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   BFH, 06.04.1965 - I 23/63 U   

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https://dejure.org/1965,958
BFH, 06.04.1965 - I 23/63 U (https://dejure.org/1965,958)
BFH, Entscheidung vom 06.04.1965 - I 23/63 U (https://dejure.org/1965,958)
BFH, Entscheidung vom 06. April 1965 - I 23/63 U (https://dejure.org/1965,958)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 82, 372
  • DB 1965, 995
  • BStBl III 1965, 383
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 20.11.1962 - I 242/61 U

    Möglichkeit der Bildung von Rückstellungen für aus Kulanzgründen zu bewirkende

    Auszug aus BFH, 06.04.1965 - I 23/63 U
    Das Finanzgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß Rückstellungen für künftige Ausgaben gebildet werden können, wenn diese ihren Grund im abgelaufenen Wirtschaftsjahr haben, und wenn ferner eine einklagbare Schuld oder eine sittliche Verpflichtung oder eine Pflicht vorliegt, der der Kaufmann aus geschäftlichen Erwägungen nachkommt (Entscheidung des Bundesfinanzhofs I 242/61 U vom 20. November 1962, BStBl 1963 III S. 113, Slg. Bd. 76 S. 307).

    Die Voraussetzung, daß die Schuld das abgelaufene Jahr trifft, ist bei der Erfüllung von Garantieleistungen, bei denen im Falle von Material- und Funktionsfehlern der verkauften Waren kostenlose Reparaturen oder Ersatzleistungen durchgeführt werden, gegeben; dies gilt auch für Garantieleistungen, die eine Firma aus Gründen der Kulanz ständig auch nach Ablauf der von ihr vereinbarten Garantiefrist gewährt (Entscheidung des Bundesfinanzhofs I 242/61 U).

  • BFH, 10.12.1992 - XI R 34/91

    Keine Rückstellungen für künftige Nachbetreuungsleistungen von Optikern

    In gleicher Weise ist zu entscheiden, wenn ein Unternehmen aus Gründen der Kulanz nach Ablauf der von ihm eingeräumten Garantiefrist oder statt einer solchen Garantieleistung den Garantieleistungen vergleichbare Nachbesserungsarbeiten erbringt (s. § 249 Abs. 1 Nr. 2 HGB n. F.; vgl. BFH-Urteile vom 20. November 1962 I 242/61 U, BFHE 76, 307, BStBl III 1963, 113; vom 6. April 1965 I 23/63 U, BFHE 82, 372, BStBl III 1965, 383).

    Vergleichbar hiermit ist auch der Sachverhalt, über den der BFH in seinem Urteil in BFHE 82, 372, BStBl III 1965, 383 zu entscheiden hatte.

  • BFH, 15.03.1999 - I B 95/98

    Rückstellungen für Rücknahme von Altbatterien; AdV-Umfang bei Änderungsbescheiden

    Ist eine ungewisse Verbindlichkeit hingegen eng mit künftigen Gewinnchancen verbunden, so ist kein Raum für die Annahme, sie sei in der Vergangenheit verursacht (BFH-Urteil vom 25. August 1989 III R 95/87, BFHE 158, 58, BStBl II 1989, 893; BGH in NJW 1991, 1890; im Ergebnis ebenso BFH-Urteile vom 6. April 1965 I 23/63 U, BFHE 82, 372, BStBl III 1965, 383; in BFHE 170, 149, BStBl II 1994, 158).

    Zwar hat der XI. Senat des BFH die Bildung von Rückstellungen für künftige Nachbetreuungsleistungen an Hör- und Sehhilfen u.a. mit der Begründung nicht zugelassen, die Nachbetreuungsleistungen seien erst in jenem Augenblick wirtschaftlich verursacht, in dem die benutzungsbedingten Mängel entstünden und zur Funktionswiederherstellung beseitigt werden müßten (BFH in BFHE 170, 149, BStBl II 1994, 158; ähnlich --zu verbilligten Reparaturen eines Schreibgerätes-- BFH in BFHE 82, 372, BStBl III 1965, 383).

  • BFH, 17.02.1971 - I R 121/69

    Rückstellung - Zukünftige Instandhaltungsaufwendungen - Eigentümer von

    Nach ständiger Rechtsprechung (Urteile des BFH III 306/56 S vom 14. März 1958, BFH 67, 1, BStBl III 1958, 274; I 242/61 U vom 20. November 1962, BFH 76, 307, BStBl III 1963, 113; I 23/63 U vom 6. April 1965, BFH 82, 372, BStBl III 1965, 383) seien in Übereinstimmung mit den allgemeinen handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zulässig, sofern diese ungewissen Verbindlichkeiten im abgelaufenen Geschäftsjahr ihren Grund hätten.
  • BFH, 13.12.1972 - I R 8/70

    Rückstellungen wegen Garantieverpflichtungen - Lieferung mangelfreier Sachen -

    Die Schuld betrifft wirtschaftlich das abgelaufene Jahr, wenn Garantieleistungen im Falle von Material- oder Funktionsfehlern der verkauften Waren aufgrund von Beanstandungen nach Ablauf dieses Jahres im Wege kostenloser Reparaturen oder Ersatzleistungen durchgeführt werden (Urteil des BFH vom 6. April 1965 I 23/63 U, BFHE 82, 372, BStBl III 1965, 383).
  • FG München, 29.05.1998 - 7 V 345/98

    Steuerliche Anerkennung von Rückstellungen; Künftige Aufwendungen im Zusammenhang

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  • BFH, 13.12.1972 - I R 7/70

    Rückstellungen wegen Garantieverpflichtungen - Lieferung mangelfreier Sachen -

    Die Schuld betrifft wirtschaftlich das abgelaufene Jahr, wenn Garantieleistungen im Falle von Material- oder Funktionsfehlern der verkauften Waren aufgrund von Beanstandungen nach Ablauf dieses Jahres im Wege kostenloser Reparaturen oder Ersatzleistungen durchgeführt werden (Urteil des BFH vom 6. April 1965 I 23/63 U, BFHE 82, 372, BStBl III 1965, 383).
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