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   BFH, 06.11.2001 - IX R 38/98   

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https://dejure.org/2001,6588
BFH, 06.11.2001 - IX R 38/98 (https://dejure.org/2001,6588)
BFH, Entscheidung vom 06.11.2001 - IX R 38/98 (https://dejure.org/2001,6588)
BFH, Entscheidung vom 06. November 2001 - IX R 38/98 (https://dejure.org/2001,6588)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Gemeinsame Veranlagung - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - Werbungskostenüberschuß - Aufwendungen - Selbstnutzung einer Ferienwohnung

  • Judicialis

    EStG § 2 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 2; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 3; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 4; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 5; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 6; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 7; ; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 2 Abs 1 Nr 6, EStG § 9 Abs 1, EStG § 21 Abs 1 Nr 1
    Ferienwohnung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 21.11.2000 - IX R 69/96

    Ferienwohnung im selbst genutzten Zweifamilienhaus

    Auszug aus BFH, 06.11.2001 - IX R 38/98
    Die Grundsätze des vorgenannten Urteils sind auch bei Ferienwohnungen anzuwenden, wenn diese von den Steuerpflichtigen ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werden (BFH-Urteile vom 21. November 2000 IX R 37/98 und IX R 69/96, BFHE 193, 479, BStBl II 2001, 705, und BFH/NV 2001, 754).

    Da nach den Feststellungen des FG keine Selbstnutzung, sondern ein dauerndes Bereithalten zur Vermietung gegeben ist, ist die Vorinstanz auch zutreffend (stillschweigend) davon ausgegangen, dass die Kläger das Ferienhaus mit Überschusserzielungsabsicht vermietet haben (z.B. Urteil in BFH/NV 2001, 754).

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 06.11.2001 - IX R 38/98
    Kennzeichnend für diese Einkunftsarten ist, wie der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) im Beschluss vom 25. Juni 1984 GrS 4/82 (BFHE 141, 405, 435, BStBl II 1984, 751, 766 f., unter C. IV. 3. c aa (1)) ausgeführt hat, dass die ihnen zugrunde liegenden Tätigkeiten oder Vermögensnutzungen der Erzielung positiver Einkünfte dienen.

    a) Bezogen auf die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung folgt hieraus, dass eine Vermietungstätigkeit nur dann dieser Einkunftsart zuzurechnen ist, wenn der Vermieter die Absicht hat, auf die Dauer der Vermögensnutzung einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwirtschaften (z.B. BFH-Urteil vom 5. September 2000 IX R 33/97, BFHE 192, 559, BStBl II 2000, 676, unter II. 2.); nichtsteuerbare Veräußerungsgewinne bleiben dabei unberücksichtigt (Beschluss in BFHE 141, 405, 435, BStBl II 1984, 751, 766 f., unter C. IV. 3. c aa (2)).

  • BFH, 21.11.2000 - IX R 37/98

    Ferienwohnung im selbstgenutzten Zweifamilienhaus

    Auszug aus BFH, 06.11.2001 - IX R 38/98
    Die Grundsätze des vorgenannten Urteils sind auch bei Ferienwohnungen anzuwenden, wenn diese von den Steuerpflichtigen ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werden (BFH-Urteile vom 21. November 2000 IX R 37/98 und IX R 69/96, BFHE 193, 479, BStBl II 2001, 705, und BFH/NV 2001, 754).

    Die im Bereich des Tatsächlichen liegende Beurteilung der Vorinstanz ist verfahrensrechtlich einwandfrei zustande gekommen und nicht durch Denkfehler oder die Verletzung von Erfahrungssätzen beeinflusst; sie bindet damit den Senat (§ 118 Abs. 2 FGO; vgl. z.B. Urteil in BFHE 193, 479, BStBl II 2001, 705, m.w.N.).

  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 06.11.2001 - IX R 38/98
    b) Nach dem Regelungszweck des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich davon auszugehen, dass die Steuerpflichtigen beabsichtigen, letztlich einen Einnahmenüberschuss zu erwirtschaften, selbst wenn sich über längere Zeiträume Werbungskostenüberschüsse ergeben (BFH-Urteil vom 30. September 1997 IX R 80/94, BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771).
  • BFH, 05.09.2000 - IX R 33/97

    A)

    Auszug aus BFH, 06.11.2001 - IX R 38/98
    a) Bezogen auf die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung folgt hieraus, dass eine Vermietungstätigkeit nur dann dieser Einkunftsart zuzurechnen ist, wenn der Vermieter die Absicht hat, auf die Dauer der Vermögensnutzung einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwirtschaften (z.B. BFH-Urteil vom 5. September 2000 IX R 33/97, BFHE 192, 559, BStBl II 2000, 676, unter II. 2.); nichtsteuerbare Veräußerungsgewinne bleiben dabei unberücksichtigt (Beschluss in BFHE 141, 405, 435, BStBl II 1984, 751, 766 f., unter C. IV. 3. c aa (2)).
  • BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 06.11.2001 - IX R 38/98
    Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat auf sein Urteil IX R 97/00 vom 6.11.2001.
  • BFH, 31.03.1987 - IX R 112/83

    Mietkaufmodel - Optionsvertrag - Totalüberschuß

    Auszug aus BFH, 06.11.2001 - IX R 38/98
    Die Überschusserzielungsabsicht kann erst nachträglich einsetzen und auch wieder wegfallen (BFH-Urteil vom 31. März 1987 IX R 112/83, BFHE 150, 325, BStBl II 1987, 774, m.w.N.).
  • FG Münster, 28.04.1998 - 12 K 3440/96

    Einkünfteermittlung einer teilweise vermieteten Ferienwohnung

    Auszug aus BFH, 06.11.2001 - IX R 38/98
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1998, 1460 veröffentlicht.
  • BFH, 31.07.2007 - IX R 30/05

    Längerer Leerstand eines Ferienhauses und Einkünfteerzielungsabsicht

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BFH-Urteile vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726, und IX R 38/98, BFH/NV 2002, 770) sind zwar kurzfristige Aufenthalte in der Ferienwohnung anlässlich eines Mieterwechsels oder zur Erhaltung der Mietsache keine schädliche Selbstnutzung; die Aufenthalte in X haben aber nach Aktenlage nicht nur an einzelnen Tagen oder Wochenenden, sondern zum Teil auch über mehrere Tage und Wochen stattgefunden, was auf eine schädliche private Selbstnutzung schließen lässt.
  • FG Niedersachsen, 10.11.2000 - 14 K 125/99

    SteuerlicheBerücksichtigung der Verluste aus der Vermietung einer Ferienwohnung;

    Des weiteren beantragen sie das Ruhen des Verfahrens, bis der BFH über die Verfahren IX R 37/98 und IX R 38/98 entschieden hat.

    c.Ein Ruhen des Verfahrens, wie von den Klägern unter Hinweis auf die Revisionsverfahren IX R 37/98 und IX R 38/98 beantragt, kommt mangels Vergleichbarkeit der zu beurteilenden Sachverhalte nicht in Betracht.

    Im Unterschied zum Streitfall war das Ferienhaus im Revisionsverfahren IX R 38/98 in den jeweiligen Jahren mehr als 175 bzw. 173 Tage vermietet.

  • BFH, 18.12.2003 - IX B 114/03

    Einkünfteermittlung bei Ferienwohnungen

    Durch die BFH-Rechtsprechung zur Vermietung von Ferienwohnungen ist bereits geklärt (zu den Darlegungsanforderungen bei bereits vorhandener BFH-Rechtsprechung s. BFH-Beschlüsse vom 9. November 1999 VIII B 85/99, BFH/NV 2000, 472; vom 7. November 2001 XI B 37/01, BFH/NV 2002, 511; vom 19. August 2002 II B 122/01, BFH/NV 2003, 64), dass durch die Vermietung veranlasste kurzfristige Aufenthalte in der Ferienwohnung keine schädliche Selbstnutzung sind (vgl. BFH-Urteile vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726; IX R 84/97, BFH/NV 2002, 769; IX R 38/98, BFH/NV 2002, 770) und dass eine teilweise Selbstnutzung der Ferienwohnung schon für sich allein Beweisanzeichen für eine (auch) private Nutzung und damit private Veranlassung der Aufwendungen ist, was die generelle Prüfung der Überschusserzielungsabsicht auslöst (vgl. BFH-Urteil in BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726).
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