Rechtsprechung
BFH, 06.11.1990 - VII R 80/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör - Verwertung des Inhalts von Verfahrensakten ohne zuvorige Unterrichtung der Beteiligten von der Beiziehung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 20.08.1999 - VII B 4/99
Beiziehung von Strafakten; Verletzung des rechtlichen Gehörs
Dementsprechend ist es auch ohne Bedeutung, ob es sich bei den beigezogenen Akten um solche des erkennenden oder eines anderen Gerichts handelt (vgl. Senatsurteile vom 6. November 1990 VII R 80/88, BFH/NV 1991, 752, …und vom 16. März 1993 VII R 89/90, BFH/NV 1994, 359). - BFH, 15.03.1999 - VII B 182/98
Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs und der Verletzung der …
Zur schlüssigen Rüge der Gehörsverletzung in einem solchen Fall gehört aber auch der substantiierte Vortrag des Betroffenen, zu welchem Inhalt der vom FG beigezogenen und ohne sein Wissen verwerteten Akten er sich nicht hat äußern können, was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch zusätzlich vorgetragen hätte und daß bei Berücksichtigung dieses Vorbringens eine andere Entscheidung des FG in der Sache möglich gewesen wäre (vgl. zu der trotz § 119 Nr. 3 FGO von der Rechtsprechung geforderten Kausalität des Verfahrensverstoßes allgemein Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, § 119 Rz. 14, m.w.N., und im besonderen das Senatsurteil vom 6. November 1990 VII R 80/88, BFH/NV 1991, 752). - BFH, 14.12.1999 - IV B 101/99
Beiziehung von Akten
Zur schlüssigen Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs wegen Verstoßes gegen § 78 FGO gehört der substantiierte Vortrag des Betroffenen, zu welchem Inhalt der vom FG beigezogenen und ohne sein Wissen verwerteten Akten er sich nicht hat äußern können, was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch zusätzlich vorgetragen hätte und dass bei Berücksichtigung dieses Vorbringens eine andere Entscheidung des FG in der Sache möglich gewesen wäre (vgl. zu der trotz § 119 Nr. 3 FGO von der Rechtsprechung geforderten Kausalität des Verfahrensverstoßes allgemein Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, § 119 Rz. 14, m.w.N., und im Besonderen das BFH-Urteil vom 6. November 1990 VII R 80/88, BFH/NV 1991, 752). - BFH, 24.03.1998 - I B 106/97
Rechtliche Wirkungen einer nicht vorgenommenen Unterrichtung eines Klägers über …
Es entspricht zwar ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), daß die Beteiligten von der Beiziehung der Akten anderer gerichtlicher Verfahren in Kenntnis zu setzen sind (…vgl. z.B. BFH-Urteile vom 26. Januar 1989 IV R 71/87, BFH/NV 1990, 296; vom 6. November 1990 VII R 80/88, BFH/NV 1991, 752).