Rechtsprechung
BFH, 05.09.2013 - XI R 4/10 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
Grundsätzlich keine flächenbezogene Vorsteueraufteilung in Spielhallen - Anforderungen an einen "sachgerechten" Aufteilungsmaßstab - Keine Bindung der Gerichte an norminterpretierende Verwaltungsanweisungen - Rückwirkende Anwendung des § 15a Abs. 1 Satz 1 UStG 1999 i. d. F. ...
- openjur.de
Grundsätzlich keine flächenbezogene Vorsteueraufteilung in Spielhallen; Anforderungen an einen "sachgerechten" Aufteilungsmaßstab; Keine Bindung der Gerichte an norminterpretierende Verwaltungsanweisungen; Rückwirkende Anwendung des § 15a Abs. 1 Satz 1 UStG 1999 i.d.F. des ...
- Bundesfinanzhof
UStG § 9, UStG § ... 15 Abs 4, UStG § 9, UStG § 15 Abs 4, UStG § 15a Abs 1 S 1, UStG § 27 Abs 8, GG Art 3 Abs 1, StÄndG 2003 Art 5 Nr 19 Buchst d, StÄndG 2003 Art 25 Abs 4, EWGRL 388/77 Art 13 Teil B Buchst f, EWGRL 388/77 Art 17 Abs 5, UStR Abschn 208, UStAE Abschn 15.17, UStG § 15 Abs 4, GG Art 2 Abs 1, GG Art 20 Abs 3
Grundsätzlich keine flächenbezogene Vorsteueraufteilung in Spielhallen - Anforderungen an einen "sachgerechten" Aufteilungsmaßstab - Keine Bindung der Gerichte an norminterpretierende Verwaltungsanweisungen - Rückwirkende Anwendung des § 15a Abs. 1 Satz 1 UStG 1999 i.d.F. ...
- Bundesfinanzhof
Grundsätzlich keine flächenbezogene Vorsteueraufteilung in Spielhallen - Anforderungen an einen "sachgerechten" Aufteilungsmaßstab - Keine Bindung der Gerichte an norminterpretierende Verwaltungsanweisungen - Rückwirkende Anwendung des § 15a Abs. 1 Satz 1 UStG 1999 i.d.F. ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 9 UStG 1993, § 15 Abs 4 UStG 1993, § 9 UStG 1999, § 15 Abs 4 UStG 1999, § 15a Abs 1 S 1 UStG 1999 vom 20.12.2001
Grundsätzlich keine flächenbezogene Vorsteueraufteilung in Spielhallen - Anforderungen an einen "sachgerechten" Aufteilungsmaßstab - Keine Bindung der Gerichte an norminterpretierende Verwaltungsanweisungen - Rückwirkende Anwendung des § 15a Abs. 1 Satz 1 UStG 1999 i.d.F. ... - IWW
- IWW
- cpm-steuerberater.de
- Betriebs-Berater
Grundsätzlich keine flächenbezogene Vorsteueraufteilung in Spielhallen
- rewis.io
Grundsätzlich keine flächenbezogene Vorsteueraufteilung in Spielhallen - Anforderungen an einen "sachgerechten" Aufteilungsmaßstab - Keine Bindung der Gerichte an norminterpretierende Verwaltungsanweisungen - Rückwirkende Anwendung des § 15a Abs. 1 Satz 1 UStG 1999 i.d.F. ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit flächenbezogener Vorsteueraufteilung in Spielhallen
- datenbank.nwb.de
Grundsätzlich keine flächenbezogene Vorsteueraufteilung in Spielhallen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Flächenbezogene Vorsteueraufteilung in Spielhallen
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zulässigkeit flächenbezogener Vorsteueraufteilung in Spielhallen
- Jurion (Kurzinformation)
Spielhallenbetreiber darf bei nur durch Stellwände abgegrenzter "Vorsteueraufteilung" keinen Flächenschlüssel verwenden
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Grundsätzlich keine flächenbezogene Vorsteueraufteilung in Spielhallen
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Keine flächenbezogene Vorsteueraufteilung in Spielhallen
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Gemischt genutzte Gebäude in der Einkommen- und Umsatzsteuer
- Umsatzsteuerliche Beurteilung
- Überblick über die umsatzsteuerrechtliche Behandlung gemischt genutzter Grundstücke
- Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG bei Gebäuden
- Vorsteuerabzug
- Vorsteuerausschluss und Vorsteueraufteilung
- Vorsteueraufteilung
Verfahrensgang
- FG Münster, 16.02.2010 - 15 K 5246/06
- BFH, 03.02.2011 - XI R 4/10
- BFH, 05.09.2013 - XI R 4/10
Papierfundstellen
- BFHE 243, 60
- BB 2013, 2773
- BStBl II 2014, 95
Wird zitiert von ... (18) Neu Zitiert selbst (24)
- BFH, 07.07.2011 - V R 36/10
Vorsteueraufteilung in einer Spielhalle - Anwendung eines Flächenschlüssels zur …
Auszug aus BFH, 05.09.2013 - XI R 4/10
Der Sachverhalt des Streitfalls unterscheide sich maßgeblich von dem, der dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 7. Juli 2011 V R 36/10 (BFHE 234, 542, BStBl II 2012, 77) zugrunde gelegen habe, wonach eine flächenbezogene Vorsteueraufteilung nicht beansprucht werden könne, wenn der Unternehmer einzelne Standflächen einer Spielhalle teilweise für den Betrieb der einen Geräteart und teilweise für den Betrieb der anderen Geräteart verwendet habe.Es verweist auf die Vorentscheidung und bringt weiter vor, der BFH habe durch sein Urteil in BFHE 234, 542, BStBl II 2012, 77 nunmehr geklärt, dass die Vorsteueraufteilung nach der Richtlinie 77/388/EWG vorzunehmen sei, wenn sich der Unternehmer für die Steuerfreiheit eines Teils seiner Leistungen --wie hier auf das Unionsrecht-- berufe, und er demnach nur zu einer umsatzbezogenen, nicht aber zu einer flächenbezogenen Vorsteueraufteilung berechtigt sei.
Unionsrechtliche Grundlage für § 15 Abs. 4 UStG ist die nach Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 3 Buchst. c der Richtlinie 77/388/EWG bestehende und insoweit im nationalen Recht ausgeübte Ermächtigung, nach der die Mitgliedstaaten "dem Steuerpflichtigen gestatten oder ihn verpflichten [können], den Abzug je nach der Zuordnung der Gesamtheit oder eines Teils der Gegenstände oder Dienstleistungen vorzunehmen" (vgl. BFH-Urteil in BFHE 234, 542, BStBl II 2012, 77, Rz 19, m.w.N.).
bb) Der Begriff der "wirtschaftlichen Zurechnung" i.S. des § 15 Abs. 4 Satz 1 UStG ist entsprechend den Vorgaben des unionsrechtlichen Mehrwertsteuersystems auszulegen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 234, 542, BStBl II 2012, 77, Rz 21, m.w.N.).
Als "sachgerecht" i.S. des § 15 Abs. 4 Satz 2 UStG gilt bei richtlinienkonformer Auslegung der Vorschrift ein den Vorgaben des Art. 17 Abs. 5 der Richtlinie 77/388/EWG entsprechendes Aufteilungsverfahren, das --objektiv nachprüfbar-- nach einheitlicher Methode die beiden "Nutzungsteile" eines gemischt verwendeten Gegenstandes oder einer sonstigen Leistung den damit ausgeführten steuerfreien und steuerpflichtigen Umsätzen zurechnet (vgl. BFH-Urteil in BFHE 234, 542, BStBl II 2012, 77, Rz 21, m.w.N.).
b) Nach der Rechtsprechung des V. Senats des BFH, der sich der erkennende Senat anschließt, ist eine Vorsteueraufteilung nach einem Flächenschlüssel nicht sachgerecht, wenn der Unternehmer einzelne Standflächen einer Spielhalle teilweise für den Betrieb umsatzsteuerpflichtiger und teilweise für den Betrieb umsatzsteuerfreier Spielgeräte verwendet (vgl. BFH-Urteile in BFHE 234, 542, BStBl II 2012, 77, Rz 23 ff.;… vom 10. November 2011 V R 34/10, BFH/NV 2012, 803, Rz 20).
Deshalb ist die vom Kläger begehrte Vorsteueraufteilung nach dem Flächenschlüssel nicht hinreichend objektiv nachprüfbar und daher nicht sachgerecht (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 234, 542, BStBl II 2012, 77, Rz 25).
Die Flächenaufteilung innerhalb seiner Spielhallen erfolgte nicht nach --aufgrund von z.B. Bauanträgen, Baugenehmigungen oder Bauanzeigen-- feststehenden baulichen Gesichtspunkten, sondern nach den durch Stellwänden oder größeren Pflanzen abgegrenzten Teilbereichen, was --wie bei der Aufteilung nach Gerätestandflächen (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 234, 542, BStBl II 2012, 77, Rz 25 ff.;… in BFH/NV 2012, 803, Rz 20)-- den Anforderungen an ein objektiv nachprüfbares Aufteilungsverfahren auch dann nicht genügt, wenn sie --wie der Kläger nunmehr vorbringt-- nicht jederzeit leicht verändert werden konnte.
- BFH, 19.10.2011 - XI R 16/09
Vorsteuerberichtigung bei Berufung auf eine Steuerfreiheit nach dem Unionsrecht - …
Auszug aus BFH, 05.09.2013 - XI R 4/10
Der erkennende Senat habe in seiner § 15a UStG betreffenden Entscheidung vom 19. Oktober 2011 XI R 16/09 (BFHE 235, 532, BStBl II 2012, 371) verkannt, dass aufgrund der EuGH-Entscheidung --Linneweber und Akritidis-- (…Slg. 2005, I-1131, BFH/NV Beilage 2005, 94) weder eine Rechts- noch eine Tatsachenänderung eingetreten sei.Ebenso habe der erkennende Senat in seinem Urteil in BFHE 235, 532, BStBl II 2012, 371 inzwischen entschieden, dass sich die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse i.S. des § 15a UStG änderten, wenn sich der Steuerpflichtige nachträglich innerhalb des Berichtigungszeitraums auf die Steuerfreiheit seiner Verwendungsumsätze gemäß Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG berufe.
c) Der Senat hat mit Urteil in BFHE 235, 532, BStBl II 2012, 371 --worauf das FA zutreffend hinweist-- entschieden, dass sich die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse i.S. des § 15a UStG ändern, wenn sich --wie hier-- der Steuerpflichtige nachträglich innerhalb des Berichtigungszeitraums auf die Steuerfreiheit seiner Verwendungsumsätze gemäß Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG beruft (vgl. auch BFH-Urteil vom 15. September 2011 V R 8/11, BFHE 235, 516, BStBl II 2012, 368).
aa) Soweit der Kläger gegen die vorgenannte Rechtsprechung des Senats in BFHE 235, 532, BStBl II 2012, 371 einwendet, dieser habe bei seiner Entscheidung verkannt, dass aufgrund der EuGH-Entscheidung --Linneweber und Akritidis-- (…Slg. 2005, I-1131, BFH/NV Beilage 2005, 94) weder eine Rechts- noch eine Tatsachenänderung eingetreten sei, ist dem nicht zu folgen.
Ähnlich wie bei der Rückgängigmachung des Verzichts auf eine Steuerbefreiung nach § 9 UStG tritt eine Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse ein, wenn sich der Unternehmer --wie hier-- nachträglich auf eine Steuerfreiheit seiner Umsätze nach Unionsrecht beruft (vgl. Senatsurteil in BFHE 235, 532, BStBl II 2012, 371, Rz 21 f., m.w.N.).
bb) Die Vorsteuerkorrektur steht ferner im Einklang mit Art. 20 der Richtlinie 77/388/EWG, wenn sich ein Steuerpflichtiger --wie hier-- nachträglich auf die Steuerfreiheit seiner Verwendungsumsätze nach Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG beruft (vgl. dazu Senatsurteil in BFHE 235, 532, BStBl II 2012, 371, Rz 37 f.).
- BFH, 10.11.2011 - V R 34/10
Vorsteueraufteilung bei Berufung auf Steuerfreiheit nach Unionsrecht - Kein …
Auszug aus BFH, 05.09.2013 - XI R 4/10
b) Nach der Rechtsprechung des V. Senats des BFH, der sich der erkennende Senat anschließt, ist eine Vorsteueraufteilung nach einem Flächenschlüssel nicht sachgerecht, wenn der Unternehmer einzelne Standflächen einer Spielhalle teilweise für den Betrieb umsatzsteuerpflichtiger und teilweise für den Betrieb umsatzsteuerfreier Spielgeräte verwendet (vgl. BFH-Urteile in BFHE 234, 542, BStBl II 2012, 77, Rz 23 ff.; vom 10. November 2011 V R 34/10, BFH/NV 2012, 803, Rz 20).Die Flächenaufteilung innerhalb seiner Spielhallen erfolgte nicht nach --aufgrund von z.B. Bauanträgen, Baugenehmigungen oder Bauanzeigen-- feststehenden baulichen Gesichtspunkten, sondern nach den durch Stellwänden oder größeren Pflanzen abgegrenzten Teilbereichen, was --wie bei der Aufteilung nach Gerätestandflächen (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 234, 542, BStBl II 2012, 77, Rz 25 ff.; in BFH/NV 2012, 803, Rz 20)-- den Anforderungen an ein objektiv nachprüfbares Aufteilungsverfahren auch dann nicht genügt, wenn sie --wie der Kläger nunmehr vorbringt-- nicht jederzeit leicht verändert werden konnte.
Eine von den Gerichten zu beachtende Selbstbindung der Verwaltung besteht nur als Ausfluss von Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes ausnahmsweise in dem Bereich der der Verwaltung vom Gesetz eingeräumten Entscheidungsfreiheit, also im Bereich des Ermessens, der Billigkeit und der Typisierung oder Pauschalierung (vgl. dazu BFH-Urteile vom 26. April 1995 XI R 81/93, BFHE 178, 4, BStBl II 1995, 754;… vom 7. Dezember 2005 I R 123/04, BFH/NV 2006, 1097;… vom 4. Februar 2010 II R 1/09, BFH/NV 2010, 1244; vom 11. November 2010 VI R 16/09, BFHE 232, 34, BStBl II 2011, 966; in BFH/NV 2012, 803).
Ein derartiger Spielraum steht der Finanzverwaltung bei Anwendung von § 15 Abs. 4 UStG aber nicht zu (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2012, 803).
- EuGH, 17.02.2005 - C-453/02
DIE VERANSTALTUNG ODER DER BETRIEB VON GLÜCKSSPIELEN ODER GLÜCKSSPIELGERÄTEN …
Auszug aus BFH, 05.09.2013 - XI R 4/10
Im Juli und August 2005 reichte der Kläger berichtigte Umsatzsteuererklärungen für die Streitjahre 1997 bis 2003 ein, in denen er unter Bezugnahme auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 17. Februar 2005 C-453/02 und C-462/02 --Linneweber und Akritidis-- (Slg. 2005, I-1131, BFH/NV Beilage 2005, 94), nach dem sich Veranstalter von Glücksspielen unmittelbar auf die Steuerfreiheit ihrer Umsätze nach Art. 13 Teil B Buchst. f der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern (Richtlinie 77/388/EWG) berufen können, die Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielgeräten als steuerfrei behandelte.Der erkennende Senat habe in seiner § 15a UStG betreffenden Entscheidung vom 19. Oktober 2011 XI R 16/09 (BFHE 235, 532, BStBl II 2012, 371) verkannt, dass aufgrund der EuGH-Entscheidung --Linneweber und Akritidis-- (Slg. 2005, I-1131, BFH/NV Beilage 2005, 94) weder eine Rechts- noch eine Tatsachenänderung eingetreten sei.
aa) Soweit der Kläger gegen die vorgenannte Rechtsprechung des Senats in BFHE 235, 532, BStBl II 2012, 371 einwendet, dieser habe bei seiner Entscheidung verkannt, dass aufgrund der EuGH-Entscheidung --Linneweber und Akritidis-- (Slg. 2005, I-1131, BFH/NV Beilage 2005, 94) weder eine Rechts- noch eine Tatsachenänderung eingetreten sei, ist dem nicht zu folgen.
In diesen Fällen liegt --wovon offenbar der Kläger mit seinem Hinweis auf die EuGH-Entscheidung --Linneweber und Akritidis-- (Slg. 2005, I-1131, BFH/NV Beilage 2005, 94) ausgeht-- keine nur rechtsfehlerhafte Beurteilung des Vorsteuerabzugs in den Abzugsjahren vor.
- EuGH, 08.11.2012 - C-511/10
BLC Baumarkt - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 3 - …
Auszug aus BFH, 05.09.2013 - XI R 4/10
Nach dem EuGH-Urteil vom 8. November 2012 C-511/10 --BLC Baumarkt-- (Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2012, 968, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2013, 79) sei es möglich, die Vorsteuerbeträge abweichend vom Umsatzmaßstab zu verteilen.Für die Aufteilung von Vorsteuerbeträgen geht die Richtlinie 77/388/EWG in Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 1 und 2 i.V.m. Art. 19 als Regel-Aufteilungsmaßstab von einem Umsatzschlüssel aus, soweit Gegenstände und Dienstleistungen von einem Steuerpflichtigen sowohl für Umsätze verwendet werden, für die ein Recht auf Vorsteuerabzug besteht, als auch für Umsätze, für die dieses Recht nicht besteht (vgl. BFH-Urteil vom 17. August 2001 V R 1/01, BFHE 196, 345, BStBl II 2002, 833, unter II.1.b; vgl. EuGH-Urteil --BLC Baumarkt-- in UR 2012, 968, HFR 2013, 79, Rz 15).
aa) Der EuGH hat zu dem durch Art. 5 Nr. 19 Buchst. d, Art. 25 Abs. 4 des Steueränderungsgesetzes (StÄndG) 2003 vom 15. Dezember 2003 (BGBl I 2003, 2645) dem § 15 Abs. 4 UStG angefügten Satz 3, der bestimmt, dass eine Ermittlung des nicht abziehbaren Teils der Vorsteuerbeträge nach dem Verhältnis der Umsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen, zu den Umsätzen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, nur zulässig ist, wenn keine andere wirtschaftliche Zurechnung möglich ist, entschieden, dass Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 3 der Richtlinie 77/388/EWG es den Mitgliedstaaten der Europäischen Union erlaubt, zum Zweck der Berechnung des Pro-rata-Satzes für den Abzug der Vorsteuern aus einem bestimmten Umsatz vorrangig einen anderen Aufteilungsschlüssel als den in Art. 19 Abs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG vorgesehenen Umsatzschlüssel vorzuschreiben, vorausgesetzt, die herangezogene Methode gewährleiste eine präzisere Bestimmung dieses Pro-rata-Satzes (vgl. EuGH-Urteil --BLC Baumarkt-- in UR 2012, 968, HFR 2013, 79, Leitsatz).
- BFH, 22.11.2007 - V R 35/06
Keine erneute Wahlrechtsausübung hinsichtlich des Vorsteueraufteilungsschlüssels …
Auszug aus BFH, 05.09.2013 - XI R 4/10
h) Hiernach kann sowohl --wie das FG zutreffend erkannt hat-- hinsichtlich der Streitjahre 2002 bis 2004 dahinstehen, ob der Kläger an seine zunächst getroffene Vorsteueraufteilung nach dem Umsatzschlüssel aufgrund eines Eintritts der formellen Bestandskraft der betreffenden Steuerfestsetzungen gebunden ist (vgl. dazu BFH-Urteile vom 22. November 2007 V R 35/06, BFH/NV 2008, 628, unter II.1.;… vom 7. Juli 2011 V R 42/09, BFHE 234, 519, BFH/NV 2011, 1980, Rz 38, jeweils m.w.N.), als auch, ob er diese Aufteilung zunächst selbst als sachgerecht erachtet hat, weil er in den die Veranlagungszeiträume 1997 bis 2003 betreffend berichtigten Umsatzsteuererklärungen die Vorsteuer selbst nach dieser Methode aufgeteilt hat. - BFH, 15.09.2011 - V R 8/11
Vorsteuerberichtigung bei Berufung auf eine Steuerfreiheit nach dem Unionsrecht - …
Auszug aus BFH, 05.09.2013 - XI R 4/10
c) Der Senat hat mit Urteil in BFHE 235, 532, BStBl II 2012, 371 --worauf das FA zutreffend hinweist-- entschieden, dass sich die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse i.S. des § 15a UStG ändern, wenn sich --wie hier-- der Steuerpflichtige nachträglich innerhalb des Berichtigungszeitraums auf die Steuerfreiheit seiner Verwendungsumsätze gemäß Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG beruft (vgl. auch BFH-Urteil vom 15. September 2011 V R 8/11, BFHE 235, 516, BStBl II 2012, 368). - BFH, 07.07.2011 - V R 42/09
Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung bei gemischt-genutzten Gegenständen
Auszug aus BFH, 05.09.2013 - XI R 4/10
h) Hiernach kann sowohl --wie das FG zutreffend erkannt hat-- hinsichtlich der Streitjahre 2002 bis 2004 dahinstehen, ob der Kläger an seine zunächst getroffene Vorsteueraufteilung nach dem Umsatzschlüssel aufgrund eines Eintritts der formellen Bestandskraft der betreffenden Steuerfestsetzungen gebunden ist (…vgl. dazu BFH-Urteile vom 22. November 2007 V R 35/06, BFH/NV 2008, 628, unter II.1.; vom 7. Juli 2011 V R 42/09, BFHE 234, 519, BFH/NV 2011, 1980, Rz 38, jeweils m.w.N.), als auch, ob er diese Aufteilung zunächst selbst als sachgerecht erachtet hat, weil er in den die Veranlagungszeiträume 1997 bis 2003 betreffend berichtigten Umsatzsteuererklärungen die Vorsteuer selbst nach dieser Methode aufgeteilt hat. - BFH, 07.12.2005 - I R 123/04
Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen; Aktivierungswahlrecht für …
Auszug aus BFH, 05.09.2013 - XI R 4/10
Eine von den Gerichten zu beachtende Selbstbindung der Verwaltung besteht nur als Ausfluss von Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes ausnahmsweise in dem Bereich der der Verwaltung vom Gesetz eingeräumten Entscheidungsfreiheit, also im Bereich des Ermessens, der Billigkeit und der Typisierung oder Pauschalierung (vgl. dazu BFH-Urteile vom 26. April 1995 XI R 81/93, BFHE 178, 4, BStBl II 1995, 754; vom 7. Dezember 2005 I R 123/04, BFH/NV 2006, 1097;… vom 4. Februar 2010 II R 1/09, BFH/NV 2010, 1244; vom 11. November 2010 VI R 16/09, BFHE 232, 34, BStBl II 2011, 966;… in BFH/NV 2012, 803). - BFH, 04.02.2010 - II R 1/09
Zwischen Dach und abgehängten Decken des Obergeschosses existierender Raum als …
Auszug aus BFH, 05.09.2013 - XI R 4/10
Eine von den Gerichten zu beachtende Selbstbindung der Verwaltung besteht nur als Ausfluss von Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes ausnahmsweise in dem Bereich der der Verwaltung vom Gesetz eingeräumten Entscheidungsfreiheit, also im Bereich des Ermessens, der Billigkeit und der Typisierung oder Pauschalierung (vgl. dazu BFH-Urteile vom 26. April 1995 XI R 81/93, BFHE 178, 4, BStBl II 1995, 754;… vom 7. Dezember 2005 I R 123/04, BFH/NV 2006, 1097; vom 4. Februar 2010 II R 1/09, BFH/NV 2010, 1244; vom 11. November 2010 VI R 16/09, BFHE 232, 34, BStBl II 2011, 966;… in BFH/NV 2012, 803). - BFH, 17.08.2001 - V R 1/01
Vorsteueraufteilung bei Wohn- und Geschäftshaus
- BFH, 15.03.2005 - VI B 89/04
Häusliches Arbeitszimmer - funktionale Einheit
- BFH, 24.01.2013 - V R 34/11
Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG - Abholung und Entsorgung von …
- BFH, 22.02.2005 - X B 177/03
Verfahrensfehler: Nichtberücksichtigung einer tatsächlichen Verständigung
- BFH, 24.09.2009 - V R 6/08
Vorsteuerberichtigung: Ertragsteuerrechtliche Beurteilung als Umlaufvermögen …
- BFH, 01.07.2010 - V B 62/09
Vollzugsdefizite bei der Besteuerung von Umsätzen im Inland und im Unionsgebiet - …
- FG Niedersachsen, 04.05.2010 - 16 K 329/07
Ermittlung der abziehbaren Vorsteuern beim Betrieb einer Spielhalle; Aufteilung …
- BFH, 07.07.2005 - V R 32/04
Übergangsvorschrift in § 27 Abs. 8 UStG 1999 i.d.F. des StÄndG 2003 enthält keine …
- BFH, 26.04.1995 - XI R 81/93
Eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen ist im …
- BFH, 11.11.2010 - VI R 16/09
Verzicht auf mündliche Verhandlung durch beigetretenes BMF entbehrlich - …
- BFH, 15.10.2009 - XI R 82/07
Keine Einbeziehung des an einen Vermieter gezahlten Entgelts für die Ansiedlung …
- BFH, 11.07.2012 - XI R 17/09
Zur Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes zum Unternehmen und zur …
- BFH, 27.11.2008 - XI B 60/08
Vorsteueraufteilung bei Geldspielautomaten - Verstoß gegen den klaren Inhalt der …
- BFH, 03.05.2005 - V B 200/04
Vorsteuerabzug - gemischte Verwendung
- BFH, 10.08.2016 - XI R 31/09
Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden
dd) Eine Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach dem Verhältnis der Flächen scheidet auch dann aus (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 245, 447, UR 2014, 651, MwStR 2014, 547, Rz 51), wenn es z.B. um nicht zu einer Gesamtnutzfläche zu addierende Nutzflächen innerhalb eines Gebäudes und auf dessen Dach geht (vgl. dazu BFH-Urteile vom 19. Juli 2011 XI R 29/09, BFHE 234, 556, BStBl II 2012, 430, Rz 48, und XI R 29/10, BFHE 234, 564, BStBl II 2012, 438, Rz 41;… vom 14. März 2012 XI R 26/11, BFH/NV 2012, 1192, Rz 37; vgl. auch BMF-Schreiben in BStBl I 2014, 119, unter I.3.) oder wenn eine Aufteilung nach dem Flächenschlüssel aus sonstigen Gründen nicht präziser ist (vgl. BFH-Urteile vom 7. Juli 2011 V R 36/10, BFHE 234, 542, BStBl II 2012, 77, Rz 23 ff.; vom 5. September 2013 XI R 4/10, BFHE 243, 60, BStBl II 2014, 95, Rz 37). - BFH, 07.05.2014 - V R 1/10
Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden
Der unbestimmte Rechtsbegriff "wirtschaftliche Zurechnung" ist nach den Vorgaben des Unionsrechts auszulegen (BFH-Urteile vom 5. September 2013 XI R 4/10, BFHE 243, 60, BStBl II 2014, 95; vom 17. August 2001 V R 1/01, BFHE 196, 345, BStBl II 2002, 833, unter II.1.a, sowie vom 18. November 2004 V R 16/03, BFHE 208, 461, BStBl II 2005, 503, unter II.3.a). - BFH, 05.06.2014 - XI R 31/09
EuGH-Vorlage zu Fragen der Bestimmung der abziehbaren Vorsteuerbeträge aus …
Abs. 7 Sätze 6 und 7 UStAE) oder es z.B. um nicht zu einer Gesamtnutzfläche zu addierende Nutzflächen innerhalb eines Gebäudes und auf dessen Dach geht (vgl. dazu BFH-Urteile vom 19. Juli 2011 XI R 29/09, BFHE 234, 556, BStBl II 2012, 430, Rz 48, und XI R 29/10, BFHE 234, 564, BStBl II 2012, 438, Rz 41;… vom 14. März 2012 XI R 26/11, BFH/NV 2012, 1192, Rz 37; vgl. auch BMF-Schreiben in BStBl I 2014, 119, unter 3.) oder wenn eine Aufteilung nach dem Flächenschlüssel aus sonstigen Gründen nicht präziser ist (vgl. BFH-Urteile vom 7. Juli 2011 V R 36/10, BFHE 234, 542, BStBl II 2012, 77, Rz 23 ff.; vom 5. September 2013 XI R 4/10, BFHE 243, 60, BStBl II 2014, 95, Rz 37).
- FG München, 29.03.2017 - 3 K 1858/13
Sachgerechte Schätzung der abzugsfähigen Vorsteuern nach der Philipowski-Methode
Unionsrechtliche Grundlage für § 15 Abs. 4 UStG ist die nach Art. 173 Abs. 2 Buchst. c MwStSystRL bestehende und insoweit im nationalen Recht durch Deutschland ausgeübte Ermächtigung, nach der die Mitgliedstaaten "dem Steuerpflichtigen gestatten oder ihn verpflichten können, den Abzug je nach der Zuordnung der Gesamtheit oder eines Teils der Gegenstände oder Dienstleistungen vorzunehmen" (BFH-Urteile vom 5. September 2013 XI R 4/10, BStBl II 2014, 95, Rz. 28 und vom 7. Juli 2011 V R 36/10, BStBl II 2012, 77, Rz 19 jeweils noch zu den gleichlautenden Vorschriften der bis 2006 geltenden Richtlinie 77/388/EWG).Das FA und auch das Finanzgericht können allerdings nachprüfen, ob die Schätzung des Unternehmers tatsächlich sachgerecht ist (vgl. dazu nur BFH-Urteile vom 5. September 2013 XI R 4/10, BStBl II 2014, 95, Rz. 29 m.w.N. …und vom 5. Februar 1998 V R 101/96, BStBl II 1998, 492, Rz. 16).
Dabei ist der Begriff der "wirtschaftlichen Zurechnung" i.S. des § 15 Abs. 4 Satz 1 UStG entsprechend den Vorgaben des unionsrechtlichen Mehrwertsteuersystems auszulegen (BFH-Urteile vom 5. September 2013 XI R 4/10, BStBl II 2014, 95, Rz. 30 …und vom 7. Juli 2011 V R 36/10, BStBl II 2012, 77, Rz. 21, m.w.N.).
Als "sachgerecht" i.S. des § 15 Abs. 4 Satz 2 UStG gilt dabei nach der Rechtsprechung des BFH bei richtlinienkonformer Auslegung der Vorschrift ein den Vorgaben des Art. 173 MwStSystRL entsprechendes Aufteilungsverfahren, das - objektiv nachprüfbar - nach einheitlicher Methode die beiden "Nutzungsteile" eines gemischt verwendeten Gegenstandes oder einer sonstigen Leistung den damit ausgeführten steuerfreien und steuerpflichtigen Umsätzen zurechnet (vgl. BFH-Urteile vom 5. September 2013 XI R 4/10, BStBl II 2014, 95, Rz. 30…, vom 7. Juli 2011 V R 36/10, BStBl II 2012, 77, Rz. 21…, vom 18. November 2004 V R 16/03, BStBl II 2005, 503, Rz. 50 …und vom 17. August 2001 V R 1/01, BStBl II 2002, 833, Rz. 31).
bb) Im Streitfall stellt der von der Klägerin angewendete Schätzungsmaßstab nach der Philipowski-Methode keine sachgerechte Schätzung dar, weil es an der von der Rechtsprechung geforderten (vgl. BFH-Urteile vom 5. September 2013 XI R 4/10, BStBl II 2014, 95, Rz. 30…, vom 7. Juli 2011 V R 36/10, BStBl II 2012, 77, Rz. 21…, vom 18. November 2004 V R 16/03, BStBl II 2005, 503, Rz. 50 …und vom 17. August 2001 V R 1/01, BStBl II 2002, 833, Rz. 31) objektiv nachprüfbaren einheitlichen Methode fehlt.
- BFH, 11.11.2020 - XI R 7/20
Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden; sachgerechter Schlüssel bei …
Es ist dabei zunächst Sache des Unternehmers, welche Schätzungsmethode er wählt; Finanzbehörden und Finanzgerichte können aber nachprüfen, ob die Schätzung sachgerecht ist (vgl. Senatsurteil vom 05.09.2013 - XI R 4/10, BFHE 243, 60, BStBl II 2014, 95, Rz 29; BFH-Urteil vom 03.08.2017 - V R 62/16, BFHE 259, 380, Rz 28). - BFH, 03.07.2014 - V R 1/14
Gebühren für zweite Leichenschau als durchlaufender Posten
Dass die Finanzverwaltung in Abschn. 10.4 Abs. 4 Satz 1 UStAE die Auffassung vertritt, dass die Annahme eines durchlaufenden Postens ausscheide, wenn der Unternehmer die Beträge gesamtschuldnerisch mit dem Empfänger seiner Leistung schulde, hat für das FG keinen bindenden Charakter, weil es sich lediglich um eine norminterpretierende Verwaltungsanweisung handelt (BFH-Urteile vom 5. September 2013 XI R 4/10, BFHE 243, 60, BStBl II 2014, 95;… vom 10. November 2011 V R 34/10, BFH/NV 2012, 803). - FG Münster, 13.06.2017 - 15 K 1928/14
Umsatzsteuer - Frage der Aufteilung von Vorsteuerbeträgen (Flächen- oder …
Nach den Feststellungen des erkennenden Senats im Urteil vom 16.02.2010 15 K 5246/06 U (EFG 2010, 988; bestätigt durch BFH, Urteil vom 05.09.2013 XI R 4/10, BFHE 243, 60, BStBl II 2014, 95) betrieb der Kl. bis Ende 2004 in gemieteten Räumen bis zu xxx mit Geldspiel- wie auch mit Unterhaltspielgeräten bestückte Spielhallen.Im dem die Revision des Kl. gegen das Senatsurteil 15 K 5246/06 U zurückweisenden Urteil vom 05.09.2013 XI R 4/10 führte der BFH unter Ziffer II 1 b der Entscheidungsgründe aus, dass der Kl. nicht zu einer flächenbezogenen Vorsteueraufteilung berechtigt sei.
Erfolglos habe er auf diesen Umstand bereits in der mündlichen Verhandlung im Verfahren BFH XI R 4/10 für die Jahre 1997 bis 2004 hingewiesen.
Im Urteil vom 10.08.2016 XI R 31/09 (…BFHE 254, 461, BFH/NV 2016, 1654) habe der BFH durch die ausdrückliche Bezugnahme auf sein Urteil vom 05.09.2013 XI R 4/10 (BFHE 243, 60, BStBl II 2014, 95) klargestellt, dass die Aufteilung von mit einem Spielhallenbetrieb anfallenden Vorsteuerbeträgen generell nach dem Umsatzschlüssel durchzuführen sei.
Bei Grundstücken kommt die Anwendung des Flächenschlüssels für die Vorsteueraufteilung dann in Betracht, wenn die Vorsteueraufteilung unter Berücksichtigung nicht ohne weiteres änderbarer baulicher Gesichtspunkte erfolgt (vgl. BFH, Urteile vom 07.07.2011 V R 36/10, BFHE 234, 542; vom 05.09.2013 XI R 4/10, BFHE 243, 60, BStBl II 2014, 95; vgl. auch Senatsurteil vom 13.09.2016 15 K 2390/12 U, EFG 2016, 1836).
- BFH, 20.11.2019 - XI R 52/17
Zum Betriebsausgabenabzug der an einen Pensionsfonds entrichteten Leistungen beim …
Eine von den Gerichten zu beachtende Selbstbindung der Verwaltung besteht nur als Ausfluss von Art. 3 Abs. 1 GG ausnahmsweise in dem Bereich der der Verwaltung vom Gesetz eingeräumten Entscheidungsfreiheit, also im Bereich des Ermessens, der Billigkeit und der Typisierung oder Pauschalierung (vgl. BFH-Urteile vom 26.04.1995 - XI R 81/93, BFHE 178, 4, BStBl II 1995, 754;… vom 07.12.2005 - I R 123/04, BFH/NV 2006, 1097;… vom 04.02.2010 - II R 1/09, BFH/NV 2010, 1244; vom 11.11.2010 - VI R 16/09, BFHE 232, 34, BStBl II 2011, 966;… vom 10.11.2011 - V R 34/10, BFH/NV 2012, 803, Rz 21; vom 05.09.2013 - XI R 4/10, BFHE 243, 60, BStBl II 2014, 95, Rz 40;… vom 03.07.2014 - V R 1/14, BFHE 246, 562, BFH/NV 2014, 2014, Rz 33). - BFH, 20.11.2019 - XI R 42/18
Zum Betriebsausgabenabzug der an einen Pensionsfonds entrichteten Leistungen beim …
Eine von den Gerichten zu beachtende Selbstbindung der Verwaltung besteht nur als Ausfluss von Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes ausnahmsweise in dem Bereich der der Verwaltung vom Gesetz eingeräumten Entscheidungsfreiheit, also im Bereich des Ermessens, der Billigkeit und der Typisierung oder Pauschalierung (vgl. BFH-Urteile vom 26.04.1995 - XI R 81/93, BFHE 178, 4, BStBl II 1995, 754;… vom 07.12.2005 - I R 123/04, BFH/NV 2006, 1097;… vom 04.02.2010 - II R 1/09, BFH/NV 2010, 1244; vom 11.11.2010 - VI R 16/09, BFHE 232, 34, BStBl II 2011, 966;… vom 10.11.2011 - V R 34/10, BFH/NV 2012, 803, Rz 21; vom 05.09.2013 - XI R 4/10, BFHE 243, 60, BStBl II 2014, 95, Rz 40;… vom 03.07.2014 - V R 1/14, BFHE 246, 562, BFH/NV 2014, 2014, Rz 33). - FG Münster, 12.09.2017 - 15 K 4355/12
Umsatzsteuer - Vorsteueraufteilung bei Umsätzen mit Geld- als auch …
Im Urteil vom 10.08.2016 XI R 31/09 (…BFHE 254, 461, BFH/NV 2016, 1654) habe der BFH durch die ausdrückliche Bezugnahme auf sein Urteil vom 05.09.2013 XI R 4/10 (BFHE 243, 60, BStBl II 2014, 95) klargestellt, dass die Aufteilung von mit einem Spielhallenbetrieb anfallenden Vorsteuerbeträgen generell nach dem Umsatzschlüssel durchzuführen sei.Bei Grundstücken kommt die Anwendung des Flächenschlüssels für die Vorsteueraufteilung dann in Betracht, wenn die Vorsteueraufteilung unter Berücksichtigung nicht ohne weiteres änderbarer baulicher Gesichtspunkte erfolgt (vgl. BFH, Urteile vom 07.07.2011 V R 36/10, BFHE 234, 542; vom 05.09.2013 XI R 4/10, BFHE 243, 60, BStBl II 2014, 95; vgl. auch Senatsurteil vom 13.09.2016 15 K 2390/12 U, EFG 2016, 1836).
- FG Münster, 02.08.2015 - 15 K 718/12
Anspruch des Betreibers einer Augenklinik auf teilweise Befreiung von der …
- BFH, 25.02.2014 - V B 75/13
Zuordnungsentscheidung beim Vorsteuerabzug eines gemischt genutzten Gebäudes
- FG Baden-Württemberg, 07.07.2014 - 9 K 3180/11
Aufteilung des Vorsteuerabzugs aus den Anschaffungskosten für ein in zwei …
- FG Nürnberg, 30.07.2019 - 2 K 103/17
Vorsteueraufteilung aus der Errichtung eines Gebäudekomplexes
- BFH, 14.09.2016 - V B 30/16
Vorsteuerkorrektur bei nachträglicher Berufung auf unionsrechtliche …
- FG Baden-Württemberg, 04.12.2013 - 14 K 2811/13
Bestimmung des Orts einer sonstigen Leistung, die in der einheitlichen Erteilung …
- FG München, 20.11.2023 - 7 K 165/15
Pensionsrückstellung, Pensionsfonds, Betriebsausgabenabzug, …
- FG Münster, 07.05.2015 - 5 K 2354/12
Frage der Zuordnung eines Wohngebäudes mit Kundengästezimmer zum Unternehmen