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BFH, 05.11.1986 - II R 66/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Unterwerfung eines Vertrages im Zusammenhang mit dem Erwerb von Grundstücken der Grunderwerbsteuer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 26.07.2000 - II R 33/98
Verwertungsbefugnis i.S.v. § 1 Abs. 2 GrEStG 1983
Dazu zählen bei einem Auftragserwerb der Kaufpreis und alle sonstigen Aufwendungen i.S. des § 670 BGB, die dem Auftragnehmer entstehen, um das Grundstück zu erwerben (vgl. BFH-Urteil vom 5. November 1986 II R 66/84, BFH/NV 1988, 390), nicht aber solche Aufwendungen, die Folge weiterer Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sind, wie z.B. eine sich an den Erwerb anschließende Verwaltung des Grundstücks durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber, auch wenn derartige Vereinbarungen --wie im Streitfall-- in derselben Urkunde niedergelegt werden, durch die der Auftrag zum Erwerb des Grundstücks erteilt wird. - FG Nürnberg, 02.12.2004 - IV 286/03 In den Fällen des Auftragserwerbs, in denen wie im Streitfall ein Treuhänder im Auftrag eines Treugebers ein Grundstück erwirbt, besteht eine Grunderwerbsteuerpflicht sowohl für den Erwerb durch den Beauftragten (Treuhänder) gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG -diese Steuer wurde mit Bescheid vom 16.11.1987 festgesetzt- als auch für die Übertragung des Grundstücks durch den Beauftragten an den Treugeber in Erfüllung des dem Auftraggeber zustehenden Eigentumsverschaffungsanspruchs; diese letztgenannte Grundstücksübertragung erfolgt in Erfüllung des Herausgabeanspruchs nach § 667 BGB und unterliegt regelmäßig der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG (vgl. BFH-Urteil vom 05.11.1986 II R 66/84 , BFH/NV 1988, 390).
Denn in beiden Fällen handelt es sich um die Auflösung des Treuhandverhältnisses und - falls nicht wie im Streitfall Gesellschaftsanteile übergehen bzw. übertragen werden - die in Erfüllung der Herausgabepflicht nach § 667 BGB gemäß dem Treuhand vertrag grunderwerbsteuerrechtlich erforderliche Auflassung der Grundstücksanteile, die nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG der Grunderwerbsteuer unterliegt (vgl. BFH-Urteil vom 05.11.1986 II R 66/84 , BFH/NV 1988, 390).
- BFH, 14.05.2003 - II B 70/02
Doppelte Grunderwerbsteuer bei Auftragserwerb
Im Fall des Auftragserwerbs besteht eine Grunderwerbsteuerpflicht sowohl für den Erwerb durch den Beauftragten (Treuhänder) gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG als auch für die --in Erfüllung des dem Auftraggeber (Treugeber) zustehenden Eigentumsverschaffungsanspruchs erfolgende-- Auflassung des Grundstücks durch den Beauftragten (Treuhänder) an den Auftraggeber (Treugeber) gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG (BFH-Urteil vom 5. November 1986 II R 66/84, BFH/NV 1988, 390). - BFH, 31.08.1994 - II R 108/91
Grunderwerbsteuer bei sogenanntem Auftragserwerb
Gegenleistung und damit Steuerbemessungsgrundlage sind sowohl für den hier zu beurteilenden Erwerb durch den Kläger nach § 1 Abs. 1 Nr. 7 GrEStG als auch für den vorausgegangenen Erwerb der Verwertungsbefugnis i. S. des § 1 Abs. 2 GrEStG durch den Kläger die von ihm dem Beauftragten X gemäß § 670 BGB zu ersetzenden Aufwendungen (vgl. z. B. BFH-Urteile in BFHE 101, 309, BStBl II 1971, 309, und vom 5. November 1986 II R 66/84, BFH/NV 1988, 390). - FG Hessen, 23.02.2000 - 5 K 3399/96
Grunderwerbsteuerpflicht des Treugebers bei Zwischenschaltung einer GbR, deren …
Damit war der Besteuerungstatbestand des § 1 Abs. 2 des Grunderwerbsteuergesetzes - GrEStG - erfüllt ( st. Rspr. des Bundesfinanzhofs -BFH-, zB BFH-Urteil vom 7. Juli 1976 II R 151/67, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1977, 12 und Urteil vom 5. November 1986 II R 66/84, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH 1988, 390).