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   BFH, 07.03.2007 - IX B 171/06   

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https://dejure.org/2007,16158
BFH, 07.03.2007 - IX B 171/06 (https://dejure.org/2007,16158)
BFH, Entscheidung vom 07.03.2007 - IX B 171/06 (https://dejure.org/2007,16158)
BFH, Entscheidung vom 07. März 2007 - IX B 171/06 (https://dejure.org/2007,16158)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 07.03.2007 - IX B 171/06
    Dem steht jedoch entgegen, dass der Senat diese Verträge in seinem im ersten Rechtszug ergangenen Urteil vom 17. September 2002 IX R 16/02 (BFH/NV 2003, 156) erwähnt und (dennoch) der Vorinstanz aufgegeben hat, die Einkünfteerzielungsabsicht der Kläger durch eine Prognose nach den von ihm (im Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726) aufgestellten Grundsätzen zu überprüfen.

    Aus ihrem pauschalen Vorbringen ergibt sich nicht, inwieweit die von ihnen vorzulegende Prognose den Vorgaben des Urteils in BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726 entsprochen (und damit zu einer anderen Entscheidung des FG geführt) hätte.

  • BFH, 17.09.2002 - IX R 16/02

    Ferienwohnungen: Einkünfteermittlung

    Auszug aus BFH, 07.03.2007 - IX B 171/06
    Dem steht jedoch entgegen, dass der Senat diese Verträge in seinem im ersten Rechtszug ergangenen Urteil vom 17. September 2002 IX R 16/02 (BFH/NV 2003, 156) erwähnt und (dennoch) der Vorinstanz aufgegeben hat, die Einkünfteerzielungsabsicht der Kläger durch eine Prognose nach den von ihm (im Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726) aufgestellten Grundsätzen zu überprüfen.
  • BFH, 09.12.2003 - III B 135/03

    NZB: Hinweispflicht; Sturmschäden als außergewöhnliche Belastungen

    Auszug aus BFH, 07.03.2007 - IX B 171/06
    Darüber hinaus geht aus dem Beschwerdevorbringen nicht hervor, was die Kläger im Falle des (nach ihrer Ansicht notwendigen) Hinweises konkret vorgetragen hätten und inwiefern das angefochtene Urteil --nach der insoweit maßgeblichen materiell-rechtlichen Auffassung des FG-- auf dem vermeintlichen Verfahrensmangel beruhen kann (vgl. zu dieser Darlegungsvoraussetzung, z.B. BFH-Beschluss vom 9. Dezember 2003 III B 135/03, BFH/NV 2004, 339).
  • BFH, 24.07.2006 - IX B 48/06

    NZB: unsubstantiierter Beweisantrag, Hinweispflicht

    Auszug aus BFH, 07.03.2007 - IX B 171/06
    Bei --wie hier-- im Klageverfahren steuerlich beratenen und durch einen fach- und sachkundigen Prozessbevollmächtigten vertretenen Beteiligten stellt das Unterlassen eines (nach ihrer Ansicht notwendigen) Hinweises gemäß § 76 Abs. 2 FGO regelmäßig keinen Verfahrensmangel dar (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Juli 2006 IX B 48/06, BFH/NV 2006, 2269, m.w.N.).
  • BFH, 11.09.2008 - IV B 67/07

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Frist bei begehrter Änderung eines

    So stellt das Unterlassen eines Hinweises bei steuerlich beratenen und durch einen fach- und sachkundigen Prozessbevollmächtigten vertretenen Beteiligten regelmäßig keine Verletzung der Pflichten aus § 76 Abs. 2 FGO dar (z.B. BFH-Beschluss vom 7. März 2007 IX B 171/06, BFH/NV 2007, 1176, m.w.N.).
  • BFH, 05.04.2011 - VIII B 107/10

    Verfahrensfragen bei Erledigung einer Aufforderung zur Erklärungsabgabe -

    Auf offenkundige Umstände muss das Gericht nicht hinweisen (ständige Rechtsprechung, s. z.B. BFH-Beschlüsse vom 24. Juli 2006 IX B 48/06, BFH/NV 2006, 2269; vom 7. März 2007 IX B 171/06, BFH/NV 2007, 1176; Gräber/Stapperfend, a.a.O., § 76 Rz 55, m.w.N.).
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