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   BFH, 06.05.2010 - IV R 52/08   

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https://dejure.org/2010,637
BFH, 06.05.2010 - IV R 52/08 (https://dejure.org/2010,637)
BFH, Entscheidung vom 06.05.2010 - IV R 52/08 (https://dejure.org/2010,637)
BFH, Entscheidung vom 06. Mai 2010 - IV R 52/08 (https://dejure.org/2010,637)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Keine Buchwertfortführung bei bloßer Übertragung von KG-Anteilen - keine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistung - Zeitpunkt einer Übertragung "mit Wirkung zum 31. Dezember 1995" - Anteiliger Übergang des Gesamthandsvermögens einer KG bei Nießbrauch - Auslegung eines ...

  • openjur.de

    Keine Buchwertfortführung bei bloßer Übertragung von KG-Anteilen; keine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistung; Zeitpunkt einer Übertragung "mit Wirkung zum 31. Dezember 1995"; Anteiliger Übergang des Gesamthandsvermögens einer KG bei Nießbrauch; Auslegung eines ...

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 10 Abs 1 Nr 1a, EStG § 22 Nr 1, EStDV § 7 Abs 1, AO § 39 Abs 2 Nr 2, BGB § 1068, BGB § 1069, BGB § 717 S 2, FGO § 118, AO § 39 Abs 2 Nr 1 S 1, EStG § 6 Abs 3 S 1
    Keine Buchwertfortführung bei bloßer Übertragung von KG-Anteilen - keine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistung - Zeitpunkt einer Übertragung "mit Wirkung zum 31. Dezember 1995" - Anteiliger Übergang des Gesamthandsvermögens einer KG bei Nießbrauch - Auslegung eines ...

  • Bundesfinanzhof

    Keine Buchwertfortführung bei bloßer Übertragung von KG-Anteilen - keine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistung - Zeitpunkt einer Übertragung "mit Wirkung zum 31. Dezember 1995" - Anteiliger Übergang des Gesamthandsvermögens einer KG bei Nießbrauch - Auslegung eines ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 1 Nr 1a EStG 1990, § 22 Nr 1 EStG 1990, § 7 Abs 1 EStDV 1990, § 39 Abs 2 Nr 2 AO, § 1068 BGB
    Keine Buchwertfortführung bei bloßer Übertragung von KG-Anteilen - keine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistung - Zeitpunkt einer Übertragung "mit Wirkung zum 31. Dezember 1995" - Anteiliger Übergang des Gesamthandsvermögens einer KG bei Nießbrauch - Auslegung eines ...

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Keine Buchwertfortführung bei bloßer Übertragung von KG-Anteilen

  • rewis.io

    Keine Buchwertfortführung bei bloßer Übertragung von KG-Anteilen - keine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistung - Zeitpunkt einer Übertragung "mit Wirkung zum 31. Dezember 1995" - Anteiliger Übergang des Gesamthandsvermögens einer KG bei Nießbrauch - Auslegung eines ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Keine Buchwertfortführung bei bloßer Übertragung von KG-Anteilen - keine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistung - Zeitpunkt einer Übertragung "mit Wirkung zum 31. Dezember 1995" - Anteiliger Übergang des Gesamthandsvermögens einer KG bei Nießbrauch - Auslegung eines ...

  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Buchwertfortführung bei bloßer Übertragung von KG-Anteilen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortführung des Buchwerts eines Anteils nach § 7 Abs. 1 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung a.F. ( EStDV ) bei Übertragung eines Kommanditanteils von einem Elternteil auf die Kinder statt eines Mitunternehmeranteils; Zuordnung der fortdauernden dinglichen ...

  • datenbank.nwb.de

    Keine Buchwertfortführung bei bloßer Übertragung von KG-Anteilen; keine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fortführung des Buchwerts eines Anteils nach § 7 Abs. 1 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung a.F. (EStDV) bei Übertragung eines Kommanditanteils von einem Elternteil auf die Kinder statt eines Mitunternehmeranteils; Zuordnung der fortdauernden dinglichen ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Gewinnrealisation bei anderweitiger Übertragung des Grundstücks

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Buchwertfortführung bei Übertragung einer Kommanditbeteiligung

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 229, 279
  • NJW 2010, 3680 (Ls.)
  • NJW-RR 2011, 35
  • BB 2010, 2040
  • DB 2010, 1498
  • BStBl II 2011, 261
 
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Wird zitiert von ... (34)

  • BFH, 02.08.2012 - IV R 41/11

    Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils bei gleichzeitiger

    Handelt es sich indes --was der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 6. Mai 2010 IV R 52/08 (BFHE 229, 279, BStBl II 2011, 261, unter II.2.c cc der Gründe) hervorgehoben hat-- bei den Regelungen in § 6 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5 Satz 3 EStG um zwei in ihrer zwingenden, kein Wahlrecht des Steuerpflichtigen zulassenden Anordnung von Rechtsfolgen gleich lautende (übereinstimmende) Gesetzesbefehle, die sich logisch nicht widersprechen, so sind diese bei gleichzeitigem Vorliegen der jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen grundsätzlich auch nebeneinander zu befolgen.

    Kommt es insoweit zu einer Konkurrenz (einem Nebeneinander) zweier mit Blick auf ihre Rechtsfolgen übereinstimmender Gesetzesbefehle (vgl. BFH-Urteil in BFHE 229, 279, BStBl II 2011, 261, unter II.1.c cc der Gründe), so bedarf es deshalb regelmäßig keiner teleologischen Reduktion einer oder beider miteinander konkurrierender Rechtsnormen.

  • BFH, 20.11.2014 - IV R 1/11

    Ergänzungsbilanz bei Anteilserwerb: Abschreibung auf Restnutzungsdauer und

    Der entgeltliche Erwerb eines Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft ist einkommensteuerrechtlich nicht als Erwerb des Gesellschaftsanteils als Wirtschaftsgut, sondern als Anschaffung von Anteilen an den einzelnen zum Gesellschaftsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern zu werten (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. u.a. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Februar 1991 GrS 7/89, BFHE 163, 1, BStBl II 1991, 691; BFH-Urteile vom 12. Dezember 1996 IV R 77/93, BFHE 183, 379, BStBl II 1998, 180, und vom 6. Mai 2010 IV R 52/08, BFHE 229, 279, BStBl II 2011, 261).
  • BFH, 22.02.2018 - III R 10/17

    Kindergeld, Nachweis der Behandlung nach § 1 Abs. 3 EStG, Differenzkindergeld bei

    Der Senat ist auch nicht nach § 118 Abs. 2 FGO an die abweichende Auslegung der Bescheinigung durch das FG gebunden, da die Auslegung des in einer Urkunde Erklärten nicht zu den Tatsachenfeststellungen, sondern zur Rechtsanwendung gehört (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. Mai 2010 IV R 52/08, BFHE 229, 279, BStBl II 2011, 261, Rz 15; Lange in Hübschmann/ Hepp/Spitaler, § 118 FGO Rz 213).
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