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   BFH, 07.02.2012 - VI B 139/11   

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https://dejure.org/2012,8683
BFH, 07.02.2012 - VI B 139/11 (https://dejure.org/2012,8683)
BFH, Entscheidung vom 07.02.2012 - VI B 139/11 (https://dejure.org/2012,8683)
BFH, Entscheidung vom 07. Februar 2012 - VI B 139/11 (https://dejure.org/2012,8683)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Höhe der Geschäftsgebühr - Gutachten der Rechtsanwaltskammer zur Höhe der Gebühr

  • openjur.de

    Höhe der Geschäftsgebühr; Gutachten der Rechtsanwaltskammer zur Höhe der Gebühr

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 69 Abs 3, EStG § 77, RVG § 14 Abs 1, RVG § 14 Abs 2, RVG-VV Nr 2300, BRAGebO § 12 Abs 2
    Höhe der Geschäftsgebühr - Gutachten der Rechtsanwaltskammer zur Höhe der Gebühr

  • Bundesfinanzhof

    Höhe der Geschäftsgebühr - Gutachten der Rechtsanwaltskammer zur Höhe der Gebühr

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 69 Abs 3 FGO, § 77 EStG 2009, § 14 Abs 1 RVG, § 14 Abs 2 RVG, Nr 2300 RVG-VV
    Höhe der Geschäftsgebühr - Gutachten der Rechtsanwaltskammer zur Höhe der Gebühr

  • rewis.io

    Höhe der Geschäftsgebühr - Gutachten der Rechtsanwaltskammer zur Höhe der Gebühr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 69 Abs. 3; RVG § 14 Abs. 1; RVG Nr. 2300 VV
    Beurteilung der Höhe von Rechtsanwaltsgebühren für die Wahrnehmung von Interessen in einem Einspruchsverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Keine Revisionszulassung bei Einwänden gegen die Richtigkeit der Kostenfestsetzung; keine Verpflichtung zur Einholung eines Gutachtens der Rechtsanwaltskammer zur Höhe der Gebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Sachsen-Anhalt, 12.07.2011 - 2 KO 225/11

    Auffangstreitwert bei Streit um die Rechtmäßigkeit eines Vorläufigkeitsvermerks -

    Auszug aus BFH, 07.02.2012 - VI B 139/11
    Der BFH hat zur entsprechenden Vorgängervorschrift des § 12 Abs. 2 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung bereits klargestellt, dass diese Vorschrift nur für Rechtsstreite zwischen dem Rechtsanwalt und seinen Auftraggebern gilt (Beschluss vom 19. Oktober 2004 VII B 1/04, BFH/NV 2005, 561, m.w.N.; vgl. auch Beschluss des FG des Landes Sachsen-Anhalt vom 12. Juli 2011  2 KO 225/11, Steuer-Eildienst 2011, 665).
  • BFH, 05.07.2002 - XI B 136/01

    NZB; grundsätzliche Bedeutung; Sicherung einer einheitlichen Rspr.

    Auszug aus BFH, 07.02.2012 - VI B 139/11
    Hierzu ist der schlüssige Vortrag erforderlich, dass die angestrebte BFH-Entscheidung geeignet und notwendig ist, künftige unterschiedliche gerichtliche Entscheidungen über die betreffende Rechtsfrage zu verhindern (vgl. BFH-Beschluss vom 5. Juli 2002 XI B 136/01, BFH/NV 2002, 1479, m.w.N.).
  • BFH, 19.10.2004 - VII B 1/04

    Divergenz; Gebühr eines Rechtsanwalts

    Auszug aus BFH, 07.02.2012 - VI B 139/11
    Der BFH hat zur entsprechenden Vorgängervorschrift des § 12 Abs. 2 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung bereits klargestellt, dass diese Vorschrift nur für Rechtsstreite zwischen dem Rechtsanwalt und seinen Auftraggebern gilt (Beschluss vom 19. Oktober 2004 VII B 1/04, BFH/NV 2005, 561, m.w.N.; vgl. auch Beschluss des FG des Landes Sachsen-Anhalt vom 12. Juli 2011  2 KO 225/11, Steuer-Eildienst 2011, 665).
  • BFH, 07.12.2007 - VIII B 68/07

    Zum Zulassungsgrund greifbarer Rechtswidrigkeit des FG-Urteils

    Auszug aus BFH, 07.02.2012 - VI B 139/11
    Die Nichtzulassungsbeschwerde dient nicht dazu, allgemein die Richtigkeit finanzgerichtlicher Urteile zu gewährleisten (BFH-Beschlüsse vom 7. Dezember 2007 VIII B 68/07, BFH/NV 2008, 590; vom 20. Februar 2008 VIII B 103/07, BFH/NV 2008, 980).
  • BFH, 20.02.2008 - VIII B 103/07

    Keine Revisionszulassung wegen materiell-rechtlicher Einwendungen - Divergenz -

    Auszug aus BFH, 07.02.2012 - VI B 139/11
    Die Nichtzulassungsbeschwerde dient nicht dazu, allgemein die Richtigkeit finanzgerichtlicher Urteile zu gewährleisten (BFH-Beschlüsse vom 7. Dezember 2007 VIII B 68/07, BFH/NV 2008, 590; vom 20. Februar 2008 VIII B 103/07, BFH/NV 2008, 980).
  • BFH, 04.03.2009 - VI B 105/08

    Nachweis des Lebensmittelpunkts bei doppelter Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 07.02.2012 - VI B 139/11
    Zur schlüssigen Darstellung der Klärungsbedürftigkeit dieser Rechtsfrage ist auszuführen, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen ihre Beantwortung zweifelhaft und umstritten ist; hierzu muss sich der Beschwerdeführer mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) und den Äußerungen im Schrifttum auseinandersetzen (so z.B. Senatsbeschluss vom 4. März 2009 VI B 105/08, BFH/NV 2009, 1140).
  • BFH, 13.07.2011 - VI B 20/11

    Abzug behinderungsbedingter Aufwendungen

    Auszug aus BFH, 07.02.2012 - VI B 139/11
    Es gelten insoweit die zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO höchstrichterlich entwickelten strengen Darlegungsanforderungen (z.B. BFH-Beschluss vom 13. Juli 2011 VI B 20/11, BFH/NV 2011, 1863).
  • OLG Köln, 02.03.2018 - 19 U 166/15

    Anforderungen an den Schallschutz einer zu Wohnzwecken erworbenen Immobilie

    Der Einholung eines (auch nicht beantragten) Gutachtens der Rechtsanwaltskammer gemäß § 14 Abs. 2 RVG bedarf es für diese Beurteilung nicht, da diese Vorschrift nur im Verhältnis zwischen Rechtsanwalt und Auftraggeber gilt (vgl. etwa BFH, Beschluss vom 7.2.2012 - VI B 139/11, in: DStRE 2012, 685 ff. m.w.N.).
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