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   BFH, 06.12.2016 - IX R 48/15   

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https://dejure.org/2016,52822
BFH, 06.12.2016 - IX R 48/15 (https://dejure.org/2016,52822)
BFH, Entscheidung vom 06.12.2016 - IX R 48/15 (https://dejure.org/2016,52822)
BFH, Entscheidung vom 06. Dezember 2016 - IX R 48/15 (https://dejure.org/2016,52822)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Übergangsregelung zur Verrechnung von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Aktien - Verfassungsgemäßheit der Übergangsregelung

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 52a Abs 11 S 11, EStG § 23 Abs 3 S 9, EStG § 23 Abs 3 S 10, GG Art 3 Abs 1, GG Art 20 Abs 3, EStG VZ 2013
    Übergangsregelung zur Verrechnung von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Aktien - Verfassungsgemäßheit der Übergangsregelung

  • Bundesfinanzhof

    Übergangsregelung zur Verrechnung von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Aktien - Verfassungsgemäßheit der Übergangsregelung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52a Abs 11 S 11 EStG 2009, § 23 Abs 3 S 9 EStG 2009 vom 14.08.2007, § 23 Abs 3 S 10 EStG 2009 vom 14.08.2007, Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG
    Übergangsregelung zur Verrechnung von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Aktien - Verfassungsgemäßheit der Übergangsregelung

  • IWW

    § 23 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § ... 23 EStG, § 52a Abs. 11 Satz 11 EStG, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, Art. 100 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes (GG), Art. 3 Abs. 1 GG, § 52a Abs. 10 Satz 1, Abs. 11 Satz 3 EStG, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 32d EStG, § 20 Abs. 6 Satz 1 EStG, § 20 Abs. 6 Satz 2, Satz 4 EStG, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. j EStG, § 3c Abs. 2 EStG, § 23 Abs. 3 Satz 8 und 9 EStG, § 20 Abs. 2 EStG, § 10d EStG, § 23 Abs. 3 Satz 9 und 10 EStG, § 52a Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 Satz 2, Abs. 10, Abs. 11 EStG, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Übergangsregelung zur Verrechnung von sog. Altverlusten mit Aktiengewinnen

  • Betriebs-Berater

    Übergangsregelung zur Verrechnung von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Aktien

  • rewis.io

    Übergangsregelung zur Verrechnung von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Aktien - Verfassungsgemäßheit der Übergangsregelung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übergangsregelung zur Verrechnung von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Aktien - Verfassungsgemäßheit der Übergangsregelung

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit der Übergangsregelung zur Verrechnung von sog. Altverlusten mit Aktiengewinnen

  • datenbank.nwb.de

    Übergangsregelung zur Verrechnung von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Aktien - Verfassungsgemäßheit der Übergangsregelung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Übergangsregelung zur Verrechnung von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Aktien

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verrechnung von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Aktien - und die Verfassungsgemäßheit der Übergangsregelung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Übergangsregelung zur Verrechnung von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Aktien ist verfassungsgemäß

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Übergangsregelung zur Verrechnung von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Aktien

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Übergangsregelung zur Verrechnung von Verlusten aus privaten Aktiengeschäften ist verfassungsgemäß

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 20 Abs 2, EStG § 20 Abs 6 S 1, EStG § 23 Abs 3 S 9, EStG § 23 Abs 3 S 10
    Wertpapier, Verlustverrechnung, Abgeltungsteuer, Übergangszeit

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 256, 136
  • BB 2017, 341
  • DB 2017, 288
  • BStBl II 2017, 313
  • NZG 2017, 640
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 03.11.2015 - VIII R 37/13

    Verrechnung von dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden Veräußerungsverlusten

    Auszug aus BFH, 06.12.2016 - IX R 48/15
    Einnahmen und Ausgaben aus solchen Geschäften werden jeweils nur zur Hälfte erfasst (§ 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. j EStG a.F.; § 3c Abs. 2 EStG a.F.; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. November 2015 VIII R 37/13, BFHE 252, 274, BStBl II 2016, 273).

    b) Mit Einführung der Abgeltungsteuer hat der Gesetzgeber bei den Einkünften aus Kapitalvermögen einen grundlegenden Systemwechsel vollzogen (vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 252, 274, BStBl II 2016, 273, Rz 25).

    Aus diesem Blickwinkel hat der Gesetzgeber Altverluste für eine gewisse Dauer privilegiert, indem er zusätzlich die Verrechnung mit Neugewinnen zugelassen hat (so auch BFH-Urteil in BFHE 252, 274, BStBl II 2016, 273, Rz 21).

    Aufgrund der Übergangsregelung des § 52a Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 Satz 2, Abs. 10 und Abs. 11 EStG i.d.F. des UntStRefG 2008 gilt hinsichtlich der Besteuerung von Gewinnen und Verlusten aus der Veräußerung von Wertpapieren, die vor dem 1. Januar 2009 angeschafft wurden, die alte Rechtslage auch nach der Einführung der Abgeltungsteuer fort (vgl. BFH-Urteil in BFHE 252, 274, BStBl II 2016, 273, Rz 31).

  • BVerfG, 17.11.2009 - 1 BvR 2192/05

    Übergangsregeln vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren bei der

    Auszug aus BFH, 06.12.2016 - IX R 48/15
    Art. 3 Abs. 1 GG ist jedenfalls dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst wie einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt (BVerfG-Beschluss vom 17. November 2009  1 BvR 2192/05, BVerfGE 125, 1, BFH/NV 2010, 803).

    Zwar hat das BVerfG im Zusammenhang mit dem Übergang vom Vollanrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren bei der Überleitung von Körperschaftsteuerminderungspotential in einem Sonderfall eine Übergangsregelung für verfassungswidrig erklärt, weil der Gesetzgeber seine (legitimen) Ziele vollständig erreichen und die Ungleichheit hätte vermeiden können (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 125, 1, BFH/NV 2010, 803).

  • FG Sachsen, 10.11.2015 - 2 K 741/15

    Übergangsregelung anlässlich der Einführung der Abgeltungsteuer zur Behandlung

    Auszug aus BFH, 06.12.2016 - IX R 48/15
    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 10. November 2015 2 K 741/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.  .

    Die Kläger beantragen, 1. unter Abänderung des angefochtenen Urteils des Sächsischen FG vom 10. November 2015  2 K 741/15 nach den Anträgen der Kläger zu erkennen und dem FA die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen, 2. hilfsweise, das Urteil des Sächsischen FG vom 10. November 2015  2 K 741/15 aufzuheben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Sächsische FG zurückzuverweisen und die Entscheidung über die Kosten dem Sächsischen FG zu übertragen.

  • BFH, 18.10.2006 - IX R 28/05

    Verfassungsmäßigkeit der Verlustausgleichsregelung des § 23 Abs. 3 Satz 8 EStG -

    Auszug aus BFH, 06.12.2016 - IX R 48/15
    Diese Besonderheit der Einkunftsart rechtfertigt nach der Rechtsprechung des Senats den vollständigen Ausschluss des vertikalen Verlustausgleichs bei den privaten Veräußerungsgeschäften (BFH-Urteile vom 18. Oktober 2006 IX R 28/05, BFHE 215, 202, BStBl II 2007, 259; vom 12. Juli 2016 IX R 11/14, BFH/NV 2016, 1691).
  • BFH, 26.02.2014 - I R 59/12

    Verfassungsmäßigkeit der sog. Mindestbesteuerung bei Definitiveffekten -

    Auszug aus BFH, 06.12.2016 - IX R 48/15
    Die Frage, ob auch eine faktische Verlustvernichtung ("Definitiveffekt") rechtlich beachtlich sein kann (vgl. BFH-Urteil vom 22. August 2012 I R 9/11, BFHE 238, 419, BStBl II 2013, 512, und BFH-Beschluss vom 26. Februar 2014 I R 59/12, BFHE 246, 27, BStBl II 2014, 1016; Az. des BVerfG 2 BvL 19/14) stellt sich deshalb im Streitfall nicht.
  • BFH, 17.12.2007 - GrS 2/04

    Großer Senat beseitigt Vererblichkeit des Verlustvortrags

    Auszug aus BFH, 06.12.2016 - IX R 48/15
    Der Anspruch ist aber von der Entstehung positiver Einkünfte abhängig und somit aufschiebend bedingt (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 17. Dezember 2007 GrS 2/04, BFHE 220, 129, BStBl II 2008, 608, unter D.II.2.).
  • BVerfG - 2 BvL 19/14 (anhängig)

    Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs zu der Frage, ob § 8 Abs.

    Auszug aus BFH, 06.12.2016 - IX R 48/15
    Die Frage, ob auch eine faktische Verlustvernichtung ("Definitiveffekt") rechtlich beachtlich sein kann (vgl. BFH-Urteil vom 22. August 2012 I R 9/11, BFHE 238, 419, BStBl II 2013, 512, und BFH-Beschluss vom 26. Februar 2014 I R 59/12, BFHE 246, 27, BStBl II 2014, 1016; Az. des BVerfG 2 BvL 19/14) stellt sich deshalb im Streitfall nicht.
  • BVerfG, 22.07.1991 - 1 BvR 313/88

    Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung des steuerrechtlichen Verlustvortrags auf

    Auszug aus BFH, 06.12.2016 - IX R 48/15
    aa) Das BVerfG hat sogar eine generelle zeitliche Beschränkung des Verlustvortrags auf fünf Jahre gebilligt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. Juli 1991  1 BvR 313/88, Neue Juristische Wochenschrift 1992, 168).
  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02

    Spekulationsfrist

    Auszug aus BFH, 06.12.2016 - IX R 48/15
    Die bloße Möglichkeit, Gewinne aufgrund einer Verlustverrechnung später steuerfrei vereinnahmen zu können, begründet noch keine vertrauensrechtlich geschützte Position (vgl. BVerfG-Beschluss vom 7. Juli 2010  2 BvL 14/02, 2/04, 13/05, BVerfGE 127, 1, unter C.II.2.a).
  • BFH, 12.07.2016 - IX R 11/14

    Verfassungsmäßigkeit der Verlustausgleichsbeschränkung bei privaten

    Auszug aus BFH, 06.12.2016 - IX R 48/15
    Diese Besonderheit der Einkunftsart rechtfertigt nach der Rechtsprechung des Senats den vollständigen Ausschluss des vertikalen Verlustausgleichs bei den privaten Veräußerungsgeschäften (BFH-Urteile vom 18. Oktober 2006 IX R 28/05, BFHE 215, 202, BStBl II 2007, 259; vom 12. Juli 2016 IX R 11/14, BFH/NV 2016, 1691).
  • BFH, 22.08.2012 - I R 9/11

    Sog. Mindestbesteuerung nicht verfassungswidrig - Abschnittsbesteuerung -

  • BVerfG, 30.09.1998 - 2 BvR 1818/91

    Verlustabzug

  • BVerfG, 01.04.2014 - 2 BvL 2/09

    Unzulässige Richtervorlage zum Entfallen eines Verlustvortrags nach einem sog.

  • FG Schleswig-Holstein, 28.02.2018 - 5 K 69/15

    Kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz hinsichtlich § 20 Abs. 6 Satz

    Der BFH hat in seinem Urteil vom 6.12.2016 IX R 48/15 (BStBl II 2017, 213) allerdings entschieden, dass die auf fünf Jahre befristete Übergangsregelung zur Verrechnung von sog. Altverlusten mit Aktiengewinnen, die der Abgeltungsteuer unterliegen, verfassungsgemäß ist.
  • BFH, 29.08.2017 - VIII R 23/15

    Depotübergreifende Verlustverrechnung gemäß § 20 Abs. 6 Satz 1 EStG bei

    Zwar hat der Bundesfinanzhof die Befristung in seinem Urteil vom 6. Dezember 2016 IX R 48/15 (BFHE 256, 136, BStBl II 2017, 313) als verfassungsgemäß angesehen.
  • BFH, 29.08.2017 - VIII R 5/15

    Verrechnung von Altverlusten aus Kapitalvermögen mit abgeltend besteuerten

    Der BFH hat dies in seinem Urteil vom 6. Dezember 2016 IX R 48/15 (BFHE 256, 136, BStBl II 2017, 313) als verfassungsgemäß angesehen.
  • BFH, 30.09.2021 - VIII B 138/20

    Übergangsregelung zur Verrechnung von Verlusten aus privaten

    Sowohl der IX. Senat des BFH (vgl. BFH-Urteil vom 06.12.2016 - IX R 48/15, BFHE 256, 136, BStBl II 2017, 313) als auch der erkennende Senat (BFH-Urteile vom 03.11.2015 - VIII R 37/13, BFHE 252, 274, BStBl II 2016, 273, Rz 14 ff.; vom 29.08.2017 - VIII R 5/15, BFHE 259, 329, BStBl II 2018, 66, Rz 22) haben weder hinsichtlich der Beschränkung der Verlustverrechnungsmöglichkeit für vor dem 01.01.2009 entstandene Altverluste aus Wertpapieren mit Neugewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften dem Grunde nach noch hinsichtlich der Länge der Fünfjahresfrist, während der auch eine Verlustverrechnung der Altverluste mit Einkünften aus Kapitalvermögen i.S. des § 20 Abs. 2 EStG i.d.F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 (UntStRefG 2008) vom 14.08.2007 (BGBl I 2007, 1912) --Neugewinnen-- möglich war, Zweifel an der Verfassungsgemäßheit der Übergangsregelung.

    aa) Zur Frage, ob eine faktische Verlustvernichtung die Verfassungsgemäßheit der Übergangsregelung in Frage stellen kann, hat der IX. Senat des BFH sich in seinem Urteil in BFHE 256, 136, BStBl II 2017, 313 (Rz 20 bis 22) am Rande geäußert.

    Der Gesichtspunkt, dass ein Steuerpflichtiger es bei privaten Veräußerungsgeschäften durch die Wahl des Veräußerungszeitpunkts weitgehend in der Hand hat, ob er steuerbare oder nicht steuerbare Gewinne erzielen will, war für den IX. Senat des BFH in Rz 20 bis 22 des Urteils in BFHE 256, 136, BStBl II 2017, 313 jedoch ein maßgebliches Kriterium für die Verfassungsmäßigkeit der Regelung.

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