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   BFH, 06.05.1988 - VI R 37/83   

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https://dejure.org/1988,7947
BFH, 06.05.1988 - VI R 37/83 (https://dejure.org/1988,7947)
BFH, Entscheidung vom 06.05.1988 - VI R 37/83 (https://dejure.org/1988,7947)
BFH, Entscheidung vom 06. Mai 1988 - VI R 37/83 (https://dejure.org/1988,7947)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Fehlende Ausgliederung der Haftungssumme nach Jahren oder Anmeldungszeiträumen als evidenter Mangel des Haftungsbescheids

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 18.07.1985 - VI R 208/82

    Im Lohnsteuerhaftungsbescheid nach Ablauf des Streitjahres ist Aufgliederung in

    Auszug aus BFH, 06.05.1988 - VI R 37/83
    Vielmehr genügt es - auch für die inhaltliche Bestimmtheit (§ 119 Abs. 1 AO 1977) -, wenn die Haftungsbeträge im Lohnsteuerprüfungsbericht nach Jahren aufgegliedert sind und in dem Bescheid auf den als Anlage beigefügten Prüfungsbericht Bezug genommen wird (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. Juli 1985 VI R 208/82, BFHE 145, 29, BStBl II 1986, 152).
  • BFH, 08.11.1985 - VI R 237/80

    Ausnahmen von dem Gebot zur Aufschlüsselung der Lohnsteuer auf die einzelnen

    Auszug aus BFH, 06.05.1988 - VI R 37/83
    Abgesehen davon, daß die fehlende Aufgliederung der Haftungssumme nach Jahren oder Anmeldungszeiträumen im Bescheid selbst kein schwerwiegender Mangel i.S. dieser Vorschrift ist, hat der Senat durch Urteil vom 8. November 1985 VI R 237/80 (BFHE 145, 363, BStBl II 1986, 274) entschieden, daß ein Haftungsbescheid die Lohnsteuerhaftungssumme nicht nach den einzelnen Lohnzahlungszeiträumen, insbesondere also nicht nach Monaten getrennt ausweisen muß.
  • BFH, 03.07.1986 - IV R 133/84

    Informationspflichten des Steuerpflichtigen über das Wesen einer Ausschlußfrist

    Auszug aus BFH, 06.05.1988 - VI R 37/83
    Durch Rechtsgeschäft bestellter Vertreter ist auch ein Prokurist i.S. der §§ 48 ff. des Handelsgesetzbuches (BFH-Urteil vom 3. Juli 1986 IV R 133/84, NV.; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 110 AO Tz. 22).
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