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   BFH, 06.03.2014 - IV R 11/11   

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https://dejure.org/2014,8936
BFH, 06.03.2014 - IV R 11/11 (https://dejure.org/2014,8936)
BFH, Entscheidung vom 06.03.2014 - IV R 11/11 (https://dejure.org/2014,8936)
BFH, Entscheidung vom 06. März 2014 - IV R 11/11 (https://dejure.org/2014,8936)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Aufteilung des Ersatzwirtschaftswerts zur Bestimmung der Betriebsgröße bei Zupachtung

  • openjur.de

    Aufteilung des Ersatzwirtschaftswerts zur Bestimmung der Betriebsgröße bei Zupachtung

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 7g Abs 2 Nr 1 Buchst b, EStG § 57 Abs 3, BewG § 126 Abs 2
    Aufteilung des Ersatzwirtschaftswerts zur Bestimmung der Betriebsgröße bei Zupachtung

  • Bundesfinanzhof

    Aufteilung des Ersatzwirtschaftswerts zur Bestimmung der Betriebsgröße bei Zupachtung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7g Abs 2 Nr 1 Buchst b EStG 1997, § 57 Abs 3 EStG 1997, § 126 Abs 2 BewG 1991
    Aufteilung des Ersatzwirtschaftswerts zur Bestimmung der Betriebsgröße bei Zupachtung

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Aufteilung des Ersatzwirtschaftswerts zur Bestimmung der Betriebsgröße bei Zupachtung

  • rewis.io

    Aufteilung des Ersatzwirtschaftswerts zur Bestimmung der Betriebsgröße bei Zupachtung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung der Betriebsgröße eines im Beitrittsgebiet belegenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebes; Aufteilung des Ersatzwirtschaftswerts bei Zupachtung

  • datenbank.nwb.de

    Aufteilung des Ersatzwirtschaftswerts zur Bestimmung der Betriebsgröße bei Zupachtung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufteilung des Ersatzwirtschaftswerts zur Bestimmung der Betriebsgröße bei Zupachtung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bestimmung der landwirtschaftlichen Betriebsgröße bei Zupachtung - und die Aufteilung des Ersatzwirtschaftswerts

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bestimmung der Betriebsgröße eines im Beitrittsgebiet belegenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebes; Aufteilung des Ersatzwirtschaftswerts bei Zupachtung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Aufteilung des Ersatzwirtschaftswerts zur Bestimmung der Betriebsgröße bei Zupachtung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Aufteilung des Ersatzwirtschaftswerts zur Bestimmung der Betriebsgröße bei Zupachtung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zur Bestimmung der Betriebsgröße bei Zupachtung

Sonstiges

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 244, 426
  • BB 2014, 1173
  • DB 2014, 1118
  • BStBl II 2017, 1177
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 30.06.2011 - IV R 30/09

    Wohnteil im Privatvermögen; Einheitswert-Grenze bei Ansparabschreibung land- und

    Auszug aus BFH, 06.03.2014 - IV R 11/11
    bb) Die unterschiedliche Berechnung der Betriebsgröße durch den Einheitswert für die alten Bundesländer einerseits und den Ersatzwirtschaftswert für das Beitrittsgebiet andererseits führt im Fall zugepachteter Wirtschaftsgüter jedoch dann nicht zu einer ungerechtfertigten Schlechterstellung der Betriebe im Beitrittsgebiet, wenn auch der dort geltende Ersatzwirtschaftswert auf Grundlage des Eigentums an den Wirtschaftsgütern aufzuteilen ist (vgl. zur Aufteilung des Einheitswerts und Umrechnung des Ersatzwirtschaftswerts bereits BFH-Urteil vom 30. Juni 2011 IV R 30/09, BFH/NV 2011, 2054, unter II.B.1.d bb).

    Die Betriebsgrößenmerkmale in § 7g Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b EStG sind Maßstab für die Größe und Leistungsfähigkeit eines Betriebs (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2011, 2054, unter II.B.1.f).

  • BFH, 18.05.1973 - III R 81/72

    Vereinbarkeit mit Gleichheitssatz - Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb -

    Auszug aus BFH, 06.03.2014 - IV R 11/11
    Für den Streitzeitraum war jedoch § 49 BewG anzuwenden, der außerhalb des Anwendungsbereichs der Grundsteuer eine Verteilung des Einheitswerts entsprechend der Eigentümerstellung auf Verpächter und Pächter der jeweiligen Wirtschaftsgüter vorschrieb (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Mai 1973 III R 81/72, BFHE 109, 535, BStBl II 1973, 694; eine entsprechende Regelung wurde nach Aufhebung des § 49 BewG durch das Steueränderungsgesetz 2001 vom 20. Dezember 2001 --BGBl I 2001, 3794-- in § 142 Abs. 4 Satz 1 BewG aufgenommen).
  • BFH, 15.05.2002 - I R 63/01

    Neue Bundesländer; Ersatzwirtschaftswerte für angepachteten Grundbesitz;

    Auszug aus BFH, 06.03.2014 - IV R 11/11
    Auch das BFH-Urteil vom 15. Mai 2002 I R 63/01 (BFH/NV 2003, 82) verhält sich nicht zu dieser Frage.
  • FG Sachsen, 02.12.2009 - 4 K 1561/06

    Ermittlung des für die Ansparabschreibung maßgeblichen Ersatzwirtschaftswerts für

    Auszug aus BFH, 06.03.2014 - IV R 11/11
    Der Kläger beantragt, das Urteil des Sächsischen FG vom 2. Dezember 2009  4 K 1561/06 und die Einspruchsentscheidung vom 19. Juli 2006 aufzuheben und die Einkommensteuerbescheide für 1998 und 1999 vom 10. September 2003 dahin zu ändern, dass die Einkommensteuer für 1998 auf ... DM und für 1999 auf ... DM festgesetzt wird.
  • BFH, 22.06.2017 - VI R 97/13

    Aufteilung des Ersatzwirtschaftswerts zur Bestimmung der Betriebsgröße bei

    Bei der Bestimmung der Betriebsgröße eines im Beitrittsgebiet gelegenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebs nach § 7g Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b EStG in der bis zum Inkrafttreten des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom 14. August 2007 (BGBl I 2007, 1912) maßgebenden Fassung ist bei der Pacht zusätzlichen Grund und Bodens der Ersatzwirtschaftswert nur im Verhältnis der eigenen Fläche zu der gepachteten Fläche anzusetzen (Anschluss an BFH-Urteil vom 6. März 2014 IV R 11/11, BFHE 244, 426).

    Ist der Steuerpflichtige nicht Eigentümer sämtlicher Wirtschaftsgüter, die in einer Nutzungseinheit zusammengefasst sind, ist der Ersatzwirtschaftswert für andere Steuern als die Grundsteuer und damit insbesondere für Zwecke des § 7g EStG gemäß § 57 Abs. 3 EStG i.V.m. § 126 Abs. 2 BewG an die Eigentumsverhältnisse anzupassen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. März 2014 IV R 11/11, BFHE 244, 426; Felsmann, Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte, A 1376; Meyer in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, § 7g Rz 49; Pitzke, Neue Wirtschafts-Briefe 2009, 2063, 2065; Stephany in Kreutziger/ Schaffner/Stephany, BewG, 3. Aufl., § 126 Rz 7; Eisele in Rössler/Troll, BewG, § 126 Rz 5; Schmidt/Kulosa, EStG, 36. Aufl., § 7g Rz 16; gleichlautende Ländererlasse in BStBl I 1991, 499, und in BStBl I 1999, 423; BMF-Schreiben vom 8. Mai 2009, BStBl I 2009, 633, Tz. 11, ersetzt durch BMF-Schreiben vom 20. November 2013, BStBl I 2013, 1493, Ergänzung mit Anwendungsregelung durch BMF-Schreiben vom 20. März 2017, BStBl I 2017, 423; a.A. Gürsching/Stenger, Bewertungsrecht, § 126 BewG Rz 21).

    b) Demgegenüber vertritt der IV. Senat des BFH in seinem Urteil in BFHE 244, 426 die Auffassung, dass bei der Bestimmung der Betriebsgröße eines im Beitrittsgebiet gelegenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebs nach § 7g Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b EStG bei der Pacht zusätzlichen Grund und Bodens der Ersatzwirtschaftswert allein nach dem Verhältnis der eigenen zu den gepachteten Flächen aufzuteilen sei.

  • BFH, 12.10.2023 - III R 34/21

    Aufteilung des Ersatzwirtschaftswertes für Zwecke der Ermittlung des einfachen

    Hintergrund der Schaffung von Ersatzwirtschaftswerten für land- und forstwirtschaftliches Vermögen im Beitrittsgebiet waren die ungeklärten Eigentumsverhältnisse sowie die noch fehlenden verwaltungsmäßigen Voraussetzungen bei der Vermessungsverwaltung und der erst im Aufbau befindlichen Finanzverwaltung (Bruschke in Stenger/Loose, Bewertungsrecht, § 125 BewG Rz 4; BFH-Urteil vom 06.03.2014 - IV R 11/11, BFHE 244, 426, BStBl II 2017, 1177, Rz 26).
  • FG Sachsen-Anhalt, 12.11.2013 - 4 K 791/04

    Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 EStG 1997 für einen im Beitrittsgebiet

    Des Weiteren wies er auf ein Urteil des Sächsischen Finanzgerichtes vom 02.12.2009 hin (4 K 1561/06, Haufe-Index 2277565, Revision anhängig, Aktenzeichen des BFH IV R 11/11).

    Darüber hinaus weicht der Senat vom Urteil des Sächsischen Finanzgerichtes vom 02.12.2009 (4 K 1561/06, Haufe-Index 2277565, Revision anhängig, Az. des BFH IV R 11/11) ab, so dass die Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zuzulassen ist.

  • FG Sachsen, 13.10.2021 - 2 K 942/20

    Berechnung des Kürzungsbetrages unter Berücksichtigung der Ersatzwirtschaftswerte

    Ist der Steuerpflichtige daher nicht Eigentümer sämtlicher Wirtschaftsgüter, die in einer Nutzungseinheit zusammengefasst sind, ist der Ersatzwirtschaftswert für andere Steuern als die Grundsteuer an die Eigentumsverhältnisse anzupassen, wobei sich aus dem Wortlaut des § 126 Abs. 2 BewG die Art und Weise der vorzunehmenden Aufteilung aber nicht ergibt (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 6. März 2014 - IV R 11/11, BStBl II 2017, 1177 ).

    bb) Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (Urteile vom 6. März 2014 a.a.O. und vom 22. Juni 2017 - VI R 97/13, BStBl. II 2017, 1181) ist der Ersatzwirtschaftswert zur Bestimmung der Betriebsgröße bei Zupachtung nur im Verhältnis der eigenen zu den zugepachteten Flächen anzusetzen.

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