Rechtsprechung
   BFH, 07.02.2007 - IV B 210/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,14350
BFH, 07.02.2007 - IV B 210/04 (https://dejure.org/2007,14350)
BFH, Entscheidung vom 07.02.2007 - IV B 210/04 (https://dejure.org/2007,14350)
BFH, Entscheidung vom 07. Februar 2007 - IV B 210/04 (https://dejure.org/2007,14350)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,14350) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 29.05.2001 - VIII R 10/00

    Grundsatz der Akzessorietät - Unzulässiger Rechtsbehelf - Überprüfung einer

    Auszug aus BFH, 07.02.2007 - IV B 210/04
    Denn der Beigeladene kann abweichende Sachanträge nur innerhalb der Grenzen des durch das Klagebegehren bestimmten Verfahrens- und Streitgegenstandes stellen (BFH-Urteil vom 29. Mai 2001 VIII R 10/00, BFHE 195, 486, BStBl II 2001, 747, m.w.N.; Brandis in Tipke/Kruse, a.a.O., § 60 FGO Rz 104).

    b) Das FG kann sich für seine abweichende Auffassung nicht auf das o.g. Urteil des BFH in BFHE 195, 486, BStBl II 2001, 747 berufen.

  • BFH, 28.11.1989 - VIII R 40/84

    Einkünfte - Gesonderte Feststellung - Volles Wirtschaftsjahr - Mehrgliedrige

    Auszug aus BFH, 07.02.2007 - IV B 210/04
    Die Überprüfungs- und Entscheidungsbefugnis des FA findet ihre Grenze nur in dem angefochtenen Verwaltungsakt als dem formellen Gegenstand des Einspruchs (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. November 1985 II R 90/83, BFHE 145, 122, BStBl II 1986, 243, und vom 28. November 1989 VIII R 40/84, BFHE 159, 410, BStBl II 1990, 561, zu III.2.).
  • BFH, 27.11.1985 - II R 90/83

    Einspruch gegen Steuerbescheid - Zulässigkeit - Fehlende Begründung -

    Auszug aus BFH, 07.02.2007 - IV B 210/04
    Die Überprüfungs- und Entscheidungsbefugnis des FA findet ihre Grenze nur in dem angefochtenen Verwaltungsakt als dem formellen Gegenstand des Einspruchs (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. November 1985 II R 90/83, BFHE 145, 122, BStBl II 1986, 243, und vom 28. November 1989 VIII R 40/84, BFHE 159, 410, BStBl II 1990, 561, zu III.2.).
  • BFH, 04.08.1988 - IV R 165/87

    Erfordernis der Zustimmung eines Beigeladenen zur Klagerücknahme

    Auszug aus BFH, 07.02.2007 - IV B 210/04
    Zwar entfällt für einen Beigeladenen das Rechtsschutzbedürfnis, wenn die Hauptbeteiligten des Klageverfahrens den Rechtsstreit übereinstimmend für in der Hauptsache erledigt erklären (BFH-Beschluss vom 4. August 1988 IV B 165-166/87, BFH/NV 1989, 240).
  • BFH, 29.04.2009 - X R 16/06

    Klagebefugnis des Hinzugezogenen gegen eine abhelfende Einspruchsentscheidung -

    Die Bindungswirkung, die eine bestandskräftige Einspruchsentscheidung ihm gegenüber hätte, kann der Hinzugezogene nach allgemeiner Ansicht mit der Klage hiergegen verhindern (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 7. Februar 2007 IV B 210/04, BFH/NV 2007, 869; aus dem Schrifttum Brandis in Tipke/Kruse, a.a.O., § 360 AO Rz 9; Klein/Brockmeyer, a.a.O., § 360 Rz 19; Dumke in Schwarz, a.a.O., § 360 Rz 27; von Wedel in Beermann/Gosch, a.a.O., § 360 Rz 18, 21; a.A. Fichtelmann, Finanz-Rundschau 1971, 260; Beck, Steuer und Wirtschaft 1977, 47).

    Die im Streitfall vorliegende Konstellation ist jedoch eine ganz andere, weil hier der Einspruch des F zulässig war und es um den Rechtsschutz des Hinzugezogenen gegen eine ihn materiell belastende Einspruchsentscheidung geht (vgl. zur Abgrenzung auch BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 869).

  • BFH, 26.06.2012 - IV B 108/11

    Beiladung eines Feststellungsbeteiligten nach Beendigung seiner Klage wegen

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hob das Urteil auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers auf und verwies die Sache an das FG zurück, da dieses den Umfang der Klagebefugnis des Klägers verkannt habe (Beschluss vom 7. Februar 2007 IV B 210/04, BFH/NV 2007, 869).

    In diesem hat das FG --unter Angabe auch der entsprechenden Fundstelle-- darauf hingewiesen, dass der BFH das --auch dem Bevollmächtigten der Beigeladenen zugestellte-- FG-Urteil vom 26. Oktober 2004  5 K 447/94 durch den Beschluss in BFH/NV 2007, 869 aufgehoben und den Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung an das FG zurückverwiesen hat.

  • FG Düsseldorf, 19.01.2010 - 13 K 4281/07

    Schenkung eines Einzelunternehmens mit negativem Kapitalkonto; Schenkung;

    Erfolgt die Korrektur in Gestalt einer Einspruchsentscheidung, kann der Hinzugezogene deren Bestandskraft und die damit einhergehende Bindungswirkung nach allgemeiner Ansicht mit der Anfechtungsklage verhindern (vgl. z.B. BFH- Beschluss vom 7. Februar 2007 IV B 210/04, BFH/NV 2007, 869; aus dem Schrifttum Brandis in Tipke/Kruse, a.a.O., § 360 AO Rz 9; Klein/Brockmeyer, a.a.O., § 360 Rz 19; Dumke in Schwarz, a.a.O., § 360 Rz 27; von Wedel in Beermann/Gosch, a.a.O., § 360 Rz 18, 21; a.A. Fichtelmann, Finanz-Rundschau 1971, 260; Beck, Steuer und Wirtschaft 1977, 47).
  • FG Sachsen-Anhalt, 11.04.2019 - 1 K 1280/15

    Aufteilung eines im Zuge einer Realteilung auf der Ebene der Gesellschaft

    Der "notwendig" Beigeladene kann abweichende Sachanträge nur innerhalb der Grenzen des durch das Klagebegehren bestimmten Verfahrens- und Streitgegenstandes stellen (BFH-Beschluss vom 7. Februar 2007 IV B 210/04, BFH/NV 2007, 869; Brandis in Tipke/Kruse, AO FGO, § 60 FGO Rn. 104, m.w.N. aus der Rechtsprechung).
  • FG Köln, 20.03.2019 - 4 K 3252/13

    Bestehen einer Mitunternehmerschaft für erneute Steuerbescheide mit gesonderter

    Der BFH habe den Grundsatz formuliert, dass der Hinzugezogene gegen die verfahrensbeendende Einspruchsentscheidung als Adressat ein eigenes Klagerecht habe, wenn die Hinzuziehung auf einen zulässigen Einspruch erfolgt sei und die Einspruchsentscheidung dem Hinzugezogenen bekannt gegeben worden sei (BFH-Beschluss vom 07.02.2007, IV B 210/04, BFH/NV 2007, 869; BFH-Urteil vom 18.02.2009, V R 81/07, BStBl. II 2010, 109).
  • BFH, 19.05.2020 - VIII B 114/19

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch eine Überraschungsentscheidung bei

    Gegen den dem Beigeladenen gegenüber ergangenen gesonderten und einheitlichen Feststellungsbescheid in Gestalt der durch die Einspruchsentscheidung vom 02.06.2015 geänderten Feststellungen richtete sich die von der Klägerin erhobene Klage (s. zum Klagerecht des Hinzugezogenen gegen eine gesonderte und einheitliche Feststellung BFH-Beschluss vom 07.02.2007 - IV B 210/04, BFH/NV 2007, 869, unter II.1.b).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht