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   BFH, 06.05.2008 - I B 14/08   

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https://dejure.org/2008,14880
BFH, 06.05.2008 - I B 14/08 (https://dejure.org/2008,14880)
BFH, Entscheidung vom 06.05.2008 - I B 14/08 (https://dejure.org/2008,14880)
BFH, Entscheidung vom 06. Mai 2008 - I B 14/08 (https://dejure.org/2008,14880)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Festsetzung eines Zwangsgeldes gegen GmbH oder Geschäftsführer: Grundsätzliche Bedeutung, Divergenz, Verfahrensmangel

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 96 Abs. 2; ; AO § 329; ; GG Art. 103

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 12.12.1990 - I R 92/88

    Kapitalgesellschaft - Verspätungszuschlag

    Auszug aus BFH, 06.05.2008 - I B 14/08
    Ferner ist entschieden, dass nur in Ausnahmefällen eine Festsetzung gegen den gesetzlichen Vertreter statt gegen die Kapitalgesellschaft in Betracht kommt (Senatsurteil vom 12. Dezember 1990 I R 92/88, BFHE 163, 299, BStBl II 1991, 384).
  • BFH, 27.10.1981 - VII R 2/80

    Anwendung der Abgabenordnung - Vollstreckung - Ermittlung der Person des

    Auszug aus BFH, 06.05.2008 - I B 14/08
    Lediglich die Anordnung einer Zwangshaft (§ 334 AO) ist nicht möglich (BFH-Urteil vom 27. Oktober 1981 VII R 2/80, BFHE 134, 231, BStBl II 1982, 141).
  • BFH, 26.03.1981 - VII R 3/79
    Auszug aus BFH, 06.05.2008 - I B 14/08
    Die Klägerin macht des Weiteren geltend, das FG sei vom BFH-Urteil vom 26. März 1981 VII R 3/79 (BFHE 133, 163) abgewichen.
  • BFH, 08.12.1988 - V R 169/83

    Zur Bemessung eines Verspätungszuschlags wegen verspäteter Abgabe einer

    Auszug aus BFH, 06.05.2008 - I B 14/08
    Soweit die Klägerin geltend macht, das FG sei vom BFH-Urteil vom 8. Dezember 1988 V R 169/83 (BFHE 155, 46, BStBl II 1989, 231) abgewichen (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO), liegt eine Divergenz schon deshalb nicht vor, weil dieses Urteil zur Bemessung eines Verspätungszuschlages wegen verspäteter Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung ergangen ist, das FG-Urteil jedoch die Festsetzung von Zwangsgeld nach § 329 AO betrifft.
  • FG Hessen, 18.04.2013 - 4 V 1796/12

    Zwangsgeld gegen Insolvenzverwalter zur Abgabe der ausstehenden Steuererklärungen

    Eine Beschränkung der Zwangsgeldfestsetzung auf das verwaltete Vermögen ergibt sich auch nicht daraus, dass bei einer aktiven GmbH ein Zwangsgeld zur Erzwingung von Steuererklärungen sowohl gegen die GmbH selbst (vertreten durch den Geschäftsführer) als auch persönlich gegen den gesetzlichen Vertreter (§ 34 Abs. 1 AO) festgesetzt werden kann (Kruse in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 328 AO Rz. 35), wobei nach der BFH-Rechtsprechung die Zwangsgeldfestsetzung gegen den Geschäftsführer nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen soll (vgl. BFH-Beschluss vom 06.05.2008 - I B 14/08, BFH/NV 2008, 1872 mit weiteren Nachweisen).
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