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   BFH, 05.07.2018 - X B 24/18   

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https://dejure.org/2018,26988
BFH, 05.07.2018 - X B 24/18 (https://dejure.org/2018,26988)
BFH, Entscheidung vom 05.07.2018 - X B 24/18 (https://dejure.org/2018,26988)
BFH, Entscheidung vom 05. Juli 2018 - X B 24/18 (https://dejure.org/2018,26988)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG)... , § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 10a Abs. 1 EStG, § 79 Satz 2 EStG, § 79 Satz 1 EStG, § 86 Abs. 2 Satz 1 EStG, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 135 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Voraussetzungen der mittelbaren Zulageberechtigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der mittelbaren Altersvorsorgezulageberechtigung

  • datenbank.nwb.de

    Voraussetzungen der mittelbaren Zulageberechtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzungen der mittelbaren Zulageberechtigung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 25.03.2015 - X R 20/14

    Altersvorsorgezulage: Mittelbare Zulageberechtigung über den Ehegatten bei

    Auszug aus BFH, 05.07.2018 - X B 24/18
    In seinem --auch vom FG herangezogenen-- Urteil vom 25. März 2015 X R 20/14 (BFHE 249, 475, BStBl II 2015, 709, Rz 39) hat der Senat ausgeführt, entscheidend für die mittelbare Zulageberechtigung sei, dass die dortige Klägerin nicht selbst nach § 10a Abs. 1 EStG begünstigt sei.

    Die vom Kläger zitierten Rechtssätze aus dem vorinstanzlichen Urteil und dem Senatsurteil in BFHE 249, 475, BStBl II 2015, 709 widersprechen einander nicht.

  • BFH, 21.09.2009 - VI B 31/09

    Progressionsvorbehalt bei Elterngeld

    Auszug aus BFH, 05.07.2018 - X B 24/18
    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es insbesondere dann, wenn die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (BFH-Beschlüsse vom 21. September 2009 VI B 31/09, BFHE 226, 329, BStBl II 2011, 382, und vom 5. Februar 2018 X B 161/17, BFH/NV 2018, 527, Rz 13).
  • BFH, 19.01.2011 - X B 43/10

    Grundsätzliche Bedeutung; Gesamtplan-Rechtsprechung

    Auszug aus BFH, 05.07.2018 - X B 24/18
    Außerdem muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig sein (Senatsbeschluss vom 19. Januar 2011 X B 43/10, BFH/NV 2011, 636, Rz 5, m.w.N.).
  • BFH, 18.01.2011 - X B 34/10

    Anforderungen an die Darlegung einer Sachaufklärungsrüge

    Auszug aus BFH, 05.07.2018 - X B 24/18
    Wird die Beschwerde darauf gestützt, dass die Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich sei, weil das FG von der Entscheidung eines anderen Gerichts abgewichen sei, setzt die Darlegung dieses Zulassungsgrundes die Gegenüberstellung einander widersprechender abstrakter Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und der herangezogenen Divergenzentscheidung andererseits voraus (Senatsbeschluss vom 18. Januar 2011 X B 34/10, BFH/NV 2011, 813, unter 1.c, m.w.N.).
  • BFH, 09.06.2015 - X R 14/14

    Wiedereinsetzung von Amts wegen aufgrund fehlerhafter Hinweise in einem amtlichen

    Auszug aus BFH, 05.07.2018 - X B 24/18
    In seiner Entscheidung im ersten Rechtsgang (Urteil vom 9. Juni 2015 X R 14/14, BFHE 250, 19, BStBl II 2015, 931) war der Senat zu dem Ergebnis gekommen, dass der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) für die verbliebenen Streitjahre 2005 und 2006 nicht unmittelbar altersvorsorgezulageberechtigt ist, weil er die nach § 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) erforderliche Einwilligung in die Datenübermittlung nicht innerhalb der dort genannten Frist abgegeben hatte.
  • BFH, 05.02.2018 - X B 161/17

    Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags bei Nichtinvestition

    Auszug aus BFH, 05.07.2018 - X B 24/18
    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es insbesondere dann, wenn die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (BFH-Beschlüsse vom 21. September 2009 VI B 31/09, BFHE 226, 329, BStBl II 2011, 382, und vom 5. Februar 2018 X B 161/17, BFH/NV 2018, 527, Rz 13).
  • BFH, 01.07.2020 - II B 89/19

    Grundsteuerbefreiung für Schulgebäude

    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es auch dann, wenn die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (BFH-Beschluss vom 05.07.2018 - X B 24/18, BFH/NV 2018, 1148, Rz 9).
  • FG Berlin-Brandenburg, 05.11.2018 - 10 K 10106/17

    Altersvorsorgezulage - Zulageberechtigung eines in Österreich arbeitenden

    Entscheidend für die mittelbare Zulageberechtigung ist jedoch, dass der Kläger nicht selbst nach § 10a Abs. 1 EStG begünstigt ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs [BFH] vom 25. März 2015 X R 20/14, Bundessteuerblatt [BStBl] II 2015, 709; BFH-Urteil vom 9. Juni 2015 X R 14/14, BStBl II 2015, 931; BFH-Beschluss vom 5. Juli 2018 X B 24/18, Sammlung der Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 2018, 1148).

    33 Eine abweichende Beurteilung kommt nach Auffassung des erkennenden Senats auch nicht im Hinblick auf die Ausführungen des Bundesfinanzhofs zur Frage der mittelbaren Zulageberechtigung bei Beamten in Betracht, nach denen ein Beamter, der die Einwilligung in die Datenübermittlung nicht innerhalb der gesetzlichen Zwei-Jahres-Frist erteilt hatte und daher nicht gemäß § 79 Satz 1 EStG unmittelbar altersvorsorgezulageberechtigt war, gleichwohl bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 79 Satz 2 EStG mittelbar zulageberechtigt sein konnte (vgl. BFH-Urteil vom 25. März 2015 X R 20/14, BStBl II 2015, 709; BFH-Urteil vom 9. Juni 2015 X R 14/14, BStBl II 2015, 931; BFH-Beschluss vom 5. Juli 2018 X B 24/18, BFH/NV 2018, 1148).

  • FG Berlin-Brandenburg, 05.11.2018 - 10 K 10107/17

    Altersvorsorgezulage - Zulageberechtigung eines in Österreich arbeitenden

    Entscheidend für die mittelbare Zulageberechtigung ist jedoch, dass der Kläger nicht selbst nach § 10a Abs. 1 EStG begünstigt ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs [BFH] vom 25. März 2015 X R 20/14, Bundessteuerblatt [BStBl] II 2015, 709; BFH-Urteil vom 9. Juni 2015 X R 14/14, BStBl II 2015, 931; BFH-Beschluss vom 5. Juli 2018 X B 24/18, Sammlung der Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 2018, 1148).

    33 Eine abweichende Beurteilung kommt nach Auffassung des erkennenden Senats auch nicht im Hinblick auf die Ausführungen des Bundesfinanzhofs zur Frage der mittelbaren Zulageberechtigung bei Beamten in Betracht, nach denen ein Beamter, der die Einwilligung in die Datenübermittlung nicht innerhalb der gesetzlichen Zwei-Jahres-Frist erteilt hatte und daher nicht gemäß § 79 Satz 1 EStG unmittelbar altersvorsorgezulageberechtigt war, gleichwohl bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 79 Satz 2 EStG mittelbar zulageberechtigt sein konnte (vgl. BFH-Urteil vom 25. März 2015 X R 20/14, BStBl II 2015, 709; BFH-Urteil vom 9. Juni 2015 X R 14/14, BStBl II 2015, 931; BFH-Beschluss vom 5. Juli 2018 X B 24/18, BFH/NV 2018, 1148).

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