Rechtsprechung
BFH, 06.11.2003 - IV R 27/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
AO 1977 § 141; ; AO 1977 § 141 Abs. 3; ; EStG § 4 Abs. 3; ; EStG § 13a; ; FGO § 126 Abs. 2; ; FGO § 126 Abs. 6 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 141 Abs. 3 § 162; EStG § 13 § 13a
Buchführungspflicht bei Hofübergabe - datenbank.nwb.de
Übergang der Buchführungspflicht nach § 141 Abs. 3 AO bei Hofübergabe und Rückpacht einzelner Teile
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Übergang der Buchführungspflicht auf den Betriebsübernehmer; Unterschiedliche Beurteilung beim Übergang eines Betriebs als Ganzes und bei Übergang eines Teilbetriebs; Erneuter Wechsel in der Person des Buchführungspflichtigen bei Rückverpachtung des ganzen Betriebs im ...
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG München, 16.03.2001 - 8 K 3680/98
- BFH, 06.11.2003 - IV R 27/02
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 30.05.2007 - IV B 93/06
Unterbrechung des für die Annahme von Teilbetrieben innerhalb des land- und …
Eine dagegen erhobene Klage hatte keinen Erfolg (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. November 2003 IV R 27/02, BFH/NV 2004, 753).bb) Es liegt auch keine Abweichung von dem BFH-Urteil in BFH/NV 2004, 753 vor, soweit § 141 Abs. 1 AO dem angefochtenen Urteil zufolge auf den Gesamtbetrieb abstellt und eine Mitteilung i.S. des § 141 Abs. 2 AO immer dann möglich und statthaft ist, wenn der Steuerpflichtige Bücher nicht für alle Betriebsteile führt.
Über eine Mitteilung nach § 141 Abs. 2 Satz 1 AO hatte der Senat im Urteil in BFH/NV 2004, 753 nicht zu entscheiden; das angefochtene Urteil weicht deshalb auch nicht davon ab.
- BFH, 30.06.2005 - IV B 206/03
Buchführungspflicht - weiterer Betrieb
Unterhält der Übernehmer des buchführungspflichtigen Betriebs bereits einen weiteren gesonderten Betrieb, so erstreckt sich die übergegangene Buchführung nur dann auch auf diesen Betrieb, wenn beide Betriebe zusammengeführt werden (Senatsurteil vom 6. November 2003 IV R 27/02, BFH/NV 2004, 753).