Rechtsprechung
BFH, 06.06.2012 - I R 99/10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Rückstellungen wegen zukünftiger Betriebsprüfung bei Großbetrieben - Mitwirkungspflichten des § 200 AO - Ermessensentscheidung über den Erlass einer Betriebsprüfungsanordnung
- IWW
- openjur.de
Rückstellungen wegen zukünftiger Betriebsprüfung bei Großbetrieben; Mitwirkungspflichten des § 200 AO; Ermessensentscheidung über den Erlass einer Betriebsprüfungsanordnung
- Bundesfinanzhof
AO § 196, AO § 200, EStG § 5 Abs 1 S 1, HGB § 249 Abs 1 S 1, KStG § 8 Abs 1 S 1, BpO 2000 § 3, BpO 2000 § 4, BpO 2000 § 32, AO § 162, FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 118 Abs 2, EStG § 6 Abs 1 Nr 3a
Rückstellungen wegen zukünftiger Betriebsprüfung bei Großbetrieben - Mitwirkungspflichten des § 200 AO - Ermessensentscheidung über den Erlass einer Betriebsprüfungsanordnung - Bundesfinanzhof
Rückstellungen wegen zukünftiger Betriebsprüfung bei Großbetrieben - Mitwirkungspflichten des § 200 AO - Ermessensentscheidung über den Erlass einer Betriebsprüfungsanordnung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 196 AO, § 200 AO, § 5 Abs 1 S 1 EStG 2002, § 249 Abs 1 S 1 HGB 2002, § 8 Abs 1 S 1 KStG 2002
Rückstellungen wegen zukünftiger Betriebsprüfung bei Großbetrieben - Mitwirkungspflichten des § 200 AO - Ermessensentscheidung über den Erlass einer Betriebsprüfungsanordnung - cpm-steuerberater.de
Rückstellungen wegen zukünftiger Betriebsprüfung bei Großbetrieben – Mitwirkungspflichten des § 200 AO – Ermessensentscheidung über den Erlass einer Betriebsprüfungsanordnung
- Betriebs-Berater
Rückstellungen wegen zukünftiger Betriebsprüfung bei Großbetrieben
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der Bildung von Rückstellungen wegen zukünftiger Betriebsprüfung bei Großbetrieben schon vor Erlass einer Prüfungsanordnung
- datenbank.nwb.de
Rückstellungen wegen zukünftiger Betriebsprüfung bei Großbetrieben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rückstellungen wegen zukünftiger Betriebsprüfung
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zulässigkeit der Bildung von Rückstellungen wegen zukünftiger Betriebsprüfung bei Großbetrieben schon vor Erlass einer Prüfungsanordnung
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Rückstellungen wegen zukünftiger Betriebsprüfung bei Großbetrieben
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Rückstellungen für Kosten künftiger Betriebsprüfungen
- cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)
Rückstellungen für Kosten wegen Betriebsprüfung
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Rückstellung für Kosten einer zukünftigen Betriebsprüfung
- wittich-hamburg.de (Kurzinformation)
Rückstellungen wegen zukünftiger Betriebsprüfung bei Großbetrieben
- pwc.de (Kurzinformation)
Rückstellung für Kosten einer zukünftigen Betriebsprüfung zulässig
- pwc.de (Kurzinformation)
Rückstellungen wegen zukünftiger Betriebsprüfung bei Großbetrieben
- anwalt.de (Kurzinformation)
Rückstellung für die Kosten einer (drohenden) Betriebsprüfung
- haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)
Rückstellungen wegen zukünftiger Betriebsprüfung bei Großbetrieben
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Rückstellungen
- Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
- Die Rückstellungen im Einzelnen
- Erläuterungen zu den Rückstellungen
Sonstiges
- derenergieblog.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Rückstellungen für künftige Betriebsprüfungen ein Steuersparmodell?
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 14.10.2010 - 3 K 2555/09
- BFH, 06.06.2012 - I R 99/10
Papierfundstellen
- BFHE 237, 335
- BB 2012, 2490
- DB 2012, 2019
- BStBl II 2013, 196
Wird zitiert von ... (22)
- BSG, 13.11.2012 - B 1 KR 24/11 R
Krankenversicherung - Krankenhaus - Übermittlung der Behandlungsdaten an den …
Dies setzt allerdings voraus, dass die öffentlich-rechtliche Verpflichtung hinreichend konkretisiert ist (vgl zum Ganzen BFHE 206, 25, 27 mwN; s ferner BFH Urteil vom 6.6.2012 - I R 99/10 - DStR 2012, 1790, 1791) . - BFH, 15.03.2017 - I R 11/15
Rückstellungen für ein Aktienoptionsprogramm
Ist die Verpflichtung am Bilanzstichtag nicht nur der Höhe nach ungewiss, sondern auch dem Grunde nach noch nicht rechtlich entstanden, so kann eine Rückstellung nur unter der weiteren Voraussetzung gebildet werden, dass sie wirtschaftlich in den bis zum Bilanzstichtag abgelaufenen Wirtschaftsjahren verursacht ist (vgl. zu allem Senatsurteile vom 27. Juni 2001 I R 45/97, BFHE 196, 216, BStBl II 2003, 121; vom 6. Juni 2012 I R 99/10, BFHE 237, 335, BStBl II 2013, 196; vom 6. Februar 2013 I R 8/12, BFHE 240, 252, BStBl II 2013, 686, jeweils m.w.N.). - BFH, 22.05.2019 - XI R 40/17
BFH konkretisiert das steuerliche Abzugsverbot für (Kartell-)Geldbußen
bb) Ist die Verpflichtung am Bilanzstichtag nicht nur der Höhe nach ungewiss, sondern --was die am 31.12.2013 erst noch angedrohte Kartellgeldbuße betrifft-- auch dem Grunde nach noch nicht rechtlich entstanden, so kann eine Rückstellung nur unter der weiteren Voraussetzung gebildet werden, dass sie wirtschaftlich in den bis zum Bilanzstichtag abgelaufenen Wirtschaftsjahren verursacht ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 27.06.2001 - I R 45/97, BFHE 196, 216, BStBl II 2003, 121, unter II.2., Rz 11; vom 06.06.2012 - I R 99/10, BFHE 237, 335, BStBl II 2013, 196, Rz 11; jeweils m.w.N.; in BFHE 240, 252, BStBl II 2013, 686, Rz 11).
- BFH, 09.11.2016 - I R 43/15
Bildung einer Rückstellung für künftige Wartungsaufwendungen an Flugzeugen
Ist die Verpflichtung am Bilanzstichtag nicht nur der Höhe nach ungewiss, sondern auch dem Grunde nach noch nicht rechtlich entstanden, so kann eine Rückstellung nur unter der weiteren Voraussetzung gebildet werden, dass sie wirtschaftlich in den bis zum Bilanzstichtag abgelaufenen Wirtschaftsjahren verursacht ist (vgl. zu allem Senatsurteile vom 27. Juni 2001 I R 45/97, BFHE 196, 216, BStBl II 2003, 121; vom 6. Juni 2012 I R 99/10, BFHE 237, 335, BStBl II 2013, 196; in BFHE 240, 252, BStBl II 2013, 686, jeweils m.w.N.).(5) Nichts anderes gilt, soweit sich die Klägerin auf die Rechtsprechung zur Bildung einer Rückstellung für künftige Mitwirkungspflichten bei einer Betriebsprüfung schon vor Erlass einer Prüfungsanordnung (vgl. Senatsurteil in BFHE 237, 335, BStBl II 2013, 196) beruft.
- BFH, 06.02.2013 - I R 8/12
Rückstellung für öffentlich-rechtliche Anpassungsverpflichtung nach der TA Luft …
Ist die Verpflichtung am Bilanzstichtag nicht nur der Höhe nach ungewiss, sondern auch dem Grunde nach noch nicht rechtlich entstanden, so kann eine Rückstellung nur unter der weiteren Voraussetzung gebildet werden, dass sie wirtschaftlich in den bis zum Bilanzstichtag abgelaufenen Wirtschaftsjahren verursacht ist (vgl. zu allem Senatsurteile vom 6. Juni 2012 I R 99/10, BFHE 237, 335; vom 27. Juni 2001 I R 45/97, BFHE 196, 216, BStBl II 2003, 121, jeweils mit umfangreichen Nachweisen).Vorliegend war die Verpflichtung zur Begrenzung staubförmiger Emissionen gemäß TA Luft 2002 zum Ende der Streitjahre zwar hinreichend konkretisiert, da die Nichtbeachtung der Ordnungsverfügung vom 1. Juli 2005, mit der der Klägerin aufgegeben wurde, den Grenzwert für staubförmige Emissionen von 20 mg/cbm spätestens ab dem 1. Oktober 2010 einzuhalten, die Untersagung des Betriebs der Klägerin hätte zur Folge haben können (§ 20 BImSchG) und z.B. nach dem Ordnungswidrigkeitstatbestand des § 62 Abs. 1 Nr. 5 BImSchG sanktionsbewehrt war (vgl. Jarass, Bundes-Immissionsschutzgesetz, 9. Aufl., § 17 Rz 81, § 20 Rz 12 und § 62 Rz 18; Senatsurteil in BFHE 196, 216, BStBl II 2003, 121); auch bedarf es insoweit keiner qualifizierten Nähe der erforderlichen Anpassungsmaßnahmen zum Bilanzstichtag (Senatsurteil in BFHE 237, 335).
- BFH, 25.01.2017 - I R 70/15
Bildung von Rückstellungen für Entsorgungspflichten nach dem Elektro- und …
Ist die Verpflichtung am Bilanzstichtag nicht nur der Höhe nach ungewiss, sondern auch dem Grunde nach noch nicht rechtlich entstanden, so kann eine Rückstellung nur unter der weiteren Voraussetzung gebildet werden, dass sie wirtschaftlich in den bis zum Bilanzstichtag abgelaufenen Wirtschaftsjahren verursacht ist (vgl. zu allem Senatsurteile vom 27. Juni 2001 I R 45/97, BFHE 196, 216, BStBl II 2003, 121; vom 6. Juni 2012 I R 99/10, BFHE 237, 335, BStBl II 2013, 196; in BFHE 240, 252, BStBl II 2013, 686). - BFH, 27.09.2017 - I R 53/15
Keine Rückstellung für sog. Nachteilsausgleich bei Altersteilzeit nach § 5 Abs. 7 …
c) Ist die Verpflichtung am Bilanzstichtag --wie hier-- dem Grunde nach noch nicht rechtlich entstanden, ist eine Rückstellung nur zu bilden, wenn sie erstens mit überwiegender Wahrscheinlichkeit entsteht und der Steuerpflichtige daraus in Anspruch genommen wird und wenn sie wirtschaftlich in den bis zum Bilanzstichtag abgelaufenen Wirtschaftsjahren verursacht ist (vgl. Senatsurteile vom 27. Juni 2001 I R 45/97, BFHE 196, 216, BStBl II 2003, 121; vom 6. Juni 2012 I R 99/10, BFHE 237, 335, BStBl II 2013, 196; vom 6. Februar 2013 I R 8/12, BFHE 240, 252, BStBl II 2013, 686, jeweils m.w.N.). - BFH, 13.02.2019 - XI R 42/17
Keine Rückstellung für Aufbewahrungskosten von Mandantendaten im …
Ist die Verpflichtung am Bilanzstichtag nicht nur der Höhe nach ungewiss, sondern auch dem Grunde nach noch nicht rechtlich entstanden, so kann eine Rückstellung nur unter der weiteren Voraussetzung gebildet werden, dass sie wirtschaftlich in den bis zum Bilanzstichtag abgelaufenen Wirtschaftsjahren verursacht ist (vgl. zu allem BFH-Urteile vom 27. Juni 2001 I R 45/97, BFHE 196, 216, BStBl II 2003, 121; vom 6. Juni 2012 I R 99/10, BFHE 237, 335, BStBl II 2013, 196; in BFHE 240, 252, BStBl II 2013, 686; in BFHE 256, 270, BStBl II 2017, 379;… BFH-Beschluss vom 28. August 2018 X B 48/18, BFH/NV 2019, 113). - FG Münster, 26.07.2012 - 4 K 2071/09
Frage der Rechtmäßigkeit der Hinzuschätzung von Umsätzen und Gewinnen aus dem …
Ob dies bei Großbetrieben, die der Anschlussprüfung unterliegen, anders beurteilt werden kann (so FG Baden-Württemberg vom 14.10.2010 3 K 2555/09, EFG 2011, 339, Revision anhängig, Az. BFH I R 99/10), kann im Streitfall dahinstehen. - BFH, 28.10.2015 - X R 47/13
Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei objektiver Verletzung einer von dem …
Das FG kann seine Verpflichtung zur eigenen Schätzung zwar auch dadurch erfüllen, dass es die Schätzung der Finanzbehörde prüft und als eigene übernimmt und sich dann darauf beschränkt, substantiierten Einwendungen gegen die Schätzung des FA nachzugehen (…vgl. BFH-Entscheidungen vom 12. Oktober 2005 VIII B 241/04, BFH/NV 2006, 326, und vom 6. Juni 2012 I R 99/10, BFHE 237, 335, BStBl II 2013, 196, unter 5.). - FG Thüringen, 07.07.2015 - 2 K 505/14
Rückstellungen für erst nach dem Bilanzstichtag für drei Folgejahre festgesetzte …
- FG Münster, 01.10.2014 - 9 K 4169/10
Berechtigung einer AG zur Bildung von Rückstellungen wegen eines …
- FG Hessen, 12.07.2016 - 9 K 512/14
§ 146 Abs. 2 b AO
- SG Aachen, 04.09.2018 - S 14 KR 94/18
Vergütung einer Krankenhausbehandlung ( Beanstandungen rechnerischer oder …
- FG Bremen, 08.02.2012 - 1 K 32/10
Rückstellung eines Arztes wegen Regressforderungen der Krankenkassen
- BFH, 13.12.2018 - VIII B 114/18
Anordnung einer Außenprüfung bei einem freiberuflichen Großbetrieb
- FG Münster, 10.10.2019 - 5 K 2662/16
- SG Aachen, 10.07.2018 - S 14 KR 515/17
Erstattungsanspruch der Krankenkasse von gezahlten Aufwandspauschalen auf …
- BFH, 05.11.2014 - I B 107/13
Zuteilungsrücklage für Bausparkassen - Abgrenzung zur Rückstellung
- FG Hessen, 20.02.2014 - 4 K 1120/12
Datenzugriff auf die Identitäten der Kunden im Rahmen einer …
- FG Köln, 26.09.2013 - 13 K 1252/10
Rückstellung für Vertragspflege, Provisionen als verdeckte Gewinnausschüttung
- FG Hessen, 22.05.2013 - 4 K 3362/10
Steuerbilanzielle Behandlung des sog. Fonds zur bauspartechnischen Absicherung …