Rechtsprechung
   BFH, 05.10.1994 - VI R 62/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,26
BFH, 05.10.1994 - VI R 62/90 (https://dejure.org/1994,26)
BFH, Entscheidung vom 05.10.1994 - VI R 62/90 (https://dejure.org/1994,26)
BFH, Entscheidung vom 05. Oktober 1994 - VI R 62/90 (https://dejure.org/1994,26)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,26) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Steuerbonus bei doppelter Haushaltführung - Die Ermäßigung ist auch bei ledigen Arbeitnehmern möglich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Doppelte Haushaltsführung eines nicht verheirateten Arbeitnehmers (§ 9 EStG )

Papierfundstellen

  • BFHE 175, 430
  • NJW 1995, 982
  • BB 1994, 2467
  • DB 1994, 2594
  • BStBl II 1995, 180
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (150)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 02.09.1977 - VI R 114/76

    Doppelte Haushaltsführung; Voraussetzungen und Umfang für die steuerliche

    Auszug aus BFH, 05.10.1994 - VI R 62/90
    Gleichzeitig wurde durch die Einfügung sichergestellt, daß die Berücksichtigung der Mehraufwendungen für das Wohnen am Beschäftigungsort, also die Zuweisung dieser Aufwendungen zum beruflichen Bereich, entgegen dem BFH-Urteil vom 2. September 1977 VI R 114/76 (BFHE 123, 444, BStBl II 1978, 26), welches Anlaß der Gesetzesänderung war, nicht nur vorübergehend, sondern auf Dauer möglich sein soll.

    Immerhin konnten nach damaliger Rechtslage wegen des Erfordernisses, daß nicht nur die Begründung, sondern auch die Beibehaltung der doppelten Haushaltsführung beruflich veranlaßt sein mußte, auch verheiratete Arbeitnehmer eine aus beruflichem Anlaß begründete doppelte Haushaltsführung nur für eine gewisse Zeit - in der Regel zwei Jahre (Urteil in BFHE 123, 444, BStBl II 1978, 26) - mit steuermindernder Auswirkung führen.

  • BFH, 22.09.1988 - VI R 53/85

    Kein Werbungskostenabzug wegen doppelter Haushaltsführung bei Partnern einer

    Auszug aus BFH, 05.10.1994 - VI R 62/90
    In neueren Entscheidungen wurden als zulässige Zurechnungspersonen in rechtsgültiger Ehe (BFH-Urteil vom 22. September 1988 VI R 53/85, BFHE 155, 77, BStBl II 1989, 293) verbundene Steuerpflichtige oder Partner mit einem gemeinsamen Kind (BFH-Urteil vom 24. November 1989 VI R 66/88, BFHE 159, 150, BStBl II 1990, 312), nicht aber Partner mit dem Kind eines Dritten (BFH-Urteil vom 21. Oktober 1988 VI R 147/86, BFHE 155, 518, BStBl II 1989, 561) angesehen.

    Soweit der Senat dem Begriff der Familienheimfahrt in dem Urteil in BFHE 155, 77, BStBl II 1989, 293 eine andere Bedeutung beigemessen hat, hält er diese mögliche, aber nicht zwingende Auslegung unter Berücksichtigung der vorstehend erörterten verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine Schlechterstellung nicht verheirateter Arbeitnehmer nicht mehr für zutreffend.

  • BFH, 10.11.1978 - VI R 240/74

    Fahrtaufwendung - Werbungskosten - Fahrtkosten - Örtliche Mittelpunkt des

    Auszug aus BFH, 05.10.1994 - VI R 62/90
    Bereits mit Urteilen vom 10. November 1978 VI R 240/74 und VI R 118/74 (BFHE 126, 522, 525, BStBl II 1979, 224, 226) hat der Senat anerkannt, daß ein Nichtverheirateter, der am Beschäftigungsort wohnt, auch an einem anderen Ort den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen haben kann; die Aufnahme von Zurechnungspersonen in den Haushalt am Mittelpunkt der Lebensinteressen war dafür nicht Voraussetzung.
  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

    Auszug aus BFH, 05.10.1994 - VI R 62/90
    b) Auch Gesetze stehen in einem Umfeld sozialer Verhältnisse und gesellschaftspolitischer Anschauungen, mit deren Wandel sich auch der Norminhalt ändern kann (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 14. Februar 1973 1 BvR 112/65, BVerfGE 34, 269, 288, und vom 3. April 1990 1 BvR 1186/89, BVerfGE 82, 6, 12).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 792/83

    Eigenbedarf I

    Auszug aus BFH, 05.10.1994 - VI R 62/90
    Es hat bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen von Eigentümer und Mieter zu Recht aber nicht etwa differenziert, ob der Mieter verheiratet ist oder nicht (Beschluß vom 11. Juni 1991 1 BvR 538/90, BVerfGE 84, 197; Urteil vom 14. Februar 1989 1 BvR 308, 336, 356/88, BVerfGE 79, 292, 302, und Beschluß vom 8. Januar 1985 1 BvR 792, 501/83, BVerfGE 68, 361, 370).
  • BFH, 24.11.1989 - VI R 66/88

    Doppelte Haushaltsführung bei Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ab

    Auszug aus BFH, 05.10.1994 - VI R 62/90
    In neueren Entscheidungen wurden als zulässige Zurechnungspersonen in rechtsgültiger Ehe (BFH-Urteil vom 22. September 1988 VI R 53/85, BFHE 155, 77, BStBl II 1989, 293) verbundene Steuerpflichtige oder Partner mit einem gemeinsamen Kind (BFH-Urteil vom 24. November 1989 VI R 66/88, BFHE 159, 150, BStBl II 1990, 312), nicht aber Partner mit dem Kind eines Dritten (BFH-Urteil vom 21. Oktober 1988 VI R 147/86, BFHE 155, 518, BStBl II 1989, 561) angesehen.
  • BFH, 18.08.1967 - VI R 334/66

    Behandlung von Mehraufwendungen für die Unterhaltung einer Zweitwohnung am

    Auszug aus BFH, 05.10.1994 - VI R 62/90
    Die bisherige Rechtsprechung des Senats, nach welcher bei einem nicht verheirateten Arbeitnehmer eine doppelte Haushaltsführung nur bei Aufnahme von Zurechnungspersonen in seinen Haushalt mit steuerrechtlicher Auswirkung anzuerkennen war (s. oben unter 2.), beruhte auf der Annahme, ein Nichtverheirateter habe den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen regelmäßig am Beschäftigungsort, wenn er dort eine Wohnung genommen hat (z. B. Urteil vom 18. August 1967 VI R 334/66, BFHE 90, 37, BStBl III 1967, 780).
  • BFH, 10.10.1991 - VI R 44/90

    Zur sog. doppelten Haushaltsführung eines ledigen Zeitsoldaten mit vierjähriger

    Auszug aus BFH, 05.10.1994 - VI R 62/90
    Das FG ist in Übereinstimmung mit der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (zuletzt Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Oktober 1991 VI R 44/90, BFHE 166, 68, BStBl II 1992, 237) davon ausgegangen, daß der Kläger deshalb keinen eigenen Hausstand unterhalten habe, weil ein solcher bei einem Nichtverheirateten voraussetze, daß ihm ein außerhalb des Beschäftigungsortes stattfindendes hauswirtschaftliches Leben als eigenes müsse zugerechnet werden können.
  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

    Auszug aus BFH, 05.10.1994 - VI R 62/90
    Es hat bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen von Eigentümer und Mieter zu Recht aber nicht etwa differenziert, ob der Mieter verheiratet ist oder nicht (Beschluß vom 11. Juni 1991 1 BvR 538/90, BVerfGE 84, 197; Urteil vom 14. Februar 1989 1 BvR 308, 336, 356/88, BVerfGE 79, 292, 302, und Beschluß vom 8. Januar 1985 1 BvR 792, 501/83, BVerfGE 68, 361, 370).
  • BFH, 21.10.1988 - VI R 147/86

    Werbungskostenabzug wegen doppelter Haushaltsführung bei Partnern einer

    Auszug aus BFH, 05.10.1994 - VI R 62/90
    In neueren Entscheidungen wurden als zulässige Zurechnungspersonen in rechtsgültiger Ehe (BFH-Urteil vom 22. September 1988 VI R 53/85, BFHE 155, 77, BStBl II 1989, 293) verbundene Steuerpflichtige oder Partner mit einem gemeinsamen Kind (BFH-Urteil vom 24. November 1989 VI R 66/88, BFHE 159, 150, BStBl II 1990, 312), nicht aber Partner mit dem Kind eines Dritten (BFH-Urteil vom 21. Oktober 1988 VI R 147/86, BFHE 155, 518, BStBl II 1989, 561) angesehen.
  • BFH, 18.02.1966 - VI 219/64

    Abgrenzung der Ausgaben eines Arbeitnehmers für Heimfahrten von den nicht

  • BFH, 16.11.1971 - VI R 353/69

    Doppelte Haushaltsführung von unverheirateten Arbeitnehmern mit Angehörigen

  • BFH, 20.06.1975 - VI R 72/74

    Doppelte Haushaltsführung bei Ledigen

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

  • BFH, 17.02.1961 - VI 32/60 U

    Vorliegen eines doppelten Haushalts bei beruflicher Versetzung

  • BFH, 10.11.1978 - VI R 118/74

    Werbungskosten - Fahrtkosten - Höhe der Fahrtkosten - Hauptwohnung

  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 538/90

    Verfassungswidrigkeit der Versagung des Kündigungsschutzes des sozialen

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 96/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - wichtiger Grund - Umzug und Lösung des

    Hiervon geht auch der Bundesfinanzhof im Rahmen seiner Rechtsprechung zur Anerkennung doppelter Haushaltsführung aus (BFHE 175, 430, 434).
  • BFH, 16.01.2013 - VI R 46/12

    Doppelte Haushaltsführung - gemeinsamer Haushalt von Eltern und erwachsenen,

    Die elterliche Wohnung kann in einem dieser häufigen Fälle zwar, auch wenn das Kind am Beschäftigungsort eine Unterkunft bezogen hat, wie bisher der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen sein, sie ist aber nicht ein von dem Kind unterhaltener eigener Hausstand (BFH-Urteil vom 5. Oktober 1994 VI R 62/90, BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180).

    Entspricht die Wohnsituation am Heimatort der Wohnung am Beschäftigungsort in Größe und Ausstattung oder übertrifft sie diese, ist dies vielmehr ein wesentliches Indiz dafür, dass der Mittelpunkt der Lebensführung nicht an den Beschäftigungsort verlegt worden ist, sondern der Haupthausstand dort fortgeführt wird (vgl. BFH-Urteil in BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180).

    Dies gilt umso mehr, wenn der Steuerpflichtige dort sein Privatleben führt, weil zum Heimatort die engeren persönlichen Beziehungen bestehen, beispielsweise wegen der --mit steigender Lebenserwartung immer häufiger-- alten, betreuungs- oder sogar pflegebedürftigen Eltern (BFH-Urteile in BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180; vom 9. August 2007 VI R 10/06, BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820).

  • BFH, 09.08.2007 - VI R 10/06

    Abzugsgrenzen für Wohnungskosten bei doppelter Haushaltsführung

    Auch ein alleinstehender Arbeitnehmer kann einen doppelten Haushalt führen (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Oktober 1994 VI R 62/90, BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180, unter 6.; vom 4. November 2003 VI R 170/99, BFHE 203, 386, BStBl II 2004, 16).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht