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   BFH, 07.02.2013 - IV S 23/12   

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https://dejure.org/2013,4270
BFH, 07.02.2013 - IV S 23/12 (https://dejure.org/2013,4270)
BFH, Entscheidung vom 07.02.2013 - IV S 23/12 (https://dejure.org/2013,4270)
BFH, Entscheidung vom 07. Februar 2013 - IV S 23/12 (https://dejure.org/2013,4270)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Antrag auf Feststellung unzulässig verweigerter Aktenvorlage - Vertretungszwang

  • openjur.de

    Antrag auf Feststellung unzulässig verweigerter Aktenvorlage; Vertretungszwang

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 62 Abs 4, FGO § 86 Abs 3
    Antrag auf Feststellung unzulässig verweigerter Aktenvorlage - Vertretungszwang

  • Bundesfinanzhof

    Antrag auf Feststellung unzulässig verweigerter Aktenvorlage - Vertretungszwang

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 4 FGO, § 86 Abs 3 FGO
    Antrag auf Feststellung unzulässig verweigerter Aktenvorlage - Vertretungszwang

  • rewis.io

    Antrag auf Feststellung unzulässig verweigerter Aktenvorlage - Vertretungszwang

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 86 Abs. 3
    Zulässigkeit eines Antrags auf Vorlage von Urkunden und Erteilung von Auskünften

  • datenbank.nwb.de

    Antrag auf Feststellung unzulässig verweigerter Vorlage von Akten oder Erteilung von Auskünften nach § 86 Abs. 3 FGO; Vertretungszwang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit eines Antrags auf Vorlage von Urkunden und Erteilung von Auskünften

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 03.04.2006 - II E 1/06

    Zwischenverfahren nach § 86 Abs. 3 AO

    Auszug aus BFH, 07.02.2013 - IV S 23/12
    Daraus ergibt sich, dass der Antrag bis zum Schluss der (letzten) mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz gestellt sein muss (BFH-Beschluss vom 3. April 2006 II E 1/06, juris).
  • BFH, 17.09.2007 - I B 93/07

    Aktenvorlage des FA; unterlassene Anordnung seitens des FG

    Auszug aus BFH, 07.02.2013 - IV S 23/12
    Die Regelung des § 86 Abs. 3 FGO setzt voraus, dass das FG im finanzgerichtlichen Verfahren die Vorlage der betreffenden (bereits vorhandenen) Urkunden und Akten, die Übermittlung elektronischer Dokumente oder Erteilung von Auskünften angeordnet hatte und die ersuchte Behörde sich daraufhin geweigert hat, dieser Aufforderung nachzukommen (vgl. BFH-Beschluss vom 17. September 2007 I B 93/07, BFH/NV 2008, 387).
  • BFH, 06.04.2011 - IX S 15/10

    Vertretungszwang für einen Antrag auf In camera-Verfahren gem. § 86 Abs. 3 FGO

    Auszug aus BFH, 07.02.2013 - IV S 23/12
    c) Bei dieser Sachlage kommt es nicht mehr darauf an, dass der Antrag auch deshalb unzulässig ist, weil sich die Antragstellerin nicht --wie erforderlich (BFH-Beschluss vom 6. April 2011 IX S 15/10, BFH/NV 2011, 1177)-- von einem vor dem BFH nach § 62 Abs. 4 FGO zur Vertretung befugten Bevollmächtigten hat vertreten lassen.
  • BFH, 12.03.2019 - XI B 9/19

    Umfang der dem FG gemäß § 71 Abs. 2 FGO zu übersendenden Akten; kein Antrag gemäß

    a) Ein solcher Antrag setzt eine konkrete Anordnung des FG nach § 86 Abs. 1 oder Abs. 2 FGO an die Behörde voraus (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Juli 2007 IX B 88/07, BFH/NV 2007, 1920, Rz 4; vom 15. Mai 2008 III S 18/08, juris, Rz 4; vom 6. März 2013 X B 14/13, BFH/NV 2013, 956, Rz 35), deren Befolgung von der Behörde verweigert wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. September 2007 I B 93/07, BFH/NV 2008, 387; vom 7. Februar 2013 IV S 23/12, BFH/NV 2013, 761, Rz 7).

    d) Auf den Umstand, dass das Verfahren wegen AdV und einstweiliger Anordnung mittlerweile abgeschlossen ist (vgl. dazu BFH-Beschluss in BFH/NV 2013, 761, Rz 7), kommt es deshalb nicht mehr an.

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