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   BFH, 06.08.2010 - IV B 151/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,11774
BFH, 06.08.2010 - IV B 151/09 (https://dejure.org/2010,11774)
BFH, Entscheidung vom 06.08.2010 - IV B 151/09 (https://dejure.org/2010,11774)
BFH, Entscheidung vom 06. August 2010 - IV B 151/09 (https://dejure.org/2010,11774)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Atypisch stille Gesellschaft - Auslegung von Gesellschaftsverträgen - Nichtzulassungsbeschwerde

  • openjur.de

    Atypisch stille Gesellschaft; Auslegung von Gesellschaftsverträgen; Nichtzulassungsbeschwerde

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 116, EStG § 15 Abs 1 Nr 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 115 Abs 2 Nr 1
    Atypisch stille Gesellschaft - Auslegung von Gesellschaftsverträgen - Nichtzulassungsbeschwerde

  • Bundesfinanzhof

    Atypisch stille Gesellschaft - Auslegung von Gesellschaftsverträgen - Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 116 FGO, § 15 Abs 1 Nr 2 EStG 1997, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO
    Atypisch stille Gesellschaft - Auslegung von Gesellschaftsverträgen - Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 116 FGO, § 15 Abs 1 Nr 2 EStG 1997, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO
    Atypisch stille Gesellschaft - Auslegung von Gesellschaftsverträgen - Nichtzulassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Atypisch stille Gesellschaft - Auslegung von Gesellschaftsverträgen - Nichtzulassungsbeschwerde

  • ra.de
  • rewis.io

    Atypisch stille Gesellschaft - Auslegung von Gesellschaftsverträgen - Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 116 Abs. 3 S. 3
    Geeignetheit von materiell-rechtlichen Gesetzesverstößen zur Eröffnung der Revision wegen eines Verfahrensfehlers oder der Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Fehler bei der Auslegung von Verträgen gehören zu den materiell-rechtlichen Gesetzesverstößen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 12.12.2003 - II B 121/02

    Verfahrensmangel - unzutreffende FG-Formulierung

    Auszug aus BFH, 06.08.2010 - IV B 151/09
    1.  Unschlüssig ist die Rüge, das FG habe deshalb gegen die Verpflichtung zur Berücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) und damit gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Dezember 2003 II B 121/02, BFH/NV 2004, 666) verstoßen, weil es sich im Rahmen seiner ersten Erwägung (fehlende Fremdüblichkeit der Beteiligung; s. oben zu I.2.) nicht habe davon überzeugen können, dass "die schwierige finanzielle Situation des Einzelunternehmens ... -vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses im März 1999 aus betrachtet - für den Kläger unvorhersehbar" gewesen sei; es habe hierbei --so der Kläger im Beschwerdeverfahren-- außer Acht gelassen, dass nach dem Bericht des Insolvenzverwalters vom 29. Juni 2006 (dort: Seite 3) Forderungsausfälle bzw. die "Inhaftungnahme der Einzelunternehmung (über) 750.000 DM aus den Jahren 2000 und 2001 zur Insolvenzeröffnung (geführt hätten)".
  • BFH, 15.04.2003 - X B 104/01

    Voraussetzungen für das wirtschaftliche Eigentum eines Grundstückskäufers nach

    Auszug aus BFH, 06.08.2010 - IV B 151/09
    Sie sind deshalb weder geeignet, die Revision wegen eines Verfahrensfehlers zu eröffnen (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO; BFH-Beschluss vom 13. März 1995 XI B 160/94, BFH/NV 1995, 817), noch führen sie zur Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO; BFH-Beschlüsse vom 15. April 2003 X B 104/01, juris; vom 5. Dezember 2000 VIII B 64/00, juris).
  • BVerfG, 20.09.2000 - 1 BvR 441/00

    Willkürliche Annahme eines außergerichtlichen Vergleichsabschlusses

    Auszug aus BFH, 06.08.2010 - IV B 151/09
    Zwar ist dieser Zulassungsgrund zu bejahen, wenn das Gericht gegen die allgemeinen Grundsätze zur Auslegung von Willenserklärungen in einem Maße verstößt, dass die Entscheidung nicht mehr nachvollziehbar und damit objektiv willkürlich ist (Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 69; Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. September 2000  1 BvR 441/00, Neue Juristische Wochenschrift 2001, 1200).
  • BFH, 05.12.2000 - VIII B 64/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Vertragsauslegung -

    Auszug aus BFH, 06.08.2010 - IV B 151/09
    Sie sind deshalb weder geeignet, die Revision wegen eines Verfahrensfehlers zu eröffnen (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO; BFH-Beschluss vom 13. März 1995 XI B 160/94, BFH/NV 1995, 817), noch führen sie zur Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO; BFH-Beschlüsse vom 15. April 2003 X B 104/01, juris; vom 5. Dezember 2000 VIII B 64/00, juris).
  • BFH, 13.03.1995 - XI B 160/94

    Zulassung der Revision wegen Verfahrensmängeln

    Auszug aus BFH, 06.08.2010 - IV B 151/09
    Sie sind deshalb weder geeignet, die Revision wegen eines Verfahrensfehlers zu eröffnen (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO; BFH-Beschluss vom 13. März 1995 XI B 160/94, BFH/NV 1995, 817), noch führen sie zur Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO; BFH-Beschlüsse vom 15. April 2003 X B 104/01, juris; vom 5. Dezember 2000 VIII B 64/00, juris).
  • BFH, 16.05.2008 - IV B 112/07

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - keine Verböserung i.S. des § 367 Abs. 2 Satz

    Auszug aus BFH, 06.08.2010 - IV B 151/09
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör (hier: i.V.m. § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) wird deshalb erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen entweder nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BFH-Beschluss vom 16. Mai 2008 IV B 112/07, juris; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 119 Rz 10a, m.w.N.).
  • BFH, 29.05.2011 - II B 133/10

    Anteilserwerb als Grunderwerbsteuer auslösender Vorgang nach § 1 Abs. 1 GrEStG i.

    Denn Fehler bei der Auslegung von Verträgen wie die Verletzung gesetzlicher Auslegungsregeln oder von Denkgesetzen oder Erfahrungssätzen gehören zu den materiell-rechtlichen Gesetzesverstößen und sind deshalb nicht geeignet, die Revision wegen eines Verfahrensfehlers (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO) zu eröffnen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Januar 2004 IV B 95/02, BFH/NV 2004, 949; vom 13. Juli 2005 II S 5/05, BFH/NV 2005, 2215; vom 10. Januar 2007 X B 51/06, BFH/NV 2007, 718; vom 6. August 2010 IV B 151/09, BFH/NV 2010, 2105).
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