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BFH, 05.09.2012 - V S 6/12 (PKH) |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Rangverhältnis von Abzweigungsanspruch und Erstattungsanspruch; Nachweis des Erstattungsanspruchs eines Sozialhilfeträgers; Divergenz
- openjur.de
Rangverhältnis von Abzweigungsanspruch und Erstattungsanspruch; Nachweis des Erstattungsanspruchs eines Sozialhilfeträgers; Divergenz
- Bundesfinanzhof
FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 142, ZPO § 114, AO § 218, EStG § 74 Abs 2, SGB 10 § 103, SGB 10 § 104, SGB 10 § 107
Rangverhältnis von Abzweigungsanspruch und Erstattungsanspruch; Nachweis des Erstattungsanspruchs eines Sozialhilfeträgers; Divergenz
- Bundesfinanzhof
Rangverhältnis von Abzweigungsanspruch und Erstattungsanspruch; Nachweis des Erstattungsanspruchs eines Sozialhilfeträgers; Divergenz
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 142 FGO, § 114 ZPO, § 218 AO
Rangverhältnis von Abzweigungsanspruch und Erstattungsanspruch; Nachweis des Erstattungsanspruchs eines Sozialhilfeträgers; Divergenz - rewis.io
Rangverhältnis von Abzweigungsanspruch und Erstattungsanspruch; Nachweis des Erstattungsanspruchs eines Sozialhilfeträgers; Divergenz
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 74 Abs. 1; EStG § 74 Abs. 2
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Abzweigung von Kindergeld durch den Träger der Grundsicherung mangels grundsätzlicher Bedeutung - datenbank.nwb.de
Rangverhältnis zwischen einem Abzweigungsanspruch von Kindern nach § 74 Abs. 1 EStG und einem Erstattungsanspruch von Sozialhilfeträgern; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und der Divergenz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (14)
- FG Münster, 18.02.2010 - 6 K 390/08
Erstattungsanspruch bei nachträglich festgesetztem Kindergeld
Auszug aus BFH, 05.09.2012 - V S 6/12
Dieser Nachweis müsse nach dem Urteil des FG Münster vom 18. Februar 2010 6 K 390/08 AO (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2010, 1140) sowie nach Textziffer 74.2.1.Darüber hinaus ergebe sich aus dem Urteil des FG Münster in EFG 2010, 1140, dass ein Erstattungsanspruch nur gegeben sei, wenn die Klägerin für ihre in ihrem Haushalt lebenden Kinder Sozialleistungen erhalten hätte.
Entgegen dem Vorbringen der Klägerin weicht das angefochtene Urteil nicht von dem Urteil des FG Münster in EFG 2010, 1140 ab.
b) Darüber hinaus enthält das Urteil des FG Münster in EFG 2010, 1140 auch nicht den von der Klägerin behaupteten abstrakten Rechtssatz, wonach ein Erstattungsanspruch erfordere, dass der Kindergeldberechtigte für die in seinem Haushalt lebenden Kinder Sozialleistungen erhalten habe.
aa) Nach dem Leitsatz des FG Münster in EFG 2010, 1140 kommt ein Anspruch des Sozialleistungsträgers auf Erstattung von nachträglich festgesetztem Kindergeld dem Grunde nach in Betracht, wenn der kindergeldberechtigte Elternteil mit seinen Sozialleistungen empfangenden Kindern im Rahmen einer sozialrechtlichen Bedarfsgemeinschaft zusammenlebt.
bb) Eine Divergenz liegt auch nicht insoweit vor, als die Klägerin vorträgt, der Nachweis des Erstattungsanspruchs müsse nach dem Urteil des FG Münster in EFG 2010, 1140 sowie nach Textziffer 74.2.1.
- BFH, 17.04.2008 - III R 33/05
Kein Anspruch des Sozialhilfeträgers auf Erstattung von nachträglich …
Auszug aus BFH, 05.09.2012 - V S 6/12
Unter Bezugnahme auf das Urteil des III. Senats vom 17. April 2008 III R 33/05 (BFHE 221, 47, BStBl II 2009, 919) weist das FG darauf hin, dass ein Erstattungsanspruch dann grundsätzlich ausscheide, wenn Sozialleistungen an ein in einem eigenen Haushalt lebendes Kind erbracht worden seien, während das Kindergeld als Einkommen beim anspruchsberechtigten Elternteil zu berücksichtigen war. - BFH, 21.07.2004 - I B 190/03
NZB: Divergenz; formeller Bilanzenzusammenhang
Auszug aus BFH, 05.09.2012 - V S 6/12
Eine "Divergenz" in der Würdigung von Tatsachen führt aber nicht zur Zulassung der Revision wegen Divergenz (BFH-Beschlüsse vom 21. Juli 2004 I B 190/03, BFH/NV 2004, 1642;… vom 16. April 2002 X B 140/01, BFH/NV 2002, 1046).
- BFH, 16.04.2002 - X B 140/01
Neues Zulassungsrecht; Divergenz i.S.v. § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Altern. FGO n.F.
Auszug aus BFH, 05.09.2012 - V S 6/12
Eine "Divergenz" in der Würdigung von Tatsachen führt aber nicht zur Zulassung der Revision wegen Divergenz (…BFH-Beschlüsse vom 21. Juli 2004 I B 190/03, BFH/NV 2004, 1642; vom 16. April 2002 X B 140/01, BFH/NV 2002, 1046). - BFH, 16.10.1998 - V B 56/98
Kontierungsbüro - Buchführung - Umsatzsteuer - Nichterhebung der Steuer - …
Auszug aus BFH, 05.09.2012 - V S 6/12
Die Zulassung der Revision kommt nur wegen einer klärungsbedürftigen und klärbaren Rechtsfrage in Betracht (BFH-Beschluss vom 16. Oktober 1998 V B 56/98, BFH/NV 1999, 227). - BFH, 05.06.2007 - VII R 65/05
Haftung des GmbH-Geschäftsführers bei Insolvenz der GmbH
Auszug aus BFH, 05.09.2012 - V S 6/12
bb) Für die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheids sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung die Verhältnisse zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (Einspruchsentscheidung) maßgebend (BFH-Urteile vom 21. November 2006 VII R 65/05, BStBl II 2007, 291, 293, unter II.A.;… vom 4. Mai 1993 VII R 82/92, BFH/NV 1994, 285, unter 2.b, m.w.N.; Loose in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 218 AO Rz 33). - BFH, 12.10.2006 - VI B 154/05
Berufliche Veranlassung von Reiseaufwendungen; Sicherung einer einheitlichen …
Auszug aus BFH, 05.09.2012 - V S 6/12
Eine die Rechtseinheit gefährdende Abweichung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO (Divergenz) liegt vor, wenn das FG bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Rechtsauffassung vertritt als der BFH oder ein anderes FG (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. Oktober 2006 VI B 154/05, BFH/NV 2007, 51;… vom 19. April 2010 IV B 38/09, BFH/NV 2010, 1489). - BFH, 21.11.2006 - VII R 68/05
Unterbrechung der Zahlungsverjährung bei fehlender Handlungsfähigkeit - …
Auszug aus BFH, 05.09.2012 - V S 6/12
bb) Für die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheids sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung die Verhältnisse zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (Einspruchsentscheidung) maßgebend (BFH-Urteile vom 21. November 2006 VII R 65/05, BStBl II 2007, 291, 293, unter II.A.;… vom 4. Mai 1993 VII R 82/92, BFH/NV 1994, 285, unter 2.b, m.w.N.; Loose in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 218 AO Rz 33). - FG Niedersachsen, 22.11.2011 - 12 K 52/11
Widerruflichkeit einer Weiterleitungserklärung
Auszug aus BFH, 05.09.2012 - V S 6/12
Da dieser Bescheid nicht das Festsetzungs-, sondern das dem Erhebungsverfahren entsprechende Auszahlungsverfahren betrifft (BFH-Urteil vom 26. August 2010 III R 21/08, BFHE 231, 520), handelt es sich um einen Abrechnungsbescheid nach § 218 Abs. 2 der Abgabenordnung (vgl. FG Niedersachsen, Urteil vom 22. November 2011 12 K 52/11, EFG 2012, 853). - BFH, 04.05.1993 - VII R 82/92
Aufrechnung mit nicht bestandskräftigen Steueransprüchen durch das Finanzamt - …
Auszug aus BFH, 05.09.2012 - V S 6/12
bb) Für die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheids sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung die Verhältnisse zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (Einspruchsentscheidung) maßgebend (BFH-Urteile vom 21. November 2006 VII R 65/05, BStBl II 2007, 291, 293, unter II.A.; vom 4. Mai 1993 VII R 82/92, BFH/NV 1994, 285, unter 2.b, m.w.N.; Loose in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 218 AO Rz 33). - BFH, 26.08.2010 - III R 21/08
Keine Abzweigung von bereits ausgezahltem Kindergeld - Keine Möglichkeit der …
- BFH, 19.04.2010 - IV B 38/09
Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche …
- BFH, 28.05.2009 - VI B 84/08
Grundsätzliche Bedeutung bei Haftung für Lohnsteuer - Rügeverlust hinsichtlich …
- BFH, 04.05.2011 - VI B 152/10
Nur ein Mittelpunkt der Lebensinteressen bei mehreren Wohnungen - Keine doppelte …
- FG Baden-Württemberg, 18.12.2019 - 2 K 1817/17
Keine Rückforderung von Kindergeld vom Kindergeldberechtigten bei Unkenntnis der …
Eine Kenntnis des vorrangigen Leistungsträgers von der Leistung des nachrangigen Leistungsträgers in diesem Sinne kann erst dann angenommen werden, wenn der Erstattungsanspruch hinreichend konkretisiert wurde, also zumindest die Umstände, die im Einzelfall für die Entscheidung über den Erstattungsanspruch maßgeblich sind (Leistung im Einzelnen und ohne Anrechnung von Kindergeld), der Zeitraum, für den die ungekürzte Sozialleistung erbracht wurde und der Zeitraum, für den der Erstattungsanspruch geltend gemacht wird, hinreichend konkret mitgeteilt wurden (dazu vgl. BFH, Beschlüsse vom 5. September 2012 V S 6/12 (PKH), BFH/NV 2012, 1997; vom 5. Juni 2014 VI R 15/12, BStBl II 2015, 145; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9. April 2018 6 K 2194/17, veröffentlicht in Juris).