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   BFH, 06.07.2011 - III S 4/11 (PKH)   

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https://dejure.org/2011,13501
BFH, 06.07.2011 - III S 4/11 (PKH) (https://dejure.org/2011,13501)
BFH, Entscheidung vom 06.07.2011 - III S 4/11 (PKH) (https://dejure.org/2011,13501)
BFH, Entscheidung vom 06. Juli 2011 - III S 4/11 (PKH) (https://dejure.org/2011,13501)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Prozesskostenhilfe - Abweisung einer Klage wegen Versäumung der Klagefrist als unzulässig - Erschütterung der Vermutung der Drei-Tages-Frist

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe; Abweisung einer Klage wegen Versäumung der Klagefrist als unzulässig; Erschütterung der Vermutung der Drei-Tages-Frist

  • Bundesfinanzhof

    AO § 122 Abs 2 Nr 1, FGO § 47 Abs 1, FGO § 76 Abs 1, FGO § 96 Abs 1, FGO § 96 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 142, ZPO § 283, FGO § 116 Abs 3 S 3
    Prozesskostenhilfe - Abweisung einer Klage wegen Versäumung der Klagefrist als unzulässig - Erschütterung der Vermutung der Drei-Tages-Frist

  • Bundesfinanzhof

    Prozesskostenhilfe - Abweisung einer Klage wegen Versäumung der Klagefrist als unzulässig - Erschütterung der Vermutung der Drei-Tages-Frist

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 122 Abs 2 Nr 1 AO, § 47 Abs 1 FGO, § 76 Abs 1 FGO, § 96 Abs 1 FGO, § 96 Abs 2 FGO
    Prozesskostenhilfe - Abweisung einer Klage wegen Versäumung der Klagefrist als unzulässig - Erschütterung der Vermutung der Drei-Tages-Frist

  • IWW
  • rewis.io

    Prozesskostenhilfe - Abweisung einer Klage wegen Versäumung der Klagefrist als unzulässig - Erschütterung der Vermutung der Drei-Tages-Frist

  • ra.de
  • rewis.io

    Prozesskostenhilfe - Abweisung einer Klage wegen Versäumung der Klagefrist als unzulässig - Erschütterung der Vermutung der Drei-Tages-Frist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründete Zweifel am Zugang eines Verwaltungsaktes innerhalb von drei Tagen bei unbewiesenem Aufgabedatum und späterem Eingangsstempel auf dem Schreiben

  • datenbank.nwb.de

    Darlegung einer Divergenz; keine Gehörsverletzung bei Nichtgewährung eines Schriftsatznachlasses; Zweifel an der Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO; Abweisung einer Klage wegen Versäumung der Klagefrist als unzulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Bekanntgabefiktion bei Übermittlung der Post mit einfachem Brief

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Einspruchsfrist versäumt?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Einspruchsfrist versäumt: Was ist bei Bescheidverspätung oder Verlust in der Post zu beachten?

 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 16.05.2007 - V B 169/06

    Steuerbescheid; Zugang; Zugangsfiktion

    Auszug aus BFH, 06.07.2011 - III S 4/11
    Ebenso wenig ist es zu beanstanden, dass das FG bei seiner Würdigung zum Nachteil der Klägerin berücksichtigt hat, dass der Prozessbevollmächtigte im Hinblick auf die von ihm behaupteten häufigeren Unregelmäßigkeiten keine erkennbare Beweisvorsorge (hierzu vgl. BFH-Beschluss vom 16. Mai 2007 V B 169/06, BFH/NV 2007, 1454) getroffen hatte und dem Gericht z.B. schon nicht die Person benennen konnte, die in der fraglichen Zeit den Posteingang bearbeitete.

    Wenn die Klägerin nun erstmals im Beschwerdeverfahren rügt, das FG hätte nicht das Verfahren zur Postabholung im Allgemeinen, sondern den individuellen Postlauf der Einspruchsentscheidung ermitteln müssen, so fehlt der Vortrag, welche Beweismittel zur Klärung dieser Frage zur Verfügung gestanden haben und weshalb ihr Prozessbevollmächtigter in der mündlichen Verhandlung nicht von sich aus einen entsprechenden konkreten Beweisantrag gestellt hat (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 1454).

  • BFH, 19.02.2008 - VIII B 49/07

    Darlegung einer Divergenzrüge - Grundsätzliche Bedeutung - Verlängerte

    Auszug aus BFH, 06.07.2011 - III S 4/11
    Des Weiteren ist insbesondere auszuführen, dass es sich im Streitfall um einen vergleichbaren Sachverhalt und um eine identische Rechtsfrage handelt (BFH-Beschluss vom 19. Februar 2008 VIII B 49/07, BFH/NV 2008, 1158).

    Erforderlich ist vielmehr die Darlegung der Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 1158).

  • BFH, 22.05.2002 - VIII R 53/00

    Zugangsfiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO

    Auszug aus BFH, 06.07.2011 - III S 4/11
    bb) Es ist jedoch geklärt, dass die Vermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO nicht anwendbar ist, wenn der Tag der Aufgabe des Verwaltungsakts nicht feststeht (BFH-Urteil vom 22. Mai 2002 VIII R 53/00, BFH/NV 2002, 1417), und dass der Tag der Bescheidaufgabe sich nicht zwingend aus dem Bescheiddatum ergibt (vgl. Senatsurteil vom 3. Mai 2001 III R 56/98, BFH/NV 2001, 1365).

    Somit liegt auch keine Abweichung von den BFH-Urteilen in BFH/NV 2002, 1417, und in BFH/NV 2001, 1365 vor, denn das FG hat weder allein aus dem Datum der Einspruchsentscheidung auf den Postaufgabetag geschlossen, noch ohne Feststellung des Postaufgabetags die Vermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO angewandt.

  • BFH, 25.02.2010 - IX B 149/09

    Überschießender Sachantrag im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren - Anwendung der

    Auszug aus BFH, 06.07.2011 - III S 4/11
    In diesem Zusammenhang ist weiter geklärt, dass zur Begründung von Zweifeln am Zugang innerhalb der Drei-Tages-Frist ein abweichender Eingangsvermerk allein nicht ausreicht (BFH-Beschluss vom 25. Februar 2010 IX B 149/09, BFH/NV 2010, 1115, m.w.N.).

    Hiermit kann jedoch die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht erreicht werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 1115, m.w.N.).

  • BFH, 27.11.2002 - X R 17/01

    Zugang der Einspruchsentscheidung; Richtigkeit des Postaufgabedatums

    Auszug aus BFH, 06.07.2011 - III S 4/11
    Es ist ebenfalls geklärt, dass, wenn der Steuerpflichtige nicht den Zugang eines Verwaltungsakts überhaupt bestreitet, sondern lediglich behauptet, diesen nicht innerhalb des Dreitageszeitraums des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO erhalten zu haben, er sein Vorbringen im Rahmen des Möglichen zu substantiieren hat, um Zweifel an der Dreitagesvermutung zu begründen (z.B. BFH-Urteil vom 27. November 2002 X R 17/01, BFH/NV 2003, 586).

    Es müssen vielmehr Zweifel berechtigt sein, sei es nach den Umständen des Falles, sei es nach dem schlüssigen oder jedenfalls vernünftig begründeten Vorbringen des Steuerpflichtigen (BFH-Urteil in BFH/NV 2003, 586).

  • BFH, 03.05.2001 - III R 56/98

    Einkommensteuer - Schätzung - Einspruchsfrist - Frist - Versäumnis - Bekanntgabe

    Auszug aus BFH, 06.07.2011 - III S 4/11
    bb) Es ist jedoch geklärt, dass die Vermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO nicht anwendbar ist, wenn der Tag der Aufgabe des Verwaltungsakts nicht feststeht (BFH-Urteil vom 22. Mai 2002 VIII R 53/00, BFH/NV 2002, 1417), und dass der Tag der Bescheidaufgabe sich nicht zwingend aus dem Bescheiddatum ergibt (vgl. Senatsurteil vom 3. Mai 2001 III R 56/98, BFH/NV 2001, 1365).

    Somit liegt auch keine Abweichung von den BFH-Urteilen in BFH/NV 2002, 1417, und in BFH/NV 2001, 1365 vor, denn das FG hat weder allein aus dem Datum der Einspruchsentscheidung auf den Postaufgabetag geschlossen, noch ohne Feststellung des Postaufgabetags die Vermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO angewandt.

  • BFH, 16.04.2007 - VII B 98/04

    Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 06.07.2011 - III S 4/11
    Zwar ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH ein Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO gegeben, wenn das FG zu Unrecht ein Prozessurteil erlässt und dadurch auch den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Januar 2002 VI B 114/01, BFHE 198, 1, BStBl II 2002, 306, und vom 16. April 2007 VII B 98/04, BFH/NV 2007, 1345).
  • BFH, 18.03.2008 - XI S 30/07

    Anspruch auf rechtliches Gehör - in der mündlichen Verhandlung beantragte

    Auszug aus BFH, 06.07.2011 - III S 4/11
    Denn die Ablehnung einer in der mündlichen Verhandlung beantragten Schriftsatzfrist verletzt nur dann den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn ein Beteiligter in der mündlichen Verhandlung auf ein Vorbringen des anderen Beteiligten nicht eingehen kann, weil es ihm nicht rechtzeitig vor dem Termin mitgeteilt worden ist (BFH-Beschluss vom 18. März 2008 XI S 30/07 (PKH), BFH/NV 2008, 1184, m.w.N.).
  • BFH, 12.10.2010 - I B 190/09

    Rechtliches Gehör bei Verwertung einer Urkunde - Überraschungsentscheidung -

    Auszug aus BFH, 06.07.2011 - III S 4/11
    Eine Rüge der Verletzung des Rechts auf Gehör erfordert nicht nur, dass der Beschwerdeführer darlegt, was er bei (ausreichender) Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte, sondern auch, inwieweit dieser Vortrag zu einer für ihn günstigeren Entscheidung des FG hätte führen können (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Oktober 2010 I B 190/09, BFH/NV 2011, 291, m.w.N.).
  • BFH, 01.12.2010 - VIII B 123/10

    Behauptung eines von der Zugangsvermutung abweichenden Zugangszeitpunkts

    Auszug aus BFH, 06.07.2011 - III S 4/11
    Vor dem Hintergrund, dass der Gesetzgeber mit § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO generell einen Streit über den genauen Zeitpunkt des Zugangs eines Bescheides weitgehend ausschließen wollte, geht die Rechtsprechung vielmehr davon aus, dass eine Obliegenheit zur Beweisvorsorge besteht, wenn der Adressat einen atypisch langen Postlauf anhand des Poststempels oder des Bescheiddatums erkennen konnte (z.B. BFH-Beschluss vom 1. Dezember 2010 VIII B 123/10, BFH/NV 2011, 410).
  • BFH, 17.01.2002 - VI B 114/01

    Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens durch Antrag auf Aufhebung eines

  • BFH, 19.10.2005 - X B 86/05

    Divergenz

  • BFH, 30.11.2006 - XI B 13/06

    NZB: Verfahrensfehler, Bekanntgabe

  • BFH, 07.12.1982 - VIII R 77/79

    Revisionsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Einhaltung

  • BFH, 17.01.2006 - VIII B 172/05

    NZB: materielle Richtigkeit des FG-Urteils; qualifizierter Rechtsanwendungsfehler

  • BFH, 20.08.1992 - VI B 99/91

    Anforderungen an die Substantiierung der Behauptung ein Schriftstück nicht

  • BFH, 15.10.2008 - II B 74/08

    Einheitsbewertung im Beitrittsgebiet - Darlegung des Zulassungsgrundes der

  • BFH, 03.07.2009 - IX B 18/09

    Postausgangskontrolle beim Finanzamt - Beweiswürdigung beim Fehlen eines

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2015 - 1 L 313/11

    Festsetzung von Beiträgen; Streit um Zugang eines Heranziehungsbescheides;

    Die Vermutung des Zuganges knüpft also an das Datum der Aufgabe des Bescheides zur Post an, die Vermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO ist nicht anwendbar, wenn der Tag der Aufgabe des Verwaltungsakts nicht feststeht; dieses ergibt sich insbesondere nicht zwingend aus dem Bescheiddatum (vgl. BFH, Beschl. v. 06.07.2011 - III S 4/11 (PKH) -, BFH/NV 2011, 1717 - zitiert nach juris; Urt. v. 22.05.2002 - VIII R 53/00 -, juris; Urt. v. 03.05.2001 - III R 56/98 -, BFH/NV 2001, 1365, 1366 - zitiert nach juris).

    Liegt ein solcher Vermerk nicht vor, muss das Gericht nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung beurteilen, ob es die rechtzeitige Absendung für nachgewiesen hält oder nicht (vgl. BFH, Beschl. v. 19.08.2002 - IX B 179/01 -, BFH/NV 2003, 138 - zitiert nach juris); die Regeln des Anscheinsbeweises sind insoweit nicht anwendbar (vgl. BFH, Urt. v. 28.09.2000 - III R 43/97 -, BFHE 193, 28, BStBl II 2001, 211; v. 16.01.2007 - IX R 41/05 -, BFH/NV 2007, 1508 - jeweils zitiert nach juris; vgl. zum Ganzen BFH, Beschl. v. 03.07.2009 - IX B 18/09 -, juris; Beschl. v. 06.07.2011 - III S 4/11 (PKH) -, BFH/NV 2011, 1717 - zitiert nach juris; vgl. auch zu § 41 Abs. 2 VwVfG und der Notwendigkeit eines ordnungsgemäßen Postaufgabevermerks auch Kopp/Ramsauer, VwVfG, 14. Aufl., § 41 Rn. 43; OVG Greifswald, Beschl. v. 19.10.2011 - 2 L 101/09 -, juris, Rn. 9; OVG Bautzen, Beschl. v. 05.09.2014 - 3 A 722/12 -, juris: "... durch den zuständigen Behördenmitarbeiter zu dokumentierenden Zeitpunkt der Aufgabe zur Post ..."; vgl. auch VG Düsseldorf, Urt. v. 19.03.3012 - 23 K 5262 -, juris, Rn. 23; zu § 37 Abs. 2 SGB X VG Trier, Urt. v. 14.04.2011 - 2 K 1082/10.TR -, juris; OVG Münster, Beschl. v. 07.03.3001 - 19 A 4216/99 -, NVwZ 2001, 1171 - zitiert nach juris).

  • OVG Niedersachsen, 07.12.2018 - 9 ME 142/18

    Ablaufhemmung; Absendedatum; Bekanntgabe; Bekanntgabefiktion; Beweisvorsorge;

    Steht nur das Datum eines Bescheids, nicht aber das Datum seiner Aufgabe zur Post fest, ist die Zugangsfiktion nicht anwendbar (vgl. BFH, Beschluss vom 6.7.2011 - III S 4/11 (PKH) - juris Rn. 11; Urteil vom 22.5.2002 - VIII R 53/00 - juris Rn. 12).

    Bei einer Erstellung der Bescheide durch ein Rechenzentrum kann nicht ohne weitere Sachaufklärung in Bezug auf die genauen Abläufe im betreffenden Rechenzentrum von der Erstellung bis zur Absendung der Bescheide davon ausgegangen werden, dass aufgrund des Bescheiddatums der Absendetag feststeht (vgl. BFH, Beschlüsse vom 6.7.2011, a. a. O., Rn. 11; vom 23.8.2005 - V B 115/04 - juris Rn. 7 f.; vgl. auch BFH, Urteil vom 28.9.2000 - III R 43/97 - BFHE 193, 28 = juris Rn. 27 ff.).

  • BFH, 24.02.2014 - XI B 15/13

    Kindergeld: Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern durch

    Liegt zu der vom Beschwerdeführer herausgestellten Rechtsfrage bereits höchstrichterliche Rechtsprechung vor, so gehört zu der Darlegung der Klärungsbedürftigkeit eine fundierte Stellungnahme dazu, weshalb diese Rechtsprechung noch nicht zu einer hinreichenden Klärung geführt habe oder aufgrund welcher neuen Entwicklungen sie nunmehr erneut in Frage gestellt werden müsse (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 15. Oktober 2008 II B 74/08, BFH/NV 2009, 125; vom 6. Juli 2011 III S 4/11 (PKH), BFH/NV 2011, 1717; vom 22. Juli 2013 I B 158/12, BFH/NV 2013, 1807, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 05.06.2013 - XI B 116/12

    Leistungsaustausch bei Auseinandersetzung einer Freiberuflersozietät - Keine

    Liegt zu der vom Beschwerdeführer herausgestellten Rechtsfrage bereits höchstrichterliche Rechtsprechung vor, so gehört zu der Darlegung der Klärungsbedürftigkeit eine fundierte Stellungnahme dazu, weshalb diese Rechtsprechung noch nicht zu einer hinreichenden Klärung geführt habe oder aufgrund welcher neuen Entwicklungen sie nunmehr erneut in Frage gestellt werden müsse (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 15. Oktober 2008 II B 74/08, BFH/NV 2009, 125; vom 6. Juli 2011 III S 4/11 (PKH), BFH/NV 2011, 1717, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 11.12.2013 - XI B 33/13

    Fehlen von Entscheidungsgründen bei erklärter Aufrechnung gegen einen

    Liegt zu der vom Beschwerdeführer herausgestellten Rechtsfrage bereits höchstrichterliche Rechtsprechung vor, so gehört zu der Darlegung der Klärungsbedürftigkeit eine fundierte Stellungnahme dazu, weshalb diese Rechtsprechung noch nicht zu einer hinreichenden Klärung geführt habe oder aufgrund welcher neuen Entwicklungen sie nunmehr erneut in Frage gestellt werden müsse (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 15. Oktober 2008 II B 74/08, BFH/NV 2009, 125; vom 6. Juli 2011 III S 4/11 (PKH), BFH/NV 2011, 1717, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 19.12.2012 - XI B 111/11

    Vorsteuervergütungsverfahren; Anforderungen an die Darlegung von

    Liegt zu der vom Beschwerdeführer herausgestellten Rechtsfrage bereits höchstrichterliche Rechtsprechung vor, so gehört zu der Darlegung der Klärungsbedürftigkeit eine fundierte Stellungnahme dazu, weshalb diese Rechtsprechung noch nicht zu einer hinreichenden Klärung geführt habe oder aufgrund welcher neuen Entwicklungen sie nunmehr erneut in Frage gestellt werden müsse (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 15. Oktober 2008 II B 74/08, BFH/NV 2009, 125; vom 6. Juli 2011 III S 4/11 (PKH), BFH/NV 2011, 1717, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 23.08.2011 - IX B 63/11

    Einzelfallbezogene Beurteilung des Umbaus eines Gebäudes als Neubau - Annahme

    Unabhängig davon, ob das FG diesem Schriftsatz überhaupt Bedeutung beigemessen hat, muss dargetan werden, was in einem nachgereichten Schriftsatz vorgetragen worden wäre und inwieweit dieser Vortrag die Entscheidung des FG hätte beeinflussen können (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. Oktober 2010 I B 190/09, BFH/NV 2011, 291; vom 6. Juli 2011 III S 4/11 (PKH), www.bundesfinanzhof.de).
  • VG Cottbus, 20.08.2020 - 6 L 477/17
    Diese Fiktion ist nicht anwendbar, wenn der Tag der Aufgabe des Verwaltungsakts zur Post nicht feststeht (vgl. BFH, Beschluss vom 6. Juli 2011 - III S 4/11 (PKH) -, juris Rn. 11; Urteil vom 22. Mai 2002 - VIII R 53/00 -, juris Rn. 12; VG Cottbus, Urteil vom 5. März 2020 - 6 K 849/17 -, juris Rn.26).
  • VG Cottbus, 05.03.2020 - 6 K 849/17

    Schmutzwasserbeitrag

    Dieser ergibt sich insbesondere nicht zwingend aus dem Bescheiddatum (vgl. BFH, Beschluss vom 06. Juli 2011 - III S 4/11 (PKH) -, juris Rn. 11; Urteil vom 22. Mai 2002 - VIII R 53/00 -, juris Rn. 12; Urteil vom 3. Mai 2001 - III R 56/98 -, juris Rn. 14).
  • BFH, 09.07.2012 - VIII B 51/11

    Objektive Beweislast bei negativen Einkünften aus Kapitalvermögen - Anforderungen

    Denn der Kläger hat keine substantiierten Ausführungen dazu gemacht, was er in einem weiteren Schriftsatz zusätzlich vorgetragen hätte und inwieweit dieser Vortrag zu einer für ihn günstigeren Entscheidung des FG hätte führen können (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. Oktober 2010 I B 190/09, BFH/NV 2011, 291, 292, Rz 16; vom 6. Juli 2011 III S 4/11 (PKH), BFH/NV 2011, 1717).
  • BFH, 19.12.2012 - V B 71/12

    Haftung für Steuerschulden einer GbR: Geltendmachung von Verfahrensfehlern,

  • BFH, 30.09.2013 - XI B 57/13

    Berichtigung eines FG-Urteils im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren

  • BFH, 08.02.2012 - VI B 143/11

    Versagung des rechtlichen Gehörs wegen Nichtgewährung einer Schriftsatzfrist -

  • FG Niedersachsen, 25.11.2015 - 9 K 215/14

    Nachweis der rechtzeitigen manuellen Absendung und des verspäteten Zugangs eines

  • FG München, 30.03.2022 - 12 K 758/20

    Bekanntgabe von Einkommenssteuerbescheiden - Anfordeurngen an Zugang

  • FG Düsseldorf, 14.06.2018 - 15 K 2760/17

    Klagefrist im Zusammenhang einer Klage wegen der Hinzuschätzungen nach einer

  • FG Sachsen-Anhalt, 26.03.2013 - 4 K 1440/10

    Keine begründeten Zweifel am Zugang innerhalb der Drei-Tages-Frist

  • FG Berlin-Brandenburg, 03.07.2014 - 10 K 10238/13

    Altersvorsorgezulage

  • FG Saarland, 11.02.2014 - 2 K 1370/13

    Rechtzeitigkeit der Klageerhebung - Nachweis des Zugangs der

  • FG München, 01.08.2016 - 7 K 1691/15

    Bundesfinanzhof, Eingangsstempel, Aufgabe zur Post, Kindergeld, Rechtsprechung

  • FG München, 27.07.2015 - 7 K 697/14

    Zuschätzungen Maßgeblichkeit der Handelsbilanz

  • FG München, 11.08.2017 - 7 K 775/17

    Fristgerechte Klageerhebung

  • FG München, 21.02.2017 - 7 K 3194/16

    Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung

  • FG Düsseldorf, 12.01.2022 - 4 K 2875/19

    Biersteuerbefreiung für Hobbybrauer im Rahmen einer Bewirtung bei öffentlicher

  • FG Niedersachsen, 25.11.2015 - 9 K 232/14

    Nachweis der rechtzeitigen manuellen Absendung und des verspäteten Zugangs eines

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