Rechtsprechung
BFH, 05.10.2018 - IX B 48/18 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
FGO § 76 Abs 1, FGO § 81 Abs 1, FGO § 82, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, ZPO § 404, ZPO § 412, AO § 5
Verfahrensfehlerhafte Ermessensausübung des FG bei Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens - Unternehmensbewertung - Bundesfinanzhof
Verfahrensfehlerhafte Ermessensausübung des FG bei Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens - Unternehmensbewertung
- IWW
§ 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung, § ... 116 Abs. 6 FGO, § 76 Abs. 1 FGO, § 17 des Einkommensteuergesetzes, § 82 FGO, §§ 404, 412 der Zivilprozessordnung (ZPO), § 81 Abs. 1 FGO, § 143 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 2. Halbsatz FGO
- Wolters Kluwer
- Betriebs-Berater
Verfahrensfehlerhafte Ermessensausübung des FG bei Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens - Unternehmensbewertung
- rewis.io
Verfahrensfehlerhafte Ermessensausübung des FG bei Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens - Unternehmensbewertung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensfehlerhafte Ermessensausübung des FG bei Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens - Unternehmensbewertung
- rechtsportal.de
Anforderungen an die Sachaufklärung hinsichtlich der Bewertung eines Unternehmens
- datenbank.nwb.de
Verfahrensfehlerhafte Ermessensausübung des FG bei Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens - Unternehmensbewertung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 13.03.2018 - 6 K 6206/16
- BFH, 05.10.2018 - IX B 48/18
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 03.05.2001 - III B 52/00
Nichtzulassungsbeschwerde - Finanzgericht - Gutachten - Sachverständiger - …
Auszug aus BFH, 05.10.2018 - IX B 48/18
Hat es die nötige Sachkunde selbst, braucht es einen Sachverständigen nicht hinzuziehen (…Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Dezember 2011 VIII B 88/11, BFH/NV 2012, 600; vom 3. Mai 2001 III B 52/00, BFH/NV 2001, 1419).Das dem Tatsachengericht bei der Bestimmung von Art und Zahl einzuholende Sachverständigengutachten nach § 82 FGO i.V.m. §§ 404, 412 der Zivilprozessordnung (ZPO) zustehende Ermessen wird nur dann verfahrensfehlerhaft ausgeübt, wenn das Gericht von der Einholung gutachterlicher Stellungnahmen absieht, obwohl sich ihm die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen (…BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2012, 600; in BFH/NV 2001, 1419).
Hiervon absehen kann das FG nur dann, wenn es ausnahmsweise selbst über die nötige Sachkunde verfügt und diese in den Entscheidungsgründen darlegt (…BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2012, 600; in BFH/NV 2001, 1419, jeweils m.w.N.).
- BFH, 21.12.2011 - VIII B 88/11
Verfahrensfehlerhafte Ermessensausübung des FG bei Nichteinholung eines …
Auszug aus BFH, 05.10.2018 - IX B 48/18
Hat es die nötige Sachkunde selbst, braucht es einen Sachverständigen nicht hinzuziehen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Dezember 2011 VIII B 88/11, BFH/NV 2012, 600;… vom 3. Mai 2001 III B 52/00, BFH/NV 2001, 1419).Das dem Tatsachengericht bei der Bestimmung von Art und Zahl einzuholende Sachverständigengutachten nach § 82 FGO i.V.m. §§ 404, 412 der Zivilprozessordnung (ZPO) zustehende Ermessen wird nur dann verfahrensfehlerhaft ausgeübt, wenn das Gericht von der Einholung gutachterlicher Stellungnahmen absieht, obwohl sich ihm die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2012, 600;… in BFH/NV 2001, 1419).
Hiervon absehen kann das FG nur dann, wenn es ausnahmsweise selbst über die nötige Sachkunde verfügt und diese in den Entscheidungsgründen darlegt (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2012, 600;… in BFH/NV 2001, 1419, jeweils m.w.N.).
- BFH, 02.12.2020 - II R 5/19
Sachaufklärungspflicht des FG bei Ermittlung des Anteilswerts einer nicht …
Hiervon absehen kann das FG nur dann, wenn es ausnahmsweise selbst über die nötige Sachkunde verfügt und diese in den Entscheidungsgründen darlegt (BFH-Urteile vom 15.03.2018 - VI R 8/16, BFHE 261, 122, BStBl II 2018, 550, Rz 49, und in BFHE 265, 182, BStBl II 2019, 518, Rz 68; BFH-Beschluss vom 05.10.2018 - IX B 48/18, BFH/NV 2019, 39, Rz 4; jeweils m.w.N.). - BFH, 12.06.2019 - X R 38/17
Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als notwendiges Betriebsvermögen eines …
Dies gilt insbesondere, wenn die Bewertung eines Unternehmens streitig ist und sich daher die Notwendigkeit einer solchen Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen (vgl. BFH-Beschluss vom 5. Oktober 2018 - IX B 48/18, BFH/NV 2019, 39, Rz 4, m.w.N.; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 82 FGO Rz 56). - FG Düsseldorf, 07.01.2020 - 10 K 2260/18
Kindergeldanspruch aufgrund einer Behinderung: Unsubstantiierter Beweisantrag zur …
Das dem Tatsachengericht bei der Bestimmung von Art und Zahl einzuholender Sachverständigengutachten nach § 82 FGO i.V.m. §§ 404, 412 der Zivilprozessordnung (ZPO) zustehende Ermessen wird nur dann verfahrensfehlerhaft ausgeübt, wenn das Gericht von der Einholung gutachterlicher Stellungnahmen absieht, obwohl sich ihm die Notwendigkeit dieser zusätzlichen Beweiserhebung hätte aufdrängen müssen (BFH, Beschluss vom 05.10.2018 - IX B 48/18, BFH/NV 2019, 39).