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   BFH, 07.03.2006 - VII R 24/04   

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https://dejure.org/2006,3424
BFH, 07.03.2006 - VII R 24/04 (https://dejure.org/2006,3424)
BFH, Entscheidung vom 07.03.2006 - VII R 24/04 (https://dejure.org/2006,3424)
BFH, Entscheidung vom 07. März 2006 - VII R 24/04 (https://dejure.org/2006,3424)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    VO Nr. 2913/92 (ZK) Art. 32 Abs. 1 Buchst. e, Art. 37, Art. 38 Abs. 1 Buchst. a, Art. 40, Art. 202 Abs. 1, Art. 202 Abs. 3 2. Anstrich, Art. 233 Buchst. d; VO Nr. 2454/93 (ZKDVO) A... rt. 163; TabStG § 19, § 21 Satz 1; UStG § 21 Abs. 2 Satz 1

  • IWW
  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Erlöschen von durch vorschriftswidriges Verbringen entstandenen Einfuhrabgaben durch Beschlagnahme und Einziehung - Belastungsentscheidung bei der im Grundsatz auf Abwälzung auf den Konsumenten angelegten indirekten Besteuerung

  • Judicialis

    VO Nr. 2913/92 (ZK) Art. 32 Abs. 1 Buchst. e; ; VO Nr. 2913/92 (ZK) Art. 37; ; VO Nr. 2913/92 (ZK) Art. 38 Abs. 1 Buchst. a; ; VO Nr. 2913/92 (ZK) Art. 40; ; VO Nr. 2913/92 (ZK) Ar... t. 202 Abs. 1; ; VO Nr. 2913/92 (ZK) Art. 202 Abs. 3 2. Anstrich; ; VO Nr. 2913/92 (ZK) Art. 233 Buchst. d; ; VO Nr. 2454/93 (ZKDVO) Art. 163; ; TabStG § 19; ; TabStG § 21 Satz 1; ; UStG § 21 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlöschen von durch vorschriftswidriges Verbringen entstandenen Einfuhrabgaben durch Beschlagnahme und Einziehung; Beendigung des Verbringens; Beteiligung am vorschriftswidrigen Verbringen; Schuldner der Tabaksteuer; Erhebung von Einfuhrabgaben ist keine Strafe; ...

  • datenbank.nwb.de

    Erlöschen von Einfuhrabgaben durch Beschlagnahme und Einziehung von Waren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Erlöschen der Zollschuld beim Schmuggel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erlöschen der Zollschuld beim Schmuggel

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschlagnahme von unter Verletzung der Gestellungspflicht in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbrachten Waren ; Vorschriftswidriges Verbringen von Zigaretten im Zeitpunkt der Beschlagnahme; Fehlen eines gesetzlichen Erlöschenstatbestandes bei Beschlagnahme und ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ZK Art 233, ZK Art 202 Abs 3, ZK Art 213, AO § 5, TabStG § 21, TabStG § 19
    Erlöschen; Gesamtschuldner; Gestellung; Vorschriftswidriges Verbringen; Zollschuld

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 213, 473
  • BB 2006, 1618
  • BB 2006, 711
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 13.10.2005 - VII S 13/04

    PKH: keine Erfolgsaussicht trotz Zulassung der Revision

    Auszug aus BFH, 07.03.2006 - VII R 24/04
    Dass der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung das Nichterlöschen der Zollschuld gemäß Art. 233 Buchst. d ZK vornehmlich damit begründet hat, dass die betroffenen Waren ihren (ersten) Bestimmungsort erreicht hätten und deshalb die Beschlagnahme nach dem vorschriftswidrigen Verbringen erfolgt sei (Senatsbeschlüsse vom 5. Februar 1998 VII B 192/97, BFH/NV 1998, 1393; vom 21. Dezember 2001 VII S 13/01, BFH/NV 2002, 692; vom 13. Oktober 2005 VII S 13/04 (PKH), BFH/NV 2006, 628, und VII S 46/05 (PKH), BFH/NV 2006, 631), bedeutet nicht, dass das jeweilige Verbringen bis zu diesem Zeitpunkt und Ort tatsächlich angedauert hat.

    In seinen Beschlüssen in BFH/NV 2006, 628 und 631 hat der Senat zudem darauf hingewiesen, dass das Erreichen des ersten Bestimmungsorts und der Beginn der Entladung der Waren aus dem für den grenzüberschreitenden Transport verwendeten Transportmittel lediglich der späteste in Betracht kommende Zeitpunkt für eine Beendigung des vorschriftswidrigen Verbringens sei.

    Selbst wenn --entgegen der Senatsauffassung-- das vorschriftswidrige Verbringen und die grenzüberschreitende Beförderung der Ware als einheitlicher Lebensvorgang anzusehen sein sollte mit der Folge, dass das Verbringen erst dann als beendet anzusehen wäre, wenn der Transport mit der Ware an seinem ersten Bestimmungsort eingetroffen ist (Witte, a.a.O., Art. 233 Rz. 18; VSF Z 09 01, Abs. 69; Österreichischer Verwaltungsgerichtshof in ÖStZB 2003, 145), wäre dieser Zeitpunkt im Streitfall spätestens mit dem Beginn der Entladung des für die grenzüberschreitende Beförderung verwendeten LKW erreicht (Senatsbeschlüsse in BFH/NV 2006, 628 und 631; a.A. Urteil des FG Düsseldorf in ZfZ 2005, 421).

    b) Im Übrigen hat der Senat keinen Zweifel daran, dass es bei der Frage des Erlöschens der Zollschuld nach Art. 233 Buchst. d ZK nicht darauf ankommen kann, ob die vorschriftswidrig verbrachten Waren Eingang in den Wirtschaftskreislauf der Gemeinschaft gefunden haben oder ob sie zur Ruhe gekommen sind (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 1998, 1393, wonach ein In-Verkehr-Bringen der Waren nicht erforderlich ist und eine Beschlagnahme der Waren bei der Umladung in das Fahrzeug eines Abnehmers nicht zum Erlöschen der Zollschuld führt, obwohl die Ware ersichtlich nicht zur Ruhe gekommen war; auch Senatsbeschlüsse in BFH/NV 2006, 628 und 631; a.A. Witte, a.a.O., Art. 233 Rz. 18; VSF Z 09 01 Abs. 69; Lichtenberg in Dorsch, a.a.O., Art. 233 Rz. 8).

  • BFH, 20.07.2004 - VII R 38/01

    Person des Gestellungspflichtigen bei Einfuhr von Waren im LKW - auch versteckte

    Auszug aus BFH, 07.03.2006 - VII R 24/04
    Da die Zigaretten hinter einer Tarnladung versteckt waren, wäre für eine ordnungsgemäße Gestellung im Streitfall eine ausdrückliche Mitteilung an die Zollbehörde erforderlich gewesen (vgl. Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 4. März 2004 Rs. C-238/02 und C-246/02 --Viluckas/Jonusas--, EuGHE 2004, I-2141 Rn. 24; Senatsurteil vom 20. Juli 2004 VII R 38/01, BFHE 207, 81; auch § 8 Satz 2 der Zollverordnung), die nicht erfolgt ist.

    a) Ein Erlöschen der Tabaksteuer durch Beschlagnahme und Einziehung der Zigaretten kommt von vornherein nicht in Betracht, weil § 21 TabStG diesen Erlöschensgrund von seinem Verweis auf zollrechtliche Vorschriften ausdrücklich ausnimmt (vgl. Senatsurteil in BFHE 207, 81).

    Sofern einzelne zoll- und steuerrechtliche Vorschriften in bestimmten Fällen auch nach der Überführung der Waren in den freien Verkehr ein Erlöschen gesetzlich geschuldeter Abgaben in anderen Fällen als durch Zahlung vorsehen (Art. 233, 234 ZK, § 22 TabStG), handelt es sich um Ausnahmen von der Regel, die nicht ohne weiteres auf andere Sachverhalte übertragen werden können (vgl. Senatsurteil in BFHE 207, 81).

  • BVerfG, 09.11.1976 - 2 BvL 1/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Nichtanrechnung vollzogener

    Auszug aus BFH, 07.03.2006 - VII R 24/04
    Die Erhebung der Einfuhrabgaben ist keine Strafe i.S. von Art. 103 Abs. 3 GG; Strafe i.S. von Art. 103 Abs. 3 GG ist nur die Kriminalstrafe (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 9. November 1976 2 BvL 1/76, BVerfGE 43, 101).

    Darin liegt aber kein autoritatives Unwerturteil, d.h. der Vorwurf einer Auflehnung gegen die Rechtsordnung und die Feststellung der Berechtigung dieses Vorwurfs, wie er mit der Verhängung einer Kriminalstrafe verbunden ist (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 43, 101; BVerfG-Entscheidung vom 6. Juni 1967 2 BvR 375/60, 2 BvR 53/60, 2 BvR 18/65, BVerfGE 22, 49), sondern es handelt sich lediglich um die Verweigerung einer sachlich nicht gerechtfertigten Privilegierung.

  • BFH, 21.12.2001 - VII S 13/01

    PKH; vorschriftwidriges Verbringen von Zigaretten in das Zollgebiet der

    Auszug aus BFH, 07.03.2006 - VII R 24/04
    Dass der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung das Nichterlöschen der Zollschuld gemäß Art. 233 Buchst. d ZK vornehmlich damit begründet hat, dass die betroffenen Waren ihren (ersten) Bestimmungsort erreicht hätten und deshalb die Beschlagnahme nach dem vorschriftswidrigen Verbringen erfolgt sei (Senatsbeschlüsse vom 5. Februar 1998 VII B 192/97, BFH/NV 1998, 1393; vom 21. Dezember 2001 VII S 13/01, BFH/NV 2002, 692; vom 13. Oktober 2005 VII S 13/04 (PKH), BFH/NV 2006, 628, und VII S 46/05 (PKH), BFH/NV 2006, 631), bedeutet nicht, dass das jeweilige Verbringen bis zu diesem Zeitpunkt und Ort tatsächlich angedauert hat.

    a) Der Senat hat bereits entschieden, dass sich auch derjenige an dem vorschriftswidrigen Verbringen beteiligt, der Räume bereitstellt, in denen die Waren aus dem für das vorschriftswidrige Verbringen benutzten Transportmittel entladen werden können, weil hiermit ein wesentlicher Teil der Logistik für die Ausführung der Tat bereitgestellt und die Tat in der beabsichtigten Art und Weise erst ermöglicht wird (Senatsbeschluss in BFH/NV 2002, 692).

  • BFH, 05.02.1998 - VII B 192/97
    Auszug aus BFH, 07.03.2006 - VII R 24/04
    Dass der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung das Nichterlöschen der Zollschuld gemäß Art. 233 Buchst. d ZK vornehmlich damit begründet hat, dass die betroffenen Waren ihren (ersten) Bestimmungsort erreicht hätten und deshalb die Beschlagnahme nach dem vorschriftswidrigen Verbringen erfolgt sei (Senatsbeschlüsse vom 5. Februar 1998 VII B 192/97, BFH/NV 1998, 1393; vom 21. Dezember 2001 VII S 13/01, BFH/NV 2002, 692; vom 13. Oktober 2005 VII S 13/04 (PKH), BFH/NV 2006, 628, und VII S 46/05 (PKH), BFH/NV 2006, 631), bedeutet nicht, dass das jeweilige Verbringen bis zu diesem Zeitpunkt und Ort tatsächlich angedauert hat.

    b) Im Übrigen hat der Senat keinen Zweifel daran, dass es bei der Frage des Erlöschens der Zollschuld nach Art. 233 Buchst. d ZK nicht darauf ankommen kann, ob die vorschriftswidrig verbrachten Waren Eingang in den Wirtschaftskreislauf der Gemeinschaft gefunden haben oder ob sie zur Ruhe gekommen sind (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 1998, 1393, wonach ein In-Verkehr-Bringen der Waren nicht erforderlich ist und eine Beschlagnahme der Waren bei der Umladung in das Fahrzeug eines Abnehmers nicht zum Erlöschen der Zollschuld führt, obwohl die Ware ersichtlich nicht zur Ruhe gekommen war; auch Senatsbeschlüsse in BFH/NV 2006, 628 und 631; a.A. Witte, a.a.O., Art. 233 Rz. 18; VSF Z 09 01 Abs. 69; Lichtenberg in Dorsch, a.a.O., Art. 233 Rz. 8).

  • FG Düsseldorf, 09.02.2005 - 4 K 5532/03

    Einfuhr; Zigaretten; Beschlagnahme; Verbringen; Zollschuld - Auch bei subjektiver

    Auszug aus BFH, 07.03.2006 - VII R 24/04
    Entgegen der Auffassung des Klägers und der in Teilen der Literatur, der Rechtsprechung und der Verwaltung vertretenen Meinungen (vgl. z.B. Witte, a.a.O., Art. 233 Rz. 18; Lichtenberg in Dorsch, Zollrecht, Art. 233 Rz. 8; Deimel in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Art. 233-234 ZK Rz. 33; Österreichischer Verwaltungsgerichtshof, Erkenntnis vom 24. April 2002 2001/16/0410, 0443, Beilage zur Österreichischen Steuerzeitung --ÖStZB-- 2003, 145; FG Düsseldorf, Urteil vom 9. Februar 2005 4 K 5532/03 VTa, Z, EU, ZfZ 2005, 421; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. November 1996 11 K 81/95, ZfZ 1997, 91; Vorschriftensammlung der Bundesfinanzverwaltung --VSF-- Z 09 01 Abs. 69) ist es nach dem Wortlaut der Vorschrift, aus systematischen und teleologischen Erwägungen und nicht zuletzt auch aus Gründen der Rechtsklarheit und -sicherheit nicht gerechtfertigt, die Frage des Erlöschens der Zollschuld von völlig unbestimmten Begriffen ("Eingang in den Wirtschaftskreislauf", "Zur-Ruhe-Kommen") oder subjektiven Vorstellungen der Tatbeteiligten ("Bestimmungsort") abhängig zu machen.

    Selbst wenn --entgegen der Senatsauffassung-- das vorschriftswidrige Verbringen und die grenzüberschreitende Beförderung der Ware als einheitlicher Lebensvorgang anzusehen sein sollte mit der Folge, dass das Verbringen erst dann als beendet anzusehen wäre, wenn der Transport mit der Ware an seinem ersten Bestimmungsort eingetroffen ist (Witte, a.a.O., Art. 233 Rz. 18; VSF Z 09 01, Abs. 69; Österreichischer Verwaltungsgerichtshof in ÖStZB 2003, 145), wäre dieser Zeitpunkt im Streitfall spätestens mit dem Beginn der Entladung des für die grenzüberschreitende Beförderung verwendeten LKW erreicht (Senatsbeschlüsse in BFH/NV 2006, 628 und 631; a.A. Urteil des FG Düsseldorf in ZfZ 2005, 421).

  • FG Baden-Württemberg, 25.07.2003 - 11 K 162/99

    Beteiligung an der Entziehung von Waren aus der zollamtlichen Überwachung im

    Auszug aus BFH, 07.03.2006 - VII R 24/04
    Zwar darf das vorschriftswidrige Verbringen noch nicht beendet sein, wenn der Gehilfenbeitrag geleistet wird, weil eine bloß nachträgliche Beteiligung eine bereits beendete Haupttat nicht mehr fördern kann (vgl. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Juli 2003 11 K 162/99, ZfZ 2004, 97, zur Beteiligung an der Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung).
  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

    Auszug aus BFH, 07.03.2006 - VII R 24/04
    Eine Ausgestaltung der Besteuerung, die sicher stellt, dass die Abwälzung der Steuer in jedem Einzelfall gelingt, ist verfassungsrechtlich nicht geboten (BVerfG-Urteil vom 20. April 2004 1 BvR 905/00, BVerfGE 110, 274).
  • BGH, 15.07.1999 - 5 StR 155/99

    Gemeinschaftlicher, gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Schmuggel; Mittäterschaft;

    Auszug aus BFH, 07.03.2006 - VII R 24/04
    Hilfe zu einer Tat kann nämlich auch schon durch die bloße Zusage einer späteren Unterstützungshandlung geleistet werden, indem der Gehilfe den Haupttäter in seinem schon gefassten Tatentschluss bestärkt und ihm ein erhöhtes Gefühl der Sicherheit vermittelt (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. Juli 1999 5 StR 155/99, Neue Zeitschrift für Strafrecht 1999, 609).
  • BVerfG, 06.06.1967 - 2 BvR 375/60

    Verwaltungsstrafverfahren

    Auszug aus BFH, 07.03.2006 - VII R 24/04
    Darin liegt aber kein autoritatives Unwerturteil, d.h. der Vorwurf einer Auflehnung gegen die Rechtsordnung und die Feststellung der Berechtigung dieses Vorwurfs, wie er mit der Verhängung einer Kriminalstrafe verbunden ist (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 43, 101; BVerfG-Entscheidung vom 6. Juni 1967 2 BvR 375/60, 2 BvR 53/60, 2 BvR 18/65, BVerfGE 22, 49), sondern es handelt sich lediglich um die Verweigerung einer sachlich nicht gerechtfertigten Privilegierung.
  • EuGH, 04.03.2004 - C-238/02

    Viluckas

  • EuG, 14.12.2004 - T-332/02

    Nordspedizionieri di Danielis Livio u.a. / Kommission

  • BFH, 20.07.2004 - VII R 39/01

    Entstehen einer Einfuhrzollschuld durch vorschriftswidriges Verbringen einer

  • EuGH, 07.09.1999 - C-61/98

    De Haan

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

  • FG Baden-Württemberg, 26.11.1996 - 11 K 81/95

    Erlöschen von Eingangsabgaben bei Einziehung von geschmuggelten Zigaretten

  • BFH, 13.10.2005 - VII S 46/05

    PKH - keine Erfolgsaussicht trotz Zulassung der Revision; Beteiligung am

  • BGH, 01.02.2007 - 5 StR 372/06

    Begriff des "Verbringers" einfuhrabgabenpflichtiger Ware (Schmuggelware;

    Hingegen betrifft die hier anzuwendende Vorschrift des § 19 TabStG nicht die Einfuhr von Tabakwaren aus Drittländern (BFH ZfZ 2006, 288, 291 f.).
  • BFH, 27.10.2022 - VII R 1/20

    Keine vorübergehende Verwendung beim Verbringen eines Fahrzeugs zur Erfüllung

    Soweit der Senat in früheren Entscheidungen unter Geltung des Zollkodex (ZK) im Zusammenhang mit der Festsetzung von Einfuhrabgaben auch Art. 233 ZK angesprochen hat (vgl. z.B. Senatsurteile vom 27.03.2007 - VII R 13/05, BFH/NV 2007, 1383; vom 07.03.2006 - VII R 24/04, BFHE 213, 473, ZfZ 2006, 288, und VII R 23/04, BFHE 212, 321), ist klarzustellen, dass diese Rechtsprechung auf die Anwendung des UZK nicht übertragbar ist.
  • BFH, 23.10.2006 - VII B 248/05

    Vernichtung beschlagnahmter Zigaretten keine Beweisvereitelung

    Der Senat hat sich in mehreren Entscheidungen dieser Rechtsauffassung angeschlossen (BFH-Entscheidungen vom 7. März 2006 VII R 23/04, BFHE 212, 321, und VII R 24/04, BFH/NV 2006, 1604; vom 14. September 2005 VII S 7/05 (PKH), BFH/NV 2006, 148, und in BFH/NV 2005, 260).

    Denn diese Frage hat der Senat bereits dahingehend beantwortet, dass § 21 TabStG weder zu einer unzulässigen Doppelbestrafung führt noch eine Vermögensstrafe darstellt und auch nicht sonst gegen höherrangiges Recht, insbesondere nicht gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, verstößt (Senatsurteil in BFH/NV 2006, 1604).

  • BFH, 27.03.2007 - VII R 13/05

    Eingeschmuggelte Zigaretten; vorschriftswidriges Verbringen

    Maßgeblich für die Beteiligung ist dabei, wie der Senat in seinem Urteil vom 7. März 2006 VII R 24/04 (BFHE 213, 473) in einem vergleichbaren Fall entschieden hat, im Grunde bereits die im Vorfeld erteilte Zusage des Klägers, den vorgesehenen Transport der Zigaretten logistisch durch diese Tatbeiträge zu unterstützen.
  • BFH, 15.09.2006 - VII S 16/05

    Unselbständiges Anschlussrechtsmittel

    Die Auffassung des FG, dass für die vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbrachten Zigaretten Einfuhrabgaben entstanden sind und dass sich der Kläger durch das Zurverfügungstellen seines Betriebsgeländes und die Beschaffung von Papieren für den Weitertransport (bzw. schon durch die Zusage seiner Unterstützung, vgl. Senatsurteil vom 7. März 2006 VII R 24/04, BFH/NV 2006, 1604, ZfZ 2006, 288) objektiv an dem vorschriftswidrigen Verbringen der Zigaretten beteiligt hat, ist nicht zu beanstanden.
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