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   BFH, 06.11.2001 - IX R 85/00   

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https://dejure.org/2001,7824
BFH, 06.11.2001 - IX R 85/00 (https://dejure.org/2001,7824)
BFH, Entscheidung vom 06.11.2001 - IX R 85/00 (https://dejure.org/2001,7824)
BFH, Entscheidung vom 06. November 2001 - IX R 85/00 (https://dejure.org/2001,7824)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Gemeinsame Veranlagung - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - Werbungskostenüberschuß - Aufwendungen - Selbstnutzung einer Ferienwohnung

  • Judicialis

    EStG § 2 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 2; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 3; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 4; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 5; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 6; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 7; ; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 21 Abs 1 Nr 1
    Ferienwohnung; Leerstandszeiten; Zweitwohnungsteuer

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 06.11.2001 - IX R 85/00
    Dies gilt --wie der Senat in seinem Urteil IX R 97/00 vom 6.11.2001 unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung entschieden hat-- unabhängig davon, ob die Steuerpflichtigen die Ferienwohnung in Eigenregie oder durch Einschalten eines Dritten vermieten.

    c) Dagegen ist nach dem Urteil IX R 97/00 bei teilweise selbstgenutzten und teilweise vermieteten Ferienwohnungen die Frage, ob die Steuerpflichtigen mit oder ohne Überschusserzielungsabsicht vermietet haben, anhand einer unter Heranziehung aller objektiv erkennbaren Umstände zu treffenden Prognose zu entscheiden.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat auf die Gründe des Urteils IX R 97/00.

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 06.11.2001 - IX R 85/00
    Kennzeichnend für diese Einkunftsarten ist, wie der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) im Beschluss vom 25. Juni 1984 GrS 4/82 (BFHE 141, 405, 435, BStBl II 1984, 751, 766 f., unter C. IV. 3. c aa (1)) ausgeführt hat, dass die ihnen zugrunde liegenden Tätigkeiten oder Vermögensnutzungen der Erzielung positiver Einkünfte dienen.

    a) Bezogen auf die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung folgt hieraus, dass eine Vermietungstätigkeit nur dann dieser Einkunftsart zuzurechnen ist, wenn der Vermieter die Absicht hat, auf die Dauer der Vermögensnutzung einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwirtschaften (z.B. BFH-Urteil vom 5. September 2000 IX R 33/97, BFHE 192, 559, BStBl II 2000, 676, unter II. 2.); nichtsteuerbare Veräußerungsgewinne bleiben dabei unberücksichtigt (Beschluss in BFHE 141, 405, 435, BStBl II 1984, 751, 766 f., unter C. IV. 3. c aa (2)).

  • FG Schleswig-Holstein, 13.09.2000 - V 74/99

    Abziehbarkeit von Werbungskosten bei Vermietung bzw. Selbstnutzung einer

    Auszug aus BFH, 06.11.2001 - IX R 85/00
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 1382 veröffentlicht.
  • BFH, 05.09.2000 - IX R 33/97

    A)

    Auszug aus BFH, 06.11.2001 - IX R 85/00
    a) Bezogen auf die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung folgt hieraus, dass eine Vermietungstätigkeit nur dann dieser Einkunftsart zuzurechnen ist, wenn der Vermieter die Absicht hat, auf die Dauer der Vermögensnutzung einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwirtschaften (z.B. BFH-Urteil vom 5. September 2000 IX R 33/97, BFHE 192, 559, BStBl II 2000, 676, unter II. 2.); nichtsteuerbare Veräußerungsgewinne bleiben dabei unberücksichtigt (Beschluss in BFHE 141, 405, 435, BStBl II 1984, 751, 766 f., unter C. IV. 3. c aa (2)).
  • BFH, 31.03.1987 - IX R 112/83

    Mietkaufmodel - Optionsvertrag - Totalüberschuß

    Auszug aus BFH, 06.11.2001 - IX R 85/00
    Die Überschusserzielungsabsicht kann erst nachträglich einsetzen und auch wieder wegfallen (BFH-Urteil vom 31. März 1987 IX R 112/83, BFHE 150, 325, BStBl II 1987, 774, m.w.N.).
  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 06.11.2001 - IX R 85/00
    b) Nach dem Regelungszweck des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich davon auszugehen, dass die Steuerpflichtigen beabsichtigen, letztlich einen Einnahmenüberschuss zu erwirtschaften, selbst wenn sich über längere Zeiträume Werbungskostenüberschüsse ergeben (BFH-Urteil vom 30. September 1997 IX R 80/94, BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771).
  • BFH, 21.11.2000 - IX R 37/98

    Ferienwohnung im selbstgenutzten Zweifamilienhaus

    Auszug aus BFH, 06.11.2001 - IX R 85/00
    Die Grundsätze des vorgenannten Urteils sind auch bei Ferienwohnungen anzuwenden, wenn diese von den Steuerpflichtigen ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werden (z.B. BFH-Urteil vom 21. November 2000 IX R 37/98, BFHE 193, 479, BStBl II 2001, 705, m.w.N.).
  • BFH, 26.10.2004 - IX R 26/02

    Ferienwohnungen: Einkünfteerzielungsabsicht

    Der vom FG festgestellten Heranziehung zur (und der später erlangten Befreiung von der) Zweitwohnungssteuer kommt in diesem Zusammenhang lediglich die Bedeutung eines Indizes zu, das im Rahmen der vom FG vorzunehmenden Gesamtwürdigung zusammen mit anderen Umständen für (oder gegen) eine Selbstnutzung sprechen kann (z.B. BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 85/00, BFH/NV 2002, 767).
  • FG Hamburg, 29.01.2003 - I 320/99

    Überschusserzielungsabsicht bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

    Liegt eine Selbstnutzung vor oder wird eine Selbstnutzung vorbehalten, entfällt die Möglichkeit im Sinne des o.g. Urteils ohne Prüfung von der Überschusserzielungsabsicht auszugehen (BFH, Urteil vom 06.11.2001 IX R 85/00, BFH-NV 2002, 767).
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