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   BFH, 05.07.2005 - III B 149/04   

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https://dejure.org/2005,12670
BFH, 05.07.2005 - III B 149/04 (https://dejure.org/2005,12670)
BFH, Entscheidung vom 05.07.2005 - III B 149/04 (https://dejure.org/2005,12670)
BFH, Entscheidung vom 05. Juli 2005 - III B 149/04 (https://dejure.org/2005,12670)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AO 1977 § 371; ; StGB § ... 266; ; UStG § 2; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1 erster Halbsatz; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 155 FGO; ; FGO § 118 Abs. 2; ; ZPO § 295

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 Abs. 1 § 96 Abs. 1
    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Übernahme von Feststellungen des Strafgerichts

  • datenbank.nwb.de

    Verstoß gegen den Akteninhalt; Verlust des Rügerechts; Marktteilnahme bei kriminellen Tätigkeiten, die auf Verschleierung angelegt sind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 28.07.2004 - IX B 136/03

    Vorfälligkeitsentschädigung; Grundstücksverkauf

    Auszug aus BFH, 05.07.2005 - III B 149/04
    Soweit die Kläger sinngemäß geltend machen, das FG hätte auch unabhängig von einem entsprechenden Beweisantrag (§ 76 Abs. 1 FGO) diese Feststellungen von Amts wegen in das Verfahren einführen müssen, hat sich dem FG unter Berücksichtigung seines Rechtsstandpunktes eine entsprechende Notwendigkeit nicht aufdrängen müssen (vgl. hierzu BFH-Beschlüsse vom 18. März 2004 VII B 53/03, BFH/NV 2004, 978; vom 28. Juli 2004 IX B 136/03, BFH/NV 2005, 43, jeweils m.w.N.).

    Was den Inhalt des vor dem OLG geschlossenen zivilrechtlichen Vergleichs angeht, ist weder vorgetragen noch ersichtlich, weshalb das Zitat des FG aus dem Sitzungsprotokoll möglicherweise unrichtig sein könnte oder aus welchen Gründen sich dem FG aus seiner maßgeblichen Sicht eine weitere Sachverhaltsaufklärung hätte aufdrängen müssen (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2004, 978, und in BFH/NV 2005, 43, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 18.03.2004 - VII B 53/03

    Gundsätzliche Bedeutung; kumulative Urteilsbegründung

    Auszug aus BFH, 05.07.2005 - III B 149/04
    Soweit die Kläger sinngemäß geltend machen, das FG hätte auch unabhängig von einem entsprechenden Beweisantrag (§ 76 Abs. 1 FGO) diese Feststellungen von Amts wegen in das Verfahren einführen müssen, hat sich dem FG unter Berücksichtigung seines Rechtsstandpunktes eine entsprechende Notwendigkeit nicht aufdrängen müssen (vgl. hierzu BFH-Beschlüsse vom 18. März 2004 VII B 53/03, BFH/NV 2004, 978; vom 28. Juli 2004 IX B 136/03, BFH/NV 2005, 43, jeweils m.w.N.).

    Was den Inhalt des vor dem OLG geschlossenen zivilrechtlichen Vergleichs angeht, ist weder vorgetragen noch ersichtlich, weshalb das Zitat des FG aus dem Sitzungsprotokoll möglicherweise unrichtig sein könnte oder aus welchen Gründen sich dem FG aus seiner maßgeblichen Sicht eine weitere Sachverhaltsaufklärung hätte aufdrängen müssen (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2004, 978, und in BFH/NV 2005, 43, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 20.08.1999 - VII B 6/99

    Beiziehung von Strafakten

    Auszug aus BFH, 05.07.2005 - III B 149/04
    Tatsächliche Feststellungen aus einem Strafverfahren werden in den Tatbestand mithin nur übernommen, wenn das FG sich diese Feststellungen im Rahmen der Sachaufklärung ausdrücklich zu Eigen gemacht und in das Verfahren eingeführt hat (vgl. BFH-Beschluss vom 20. August 1999 VII B 6/99, BFH/NV 2000, 215).
  • FG München, 29.07.2004 - 14 K 4355/01

    Selbstständige Tätigkeit eines veruntreuend tätigen leitenden Angestellten;

    Auszug aus BFH, 05.07.2005 - III B 149/04
    Insbesondere haben sich auch die FG dieser Rechtsprechung bzw. Argumentation des BFH angeschlossen (vgl. z.B. FG Münster, Urteil vom 23. Mai 2001 8 K 7105/98 E, G, Entscheidungen der Finanzgerichte 2001, 1291, und zur Unternehmereigenschaft bei der Umsatzsteuer FG München, Urteil vom 29. Juli 2004 14 K 4355/01, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2004, 1361).
  • BFH, 03.07.1991 - X R 163/87

    1. Bankangestellter mit Bankgeschäften in fortgesetzter Untreue zu Lasten der

    Auszug aus BFH, 05.07.2005 - III B 149/04
    Nach dem vom FG zitierten Urteil des BFH vom 3. Juli 1991 X R 163-164/87 (BFHE 164, 556, BStBl II 1991, 802) handelt ein leitender Angestellter, der unter Ausnutzung seiner Vertrauensstellung Bankgeschäfte zu Lasten seiner Bank tätigt und sich dabei der fortgesetzten Untreue schuldig macht, gewerblich.
  • BFH, 17.12.1999 - VII B 183/99

    Beweisantrag; Rügeverlust

    Auszug aus BFH, 05.07.2005 - III B 149/04
    Sofern die Kläger in diesem Zusammenhang die Verletzung des Grundsatzes der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme rügen, ist von einem Rügeverzicht nach § 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung (ZPO) auszugehen, der regelmäßig den Verlust des Rügerechts zur Folge hat, da die in der mündlichen Verhandlung fachkundig vertretenen Kläger ausweislich des Sitzungsprotokolls keinen entsprechenden Beweisantrag gestellt haben (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Dezember 1999 VII B 183/99, BFH/NV 2000, 597).
  • FG Münster, 23.05.2001 - 8 K 7105/98

    Erzielung von Einkünften aus gewerblicher Tätigkeit durch Verkauf unterschlagener

    Auszug aus BFH, 05.07.2005 - III B 149/04
    Insbesondere haben sich auch die FG dieser Rechtsprechung bzw. Argumentation des BFH angeschlossen (vgl. z.B. FG Münster, Urteil vom 23. Mai 2001 8 K 7105/98 E, G, Entscheidungen der Finanzgerichte 2001, 1291, und zur Unternehmereigenschaft bei der Umsatzsteuer FG München, Urteil vom 29. Juli 2004 14 K 4355/01, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2004, 1361).
  • BFH, 11.02.2003 - IV B 151/01

    NZB: grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 05.07.2005 - III B 149/04
    Hat der BFH eine Rechtsfrage entschieden, besteht in der Regel kein Bedarf für eine neuerliche Entscheidung, es sei denn, die FG seien der Rechtsprechung des BFH nicht gefolgt oder im Fachschrifttum oder auch mit der Nichtzulassungsbeschwerde würden gewichtige Argumente gegen diese Rechtsprechung vorgebracht, die der BFH bisher nicht erwogen hat (BFH-Beschluss vom 11. Februar 2003 IV B 151/01, BFH/NV 2003, 1040).
  • BFH, 14.11.2001 - II B 29/00

    NZB; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung der

    Auszug aus BFH, 05.07.2005 - III B 149/04
    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten als solcher kein Verfahrensmangel (vgl. BFH-Beschluss vom 14. November 2001 II B 29/00, BFH/NV 2002, 512).
  • BFH, 23.02.2006 - IX B 111/05

    Ausbauten und Erweiterungen i. S. des § 10i EStG

    b) Für die Rüge unzureichender Sachaufklärung nach Maßgabe des § 76 FGO fehlt es schon an der erforderlichen Darstellung, welche Sachaufklärungsmaßnahmen das FG hätte treffen sollen, welches Ergebnis diese Maßnahmen gehabt hätten und warum die Kläger entsprechende Maßnahmen nicht bereits im erstinstanzlichen Verfahren beantragt haben (BFH-Beschluss vom 5. Juli 2005 III B 149/04, BFH/NV 2005, 2023, m.w.N.).
  • BFH, 24.04.2007 - III B 8/06

    Verstoß gegen den klaren Akteninhalt; Rüge fehlerhafter Beweiswürdigung; keine

    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten als solcher kein Verfahrensmangel (vgl. BFH-Beschluss vom 5. Juli 2005 III B 149/04, BFH/NV 2005, 2023).
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