Rechtsprechung
BFH, 07.02.2002 - IV R 32/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Revision - Einkommensteuer - Gemeinsame Veranlagung - Landwirtschaftlicher Betrieb - Forstwirtschaftlicher Betrieb - Betriebsaufgabegewinn - Entnahmegewinn
- judicialis
EStG § 13a; ; EStG § 4 Abs. 1; ; EStG § 4 Abs. 1 Satz 4; ; EStG § 13a Abs. 6 Nr. 2; ; EStG § 13a Abs. 8 Nr. 4 a.F.; ; FGO § 135 Abs. 1; ; FGO § 136 Abs. 1; ; FGO § 100 Abs. 2 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 4 Abs. 1 S. 4, 5 §§ 13 13a Abs. 8 Nr. 4
Land- und Forstwirtschaft: Entnahme eines Mietwohngrundstücks aus dem Betriebsvermögen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 21.12.1999 - 7 K 324/97
- FG Niedersachsen, 21.12.2000 - 7 K 324/97
- BFH, 07.02.2002 - IV R 32/01
Wird zitiert von ... (39)
- BFH, 05.05.2011 - IV R 48/08
Landwirtschaftlicher Kleinbetrieb - Gewinnerzielungsabsicht - Abgrenzung zur …
Es genügt nicht, dass er Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklärt (u.a. BFH-Urteil vom 7. Februar 2002 IV R 32/01, BFH/NV 2002, 1135). - BFH, 02.10.2003 - IV R 13/03
Einnahmenüberschussrechnung: Gewillkürtes Betriebsvermögen
Ebenso wie für die Entnahme eines Wirtschaftsguts ein Verhalten des Steuerpflichtigen gefordert wird, das die Verknüpfung des Wirtschaftsguts mit dem Betriebsvermögen "unmissverständlich" löst (s. nur Senatsurteil vom 7. Februar 2002 IV R 32/01, BFH/NV 2002, 1135), ist für den Akt der erstmaligen Zuordnung eines Wirtschaftsguts zum gewillkürten Betriebsvermögen (bei erstmaligem Erwerb oder bei Einlage) zu fordern, dass dieser unmissverständlich in einer solchen Weise dokumentiert wird, dass ein sachverständiger Dritter --z.B. ein Betriebsprüfer (§ 145 Abs. 1 der Abgabenordnung --AO 1977--)-- ohne weitere Erklärung des Steuerpflichtigen die Zugehörigkeit des erworbenen oder eingelegten Wirtschaftsguts zum Betriebsvermögen erkennen kann. - BFH, 21.08.2012 - VIII R 11/11
Keine Entnahme betrieblicher und in Vorjahren zu mehr als 10 % genutzter PKW …
Sie muss jedoch unmissverständlich und von einem entsprechenden Entnahmewillen getragen sein (BFH-Urteile vom 7. Februar 2002 IV R 32/01, BFH/NV 2002, 1135; in BFHE 225, 367, BStBl II 2009, 811).d) Eine Nutzungsänderung --wie hier-- führt danach allein grundsätzlich nicht zu einer Entnahme kraft schlüssigen Verhaltens (vgl. BFH-Beschluss vom 1. Februar 2000 IV B 138/98, BFH/NV 2000, 713, sowie BFH-Urteile in BFH/NV 2002, 1135; in BFHE 225, 367, BStBl II 2009, 811).
- BFH, 14.05.2009 - IV R 44/06
Entnahme von Grundstücken, die zuvor zum notwendigen landwirtschaftlichen …
Sie muss jedoch unmissverständlich und von einem entsprechenden Entnahmewillen getragen sein (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 7. Februar 2002 IV R 32/01, BFH/NV 2002, 1135, unter 3.c der Gründe, m.w.N.).Eine Erklärung der Einkünfte als solche aus Vermietung und Verpachtung genügt in der Regel nicht, weil es sich dabei nicht um eine unmissverständliche Kundgabe eines Entnahmewillens, sondern ggf. um eine objektiv unrichtige Einkommensteuererklärung handelt (BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1135, unter 3.b der Gründe).
In beiden Fällen liegt eine eindeutige Entnahmehandlung vor, wie der BFH bereits entschieden hat (vgl. einerseits BFH-Urteile vom 11. März 1980 VIII R 151/76, BFHE 131, 290, BStBl II 1980, 740, und andererseits in BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395, unter 3. der Gründe, sowie in BFH/NV 2002, 1135, unter 3.a der Gründe).
- BFH, 30.08.2007 - IV R 5/06
Verschwinden des Betriebsinhabers führt nicht zu sofortiger Betriebsaufgabe
e) Die Überführung eines Wirtschaftsgutes in das Privatvermögen erfordert eine zielgerichtete eindeutige Handlung des Steuerpflichtigen, die nach außen seinen Willen erkennen lässt, das fragliche Wirtschaftsgut fortan nicht mehr für betriebliche Zwecke einzusetzen (vgl. Senatsurteil vom 7. Februar 2002 IV R 32/01, BFH/NV 2002, 1135, unter 3.a der Gründe). - FG Baden-Württemberg, 10.12.2015 - 1 K 3485/13
Zugehörigkeit eines Miteigentumsanteils an einem der Betriebs-GmbH vermieteten …
Der Miteigentumsanteil am Grundstück konnte bis zur Einbringung des Besitzunternehmens in die GmbH wegen seiner Eigenschaft als notwendiges Betriebsvermögen nur durch Auflösung des sachlichen oder persönlichen Zusammenhangs mit dem Betrieb entnommen werden (BFH-Urteile vom 31. Januar 1985 IV R 130/82, BFHE 143, 335, BStBl II 1985, 395; vom 7. Februar 2002 IV R 32/01, BFH/NV 2002, 1135). - BFH, 17.05.2018 - VI R 73/15
Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs - Verpächterwahlrecht bei Realteilung …
Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass der Steuerpflichtige die Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen einer Betriebsaufgabe trägt (…z.B. BFH-Urteile vom 2. März 1995 IV R 52/94, BFH/NV 1996, 110; vom 7. Februar 2002 IV R 32/01, BFH/NV 2002, 1135, und vom 14. Mai 2009 IV R 44/06, BFHE 225, 367, BStBl II 2009, 811, mit umfangreichen Nachweisen). - FG Niedersachsen, 02.07.2013 - 15 K 265/11
Keine Betriebsaufgabe durch Erbteilung verpachteter Flächen
Es genügt nicht, dass er Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklärt (u.a. BFH-Urteil vom 7. Februar 2002 IV R 32/01, BFH/NV 2002, 1135). - FG Münster, 06.11.2020 - 4 K 1326/17
Kein Vertrauensschutz für "schlafende Landwirte" trotz fehlerhafter Behandlung …
Letzteres erfordert eine ausdrückliche, unmissverständliche Erklärung, der zweifelsfrei zu entnehmen ist, dass der betriebliche Organismus erlöschen und die zuvor im Betriebsvermögen befindlichen Wirtschaftsgüter nunmehr - unter Aufdeckung der stillen Reserven - dem Privatvermögen zuzuordnen sein sollen (BFH-Urteil vom 07.02.2002 IV R 32/01, BFH/NV 2002, 1135;… BFH-Beschluss vom 05.07.2006 IV B 91/05, BFH/NV 2006, 2245;… BFH-Beschluss vom 04.06.2007 IV B 88/06, BFH/NV 2007, 2088;… Senatsurteil vom 13.06.2014 4 K 4560/11 F, EFG 2014, 1668 Rz. 32).Hierfür reicht die Erklärung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht aus, weil es sich dabei nicht um eine unmissverständliche Kundgabe eines Entnahmewillens, sondern gegebenenfalls um eine objektiv unrichtige Einkommensteuererklärung handelt (BFH-Urteil vom 07.02.2002 IV R 32/01, BFH/NV 2002, 1135;… BFH-Beschluss vom 04.06.2007 IV B 88/06, BFH/NV 2007, 2088).
- BFH, 22.08.2002 - IV R 57/00
Bebauung landwirtschaftlicher Grundstücke keine Entnahme
Bei der Bebauung im Streitfall handelt es sich vielmehr um eine Nutzungsänderung, die nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats grundsätzlich nicht zu einer Entnahme kraft schlüssigen Verhaltens zwingt (vgl. Beschluss vom 1. Februar 2000 IV B 138/98, BFH/NV 2000, 713, m.w.N., und Senatsurteil vom 7. Februar 2002 IV R 32/01, BFH/NV 2002, 1135).Dies ist aber im Streitfall auch unter dem Gesichtspunkt der parzellenweisen Verpachtung unschädlich, weil diese Grundstücke objektiv nur eine geringe Bedeutung für den landwirtschaftlichen Betrieb hatten (vgl. Senatsurteil vom 10. Dezember 1992 IV R 115/91, BFHE 170, 141, BStBl II 1993, 342); der Kläger konnte diese Parzellen daher zurückbehalten, ohne sein Verpächterwahlrecht zu gefährden (Senatsurteil in BFH/NV 2002, 1135).
- BFH, 23.09.2009 - IV R 70/06
Betriebsvermögenseigenschaft von Grundstücken nach Umlegungsverfahren
- BFH, 29.09.2016 - III R 42/13
Aktien eines Börsenbetreibers bei einem Börsenmakler - Voraussetzungen für die …
- FG Münster, 26.04.2018 - 6 K 4135/14
Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung ehemals landwirtschaftlich genutzter …
- BFH, 27.10.2004 - II R 8/01
Als gewillkürtes Betriebsvermögen aktiviertes Grundstück als Betriebsgrundstück …
- BFH, 20.04.2020 - VI S 9/19
Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs durch Übertragung sämtlicher …
- BFH, 05.07.2006 - IV B 91/05
Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke: Entnahme
- FG Niedersachsen, 23.01.2013 - 9 K 293/11
Einkünftequalifikation bei Verpachtung von landwirtschaftlich und …
- BFH, 18.02.2005 - IV B 57/03
§ 13a EStG; Entnahmeerklärung
- BFH, 07.04.2005 - IV R 39/04
Festsetzungsfrist; Abgabe unvollständiger Steuererklärung
- BFH, 04.06.2007 - IV B 88/06
Entnahme eines verpachteten landwirtschaftlichen Grundstücks durch den Erbe; …
- BFH, 03.05.2007 - IV B 79/06
Keine Zwangsentnahme bei Verpachtung von Betriebsflächen eines land- und …
- BFH, 26.02.2010 - IV B 25/09
Kein Klärungsbedarf hinsichtlich der Beweislast für Betriebsaufgabe oder …
- BFH, 02.12.2005 - IV B 62/04
Entnahme - Gewinnermittlung nach § 13a EStG
- BFH, 14.03.2006 - IV B 123/04
LuF: Entnahme landwirtschaftlich genutzter Grundstücke
- BFH, 12.05.2010 - IV B 137/08
Verstoß gegen den Akteninhalt; Betriebsaufgabe in der Land- und Forstwirtschaft; …
- FG Münster, 09.04.2019 - 2 K 397/18
- BFH, 02.06.2006 - IV B 3/05
LuF; Betriebsaufgabe; Beweislast
- FG Düsseldorf, 01.06.2006 - 15 K 2167/04
Land- und Forstwirtschaft; Gewillkürtes Betriebsvermögen; Bodengewinnbesteuerung; …
- FG Münster, 12.01.2005 - 7 K 3328/02
Negative Einnahmen aus Kapitalvermögen
- BFH, 27.08.2004 - IV B 173/03
Grundsätzliche Bedeutung; BV bei Nutzungsänderung der bisher landwirtschaftlich …
- FG Hessen, 30.01.2003 - 2 K 1997/01
Entnahme; Landwirtschaftliches Grundstück; Eigentümer; Entnahmeerklärung; …
- FG München, 22.02.2005 - 13 K 1055/98
Veränderung von Wirtschaftsgütern des gewillkürten Betriebsvermögens durch …
- FG München, 02.04.2009 - 11 K 2523/05
Fortbildungskosten und Bewerbungskosten, Verpflegungsmehraufwand und Kosten für …
- BFH, 08.06.2004 - IV B 180/02
Unwirksamkeit des Verzichts auf Durchführung der mündlichen Verhandlung; …
- BFH, 22.12.2003 - IV B 86/02
Bei Gewinnermittlung nach § 13a EStG muss die Entnahme eines zum notwendigen BV …
- FG München, 13.09.2006 - 10 K 2650/03
Zugehörigkeit eines Grundstücks zum Betriebsvermögen eines Betriebes der Land- …
- FG Baden-Württemberg, 26.09.2003 - 9 K 156/98
Grundstücksentnahme durch schenkweise Übertragung eines Miteigentumsanteils; …
- FG München, 04.03.2004 - 15 K 499/04
Entnahmezeitpunkt im Zusammenhang mit der Bebauung eines Betriebsgrundstücks; …
- FG München, 10.11.2009 - 13 K 2061/07
Änderung eines Steuerbescheides zugunsten des Steuerpflichtigen, wenn viele Jahre …