Rechtsprechung
BFH, 06.04.2009 - X B 213/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Kürzung des Vorwegabzugs beim Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 S. 2; ; EStG § 10c Abs. 3 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH auf Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen gem. § 10 Abs. 3 Nr. 2 S. 2 i.V.m. § 10c Abs. 3 Nr. 2 Einkommensteuergesetz ( EStG )
- datenbank.nwb.de
Kürzung des Vorwegabzugs beim Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anspruch eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH auf Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen gem. § 10 Abs. 3 Nr. 2 S. 2 i.V.m. § 10c Abs. 3 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG)
Verfahrensgang
- FG Köln, 22.09.2008 - 5 K 2106/06
- BFH, 06.04.2009 - X B 213/08
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 17.01.2007 - X R 10/06
Mehrere GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer; Pensionszusage; Kürzung Vorwegabzug
Auszug aus BFH, 06.04.2009 - X B 213/08
Maßgebend für die Frage, ob trotz der erteilten Pensionszusage § 10c Abs. 3 Nr. 2 EStG a.F. nicht einschlägig ist, ist allein, ob der Aufwand der Kapitalgesellschaft für die Altersversorgung des jeweiligen Gesellschafter-Geschäftsführers dessen quotaler Beteiligung an der Kapitalgesellschaft entspricht (Senatsurteil vom 17. Januar 2007 X R 10/06, BFH/NV 2007, 1289).Denn diese Arbeitsleistung schuldet der Gesellschafter-Geschäftsführer der Kapitalgesellschaft und nicht seinem Mitgesellschafter (vgl. hierzu auch Senatsurteil in BFH/NV 2007, 1289).
- BFH, 16.10.2002 - XI R 25/01
Vorwegabzug beim Gesellschafter-Geschäftsführer
Auszug aus BFH, 06.04.2009 - X B 213/08
Zu diesem Personenkreis rechnet die Rechtsprechung nicht Alleingesellschafter-Geschäftsführer, die von der Kapitalgesellschaft, an der sie beteiligt sind, eine Pensionszusage erhalten haben, weil sie bei wirtschaftlicher Betrachtung infolge der Minderung ihrer gesellschaftsrechtlichen Ansprüche diesen Pensionsanspruch aus ihrem eigenen Vermögen erbracht haben (BFH-Urteile vom 16. Oktober 2002 XI R 25/01, BFHE 200, 554, BStBl II 2004, 546, …und vom 28. Juli 2004 XI R 9/04, BFH/NV 2005, 196). - BFH, 23.02.2005 - XI R 29/03
Keine Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen wenn der Aufwand der GmbH …
Auszug aus BFH, 06.04.2009 - X B 213/08
Diesem Fall hat die Rechtsprechung aus Gründen der Gleichbehandlung (Art. 3 des Grundgesetzes) den Fall gleichgestellt, dass die Kapitalgesellschaft mehreren Gesellschafter-Geschäftsführern jeweils eine Altersversorgung zugesagt hat, wenn der einzelne Gesellschafter-Geschäftsführer sein Anwartschaftsrecht ausschließlich durch einen seiner Beteiligungsquote entsprechenden Verzicht auf gesellschaftliche Ansprüche erwirbt (BFH-Urteile vom 23. Februar 2005 XI R 29/03, BFHE 209, 256, BStBl II 2005, 634, …und vom 15. Dezember 2004 XI R 45/03, BFH/NV 2005, 1509).
- BFH, 08.11.2006 - X R 11/05
Rentenversicherungsbeiträge keine vorweggenommenen WK; Vorwegabzug; mehrere …
Auszug aus BFH, 06.04.2009 - X B 213/08
Dass sich für den Fall des Beitritts eines Gesellschafters erst zu einem Zeitpunkt, zu dem einem Mitgesellschafter eine Pensionszusage bereits erteilt war, keine Besonderheiten ergeben, ist dem Senatsurteil vom 8. November 2006 X R 11/05 (BFH/NV 2007, 673) zu entnehmen. - BFH, 28.07.2004 - XI R 9/04
GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer - Kürzung Vorwegabzug
Auszug aus BFH, 06.04.2009 - X B 213/08
Zu diesem Personenkreis rechnet die Rechtsprechung nicht Alleingesellschafter-Geschäftsführer, die von der Kapitalgesellschaft, an der sie beteiligt sind, eine Pensionszusage erhalten haben, weil sie bei wirtschaftlicher Betrachtung infolge der Minderung ihrer gesellschaftsrechtlichen Ansprüche diesen Pensionsanspruch aus ihrem eigenen Vermögen erbracht haben (BFH-Urteile vom 16. Oktober 2002 XI R 25/01, BFHE 200, 554, BStBl II 2004, 546, und vom 28. Juli 2004 XI R 9/04, BFH/NV 2005, 196). - BFH, 15.12.2004 - XI R 45/03
GmbH-Gesellschafter; Kürzung Vorwegabzug
Auszug aus BFH, 06.04.2009 - X B 213/08
Diesem Fall hat die Rechtsprechung aus Gründen der Gleichbehandlung (Art. 3 des Grundgesetzes) den Fall gleichgestellt, dass die Kapitalgesellschaft mehreren Gesellschafter-Geschäftsführern jeweils eine Altersversorgung zugesagt hat, wenn der einzelne Gesellschafter-Geschäftsführer sein Anwartschaftsrecht ausschließlich durch einen seiner Beteiligungsquote entsprechenden Verzicht auf gesellschaftliche Ansprüche erwirbt (BFH-Urteile vom 23. Februar 2005 XI R 29/03, BFHE 209, 256, BStBl II 2005, 634, und vom 15. Dezember 2004 XI R 45/03, BFH/NV 2005, 1509). - Drs-Bund, 19.04.1988 - BT-Drs 11/2157
Auszug aus BFH, 06.04.2009 - X B 213/08
Da er in einem solchen Fall für seine Altersversorgung nicht vollständig aus eigenen Mitteln aufkommt, gehört er nach dem Willen des Gesetzgebers nicht zu dem Personenkreis, dem ein ungeschmälerter Vorwegabzug zukommen soll (BTDrucks 8/292, S. 21; BTDrucks 11/2157, S. 144).
- BFH, 01.08.2013 - X B 197/12
Kürzung des Vorwegabzugs beim Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH
Dies gilt auch dann, wenn es für eine solche Gestaltung rechtlich und wirtschaftlich nachvollziehbare Erwägungen gibt, weil es im Rahmen von § 10c Abs. 3 Nr. 2 EStG allein darauf ankommt, ob der Aufwand der Kapitalgesellschaft für die Altersversorgung des jeweiligen Gesellschafter-Geschäftsführers dessen quotaler Beteiligung an der Kapitalgesellschaft entspricht (Senatsbeschluss vom 6. April 2009 X B 213/08, BFH/NV 2009, 1263). - FG Nürnberg, 23.11.2009 - 7 K 864/07
Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers
Entscheidend wäre, dass wirtschaftlich betrachtet der Aufwand der Kapitalgesellschaft für die zugesagte Altersversorgung des begünstigten Gesellschafters im Ergebnis die gesellschaftsrechtlichen Ansprüche des anderen Gesellschafters auf Teilnahme an dem nach den handelsrechtlichen Vorschriften ermittelten Jahresüberschuss mindert und dies nicht dadurch kompensiert wird, dass dieser Gesellschafter eine seiner Beteiligungsquote entsprechende eigene Pensionszusage von der GmbH erhalten hat (vgl. BFH-Beschluss vom 06.04.2009 X B 213/08, BFH/NV 2009, 1263).