Rechtsprechung
BFH, 06.11.2008 - IV R 79/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Nutzungsüberlassung i.S.v. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG aufgrund eines Erbbaurechtsverhältnisses; Anwendung des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG auf atypisch stille Gesellschaften
- judicialis
ErbbauV § 1 Abs. 1; ; ErbbauV § 12 Abs. 1; ; ErbbauV § 12 Abs. 2; ; EStG § 4 Abs. 1; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5 S. 1a; ; EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; ; EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; GewStG 2002 § 7 S. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zugehörigkeit eines mit einem Erbbaurecht (Laufzeit: 99 Jahre) belasteten Grundstücks zum Sonderbetriebsvermögen; Ansetzung von Erbbauzinsansprüchen als auch der Erlös aus einer Grundstücksveräußerung als Sonderbetriebseinnahmen; Möglichkeit der Übertragung eines ...
- datenbank.nwb.de
Erbbaurechtsverhältnis begründet eine sonstige Nutzungsüberlassung im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zugehörigkeit eines mit einem Erbbaurecht (Laufzeit: 99 Jahre) belasteten Grundstücks zum Sonderbetriebsvermögen; Ansetzung von Erbbauzinsansprüchen als auch der Erlös aus einer Grundstücksveräußerung als Sonderbetriebseinnahmen; Möglichkeit der Übertragung eines ...
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Berlin, 21.03.2006 - 7 K 4230/01
- BFH, 06.11.2008 - IV R 79/06
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 19.12.2012 - XI R 38/10
Veräußerung eines Erbbaurechts mit aufstehendem, verpachtetem …
Das Erbbaurecht ist eine Berechtigung, für die die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke gelten (Wagner in Sölch/Ringleb, Umsatzsteuer, § 15a Rz 214; Palandt/ Ellenberger, Bürgerliches Gesetzbuch, 71. Aufl., Überblick 3 vor § 90 des Bürgerlichen Gesetzbuchs --BGB--; vgl. auch BFH-Urteile vom 20. April 1988 X R 4/80, BFHE 153, 243, BStBl II 1988, 744; vom 6. November 2008 IV R 79/06, BFH/NV 2009, 730, bezüglich Nutzungsüberlassung i.S. von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes --EStG--, m.w.N.). - BFH, 24.09.2015 - IV R 9/13
Keine Betriebsaufspaltung zwischen Eigentümer und Mieter bei Vermietung durch …
Auch die Bestellung eines Erbbaurechts an einem unbebauten Grundstück kann eine sachliche Verflechtung zwischen Eigentümer (Besitzunternehmen) und Erbbauberechtigtem (Betriebsgesellschaft) und damit eine Betriebsaufspaltung begründen (BFH-Urteile vom 19. März 2002 VIII R 57/99, BFHE 198, 137, BStBl II 2002, 662, und vom 6. November 2008 IV R 79/06, BFH/NV 2009, 730). - BFH, 24.03.2011 - IV R 46/08
Zwangsentnahme von landwirtschaftlichen Grundstücken durch die Bestellung von …
Auch wenn die Rechtsbeziehungen verdinglicht sind, bestehen zwischen den Beteiligten des Erbbaurechtsverhältnisses schuldrechtliche Beziehungen, die steuerlich als Leistungsaustausch gewertet werden; die Erbbauzinsen sind --wie Miet- oder Pachteinnahmen-- Entgelt für die laufende Nutzungsüberlassung durch den Grundstückseigentümer (vgl. BFH-Urteile vom 20. November 1980 IV R 126/78, BFHE 132, 418, BStBl II 1981, 398, unter 2.a der Gründe; vom 6. November 2008 IV R 79/06, BFH/NV 2009, 730, unter II.2.a der Gründe).