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   BFH, 06.06.2001 - II R 7/98   

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https://dejure.org/2001,9560
BFH, 06.06.2001 - II R 7/98 (https://dejure.org/2001,9560)
BFH, Entscheidung vom 06.06.2001 - II R 7/98 (https://dejure.org/2001,9560)
BFH, Entscheidung vom 06. Juni 2001 - II R 7/98 (https://dejure.org/2001,9560)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Schenkungsteuer - Bewertung von Kunstgegenständen - Anschaffungskosten - Familienbesitz - Revision - Überraschungsentscheidung - Sachaufklärung

  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 1; ; BewG § ... 9 Abs. 1; ; BewG § 9 Abs. 2; ; AO 1977 § 162 Abs. 1; ; AO 1977 § 164 Abs. 2; ; ErbStG 1974 § 12 Abs. 1; ; ErbStG 1974 § 13 Abs. 1 Nr. 2; ; ErbStG 1974 § 13 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a; ; ErbStG 1974 § 13 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b bb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • esche.de (Kurzinformation)

    Welcher Wert ist bei Spenden von Kunstwerken steuerlich abzugsfähig?

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ErbStG § 13 Abs 1 Nr 2 Buchst a, ErbStG § 13 Abs 1 Nr 2 Buchst b, ErbStG § 12 Abs 1, BewG § 9 Abs 2
    Familienbesitz; gemeiner Wert; Kunstgegenstand; Schenkung; Steuerbefreiung; Wertermittlung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 09.07.1996 - VII S 16/95

    Schlüssige Rüge eines Verfahrensmangels - Gewährung von Prozesskostenhilfe -

    Auszug aus BFH, 06.06.2001 - II R 7/98
    Die Verfahrensrüge, das FG habe eine Überraschungsentscheidung getroffen und damit das Recht auf Gehör verletzt (§ 96 Abs. 2, § 119 Nr. 3 FGO) greift nicht durch, weil die Kläger auf eine weitere mündliche Verhandlung und damit im Voraus auf eine derartige Rüge verzichtet haben (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozeßordnung --ZPO--; vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Juli 1996 VII S 16/95, BFH/NV 1997, 143, unter 1. a).
  • BFH, 12.05.2016 - II R 56/14

    Vollständige Schenkungsteuerbefreiung des Erwerbs einer Kunstsammlung

    Die näheren Anforderungen, die bei einem begünstigten Erwerb jeweils erfüllt sein müssen, beziehen sich auf den im Einzelfall zu beurteilenden konkreten Erwerbsgegenstand (vgl. BFH-Urteil vom 6. Juni 2001 II R 7/98, BFH/NV 2002, 28).

    Dem Erwerber einzelner Kunstwerke aus einer Sammlung steht die volle Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. b ErbStG nicht zu, wenn bezogen auf diese Einzelstücke das zeitliche Erfordernis der zwanzigjährigen Zugehörigkeit zum Familienbesitz nicht erfüllt ist (vgl. auch BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 28).

  • FG Köln, 07.04.2003 - 9 K 6330/01

    Bewertung einer Versorgungsrente unterEinbezug der aufschiebend bedingten

    Diesem Umstand ist, sofern nicht der Rentenberechtigte z.B. wegen einer lebensbedrohenden Erkrankung tatsächlich eine kürzere Lebenserwartung hat (vgl. Viskorf FR 2002, 96), bei der Bestimmung des Verkehrswerts einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung insoweit Rechnung zu tragen, als die durchschnittliche Lebenserwartung des Berechtigten aus der jeweils letzten Sterbetafel des Statistischen Bundesamts zu entnehmen ist, deren Erhebungszeitraum dem Stichtag vorausgeht ( vgl. Rössler/Troll, Bewertungsgesetz und Vermögensteuergesetz, Kommentar, 15. Auflage, § 12 Rz. 27).

    Soweit der Beklagte unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 17. Oktober 2001 (II R 72/99, BFHE 196, 296, BStBl. II 2002, 25) sowie die Besprechung von Viskorf (FR 2002, 96) die Auffassung vertritt, eine von § 14 BewG abweichende Verkehrswertermittlung sei nur zulässig, wenn der Steuerpflichtige die von ihm behauptete - längere - Lebenserwartung des Rentenempfängers im Einzelfall nachweise, zieht er aus der zitierten Entscheidung einen Umkehrschluss, der schon deswegen nicht gerechtfertigt ist, weil die geforderte Beweisführung nicht nur - wie der Beklagte selbst einräumt - "im Regelfall nicht gelingen wird", sondern aus tatsächlichen Gründen schlechthin unmöglich ist.

  • FG Münster, 24.09.2014 - 3 K 2906/12

    Steuerfreiheit von Kunstgegenständen

    a) Hinsichtlich der Zwanzigjahresfrist ist auf die Sammlung selbst als dem Schenkungsgegenstand abzustellen (so auch Schmitt in Tiedtke (Hrsg.), ErbStG, 2009, § 13 Rn. 63; Griesel in Praxiskommentar ErbStG und BewG, 2. Aufl. 2012, § 13 Rz.19; Heuer/von Cube, ZEV 2013, 641, 645; Jülicher, a. a. O., § 13 Rz. 38; Wachter, ZEV 2002, 333; Wolff-Diepenbrock, DStR 1987, Beilage zu Heft 12, 6; unklar Meincke, ErbStG, 15. Aufl. 2009, § 13 Rz. 8; a. A. Viskorf in Viskorf/Glier/Hübner/Knobel/Schuck, ErbStG, § 13 Rz. 21; differenzierter dagegen ders. in DStZ 2002, 881, 884; offen gelassen vom BFH, Urteile vom 14.11.1980 III R 9/79, BStBl II 1981, 251; vom 06.06.2001 II R 7/98, BFH/NV 2002, 28 = ZEV 2002, 331).
  • FG Köln, 26.11.2014 - 7 K 4141/09

    Zusammenschluss von zwei Genossenschaften

    Hat ein Verkauf des zu bewertenden oder eines gleichartigen Wirtschaftsguts im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nicht stattgefunden, so muss der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für das Wirtschaftsgut nach seiner Beschaffenheit erzielbar wäre, unter Berücksichtigung aller den Preis beeinflussenden Umstände und unter Ausschaltung ungewöhnlicher oder persönlicher Verhältnisse gem. § 162 Abs. 1 AO geschätzt werden (vgl. BFH-Urteil vom 06.06.2001 II R 7/98, BFH/NV 2002, 28).
  • FG Köln, 18.08.2022 - 7 K 2127/21

    Anerkennung von Nachlassabwicklungs- und Nachlassregelungskosten als abzusfähige

    Der BFH habe in seinem Urteil vom 06.06.2001 (II R 7/98, BFH/NV 2002, 28) entschieden, dass Kunstgegenstände gemäß § 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. § 9 Abs. 1 BewG mit dem gemeinen Wert zu bewerten seien.
  • FG Köln, 24.08.2000 - 7 K 2853/94

    Sachbezüge - Bewertung von als Sachbezüge gewährten Unikaten

    Die steuerliche Bewertung von Kunstgegenständen wird daher allgemein als schwieriges Problem angesehen (vgl. zum gemeinen Wert FG Münster, Urteil vom 27. November 1997 3 K 6236/94 Erb, EFG 1998, 680 nicht rkr, Revison bei BFH anhängig Az. II R 7/98 und Finanzgericht München, Beschluß vom 8. Oktober 1998 4 V 1954/98, UVR 1999, 251 rkr; eingehend auch Heuer, DStR 1995, 438).
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