Rechtsprechung
   BFH, 06.09.1989 - II R 62/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2975
BFH, 06.09.1989 - II R 62/87 (https://dejure.org/1989,2975)
BFH, Entscheidung vom 06.09.1989 - II R 62/87 (https://dejure.org/1989,2975)
BFH, Entscheidung vom 06. September 1989 - II R 62/87 (https://dejure.org/1989,2975)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,2975) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    FGO § 155 i.V.m. § 89 Abs. 1 Satz 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Endurteil - Prozeßbevollmächtigter - Vorlage der Prozeßvollmacht - Zulassung zur Prozeßführung - Fristablauf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 155 i.V.m. ZPO § 89 Abs. 1 S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 158, 203
  • BB 1989, 2471
  • DB 1989, 2586
  • DB 1990, 160
  • BStBl II 1989, 1021
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 15.07.2010 - IV B 55/09

    Keine Vorlage der Vollmacht in mündlicher Verhandlung - Klageabweisung -

    Folge hiervon war, dass --was die Vorinstanz offensichtlich verkannt hat-- ein Endurteil erst nach Ablauf der für die Nachreichung der Prozessvollmacht (bzw. Beibringung der Genehmigungen bezüglich der bisherigen Prozessführung) zu setzenden (angemessenen) Frist ergehen durfte (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. September 1989 II R 62/87, BFHE 158, 203, BStBl II 1989, 1021; BFH-Beschluss vom 6. Februar 2009 IV B 63/08, juris; Gräber/Stapperfend, a.a.O., § 62 Rz 76).
  • BFH, 06.02.2009 - IV B 63/08

    Vollmachtloser Vertreter - Zulassung zur Prozessführung - rechtliches Gehör

    Da die Vorinstanz der X-GmbH gestattet hat, für die Klägerin (Sach-)Anträge zu stellen und das FA dem nicht widersprochen hat, war hiermit die einstweilige Zulassung der X-GmbH zur Prozessführung gemäß § 89 Abs. 1 Satz 1 ZPO mit der Folge verbunden, dass, was die Vorinstanz offensichtlich verkannt hat, ein Endurteil erst nach Ablauf der für die Nachreichung der Prozessvollmachten (bzw. Beibringung der Genehmigungen bezüglich der bisherigen Prozessführung) zu setzenden (angemessenen) Frist ergehen durfte (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. September 1989 II R 62/87, BFHE 158, 203, BStBl II 1989, 1021; Gräber/Stapperfend, a.a.O., § 62 Rz 76).
  • BFH, 30.07.1991 - IX R 96/90

    Fehlen einer schriftlich erteilten Untervollmacht des Prozeßvertreters als

    Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 6. September 1989 II R 62/87 (BFHE 158, 203, BStBl II 1989, 1021) hätte das FG den Klägern eine Frist zur Vorlage der Untervollmacht setzen müssen, bevor es das Endurteil erließ.

    Das Urteil in BFHE 158, 203, BStBl II 1989, 1021 betrifft nicht die Frage ordnungsmäßiger Vertretung und vermag schon deshalb die Rechtsansicht der Kläger nicht zu stützen.

  • FG Köln, 07.01.2000 - 1 V 9034/99

    Rechtzeitige Vorlage der Prozessvollmacht

    In einem solchen Fall ist dem Vertreter stets Gelegenheit zu geben, innerhalb einer Frist die Vollmacht vorzulegen (BFH BStBl II 1989, 1021 [BFH 06.09.1989 - II R 62/87] ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht