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   BFH, 05.12.2006 - X B 106/06   

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BFH, 05.12.2006 - X B 106/06 (https://dejure.org/2006,8108)
BFH, Entscheidung vom 05.12.2006 - X B 106/06 (https://dejure.org/2006,8108)
BFH, Entscheidung vom 05. Dezember 2006 - X B 106/06 (https://dejure.org/2006,8108)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 2038 Abs. 1; ; BGB § ... 2038 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 2038 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 2038 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2; ; BGB § 2039; ; BGB § 2039 Satz 1; ; FGO § 58; ; FGO § 59; ; FGO § 62 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 101; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; EinigVtr § 19 Satz 2; ; AO 1977 § 172 Abs. 1 Nr. 2d; ; ZPO § 62; ; ZPO § 62 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2038 Abs. 1; FGO § 59 § 72 § 73
    NZB: Erbengemeinschaft, Prozessführungsbefugnis

  • datenbank.nwb.de

    Erhebung einer Anfechtungsklage durch die Mitglieder einer Erbengemeinschaft; Rücknahme der Klage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berechtigung zur Geltendmachung von einer Erbengemeinschaft zustehenden Gestaltungsrechten; Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen eines Anspruchs auf Aufhebung von Steuerbescheiden der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR); Verfahrensmangel i.S.v. § 115 Abs. 2 ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 19.01.1989 - V R 98/83

    1. Erlaß von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen für Miterben

    Auszug aus BFH, 05.12.2006 - X B 106/06
    Soweit der BFH im Urteil vom 19. Januar 1989 V R 98/83 (BFHE 156, 8, BStBl II 1990, 360) entschieden hat, Miterben könnten einen Anspruch auf Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen in der Person des Erblassers liegenden Gründen gemäß § 2039 Satz 1 BGB einzeln geltend machen, ist diese Sachlage mit derjenigen im vorliegenden Streitfall nicht vergleichbar.

    Nach Ansicht des erkennenden Senats spricht entscheidend gegen die Anwendbarkeit von § 2039 Satz 1 BGB im Falle der Anfechtung eines Steuerbescheids, dass in einem Prozess, den der einzelne Miterbe berechtigterweise gemäß § 2039 Satz 1 BGB führt, die anderen Miterben nicht beteiligt sind und weder notwendig hinzuzuziehen noch notwendig beizuladen sind (BFH-Urteil in BFHE 156, 8, BStBl II 1990, 360).

  • BVerwG, 07.05.1965 - IV C 24.65

    Verhältnis der Mitglieder einer Erbengemeinschaft als Teilnehmer an einem

    Auszug aus BFH, 05.12.2006 - X B 106/06
    Soweit das BVerwG in seinem Urteil vom 7. Mai 1965 IV C 24.65 (NJW 1965, 1546) Bedenken gegen die Auffassung erhoben hat, wonach § 2039 Satz 1 BGB im Falle der Anfechtung von Verwaltungsakten unanwendbar sei, liegt ein nicht bindendes obiter dictum vor.

    Soweit schließlich die Rechtsprechung in einzelnen Fällen die Berechtigung eines Miterben anerkannt hat, eine Klage als notwendige Maßregel zur Erhaltung des Nachlasses i.S. von § 2038 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 BGB zu erheben (BVerwG-Urteile in NJW 1965, 1546, und vom 20. Mai 1998 11 C 7.97, Buchholz 424.01 § 44 Flurbereinigungsgesetz --FlurbG-- Nr. 78), hat die Rechtsprechung die Anerkennung eines solchen Notverwaltungsrechts von den Umständen des Einzelfalls abhängig gemacht und es insbesondere dann anerkannt, wenn die Zustimmung der anderen Miterben nicht mehr rechtzeitig erlangt werden kann.

  • BFH, 25.01.1995 - X R 146/93

    Ein von DDR-Behörden erlassener Steuerbescheid ist mit rechtsstaatlichen

    Auszug aus BFH, 05.12.2006 - X B 106/06
    Ziel der Klage ist mithin eine Aufhebung dieser Steuerbescheide durch das FG und damit eine Aufhebung im Rahmen von § 172 Abs. 1 Nr. 2d der Abgabenordnung --AO 1977-- (Senatsurteil vom 25. Januar 1995 X R 146/93, BFHE 177, 317, BStBl II 1995, 686; von Groll in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 172 AO Rz. 204).
  • BVerwG, 19.03.1956 - V C 265.54
    Auszug aus BFH, 05.12.2006 - X B 106/06
    Dies entspricht der ganz überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung und in der Literatur (vgl. BGH-Urteil vom 26. Januar 1951 V ZR 61/50, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1951, 308; BVerwG-Urteil vom 19. März 1956 V C 265.54, NJW 1956, 1295; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Juli 1991 8 S 1589/91, NJW 1992, 388; Palandt/Edenhofer, Bürgerliches Gesetzbuch, 65. Aufl., § 2039 Rn. 4 f.; differenzierend MünchKommBGB/Heldrich, 4. Aufl., § 2039 Rdnr. 35).
  • BFH, 29.10.2004 - XI B 99/02

    Einschränkung des rechtlichen Gehörs durch eine unzutreffende Anwendung der

    Auszug aus BFH, 05.12.2006 - X B 106/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH liegt ein Verfahrensmangel i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO vor, wenn das FG eine zulässige Klage durch Prozessurteil als unzulässig abweist (BFH-Beschluss vom 29. Oktober 2004 XI B 99/02, juris Nr: StRE200451510).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.1991 - 8 S 1589/91

    Keine Befugnis eines Miterben, allein Rechtsmittel gegen Baugenehmigung

    Auszug aus BFH, 05.12.2006 - X B 106/06
    Dies entspricht der ganz überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung und in der Literatur (vgl. BGH-Urteil vom 26. Januar 1951 V ZR 61/50, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1951, 308; BVerwG-Urteil vom 19. März 1956 V C 265.54, NJW 1956, 1295; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Juli 1991 8 S 1589/91, NJW 1992, 388; Palandt/Edenhofer, Bürgerliches Gesetzbuch, 65. Aufl., § 2039 Rn. 4 f.; differenzierend MünchKommBGB/Heldrich, 4. Aufl., § 2039 Rdnr. 35).
  • BFH, 28.05.2003 - VII B 236/02

    Bindung an geltend gemachten Zulassungsgrund?

    Auszug aus BFH, 05.12.2006 - X B 106/06
    Unerheblich ist, dass die Kläger diesen Sachverhalt lediglich im Zusammenhang mit einem anderen von ihnen geltend gemachten Grund für die Zulassung der Revision dargestellt haben (vgl. BFH-Beschluss vom 28. Mai 2003 VII B 236/02, BFH/NV 2003, 1208).
  • BFH, 07.08.1986 - IV R 137/83

    Vertretungsfiktion nach § 62 ZPO im finanzgerichtlichen Verfahren nur, wenn

    Auszug aus BFH, 05.12.2006 - X B 106/06
    Die Rechtsprechung hat nämlich aus dem Umstand, dass Erben im Rahmen des § 2038 Abs. 1 BGB zu einem gemeinsamen Handeln gezwungen sind und deshalb aus materiell-rechtlichen Gründen eine notwendige Streitgenossenschaft (§ 59 FGO i.V.m. § 62 Abs. 1 der Zivilprozessordnung --ZPO--) vorliegt (vgl. hierzu Gräber/ Koch, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 59 Rz 8 2. Spiegelstrich), den Schluss gezogen, dass Miterben, die nicht bzw. nicht wirksam Klage erhoben haben, von den anderen klagenden Miterben i.S. von § 62 ZPO vertreten werden (BFH-Urteil vom 7. August 1986 IV R 137/83, BFHE 147, 224, BStBl II 1986, 910).
  • BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 7.97

    Flurbereinigungsplan; Planänderung; Anfechtbarkeit einer Planänderung;

    Auszug aus BFH, 05.12.2006 - X B 106/06
    Soweit schließlich die Rechtsprechung in einzelnen Fällen die Berechtigung eines Miterben anerkannt hat, eine Klage als notwendige Maßregel zur Erhaltung des Nachlasses i.S. von § 2038 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 BGB zu erheben (BVerwG-Urteile in NJW 1965, 1546, und vom 20. Mai 1998 11 C 7.97, Buchholz 424.01 § 44 Flurbereinigungsgesetz --FlurbG-- Nr. 78), hat die Rechtsprechung die Anerkennung eines solchen Notverwaltungsrechts von den Umständen des Einzelfalls abhängig gemacht und es insbesondere dann anerkannt, wenn die Zustimmung der anderen Miterben nicht mehr rechtzeitig erlangt werden kann.
  • BFH, 28.11.2003 - III B 75/03

    Ausschlussfrist; Anforderung Prozessvollmacht

    Auszug aus BFH, 05.12.2006 - X B 106/06
    Dies kann dann der Fall sein, wenn das FG zu Unrecht davon ausgeht, eine Präklusionsvorschrift (hier § 62 Abs. 3 Satz 3 FGO) sei einschlägig (BFH-Beschluss vom 28. November 2003 III B 75/03, BFH/NV 2004, 523).
  • BGH, 13.07.1954 - V ZR 56/50

    Nichtigkeitsklage. Aufnahme nach Unterbrechung

  • BVerwG, 09.06.1986 - 5 B 147.83

    Notwendigkeit der Vertretung durch einen Rechtsanwalt - Anforderungen an die

  • BFH, 30.03.1988 - I R 140/87

    Zustellung Aushilfskraft - Finanzgerichtsverfahren - Prozeßvollmacht - Revision -

  • BGH, 26.01.1951 - V ZR 61/50
  • BFH, 28.02.1989 - VIII R 181/84

    Anforderung an die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - Verletzung des

  • BFH, 12.04.2018 - X B 144/17

    Prozessführungsbefugnis eines von mehreren Miterben; Billigkeitserlass von

    NV: Erhebt nur einer von mehreren Miterben eine Verpflichtungsklage, sind die anderen Miterben weder als notwendige Streitgenossen noch als notwendig Beizuladende am Verfahren zu beteiligen (Anschluss an BFH-Urteil vom 19. Januar 1989 V R 98/83, BFHE 156, 8, BStBl II 1990, 360; teilweise Aufgabe des Senatsbeschlusses vom 5. Dezember 2006 X B 106/06, BFH/NV 2007, 733).

    Soweit der Senat in seinem Beschluss vom 5. Dezember 2006 X B 106/06 (BFH/NV 2007, 733), der tatsächlich ebenfalls eine Verpflichtungsklage und nicht --wie im dortigen Beschluss ausgeführt-- eine Anfechtungsklage betraf, im Ergebnis eine andere Auffassung vertreten hat, hält er daran im Hinblick auf die vorstehend dargestellte Rechtsprechung des V. Senats und des BGH für Fälle, in denen eine Verpflichtungsklage erhoben wird, nicht mehr fest.

  • BFH, 10.03.2023 - X B 123/21

    Aussetzung des Verfahrens bei Tod des Beteiligten und Rechtsmissbrauch

    Im Fall der Anfechtung von Steuerbescheiden durch mehrere Miterben besteht aber aus materiell-rechtlichen Gründen eine notwendige Streitgenossenschaft nach § 59 FGO i.V.m. § 62 Abs. 1 ZPO (so schon Senatsbeschluss vom 05.12.2006 - X B 106/06, BFH/NV 2007, 733, II.2.b; s.a. Gräber/Levedag, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 59 Rz 8; Leipold in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 59 FGO Rz 31).
  • FG München, 07.05.2008 - 9 K 1411/06

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung - Ladung zur Abgabe der eidesstattlichen

    Dabei kann offen bleiben, ob eine einmal durch Verwaltungsakt eingetretene Unterbrechung der Zahlungsverjährung überhaupt beseitigt werden kann (bejahend Kruse in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 231 AO Rz. 4; offen gelassen BFH-Urteil vom 28. November 2006 VII R 3/06, BFHE 216, 4, BFH/NV 2007, 733).
  • FG Sachsen, 26.02.2015 - 4 K 1323/12

    Bei Rückabwicklung einer Grundstücksveräußerung durch ungeteilte

    Verneint wurde die Einzelklagebefugnis von Miterben aus § 2039 BGB hingegen im Falle der Anfechtung von gegen den Erblasser ergangenen Steuerbescheiden der DDR gemäß Art. 19 Satz 2 EinV (vgl. BFH-Urteil vom 05.12.2006 X B 106/06, BFH/NV 2007, 733 ; grundsätzlich ablehnend für Anfechtungsklagen auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.07.1991 8 S 1589/91, NJW 1992, 388 ; vgl. weitere Rechtsprechungsnachweise bei Palandt, BGB , 74. Aufl. 2015, § 2039 Rn. 3-5; hiervon abweichend jedoch z.B. 62. Aufl. 2003, § 2039 Rn. 4, 5).
  • VG Würzburg, 28.03.2012 - W 6 K 11.363

    Teilung eines Grundstücks zweier Miterben in ungeteilter Erbengemeinschaft

    Insbesondere ist ein Miterbe nicht befugt, allein in zulässiger Weise für die Erbengemeinschaft eine Anfechtungsklage zu erheben (vgl. jeweils m.w.Nachw. BFH, B.v. 05.12.2006, Az.: X B 106/06, BFH NV 2007, 733; VGH BW, B.v. 10.07.1991, Az.: 8 S 1589/91, NJW 1992, 388; BVerwG, U.v. 19.03.1956 Az.: V C 265.54, BVerwGE 3, 208).
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