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   BFH, 05.12.1984 - II R 25/83   

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https://dejure.org/1984,16629
BFH, 05.12.1984 - II R 25/83 (https://dejure.org/1984,16629)
BFH, Entscheidung vom 05.12.1984 - II R 25/83 (https://dejure.org/1984,16629)
BFH, Entscheidung vom 05. Dezember 1984 - II R 25/83 (https://dejure.org/1984,16629)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 24.07.1972 - II R 69/71

    Erwerb von Kommanditanteilen - Gründung einer Kommanditgesellschaft - Persönlich

    Auszug aus BFH, 05.12.1984 - II R 25/83
    NV: Mit der Gutschrift des Geldes für erworbene Anteile auf dem Bankkonto der Gesellschaft ist die --die Gesellschaftsteuerpflicht auslösende-- Kapitalzuführung und damit die Gegenleistung i.S. des § 8 Nr. 1 Buchst. a KVStG 1972 bewirkt (vgl. BFH-Urteil vom 24.7.1972 II R 69/71).
  • BFH, 18.07.1985 - VI R 41/81

    Lohnsteuernachforderungsbescheid - Formularmäßiger Erlaß - Wesentliche Ergänzung

    Der Senat folgt damit im Ergebnis dem II. Senat des BFH, der in seinem amtlich nicht veröffentlichten Urteil vom 5. Dezember 1984 II R 25/83 entschieden hat, daß ein Bescheid i. S. des § 119 Abs. 3 AO 1977 nicht deshalb nichtig sei, weil Unterschrift oder Namenswiedergabe der in dieser Vorschrift genannten Personen fehlen.
  • BFH, 29.01.1992 - II B 132/91

    Formularmäßiger Erlass eines handschriftlichen Steuerbescheides

    Soweit die Beschwerde ausführt, von grundsätzlicher Bedeutung sei die Rechtsfrage, ob ein Verstoß gegen § 119 Abs. 3 AO 1977 zur Rechtswidrigkeit, zur Nichtigkeit oder zur Sanktionslosigkeit führe, zumal der BFH einerseits (Urteil in BFHE 144, 240, BStBl II 1986, 169) die fehlende Unterschrift wegen § 127 AO 1977 für unbeachtlich erklärt habe, andererseits (Urteil vom 26. Juli 1989 X R 42/86, BFH/NV 1990, 345) angedeutet habe, daß die fehlende Unterschrift zur Anfechtbarkeit führe, und schließlich der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 5. Dezember 1984 II R 25/83 (nicht veröffentlicht - NV -) ausgesprochen habe, ein Verstoß gegen § 119 Abs. 3 AO 1977 führe nicht zur Nichtigkeit, während das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz (Urteil vom 12. November 1980 V 50/79, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1981, 322, aufgehoben durch das o. a. BFH-Urteil in BFHE 144, 240, BStBl II 1986, 169) ebenso wie der Bundesgerichtshof - BGH - (Urteil vom 16. März 1984 RiZ [R] 6/83, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1984, 2533) das Fehlen der Unterschrift als schweren, offensichtlichen und zur Nichtigkeit führenden Mangel angesehen hätten, ist die Beschwerde unbegründet.
  • BFH, 29.01.1992 - II B 139/91

    Anforderungen an formularmäßige Erlassung von Steuerbescheiden

    Soweit die Beschwerde ausführt, von grundsätzlicher Bedeutung sei die Rechtsfrage, ob ein Verstoß gegen § 119 Abs. 3 AO 1977 zur Rechtswidrigkeit, zur Nichtigkeit oder zur Sanktionslosigkeit führe, zumal der BFH einerseits (Urteil in BFHE 144, 240, BStBl II 1986, 169) die fehlende Unterschrift wegen § 127 AO 1977 für unbeachtlich erklärt habe, andererseits (Urteil vom 26. Juli 1989 X R 42/86, BFH/NV 1990, 345) angedeutet habe, daß die fehlende Unterschrift zur Anfechtbarkeit führe, und schließlich der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 5. Dezember 1984 II R 25/83 (nicht veröffentlicht - NV -) ausgesprochen habe, ein Verstoß gegen § 119 Abs. 3 AO 1977 führe nicht zur Nichtigkeit, während das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz (Urteil vom 12. November 1980 V 50/79, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1981, 322, aufgehoben durch das o.a. BFH-Urteil in BFHE 144, 240, BStBl II 1986, 169) ebenso wie der Bundesgerichtshof - BGH - (Urteil vom 16. März 1984 RiZ (R) 6/83, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1984, 2533) das Fehlen der Unterschrift als schweren, offensichtlichen und zur Nichtigkeit führenden Mangel angesehen hätten, ist die Beschwerde unbegründet.
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