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   BFH, 06.02.2009 - IV B 63/08   

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https://dejure.org/2009,15517
BFH, 06.02.2009 - IV B 63/08 (https://dejure.org/2009,15517)
BFH, Entscheidung vom 06.02.2009 - IV B 63/08 (https://dejure.org/2009,15517)
BFH, Entscheidung vom 06. Februar 2009 - IV B 63/08 (https://dejure.org/2009,15517)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Vollmachtloser Vertreter; Zulassung zur Prozessführung; rechtliches Gehör

  • Judicialis

    BGB § 714; ; BGB § 730 Abs. 2 S. 2; ; BGB § 1911; ; FGO § 116 Abs. 6; ; FGO § 155; ; ZPO § 89 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 89 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 06.09.1989 - II R 62/87

    Endurteil - Prozeßbevollmächtigter - Vorlage der Prozeßvollmacht - Zulassung zur

    Auszug aus BFH, 06.02.2009 - IV B 63/08
    Da die Vorinstanz der X-GmbH gestattet hat, für die Klägerin (Sach-)Anträge zu stellen und das FA dem nicht widersprochen hat, war hiermit die einstweilige Zulassung der X-GmbH zur Prozessführung gemäß § 89 Abs. 1 Satz 1 ZPO mit der Folge verbunden, dass, was die Vorinstanz offensichtlich verkannt hat, ein Endurteil erst nach Ablauf der für die Nachreichung der Prozessvollmachten (bzw. Beibringung der Genehmigungen bezüglich der bisherigen Prozessführung) zu setzenden (angemessenen) Frist ergehen durfte (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. September 1989 II R 62/87, BFHE 158, 203, BStBl II 1989, 1021; Gräber/Stapperfend, a.a.O., § 62 Rz 76).
  • BFH, 13.12.2007 - IV R 91/05

    An vollbeendete GbR gerichteter Gewerbesteuermessbescheid unwirksam

    Auszug aus BFH, 06.02.2009 - IV B 63/08
    Im Übrigen geht der Senat davon aus, dass --trotz der missverständlichen Einlassung der X-GmbH im o.g. Schriftsatz-- Herr Y aus der GbR noch nicht ausgeschieden ist, die GbR mithin fortbesteht und insbesondere ihr Geschäftsbetrieb nicht im Wege der Anwachsung auf Herrn X übergegangen ist (zu den Konsequenzen für die gewerbesteuerrechtliche Schuldnerschaft s. Senatsurteil vom 13. Dezember 2007 IV R 91/05, BFH/NV 2008, 1289, m.w.N.).
  • BFH, 12.04.2007 - IV B 69/05

    Personengesellschaft in Liquidation nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO klagebefugt

    Auszug aus BFH, 06.02.2009 - IV B 63/08
    Folge hiervon wäre des Weiteren, dass der --fortbestehenden-- GbR als Prozessstandschafterin auch die Klagebefugnis gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO zusteht (vgl. Senatsbeschluss vom 12. April 2007 IV B 69/05, BFH/NV 2007, 1923).
  • BFH, 15.07.2010 - IV B 55/09

    Keine Vorlage der Vollmacht in mündlicher Verhandlung - Klageabweisung -

    Folge hiervon war, dass --was die Vorinstanz offensichtlich verkannt hat-- ein Endurteil erst nach Ablauf der für die Nachreichung der Prozessvollmacht (bzw. Beibringung der Genehmigungen bezüglich der bisherigen Prozessführung) zu setzenden (angemessenen) Frist ergehen durfte (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. September 1989 II R 62/87, BFHE 158, 203, BStBl II 1989, 1021; BFH-Beschluss vom 6. Februar 2009 IV B 63/08, juris; Gräber/Stapperfend, a.a.O., § 62 Rz 76).
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