650
BFH, 05.07.1968 - III R 12/67 (https://dejure.org/1968,650)
BFH, Entscheidung vom 05.07.1968 - III R 12/67 (https://dejure.org/1968,650)
BFH, Entscheidung vom 05. Juli 1968 - III R 12/67 (https://dejure.org/1968,650)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Kapitalgesellschaft - Einfluß auf Geschäftsführung - Gemeiner Wert - GmbH - Nennkapital

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 93, 243
  • BStBl II 1968, 734
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BFH, 23.07.1976 - III R 79/74

    Ermittlung des gemeinen Werts von Aktien und Anteilen ohne Einfluß auf die

    Sind die Verhältnisse des Einzelfalles dafür maßgebend (BFHE 93, 243), ob kein Einfluß auf die Geschäftsführung besteht, so ist nicht auf die tatsächliche Mehrheitsbildung in der Zeit vor dem Feststellungszeitpunkt, sondern auf die Gestaltungsmöglichkeiten aufgrund der Beteiligungsverhältnisse an der Gesellschaft abzustellen.

    Ein solcher Fall lag der BFH-Entscheidung vom 5. Juli 1968 III R 12/67 (BFHE 93, 243, BStBl II 1968, 734) zugrunde.

    Der Senat hat allerdings in der Entscheidung III R 12/67 ausgeführt, die Minoritätsrechte seien so gering, daß man nicht deswegen von einer "Einflußmöglichkeit auf, die Geschäftsführung" sprechen könne.

  • BFH, 24.01.1975 - III R 4/73

    Zur Frage, wann Anteile an einer GmbH Einfluß auf die Geschäftsführung gewähren;

    Der Senat hält daran fest, daß für die Entscheidung, ob ein Anteil an einer GmbH keinen Einfluß auf die Geschäftsführung gewährt, die Verhältnisse des Einzelfalles maßgebend sind (BFHE 93, 243).

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann nur nach den Verhältnissen des Einzelfalles entschieden werden, ob diese Voraussetzung vorliegt (vgl. Urteil vom 5. Juli 1968 III R 12/67, BFHE 93, 243, BStBl II 1968, 734).

  • FG Hessen, 28.11.2006 - 1 K 411/06

    Anteilsbewertung nach dem Stuttgarter Verfahren - Abschlag für Anteile ohne

    So habe der BFH in dem Urteil vom 05.07.1968 III R 12/67, Bundessteuerblatt (BStBl) II 1968, 734, in dem Fall einer AG, bei der der gemeine Wert der Aktien des mit 62 % beteiligten Hauptaktionärs mit 230 % angesetzt worden sei, akzeptiert, dass der gemeine Wert der Aktien der mit 9 % beteiligten Klägerin ebenso wie der der übrigen mit jeweils weniger als 5 % beteiligten Aktionäre mit nur 168 % angesetzt wurde, was einem Abschlag von fast 27 % entspreche.

    Soweit sich die Klägerin auf das Urteil des BFH in BStBl II 1968, 734, beruft, kann diese Entscheidung eine andere Beurteilung nicht rechtfertigen.

  • BFH, 05.05.1993 - II R 60/90

    Pensionszusage an beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer und Stuttgarter

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH richtet sich die Beantwortung der Frage, ob eine Beteiligung Einfluß auf die Geschäftsführung der Gesellschaft gewährt, nach den konkreten Verhältnissen des Einzelfalles (Urteile vom 5. Juli 1968 III R 12/67, BFHE 93, 243, BStBl II 1968, 734, und vom 6. Oktober 1978 III R 95/76, BFHE 126, 66, BStBl II 1979, 6).

    Dementsprechend gewähren Anteile, die nach Satzung oder Gesellschaftsvertrag kein Stimmrecht vorsehen (z.B. stimmrechtslose Vorzugsaktien), grundsätzlich keinen Einfluß auf die Geschäftsführung (vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 93, 243, BStBl II 1968, 734).

  • BFH, 28.03.1990 - II R 108/85

    Annahme von Anteilen ohne Einfluß auf die Geschäftsführung und Berücksichtigung

    Anteile, mit denen aufgrund ihrer Höhe keine Minderheitsrechte verbunden sind, vermitteln regelmäßig keinen Einfluß auf die Geschäftsführung; das sind bei der GmbH Anteile von weniger als 10 v. H. (vgl. BFH-Urteil vom 5. Juli 1968 III R 12/67, BFHE 93, 243, BStBl II 1968, 734).
  • FG Köln, 25.04.2001 - 4 K 3475/98

    Kein Abschlag wegen fehlenden Einflusses auf die Geschäftsführung bei 100%iger

    Ausgehend von diesen Beteiligungsquoten an Gesellschafter-Pool seien zwar die betragsmäßigen Grenzen unterschritten, die der Rechtsprechung für die Annahme eines fehlenden Einflusses auf die Geschäftsführung gezogen habe (Hinweis insbesondere auf BFH-Urteile vom 5.7.1968, BStBl II 1968, 734; vom 23.7.1976 III R 79/74, BStBl II 1976, 706 und vom 6.10.1978 III R 95/76, BStBl II 1979, 6).
  • FG Köln, 16.01.1997 - 4 K 5081/91

    Rechtswidrigkeit von steuerlichen Feststellungsbescheiden mangels inhaltlicher

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  • BFH, 05.06.1970 - III R 33/68

    Kapitalgesellschaft - Eigene Anteile - Bewertungsfähige Wirtschaftsgüter -

    Es könnte dann für diese Anteile eine Wertermittlung nach Abschn. 80 VStR 1963 in Betracht kommen (vgl. dazu das BFH-Urteil III R 12/67 vom 5. Juli 1968, BFH 93, 243, BStBl II 1968, 734).
  • FG Köln, 14.01.1998 - 4 K 4468/96

    Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, die keinen Kurswert i. S. v. §

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  • BFH, 05.10.1973 - III R 8/72

    GmbH - Bewertung von Anteilen - Geschäftsführung - Abschlag wegen mangelnden

    Damit hat der Senat unmißverständlich zum Ausdruck bringen wollen, daß zwar die Frage, unter welchen Voraussetzungen Aktien oder Anteile nur geringen Einfluß auf die Geschäftsführung gewähren, nach seiner Rechtsprechung (Urteil des Senats vom 5. Juli 1968 III R 12/67, BFHE 93, 243, BStBl II 1968, 734) nur nach den Verhältnissen im Einzelfall entschieden werden könne, aber eine Gleichbehandlung mit Zwerganteilen stets ausgeschlossen sei, wenn durch eine Beteiligung von mehr als 25 v. H. über eine Sperrminorität verfügt werde (§ 53 Abs. 2 GmbHG).
  • BFH, 25.11.1970 - III R 122/69

    Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren - Unterlassen des FA - Gesonderte

  • BFH, 12.03.1971 - III R 82/69

    Ermittlung des gemeinen Werts - Nichtnotierte Aktien - Nichtnotierte Anteile -

  • FG Köln, 04.09.1996 - 4 K 398/95

    Sonderbewertung einer Vermögensteuer ; Herabsetzung von Gesellschaftsanteilen

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