Rechtsprechung
BFH, 06.06.2000 - VII R 68/99 |
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- Wolters Kluwer
Sozialversicherungsbeiträge - Eidesstattliche Versicherung - Steuerschulden - Vermögensverfall - Bestellung als Steuerberater - Schuldnerverzeichnis
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StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 5; ; StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4; ; FGO § 118 Abs. 2
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Hessen, 15.06.1999 - 13 K 1027/99
- BFH, 06.06.2000 - VII R 68/99
Wird zitiert von ... (65) Neu Zitiert selbst (9)
- BFH, 15.11.1994 - VII R 48/94
Widerruf einer Bestellung zum Steuerberater bei Vermögensverfall des …
Auszug aus BFH, 06.06.2000 - VII R 68/99
Gleichfalls trifft den Steuerberater auch die Darlegungs- und Feststellungslast dafür, dass die Bestellung (ausnahmsweise) nicht zu widerrufen ist, wenn die Interessen der Auftraggeber durch den Vermögensverfall nicht gefährdet sind (vgl. Senatsurteile vom 22. September 1992 VII R 43/92, BFHE 169, 286, BStBl II 1993, 203; vom 15. November 1994 VII R 48/94, BFH/NV 1995, 736, …und vom 4. April 1995 VII R 74/94, BFH/NV 1995, 1019;… Senatsbeschluss vom 19. November 1998 VII B 196/98, BFH/NV 1999, 522).Es ist dem Kläger zwar einzuräumen, dass dieser Entlastungsbeweis, der den Nachweis einer negativen Tatsache verlangt, nur schwer zu führen ist (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 1995, 736, m.w.N.).
Insoweit handelt es sich nämlich nicht um eine Tatsachenfeststellung, sondern um Rechtsanwendung, weil der für die Tatsachenfeststellung maßgebende Rechtsbegriff "Nichtgefährdung von Auftraggeberinteressen" auszulegen ist (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 1995, 736).
- BFH, 22.08.1995 - VII R 63/94
1. Die gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalles bei Eintragung ins …
Auszug aus BFH, 06.06.2000 - VII R 68/99
Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 22. August 1995 VII R 63/94 (BFHE 178, 504, BStBl II 1995, 909) ausgeführt hat, ist die durch die genannten Tatbestände begründete gesetzliche Vermutung, dass der Steuerberater in Vermögensverfall geraten ist, widerlegbar.Ein Vermögensverfall liegt vor, wenn sich der Schuldner in ungeordneten, schlechten finanziellen Verhältnissen befindet, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, und er außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen (vgl. Senatsurteil in BFHE 178, 504, BStBl II 1995, 909, 910;… und Senatsbeschluss vom 7. Juli 1998 VII B 60/98, BFH/NV 1999, 78).
- BFH, 22.09.1992 - VII R 43/92
Widerruf der Bestellung eines in Vermögensverfall geratenen Steuerberaters
Auszug aus BFH, 06.06.2000 - VII R 68/99
Gleichfalls trifft den Steuerberater auch die Darlegungs- und Feststellungslast dafür, dass die Bestellung (ausnahmsweise) nicht zu widerrufen ist, wenn die Interessen der Auftraggeber durch den Vermögensverfall nicht gefährdet sind (vgl. Senatsurteile vom 22. September 1992 VII R 43/92, BFHE 169, 286, BStBl II 1993, 203;… vom 15. November 1994 VII R 48/94, BFH/NV 1995, 736, …und vom 4. April 1995 VII R 74/94, BFH/NV 1995, 1019;… Senatsbeschluss vom 19. November 1998 VII B 196/98, BFH/NV 1999, 522).Es ist schon sehr fraglich, ob eine Gefährdung von Auftraggeberinteressen ausgeschlossen ist, wenn nachgewiesen wird, dass der Betroffene keine Geldempfangsvollmacht von Mandanten hat, keine treuhänderischen Aufgaben wahrnimmt und in der Vergangenheit die bestehende Haftpflichtversicherung nicht für ihn hat einstehen müssen (der Senat hat dies in seinem Urteil in BFHE 169, 286, BStBl II 1993, 203 für möglich gehalten;… s. auch Späth, Bonner Handbuch der Steuerberatung, § 46 StBerG Rz. B 622.1, m.w.N.), weil es praktisch nicht kontrollierbar ist, ob sich der Betroffene an solche Vorgaben weiterhin hält (vgl. u.a. Feuerich/Braun, Bundesrechtsanwaltsordnung, 4. Aufl., § 14 Rdnr. 63 ff. zur entsprechenden Vorschrift in der BRAO.
- BFH, 11.11.1994 - VII B 129/94
Bestehen einer gesetzlichen Vermutung des Vermögensverfalls
Auszug aus BFH, 06.06.2000 - VII R 68/99
Es obliegt dem Steuerberater, im Einzelnen substantiiert die Umstände vorzutragen, die zur Widerlegung der Vermutung führen (vgl. Senatsbeschluss vom 11. November 1994 VII B 129/94, BFH/NV 1995, 441).Selbst wenn aber eine entsprechende Ausgestaltung der vertraglichen Beziehungen zu den Mandanten als ausreichend angesehen würde, um eine Gefährdung ihrer Interessen durch den Vermögensverfall auszuschließen, lässt sich eine Gefährdung ihrer Interessen jedenfalls nicht verneinen, wenn feststeht, dass der Steuerberater in sonstigen geschäftlichen oder eigenen Angelegenheiten unzuverlässig ist und sich an gesetzliche Vorgaben nicht hält (…vgl. Senatsurteile vom 4. April 2000 VII R 24/99, zur Veröffentlichung in BFH/NV bestimmt; …und vom 3. November 1992 VII R 95/91, BFH/NV 1993, 624; Senatsbeschluss in BFH/NV 1995, 441).
- BFH, 07.07.1998 - VII B 60/98
Steuerberater - Widerruf der Bestellung - Verfügung über Vermögen - Gerichtliche …
Auszug aus BFH, 06.06.2000 - VII R 68/99
Ein Vermögensverfall liegt vor, wenn sich der Schuldner in ungeordneten, schlechten finanziellen Verhältnissen befindet, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, und er außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen (vgl. Senatsurteil in BFHE 178, 504, BStBl II 1995, 909, 910; und Senatsbeschluss vom 7. Juli 1998 VII B 60/98, BFH/NV 1999, 78). - BFH, 19.11.1998 - VII B 196/98
Widerruf der Bestellung als Steuerberater
Auszug aus BFH, 06.06.2000 - VII R 68/99
Gleichfalls trifft den Steuerberater auch die Darlegungs- und Feststellungslast dafür, dass die Bestellung (ausnahmsweise) nicht zu widerrufen ist, wenn die Interessen der Auftraggeber durch den Vermögensverfall nicht gefährdet sind (vgl. Senatsurteile vom 22. September 1992 VII R 43/92, BFHE 169, 286, BStBl II 1993, 203;… vom 15. November 1994 VII R 48/94, BFH/NV 1995, 736, …und vom 4. April 1995 VII R 74/94, BFH/NV 1995, 1019; Senatsbeschluss vom 19. November 1998 VII B 196/98, BFH/NV 1999, 522). - BFH, 04.04.1995 - VII R 74/94
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls - Widerlegung …
Auszug aus BFH, 06.06.2000 - VII R 68/99
Gleichfalls trifft den Steuerberater auch die Darlegungs- und Feststellungslast dafür, dass die Bestellung (ausnahmsweise) nicht zu widerrufen ist, wenn die Interessen der Auftraggeber durch den Vermögensverfall nicht gefährdet sind (vgl. Senatsurteile vom 22. September 1992 VII R 43/92, BFHE 169, 286, BStBl II 1993, 203;… vom 15. November 1994 VII R 48/94, BFH/NV 1995, 736, und vom 4. April 1995 VII R 74/94, BFH/NV 1995, 1019;… Senatsbeschluss vom 19. November 1998 VII B 196/98, BFH/NV 1999, 522). - BFH, 04.04.2000 - VII R 24/99
Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Vermögensverfall
Auszug aus BFH, 06.06.2000 - VII R 68/99
Selbst wenn aber eine entsprechende Ausgestaltung der vertraglichen Beziehungen zu den Mandanten als ausreichend angesehen würde, um eine Gefährdung ihrer Interessen durch den Vermögensverfall auszuschließen, lässt sich eine Gefährdung ihrer Interessen jedenfalls nicht verneinen, wenn feststeht, dass der Steuerberater in sonstigen geschäftlichen oder eigenen Angelegenheiten unzuverlässig ist und sich an gesetzliche Vorgaben nicht hält (vgl. Senatsurteile vom 4. April 2000 VII R 24/99, zur Veröffentlichung in BFH/NV bestimmt; …und vom 3. November 1992 VII R 95/91, BFH/NV 1993, 624;… Senatsbeschluss in BFH/NV 1995, 441). - BFH, 03.11.1992 - VII R 95/91
Voraussetzung für den Wiederruf der Bestellung als Steuerberater bei Einstellung …
Auszug aus BFH, 06.06.2000 - VII R 68/99
Selbst wenn aber eine entsprechende Ausgestaltung der vertraglichen Beziehungen zu den Mandanten als ausreichend angesehen würde, um eine Gefährdung ihrer Interessen durch den Vermögensverfall auszuschließen, lässt sich eine Gefährdung ihrer Interessen jedenfalls nicht verneinen, wenn feststeht, dass der Steuerberater in sonstigen geschäftlichen oder eigenen Angelegenheiten unzuverlässig ist und sich an gesetzliche Vorgaben nicht hält (…vgl. Senatsurteile vom 4. April 2000 VII R 24/99, zur Veröffentlichung in BFH/NV bestimmt; und vom 3. November 1992 VII R 95/91, BFH/NV 1993, 624;… Senatsbeschluss in BFH/NV 1995, 441).
- FG Schleswig-Holstein, 16.06.2004 - 2 K 86/03
Keine Unterbrechung des Klageverfahrens eines Steuerberates gegen Widerruf seiner …
Es obliegt dem Steuerberater, im Einzelnen substantiiert die Umstände vorzutragen, die zur Widerlegung der Vermutung führen (BFH-Urteil vom 6.Juni 2000 VII R 68/99, HFR 2000, 741).Gleichfalls trifft den Steuerberater auch die Darlegungs- und Feststellungslast dafür, dass die Bestellung (ausnahmsweise) nicht zu widerrufen ist, weil die Interessen der Auftraggeber durch den Vermögensverfall nicht gefährdet sind (BFH Urteil vom 6.Juni 2000 a.a.O.).
Zumal es insoweit nicht darauf ankommt, ob Auftraggeberinteressen tatsächlich verletzt wurden, vielmehr auszuschließen ist, dass im konkreten Fall die Interessen von Auftraggebern gefährdet sind (BFH-Urteil vom 6. Juni 2000 VII R 68/99, a.a.O.;… BFH-Beschluss vom 04. März 2004 VII R 21/02, a.a.O.).
In diesem Fall ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Betroffene unter Missachtung vertraglicher Vereinbarungen auch Mandanteninteressen verletzt, so groß, dass von einer konkreten Gefährdung der Auftraggeberinteressen auszugehen ist (BFH-Urteil vom 6. Juni 2000 VII R 68/99, a.a.O.).
Da der Kläger in der Vergangenheit die von seinen Mitarbeitern einbehaltenen Lohnsteuern und fällige Umsatzsteuern nicht vorschriftsgemäß abgeführt hat, sondern die ihm nicht zustehenden Beträge anderweitig verwendet hat, kann daraus auf die konkrete Gefahr geschlossen werden, dass der Kläger auch die Interessen seiner Mandanten missachten würde, falls ihn seine schlechten finanziellen Verhältnisse dazu zwingen würden (vgl. in diesem Sinne auch BFH-Urteil vom 6. Juni 2000 VII R 68/99, a.a.O.).
- BFH, 04.12.2007 - VII R 64/06
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Überschuldung
Erforderlich ist ein substantiierter und glaubhafter Vortrag, aufgrund dessen mit hinreichender Gewissheit die grundsätzlich beim Vermögensverfall zu unterstellende Gefahr ausgeschlossen werden kann, dass der Steuerberater seine Berufspflichten unter dem Druck seiner desolaten Vermögenslage verletzen wird (Senatsurteil vom 6. Juni 2000 VII R 68/99, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2000, 741; Senatsbeschluss vom 4. März 2004 VII R 21/02, BFHE 204, 563, BStBl II 2004, 1016). - BFH, 04.03.2004 - VII R 21/02
Widerruf der Steuerberaterzulassung im Geltungsbereich der InsO
Ist er in eines der vorgenannten Verzeichnisse eingetragen oder ist über sein Vermögen ein Konkursverfahren eröffnet, fehlt es nach der Rechtsprechung des Senats an solchen geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen (vgl. statt aller Urteil vom 6. Juni 2000 VII R 68/99, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2000, 741).
- FG Hamburg, 14.02.2018 - 6 K 32/17
Widerruf einer Steuerberaterbestellung: Widerruf wegen Vermögensverfalls
Eine Widerlegung der an die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis anknüpfenden gesetzlichen Vermutung kann nur gelingen, wenn der Berufsträger, den insoweit die Darlegungslast trifft, durch die genaue Angabe von Tatsachen substantiiert darlegt und beweist, dass im Einzelfall trotz der Eintragung im Schuldnerverzeichnis kein Vermögensverfall gegeben ist (…vgl. BFH-Urteil vom 18. März 2014 VII R 14/13, BFH/NV 2014, 1598; BFH-Urteil vom 6. Juni 2000 VII R 68/99, HFR 2000, 741).Ein Vermögensverfall liegt unabhängig von der Vermutung vor, wenn der Schuldner (hier: der Steuerberater) in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, und er außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen (…vgl. BFH-Urteil vom 18. März 2014 VII R 14/13, BFH/NV 2014, 1598; BFH-Urteil vom 6. Juni 2000 VII R 68/99, HFR 2000, 741).
Ein Vermögensverfall ist erst dann beseitigt, wenn der Schuldner mit den Gläubigern der titulierten Forderungen Vereinbarungen getroffen hat, die erwarten lassen, dass es zu keinen Vollstreckungsmaßnahmen mehr kommen wird (vgl. BFH-Urteil vom 6. Juni 2000 VII R 68/99, HFR 2000, 741 m. w. N.).
Die Darlegungs- und Feststellungslast für diesen gesetzlichen Ausnahmetatbestand aber obliegt dem Steuerberater (…vgl. BFH-Beschluss vom 5. Juni 2015 VII B 181/14, BFH/NV 2015, 1440; BFH-Urteil vom6. Juni 2000 VII R 68/99, HFR 2000, 741 m. w. N.).
- FG Berlin-Brandenburg, 25.11.2009 - 12 K 12120/09
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls - Möglichkeit …
Ein derartiger Vermögensverfall liegt vor, wenn sich der Schuldner in ungeordneten, schlechten finanziellen Verhältnissen befindet, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, und er außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen (in diesem Sinne: Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 22. August 1995 - VII R 63/94, Bundessteuerblatt [BStBl.] II 1995, 909 [910]; Urteil vom 06.06.2000 - VII R 68/99, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung [HFR] 2000, 741; Urteil vom 04.12.2007 - VII R 64/06, BStBl. II 2008, 401 [403]).Das bloße Behaupten bestimmter Tatsachen reicht insoweit nicht aus (vgl. hierzu: BFH…, Urteil vom 04. April 1995 - VII R 74/94, BFH/NV 1995, 1019 [1020]; Urteil vom 06.06.2000 - VII R 68/99, HFR 2000, 741;… Beschluss vom 11.01.2007 VII B 193/06, BFH/NV 2007, 985; Urteil vom 04.12.2007 - VII R 64/06, BStBl. II 2008, 401 [403]).
30 In diesem Zusammenhang sieht der Senat den Umstand als besonders schwerwiegend an, dass der Kläger sich über Jahre hinweg wiederholt in eigenen steuerlichen Sachen als unzuverlässig herausgestellt und sich nicht an die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben gehalten hat (zu diesem Gesichtspunkt, vgl. auch BFH, Urteil vom 06.06.2000 - VII R 68/99, HFR 2000, 741 [742];… Beschluss vom 11.01.2007 VII B 193/06, BFH/NV 2007, 985; Urteil vom 04.12.2007 - VII R 64/06, BStBl. II 2008, 401 [404];… Beschluss vom 09.04.2009 - VII B 113/08, BFH/NV 2009, 1282 [1283 f]; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Urteil vom 16.05.2007 - 12 K 4192/06 B, EFG 2007, 1375 [1376]).
- FG Berlin-Brandenburg, 07.05.2008 - 12 K 4177/06
Vermögensverfall bei hohen Steuerrückständen eines Steuerberaters; Keine Prüfung …
Ein derartiger Vermögensverfall liegt vor, wenn sich der Schuldner in ungeordneten, schlechten finanziellen Verhältnissen befindet, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, und er außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen (in diesem Sinne: Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 22. August 1995 - VII R 63/94, Bundessteuerblatt [BStBl.] II 1995, 909 [910]; Urteil vom 06.06.2000 - VII R 68/99, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung (HFR) 2000, 741;… Urteil vom 04.12.2007 - VII R 64/06, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 2008, 701 [702]).Das bloße Behaupten bestimmter Tatsachen reicht insoweit nicht aus (vgl. hierzu: BFH…, Urteil vom 04. April 1995 - VII R 74/94, BFH/NV 1995, 1019 [1020]; Urteil vom 06.06.2000 - VII R 68/99, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung [HFR] 2000, 741;… Beschluss vom 11.01.2007 VII B 193/06, BFH/NV 2007, 985 ;… Urteil vom 04.12.2007 - VII R 64/06, BFH/NV 2008, 701 [703]).
In diesem Zusammenhang gewinnt für den Senat der Umstand besondere Bedeutung, dass der Kläger sich in der Vergangenheit wiederholt in eigenen steuerlichen Sachen als unzuverlässig herausgestellt und sich nicht an die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben gehalten hat (zu diesem Gesichtspunkt, vgl. auch BFH, Urteil vom 06.06.2000 - VII R 68/99, HFR 2000, 741 [742];… Beschluss vom 11.01.2007 VII B 193/06, BFH/NV 2007, 985 ;… Urteil vom 04.12.2007 - VII R 64/06, BFH/NV 2008, 701 [704]; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Urteil vom 16.05.2007 - 12 K 4192/06 B, EFG 2007, 1375 [1376]).
- FG Rheinland-Pfalz, 11.02.2003 - 2 K 2424/02
Anspruch auf Wiederbestellung als Steuerberater; Widerrufsgrund des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 28.08.2003 - VII B 79/02
Widerruf der Bestellung als Steuerberater, Insolvenzverfahren
Nach der Rechtsprechung des Senats ist bei der Widerlegung der Vermutung, dass solche Interessen gefährdet sind, eine umfassende Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse erforderlich, die in erster Linie dem Tatrichter obliegt und revisionsrechtlich nur eingeschränkt überprüft werden kann (vgl. Urteil des Senats vom 6. Juni 2000 VII R 68/99, Höchstricherliche Finanzrechtsprechung 2000, 741). - BFH, 18.03.2014 - VII R 14/13
Widerruf der Bestellung als Steuerberater nach Erlass eines Haftbefehls gemäß § …
Eine Widerlegung der an die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis anknüpfenden gesetzlichen Vermutung kann nur gelingen, wenn der Berufsträger, den insoweit die Darlegungslast trifft, durch die genaue Angabe von Tatsachen substantiiert darlegt und beweist, dass im Einzelfall trotz der Eintragung im Schuldnerverzeichnis kein Vermögensverfall gegeben ist (Senatsurteil vom 6. Juni 2000 VII R 68/99, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2000, 741, 742;… Senatsbeschluss vom 11. Oktober 1994 VII B 129/94, BFH/NV 1995, 441, 442). - FG Hamburg, 08.03.2006 - V 94/05
Steuerberatungsrecht: Einfluss der Erwartung des Eintritts geordneter …
Dabei obliegt es dem Steuerberater, im Einzelnen substantiiert die Umstände vorzutragen, die zur Widerlegung der Vermutung führen (BFH, Urteil vom 06.06.2000, VII R 68/99, HFR 2000, 741;… v. 04.07.2000, VII R 103/99, BFH/NV 2001, 69 ).Ist nach diesen Kriterien davon auszugehen, dass ein Vermögensverfall eingetreten ist und weiterhin vorliegt, so trifft den Steuerberater die Darlegungs- und Feststellungslast dafür, dass seine Bestellung trotz anzunehmenden Vermögensverfalls (ausnahmsweise) nicht zu widerrufen ist, weil die Interessen der Auftraggeber durch den Vermögensverfall nicht gefährdet sind (BFH, Urteil v. 06.06.2000, VII R 68/99, HFR 2000, 741).
- FG Hamburg, 27.09.2017 - 6 K 53/17
Steuerberatungsgesetz: Widerruf der Bestellung als Steuerberater
- BFH, 12.06.2008 - VII B 61/08
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls - …
- FG Hamburg, 27.08.2003 - V 234/02
Widerruf der Bestellung zum Steuerberater wegen Vermögensverfall
- BFH, 05.06.2015 - VII B 181/14
Widerruf der Bestellung als Steuerberater - Vermutung des Vermögensverfalls - …
- FG Niedersachsen, 29.01.2004 - 6 K 278/02
Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Bestellung eines Steuerberaters; Vorliegen und …
- BFH, 03.07.2009 - VII B 258/08
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls
- BFH, 14.08.2007 - VII B 18/07
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls
- FG Niedersachsen, 07.03.2013 - 6 K 344/12
Gefährdung von Auftraggeberinteressen bei Unzuverlässigkeit eines Steuerberaters …
- FG Berlin-Brandenburg, 16.09.2010 - 12 K 12078/10
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls - …
- BFH, 18.11.2008 - VII B 119/08
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls - Nachweis der …
- FG Köln, 19.10.2001 - 8 K 6728/00
Streit um die Rechtmäßigkeit eines Widerrufs der Bestellung zum Steuerberater; …
- FG Nürnberg, 06.06.2013 - 7 K 1266/12
Widerruf der Bestellung eines Steuerberaters wegen Vermögensverfalls: Antrag auf …
- FG Niedersachsen, 26.01.2012 - 6 K 234/11
Entfallen der Gefährdung von Auftraggeberinteressen durch die Eröffnung des …
- FG Nürnberg, 13.09.2013 - 7 K 181/13
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfall: …
- BFH, 24.01.2006 - VII B 141/05
Steuerberater: Widerruf der Bestellung, Vermögensverfall
- BFH, 21.09.2011 - VII B 121/11
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls
- BFH, 09.04.2009 - VII B 113/08
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls
- BFH, 20.04.2006 - VII B 188/05
Widerruf der Bestellung als Steuerberater
- BFH, 10.04.2006 - VII B 232/05
Widerruf der Bestellung als Steuerberater, grundsätzliche Bedeutung
- BFH, 28.08.2003 - VII B 159/02
Insolvenzverfahren, Widerruf der Bestellung als Steuerberater
- BFH, 10.02.2009 - VII B 169/08
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls - Rechtsfragen …
- BFH, 04.09.2008 - VII B 11/08
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls
- BFH, 23.03.2007 - VII B 290/06
NZB: Steuerberater, Widerruf der Bestellung, Vermögensverfall
- BFH, 11.06.2004 - VII B 166/03
Widerruf der Bestellung als Stb. wegen Vermögensverfalls
- FG Niedersachsen, 29.05.2008 - 6 K 433/07
Voraussetzungen des Widerrufs der Bestellung als Steuerberater; Vereinbarung zur …
- BFH, 29.11.2007 - VII B 68/07
Steuerberatungsrecht - Widerruf der Bestellung wegen Vermögensverfalls
- BFH, 11.01.2007 - VII B 43/06
Ordnungsgemäße Darlegung des Zulassungsgrundes der Sicherung einer einheitlichen …
- BFH, 26.07.2007 - VII B 27/07
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls
- BFH, 20.07.2004 - VII B 45/04
Widerruf der Bestellung als Steuerberater - Vermögensverfall
- BFH, 11.02.2002 - VII B 193/01
NZB; Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Vermögensverfall
- FG Münster, 16.01.2002 - 7 K 7966/00
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls - kein …
- FG Rheinland-Pfalz, 16.12.2008 - 2 K 2084/08
Kein Widerruf der Bestellung als Steuerberater, wenn Restschuldbefreiung nach …
- BFH, 14.11.2007 - VII B 62/07
Steuerberatungsrecht - Widerruf der Bestellung wegen Vermögensverfalls - …
- BFH, 16.08.2002 - VII B 211/01
Verletzung des rechtlichen Gehörs; Nichtberücksichtigung des Inhalts der Akten …
- BFH, 03.03.2009 - VII B 126/08
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls
- BFH, 20.06.2008 - VII B 13/08
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls
- BFH, 11.06.2004 - VII B 272/03
Widerruf der Bestellung als Steuerberater - Vermögensverfall
- BFH, 23.01.2004 - VII B 126/03
Wiederbestellung als Steuerberater
- FG Hamburg, 14.02.2018 - 6 K 199/17
Rechtmäßiger Widerruf einer Steuerberaterbestellung wegen Vermögensverfalls bei …
- FG Niedersachsen, 11.11.2005 - 6 K 179/05
Widerruf der Bestellung als Steuerberater bei Vermögensverfall
- FG Hamburg, 12.08.2021 - 6 K 152/20
Steuerberatungsgesetz: Widerruf der Bestellung als Steuerberater
- FG Hamburg, 30.06.2014 - 1 K 149/13
Widerruf der Bestellung zum Steuerberater wegen Vermögensverfalls - Prüfung der …
- FG Hamburg, 22.11.2017 - 6 K 70/17
Steuerberatergesetz: Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen …
- FG Niedersachsen, 27.11.2008 - 6 K 416/07
Voraussetzungen für einen Widerruf der Bestellung zum Steuerberater; Vermutung …
- FG Rheinland-Pfalz, 13.06.2007 - 2 K 2485/06
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls
- FG Niedersachsen, 17.06.2004 - 6 K 768/03
Widerrug einer Bestellung als Steuerberater; Vorliegen eines "Vermögensverfalls"; …
- FG Niedersachsen, 11.09.2003 - 6 K 635/02
Möglichkeit des Widerrufs der Bestellung als Steuerbevollmächtigte; …
- FG Niedersachsen, 12.05.2011 - 6 K 466/10
Widerruf der Bestellung eines in Teilzeit angestellten Steuerberaters wegen …
- FG Hessen, 15.02.2005 - 13 K 1698/04
Widerruf; Bestellung; Steuerberater; Vermögensverfall; Berufsfreiheit; …
- FG München, 09.10.2013 - 4 K 3537/11
Widerruf der Bestellung als Steuerberater rechtmäßig bei möglicher Gefährdung der …
- FG München, 29.09.2010 - 4 K 4158/06
Widerruf der Bestellung als Steuerberater - Kostentragungspflicht
- FG Düsseldorf, 15.12.2004 - 2 K 2679/04
Widerruf der Bestellung als Steuerberater und Anspruch auf sofortige …
- FG Niedersachsen, 22.07.2003 - 6 V 636/02
Zulässigkeit eines Einspruchs gegen einen Widerruf der Bestellung als …
- FG Niedersachsen, 09.10.2001 - 6 K 10837/00
Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Eintragung im Schuldnerverzeichnis; …
- FG Sachsen-Anhalt, 10.05.2001 - 1 K 3/00
Passivlegitimation in Klageverfahren gegen den Widerruf der Bestellung zum …