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   BFH, 06.09.2018 - IV R 26/16   

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https://dejure.org/2018,35131
BFH, 06.09.2018 - IV R 26/16 (https://dejure.org/2018,35131)
BFH, Entscheidung vom 06.09.2018 - IV R 26/16 (https://dejure.org/2018,35131)
BFH, Entscheidung vom 06. September 2018 - IV R 26/16 (https://dejure.org/2018,35131)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 4 Abs 1, EStG § ... 4 Abs 3 S 1, EStG § 4 Abs 3 S 2, EStG § 5 Abs 1 S 1, EStG § 5 Abs 2, HGB § 250 Abs 1, AO § 159, AO § 160, FGO § 74, EStG § 4 Abs 1, EStG § 4 Abs 3 S 1, EStG § 4 Abs 3 S 2, EStG § 5 Abs 1 S 1, EStG § 5 Abs 2
    Entschädigung für die Aufhebung eines unbefristeten Vertriebsvertrags nicht aktivierungspflichtig; Benennungsverlangen gemäß §§ 159, 160 AO bei durchlaufenden Posten

  • Bundesfinanzhof

    Entschädigung für die Aufhebung eines unbefristeten Vertriebsvertrags nicht aktivierungspflichtig; Benennungsverlangen gemäß §§ 159, 160 AO bei durchlaufenden Posten

  • IWW

    § 5 Abs. 2 des Einkommensteuergese... tzes (EStG), § 160 der Abgabenordnung (AO), § 160 AO, § 159 AO, § 5 Abs. 2 EStG, §§ 159, 160 AO, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG, §§ 238 ff. des Handelsgesetzbuchs, § 242 Abs. 1, § 246 Abs. 1 HGB, § 90 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 118 Abs. 2 FGO, §§ 133, 157 BGB, § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 250 Abs. 1 HGB, § 160 Abs. 1 AO, § 4 Abs. 3 Satz 2 EStG, § 4 Abs. 1, § 5 EStG, § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG, § 4 Abs. 1 EStG, § 5 Abs. 1 EStG, § 159 Abs. 1 AO, § 5 AO, § 96 Abs. 1 FGO, § 102 FGO, § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 74 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Ertragsteuerliche Behandlung der Entschädigung für die vorzeitige Auflösung eines unbefristeten Vertriebsvertrags; Zulässigkeit eines finanzgerichtlichen Benennungsverlangens; Verfahren bei einem Benennungsverlangen des Finanzamts

  • Betriebs-Berater

    Entschädigung für die Aufhebung eines unbefristeten Vertriebsvertrags nicht aktivierungspflichtig; Benennungsverlangen gemäß §§ 159, 160 AO bei durchlaufenden Posten

  • rewis.io

    Entschädigung für die Aufhebung eines unbefristeten Vertriebsvertrags nicht aktivierungspflichtig; Benennungsverlangen gemäß §§ 159, 160 AO bei durchlaufenden Posten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entschädigung für die Aufhebung eines unbefristeten Vertriebsvertrags nicht aktivierungspflichtig; Benennungsverlangen gemäß §§ 159 , 160 AO bei durchlaufenden Posten

  • rechtsportal.de

    Ertragsteuerliche Behandlung der Entschädigung für die vorzeitige Auflösung eines unbefristeten Vertriebsvertrags

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einordnung einer Entschädigung für die vorzeitige Auflösung eines unbefristeten Vertriebsvertrags

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 4 Abs 4, EStG § 5 Abs 2, AO § 159, AO § 160
    Abfindung, Betriebsausgabe, Immaterielles Wirtschaftsgut, Anschaffungskosten, Durchlaufender Posten, Benennungsverlangen

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2019, 43
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BFH, 04.12.1996 - I R 99/94

    Grenzen der Gewinnneutralität bei durchlaufenden Posten

    Auszug aus BFH, 06.09.2018 - IV R 26/16
    b) Ein Benennungsverlangen kann indes nicht auf § 160 AO gestützt werden, wenn eine Zahlung ein durchlaufender Posten ist, der in der Gewinnermittlung durch die Aktivierung und Passivierung gleich hoher Wertzugänge und Wertabgänge gewinnneutral zu erfassen ist (BFH-Urteil vom 4. Dezember 1996 I R 99/94, BFHE 182, 131, BStBl II 1997, 404).

    Da ein durchlaufender Posten keinen das Betriebsvermögen belastenden Aufwand darstellt, findet § 160 AO keine Anwendung (BFH-Urteil in BFHE 182, 131, BStBl II 1997, 404).

    b) § 159 AO stellt die Entscheidung, ob die Sachen und Rechte dem Treuhänder zuzurechnen sind, in das pflichtgemäße Ermessen des FA (BFH-Urteil in BFHE 182, 131, BStBl II 1997, 404).

    Abweichend von § 160 AO i.V.m. § 96 Abs. 1 FGO kann allerdings das FG im Rahmen des § 159 AO die Entscheidung des FA gemäß § 102 FGO nur daraufhin überprüfen, ob sie rechtswidrig ist, weil die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (BFH-Urteile in BFHE 182, 131, BStBl II 1997, 404, und in BFHE 214, 212, BStBl II 2007, 39).

    Die Zahlungen konnten dem Vermögen der I KG daher nur über die Fiktion des § 159 AO zugerechnet werden (zur grundsätzlichen Anwendbarkeit des § 159 AO auch auf durchlaufende Posten: BFH-Urteil in BFHE 182, 131, BStBl II 1997, 404).

    cc) Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt auch von dem dem BFH-Urteil in BFHE 182, 131, BStBl II 1997, 404 zu Grunde liegenden Sachverhalt.

  • BFH, 27.09.2006 - IV R 45/04

    Rechtmäßigkeit der Zurechnung von Wertpapiererträgen einer Bank bei behaupteter

    Auszug aus BFH, 06.09.2018 - IV R 26/16
    Die zu § 160 AO insoweit entwickelten Grundsätze gelten entsprechend (BFH-Urteil vom 27. September 2006 IV R 45/04, BFHE 214, 212, BStBl II 2007, 39).

    Dass das FA auch bei Anwendung des § 159 AO nach pflichtgemäßem Ermessen i.S. des § 5 AO zu entscheiden hat, ergibt sich aus der Verwendung des Wortes "regelmäßig" (BFH-Urteil in BFHE 214, 212, BStBl II 2007, 39, unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung).

    Abweichend von § 160 AO i.V.m. § 96 Abs. 1 FGO kann allerdings das FG im Rahmen des § 159 AO die Entscheidung des FA gemäß § 102 FGO nur daraufhin überprüfen, ob sie rechtswidrig ist, weil die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (BFH-Urteile in BFHE 182, 131, BStBl II 1997, 404, und in BFHE 214, 212, BStBl II 2007, 39).

  • BFH, 02.03.1970 - GrS 1/69

    Abstandszahlung - Erwerber eines Grundstücks - Anschaffungskosten - Selbständig

    Auszug aus BFH, 06.09.2018 - IV R 26/16
    a) Der steuerrechtliche Begriff des Wirtschaftsguts, der weit-gehend dem handelsrechtlichen Begriff des Vermögensgegenstands entspricht, ist weit zu fassen (Urteil des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. März 1970 GrS 1/69, BFHE 98, 360, BStBl II 1970, 382, unter 2.; BFH-Urteil vom 8. April 1992 XI R 34/88, BFHE 168, 124, BStBl II 1992, 893, unter II.2.a) und auf der Grundlage einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise auszulegen (BFH-Urteil vom 14. März 2006 I R 109/04, BFH/NV 2006, 1812, unter II.1.b).

    cc) Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt auch maßgeblich von dem dem Urteil des Großen Senats des BFH in BFHE 98, 360, BStBl II 1970, 382 zu Grunde liegenden Sachverhalt.

    Schließlich unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt auch insoweit von dem dem Urteil des Großen Senats des BFH in BFHE 98, 360, BStBl II 1970, 382 zu Grunde liegenden Sachverhalt, als vorliegend die Rechtsfolgen eines als nachteilig empfundenen Vertrags binnen kurzer Zeit nach dessen Abschluss wieder rückgängig gemacht werden sollten.

  • BFH, 15.12.1993 - X R 102/92

    Teilwertabschreibung für Liniengenehmigung (Konzession des

    Auszug aus BFH, 06.09.2018 - IV R 26/16
    Darunter fallen u.a. das (Allein-)Vertriebsrecht, die Handelsvertretung, das Bierlieferungsrecht, Miet-/Nutzungsrechte, Lizenzen, Kundenaufträge, Auftragsbestand und andere vergleichbare Rechte (vgl. BFH-Urteil vom 15. Dezember 1993 X R 102/92, BFH/NV 1994, 543; Schubert/F. Huber in Beck Bil-Komm., 11. Aufl., § 247 Rz 390; Blümich/Krumm, § 5 EStG Rz 631 ff.).

    Kann der Aufwand dann diesem Recht oder Vorteil zugeordnet werden, liegen Anschaffungskosten eines immateriellen Wirtschaftsguts vor, die gemäß § 5 Abs. 2 EStG zu bilanzieren sind (BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 543).

  • BFH, 14.10.1971 - I R 52/71

    Zahlungen - Unternehmen - Entlassung aus Erbbaurechts-Verpflichtungsvertrag -

    Auszug aus BFH, 06.09.2018 - IV R 26/16
    Werden Aufwendungen in der Erwartung einer langfristigen Verbesserung der Gewinnchancen des Unternehmens im Ganzen getätigt (vgl. BFH-Urteil vom 14. Oktober 1971 I R 52/71, BFHE 103, 187, BStBl II 1972, 34), gehen sie in den eigenen, bereits vorhandenen Geschäftswert ein und dienen nur dessen Verbesserung.

    Sie sind daher, da es an dem Erwerb eines (fremden) Geschäftswerts fehlt, nicht aktivierungsfähig (BFH-Urteil in BFHE 103, 187, BStBl II 1972, 34).

  • BFH, 09.03.2016 - X R 10/13

    Korrektur aufgrund der neuen Erkenntnisse aus einem Benennungsverlangen -

    Auszug aus BFH, 06.09.2018 - IV R 26/16
    Denn § 160 AO will mögliche Steuerausfälle verhindern, die dadurch eintreten, dass der Empfänger die Einnahmen nicht erfasst, die bei dem Leistenden als Betriebsausgaben zur Gewinnminderung geführt haben (BFH-Urteil vom 9. März 2016 X R 10/13, Rz 35).
  • BFH, 31.01.2013 - GrS 1/10

    Aufgabe des subjektiven Fehlerbegriffs hinsichtlich bilanzieller Rechtsfragen -

    Auszug aus BFH, 06.09.2018 - IV R 26/16
    Denn die steuerliche Beurteilung folgt, soweit nicht ausnahmsweise steuerliche Bilanzierungswahlrechte in Rede stehen, dem objektiv richtigen Bilanzansatz in der der Besteuerung zu Grunde zu legenden Bilanz (vgl. dazu auch den Beschluss des Großen Senats des BFH vom 31. Januar 2013 GrS 1/10, BFHE 240, 162, BStBl II 2013, 317).
  • BFH, 06.10.2009 - IX R 14/08

    Steuerliche Zurechnung eines Teilgeschäftsanteils im Rahmen einer Quotentreuhand

    Auszug aus BFH, 06.09.2018 - IV R 26/16
    Davon zu unterscheiden ist allerdings die dem FG weiterhin gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO obliegende Pflicht, nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung zu entscheiden (BFH-Urteil vom 6. Oktober 2009 IX R 14/08, BFHE 228, 10, BStBl II 2010, 460).
  • BFH, 15.05.2008 - IV R 25/07

    Einziehung fremder Gelder aufgrund einer Inkassovollmacht - Abredewidrige

    Auszug aus BFH, 06.09.2018 - IV R 26/16
    Von einem durchlaufenden Posten ist deshalb auch dann auszugehen, wenn der Steuerpflichtige nur dazu verpflichtet ist, die für fremde Rechnung vereinnahmten Beträge nach Abzug seines Vergütungsanspruchs auszukehren (BFH-Urteil vom 15. Mai 2008 IV R 25/07, BFHE 221, 169, BStBl II 2008, 715, unter II.3., mit umfangreichen Nachweisen zur Rechtsprechung).
  • BGH, 20.10.2005 - III ZR 37/05

    Rechte eines Telefonkunden bei Ansprüchen auf Zahlung von Entgelt für

    Auszug aus BFH, 06.09.2018 - IV R 26/16
    Aufgrund dieser Feststellungen, an die der BFH mangels entsprechender Verfahrensrügen gemäß § 118 Abs. 2 FGO gebunden ist, ist die Würdigung des FG, dass die I KG die mit den TNB abgerechneten Leistungsentgelte im Namen der DA, also auf fremde Rechnung, vereinnahmt habe, revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn nicht sogar im Hinblick auf die vom FG ebenfalls im Rahmen seiner Würdigung herangezogene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 28. Juli 2005 III ZR 3/05, und vom 20. Oktober 2005 III ZR 37/05) zwingend.
  • BGH, 28.07.2005 - III ZR 3/05

    Entgeltanspruch von Verbindungsnetz- und Plattformbetreibern gegenüber

  • BFH, 23.02.2005 - I R 9/04

    Aufhebung von Schuldverhältnissen mit bestimmter Laufzeit gegen Entschädigung

  • BFH, 19.06.1997 - IV R 16/95

    1. Können Anschaffungs(haupt)kosten nicht aktiviert werden, können auch

  • FG Köln, 10.03.2016 - 13 K 1602/11

    Berücksichtigung eines weiteren Betriebsausgabenabzugs bei der Ermittlung des

  • BFH, 10.03.2016 - IV R 41/13

    Rückwirkende Bildung einer Rücklage nach § 6c EStG bei Erhöhung der Gegenleistung

  • BFH, 26.11.2014 - X R 20/12

    Einseitig eingeräumte Kaufoption aus einem PKW-Leasingvertrag als entnahmefähiges

  • BFH, 05.06.2008 - IV R 67/05

    Der einzelne (Baum-)Bestand als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut eines

  • BFH, 22.01.2004 - IV R 32/03

    Rücklage nach § 6 b Abs. 3 EStG

  • BFH, 14.03.2006 - I R 109/04

    Nutzungsrecht als immaterielles Wirtschaftsgut zu aktivieren

  • BFH, 08.04.1992 - XI R 34/88

    Silberhalogenide als Wirtschaftsgut eines Filmunkehrdienstes

  • BFH, 07.03.2019 - IV R 18/17

    Veräußerungskosten als dem Veräußerungsvorgang zuzuordnende Betriebsausgaben;

    Das FG hat zu ermitteln, was die Vertragsparteien geäußert und subjektiv gewollt haben (vgl. BFH-Urteil vom 6. September 2018 IV R 26/16).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.03.2022 - 4 B 2.21

    Beamtenversorgung - Versorgungsbezüge - Ruhen - Vorteilsausgleich -

    Es gilt der Grundsatz der Neutralität der Umsatzsteuer (vgl. BFH, Urteile vom 4. Dezember 1996 - I R 99/94 - juris Rn. 9 und vom 6. September 2018 - IV R 26/16 - juris Rn. 39, 41, jeweils m.w.N.).
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