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   BFH, 05.09.2017 - IV B 82/16   

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https://dejure.org/2017,39229
BFH, 05.09.2017 - IV B 82/16 (https://dejure.org/2017,39229)
BFH, Entscheidung vom 05.09.2017 - IV B 82/16 (https://dejure.org/2017,39229)
BFH, Entscheidung vom 05. September 2017 - IV B 82/16 (https://dejure.org/2017,39229)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Neue Tatsachen im Verfahren über eine Nichtzulassungsbeschwerde

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 47 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, AO § 122 Abs 2 Nr 1
    Neue Tatsachen im Verfahren über eine Nichtzulassungsbeschwerde

  • Bundesfinanzhof

    Neue Tatsachen im Verfahren über eine Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 47 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 122 Abs 2 Nr 1 AO
    Neue Tatsachen im Verfahren über eine Nichtzulassungsbeschwerde

  • IWW

    § 65 Abs. 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 122 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO), § 47 Abs. 1 FGO, § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO, § 96 Abs. 1 FGO, § 135 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Abweisung der finanzgerichtlichen Klage wegen Versäumung der Klagefrist

  • rewis.io

    Neue Tatsachen im Verfahren über eine Nichtzulassungsbeschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abweisung der finanzgerichtlichen Klage wegen Versäumung der Klagefrist

  • rechtsportal.de

    FGO § 47 Abs. 1 ; AO § 122 Abs. 2 Nr. 1
    Abweisung der finanzgerichtlichen Klage wegen Versäumung der Klagefrist

  • datenbank.nwb.de

    Neue Tatsachen im Verfahren über eine Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung - und die Dreitagesfiktion

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 25.03.2015 - V B 163/14

    Bekanntgabe unter Einschaltung eines Postserviceunternehmens

    Auszug aus BFH, 05.09.2017 - IV B 82/16
    aa) Wird über eine Klage objektiv fehlerhaft nicht zur Sache, sondern durch Prozessurteil entschieden, so liegt darin ein Verfahrensmangel (BFH-Beschlüsse vom 5. November 2007 IV B 166/06, BFH/NV 2008, 248, und vom 25. März 2015 V B 163/14).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn das Gericht zu Unrecht davon ausgeht, dass die Klagefrist versäumt wurde (BFH-Beschluss vom 25. März 2015 V B 163/14).

    Aber selbst wenn neues Vorbringen im Hinblick auf die Überprüfung der Sachentscheidungsvoraussetzung der fristgerechten Klageerhebung vom BFH im Verfahren über eine Nichtzulassungsbeschwerde von Amts wegen und ohne Bindung an die tatsächlichen Feststellungen des FG zu prüfen sein sollte (so wohl BFH-Beschluss vom 25. März 2015 V B 163/14, Rz 4), wäre das Vorbringen der Klägerin unter Berücksichtigung der Feststellungen des FG nicht geeignet, Zweifel an der Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO zu begründen oder diese Vermutung zu widerlegen.

  • BFH, 18.04.2013 - X B 47/12

    Zustellung an eine Postfach-Adresse durch einen privaten Postdienstleister unter

    Auszug aus BFH, 05.09.2017 - IV B 82/16
    Zur Begründung von Zweifeln am Zugang innerhalb der Dreitagesfrist reicht ein abweichender Eingangsvermerk nicht aus (BFH-Beschlüsse vom 30. November 2006 XI B 13/06, BFH/NV 2007, 389, und vom 18. April 2013 X B 47/12, Rz 14, m.w.N.).

    Anders als die Klägerin wohl meint, ist die Einspruchsentscheidung i.S. des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO zur Post aufgegeben worden, wenn sie einem eingeschalteten privaten Postdienstleister übergeben worden ist (BFH-Beschluss vom 18. April 2013 X B 47/12, Rz 12).

  • BFH, 20.10.2015 - IV B 80/14

    Keine Schlussbesprechung bei Verzicht des Steuerpflichtigen auf ihre Durchführung

    Auszug aus BFH, 05.09.2017 - IV B 82/16
    a) Ist das angegriffene Urteil des Finanzgerichts (FG) nebeneinander (kumulativ) auf mehrere Begründungen gestützt, die jede für sich nach Auffassung des FG das Entscheidungsergebnis tragen, so muss hinsichtlich jeder Begründung ein Zulassungsgrund geltend gemacht werden (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Oktober 2015 IV B 80/14).
  • BFH, 05.11.2007 - IV B 166/06

    Keine Bindung an geltend gemachten Zulassungsgrund bei Vorliegen eines

    Auszug aus BFH, 05.09.2017 - IV B 82/16
    aa) Wird über eine Klage objektiv fehlerhaft nicht zur Sache, sondern durch Prozessurteil entschieden, so liegt darin ein Verfahrensmangel (BFH-Beschlüsse vom 5. November 2007 IV B 166/06, BFH/NV 2008, 248, und vom 25. März 2015 V B 163/14).
  • BFH, 30.11.2006 - XI B 13/06

    NZB: Verfahrensfehler, Bekanntgabe

    Auszug aus BFH, 05.09.2017 - IV B 82/16
    Zur Begründung von Zweifeln am Zugang innerhalb der Dreitagesfrist reicht ein abweichender Eingangsvermerk nicht aus (BFH-Beschlüsse vom 30. November 2006 XI B 13/06, BFH/NV 2007, 389, und vom 18. April 2013 X B 47/12, Rz 14, m.w.N.).
  • FG Köln, 15.11.2017 - 9 K 1016/14

    Umsatzsteuer: Keine Anwendung der ertragsteuerlichen Zuflussfiktion beim

    Zur Begründung von Zweifeln am Zugang innerhalb der Dreitagesfrist reicht ein abweichender Eingangsvermerk nicht aus (BFH-Beschlüsse vom 30. November 2006 XI B 13/06, BFH/NV 2007, 389, vom 18. April 2013 X B 47/12, und vom 5. September 2017 IV B 82/16, alle m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 07.12.2018 - 9 ME 142/18

    Ablaufhemmung; Absendedatum; Bekanntgabe; Bekanntgabefiktion; Beweisvorsorge;

    Die von der Antragstellerin in Bezug genommene Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, wonach nicht jedes beliebige Bestreiten des Zugangszeitpunkts die Zugangsfiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO außer Kraft setzt, sondern der Empfänger substanziiert Tatsachen vortragen muss, die schlüssig auf den verspäteten Zugang hindeuten und damit Zweifel an der Zugangsvermutung begründen (vgl. BFH, Beschlüsse vom 5.9.2017 - IV B 82/16 - juris Rn. 9; vom 23.11.2016 - IX B 54/16 - juris Rn. 5 m. w. N.), bezieht sich ausschließlich auf solche Fälle, in denen der Adressat des Bescheids diesen tatsächlich erhalten hat, aber den Zugang innerhalb des in § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO genannten Drei-Tage-Zeitraums bestreitet.
  • FG München, 30.03.2022 - 12 K 758/20

    Bekanntgabe von Einkommenssteuerbescheiden - Anfordeurngen an Zugang

    Zur Begründung von Zweifeln am Zugang innerhalb der Dreitagesfrist reicht ein abweichender Eingangsvermerk nicht aus (BFH-Beschlüsse vom 30. November 2006 XI B 13/06, BFH/NV 2007, 389; vom 18. April 2013 X B 47/12, BFH/NV 2013, 1218; vom 5. September 2017 IV B 82/16, BFH/NV 2017, 1620; Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 122 AO Rz. 59 [Nov.
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