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   BFH, 07.03.2019 - IV R 18/17   

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https://dejure.org/2019,10835
BFH, 07.03.2019 - IV R 18/17 (https://dejure.org/2019,10835)
BFH, Entscheidung vom 07.03.2019 - IV R 18/17 (https://dejure.org/2019,10835)
BFH, Entscheidung vom 07. März 2019 - IV R 18/17 (https://dejure.org/2019,10835)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 4 Abs 4, EStG § 4 Abs 5b, EStG § 16 Abs 2, UmwStG 2006 § 18 Abs 3, GewStG § 5 Abs 1 S 3, EStG VZ 2012, GewStG VZ 2012
    Veräußerungskosten als dem Veräußerungsvorgang zuzuordnende Betriebsausgaben; kein Abzug von gesellschaftsvertraglich veranlasster Übernahme von Gewerbesteuer

  • Bundesfinanzhof

    Veräußerungskosten als dem Veräußerungsvorgang zuzuordnende Betriebsausgaben; kein Abzug von gesellschaftsvertraglich veranlasster Übernahme von Gewerbesteuer

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 4 EStG 2009, § 4 Abs 5b EStG 2009, § 16 Abs 2 EStG 2009, § 18 Abs 3 UmwStG 2006, § 5 Abs 1 S 3 GewStG 2002
    Veräußerungskosten als dem Veräußerungsvorgang zuzuordnende Betriebsausgaben; kein Abzug von gesellschaftsvertraglich veranlasster Übernahme von Gewerbesteuer

  • IWW

    § ... 18 Abs. 3 des Umwandlungssteuergesetzes, § 18 Abs. 3 UmwStG, § 16 des Einkommensteuergesetzes, § 4 Abs. 5b des Einkommensteuergesetzes, §§ 2, 4, 5, 16 EStG, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, § 16 Abs. 2 Satz 1 EStG, § 16 Abs. 2 EStG, § 4 Abs. 4 EStG, § 4 Abs. 5b EStG, § 5 Abs. 1 Satz 3 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG), § 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung teilweise gezahlter Gewerbesteuer als Kosten der Veräußerung eines Gesellschaftsanteils

  • Betriebs-Berater

    Veräußerungskosten als dem Veräußerungsvorgang zuzuordnende Betriebsausgaben; kein Abzug von gesellschaftsvertraglich veranlasster Übernahme von Gewerbesteuer

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung teilweise gezahlter Gewerbesteuer als Kosten der Veräußerung eines Gesellschaftsanteils

  • rewis.io

    Veräußerungskosten als dem Veräußerungsvorgang zuzuordnende Betriebsausgaben; kein Abzug von gesellschaftsvertraglich veranlasster Übernahme von Gewerbesteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Veräußerungskosten als dem Veräußerungsvorgang zuzuordnende Betriebsausgaben; kein Abzug von gesellschaftsvertraglich veranlasster Übernahme von Gewerbesteuer

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung teilweise gezahlter Gewerbesteuer als Kosten der Veräußerung eines Gesellschaftsanteils

  • datenbank.nwb.de

    Veräußerungskosten als dem Veräußerungsvorgang zuzuordnende Betriebsausgaben; kein Abzug von gesellschaftsvertraglich veranlasster Übernahme von Gewerbesteuer

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Veräußerungskosten als dem Veräußerungs-vorgang zuzuordnende Betriebsausgaben ? Kein Abzug von gesellschaftsvertraglich veranlasster Übernahme von GewSt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Veräußerungskosten als Betriebsausgaben

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die gesellschaftsvertraglich veranlasste Übernahme von Gewerbesteuer

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Veräußerungskosten als Betriebsausgaben

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Veräußerungskosten als dem Veräußerungsvorgang zuzuordnende Betriebsausgaben

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer als Veräußerungskosten

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Berücksichtigung von Gewerbesteuer als Veräußerungskosten

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    UmwStG § 18 Abs 3, EStG § 4 Abs 5b, EStG § 16 Abs 2, EStG § 16 Abs 1 S 1 Nr 2
    Mitunternehmer, Veräußerungsgewinn, Gewerbesteuer, Abzugsverbot, Umwandlung, Veräußerungskosten

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 263, 348
  • DB 2019, 1062
  • BStBl II 2019, 696
  • NZG 2019, 758
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 16.12.2009 - IV R 22/08

    Zuordnung der gemäß § 18 Abs. 4 UmwStG 2002 anfallenden Gewerbesteuer zum

    Auszug aus BFH, 07.03.2019 - IV R 18/17
    a) Nach zwischenzeitlich ständiger Rechtsprechung gehören zu den Veräußerungskosten i.S. des § 16 Abs. 2 EStG die Aufwendungen, die nach ihrem auslösenden Moment und damit nach dem Veranlassungsprinzip dem Veräußerungsvorgang zuzuordnen sind (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Januar 2000 VIII R 55/97, BFHE 191, 111, BStBl II 2000, 458; vom 16. Dezember 2009 IV R 22/08, BFHE 227, 481, BStBl II 2010, 736).

    Letztlich kann sich deshalb die vom FG in dem angegriffenen Urteil aufgeworfene Frage, ob § 4 Abs. 5b EStG dem Abzug der Gewerbesteuer als Veräußerungskosten i.S. des § 16 Abs. 2 EStG entgegensteht, nur stellen, wenn die Personengesellschaft selbst --wie in dem Fall, der dem BFH-Urteil in BFHE 227, 481, BStBl II 2010, 736 zugrunde lag-- einen Teilbetrieb oder ihren Betrieb gewerbesteuerpflichtig veräußert oder aufgibt.

  • FG Saarland, 16.11.2017 - 1 K 1441/15

    (Abzugsfähigkeit von Gewerbesteuer als Veräußerungskosten bei der Berechnung

    Auszug aus BFH, 07.03.2019 - IV R 18/17
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 16. November 2017  1 K 1441/15 aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) gab der daraufhin erhobenen Klage mit Urteil vom 16. November 2017  1 K 1441/15 statt.

  • BFH, 19.07.2018 - IV R 14/16

    Kein Abzug der von einer Personengesellschaft ihren Gesellschaftern auf

    Auszug aus BFH, 07.03.2019 - IV R 18/17
    Denn auch solche Aufwendungen sind nicht betrieblich veranlasst (vgl. BFH-Urteil vom 19. Juli 2018 IV R 14/16, BFHE 262, 124).

    (1) Sollte die im Kaufvertrag getroffene Regelung einer gesellschaftsvertraglichen Vereinbarung entsprechen, die im Kaufvertrag lediglich umgesetzt wird, so wäre der dem A entstandene Aufwand gesellschaftsrechtlich veranlasst und daher nicht als Veräußerungskosten i.S. des § 16 Abs. 2 EStG abziehbar (vgl. zur vergleichbaren Frage der Nichtabziehbarkeit entsprechender Aufwendungen als Sonderbetriebsausgaben des erstattungsverpflichteten Gesellschafters BFH-Urteil in BFHE 262, 124).

  • BFH, 31.03.2004 - X R 66/98

    Ablösung einer Versorgungsverpflichtung

    Auszug aus BFH, 07.03.2019 - IV R 18/17
    Privat veranlasste Aufwendungen können folglich keine Veräußerungskosten sein, die nach § 16 Abs. 2 EStG bei der Ermittlung eines Veräußerungsgewinns zu berücksichtigen sind (vgl. BFH-Urteile vom 31. März 2004 X R 66/98, BFHE 205, 285, BStBl II 2004, 830, und vom 20. Juni 2007 X R 2/06, BFHE 218, 259, BStBl II 2008, 99).
  • BFH, 25.01.2000 - VIII R 55/97

    Vorfälligkeitsentschädigung bei Betriebsveräußerung

    Auszug aus BFH, 07.03.2019 - IV R 18/17
    a) Nach zwischenzeitlich ständiger Rechtsprechung gehören zu den Veräußerungskosten i.S. des § 16 Abs. 2 EStG die Aufwendungen, die nach ihrem auslösenden Moment und damit nach dem Veranlassungsprinzip dem Veräußerungsvorgang zuzuordnen sind (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Januar 2000 VIII R 55/97, BFHE 191, 111, BStBl II 2000, 458; vom 16. Dezember 2009 IV R 22/08, BFHE 227, 481, BStBl II 2010, 736).
  • BFH, 20.06.2007 - X R 2/06

    Betriebsübertragung gegen Rentenverpflichtung zu Gunsten Angehöriger des

    Auszug aus BFH, 07.03.2019 - IV R 18/17
    Privat veranlasste Aufwendungen können folglich keine Veräußerungskosten sein, die nach § 16 Abs. 2 EStG bei der Ermittlung eines Veräußerungsgewinns zu berücksichtigen sind (vgl. BFH-Urteile vom 31. März 2004 X R 66/98, BFHE 205, 285, BStBl II 2004, 830, und vom 20. Juni 2007 X R 2/06, BFHE 218, 259, BStBl II 2008, 99).
  • BFH, 28.02.2013 - IV R 33/09

    Personengesellschaft als Steuerschuldner der Gewerbesteuer nach § 18 Abs. 4

    Auszug aus BFH, 07.03.2019 - IV R 18/17
    Steuerschuldner ist auch für die nach § 18 Abs. 3 UmwStG durch eine Anteilsveräußerung entstandene Gewerbesteuer nach § 5 Abs. 1 Satz 3 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) die Personengesellschaft (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 28. Februar 2013 IV R 33/09).
  • BFH, 10.09.2015 - IV R 8/13

    Verbot des Abzugs der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe bei Personenunternehmen

    Auszug aus BFH, 07.03.2019 - IV R 18/17
    aa) Entgegen der Auffassung des FG geht es im Streitfall nicht um die Frage, ob § 4 Abs. 5b EStG, der der Sache nach ein Abzugsverbot der Gewerbesteuer und der auf sie entfallenden Nebenleistungen als Betriebsausgaben beinhaltet (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 10. September 2015 IV R 8/13, BFHE 251, 25, BStBl II 2015, 1046, m.w.N.), der Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer als Veräußerungskosten i.S. des § 16 Abs. 2 EStG entgegensteht.
  • BFH, 14.01.2016 - IV R 5/14

    Anwendung des § 35 Abs. 2 Satz 2 EStG bei unterjährigem Gesellschafterwechsel

    Auszug aus BFH, 07.03.2019 - IV R 18/17
    Es steht daher der Berücksichtigung von Aufwendungen, die dem veräußernden Mitunternehmer durch seine vertragliche Verpflichtung zur Übernahme der Gewerbesteuerbelastung entstehen, als Veräußerungskosten nicht entgegen (vgl. auch BFH-Urteil vom 14. Januar 2016 IV R 5/14, BFHE 253, 67, BStBl II 2016, 875, Rz 47).
  • BFH, 06.09.2018 - IV R 26/16

    Entschädigung für die Aufhebung eines unbefristeten Vertriebsvertrags nicht

    Auszug aus BFH, 07.03.2019 - IV R 18/17
    Das FG hat zu ermitteln, was die Vertragsparteien geäußert und subjektiv gewollt haben (vgl. BFH-Urteil vom 6. September 2018 IV R 26/16).
  • BFH, 10.09.2020 - IV R 14/18

    Klagebefugnis der Personengesellschaft in allein den ausgeschiedenen

    So ist der BFH bisher von einer Klagebefugnis der Personengesellschaft ausgegangen, auch wenn der Rechtsstreit allein den ausgeschiedenen Gesellschafter betrifft (z.B. BFH-Urteil vom 07.03.2019 - IV R 18/17, BFHE 263, 348, BStBl II 2019, 696, zum Gewinn aus der Veräußerung des Mitunternehmeranteils).
  • BFH, 13.11.2019 - VIII S 37/18

    Entnahmen aus dem Gesamthandsvermögen durch einen ungetreuen Mitunternehmer

    Aufwendungen der Personengesellschaft, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind, sind keine Betriebsausgaben (vgl. Schmidt/Wacker, EStG, 38. Aufl., § 15 Rz 425; vgl. auch zu Sonderbetriebsausgaben und den Veräußerungskosten des Gesellschafters gemäß § 16 Abs. 2 EStG BFH-Urteile vom 19.07.2018 - IV R 14/16, BFHE 262, 124; vom 07.03.2019 - IV R 18/17, BFHE 263, 348, Rz 16).
  • FG Hessen, 31.03.2022 - 8 K 590/20

    Berücksichtigung übertragener Wirtschaftsgüter nach den Grundsätzen einer

    Dass die Personengesellschaft auch für Klagen gegen solche Feststellungen klagebefugt ist, ergibt sich daraus, dass die in § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO normierte gesetzliche Prozessstandschaft und die daraus abgeleitete Klagebefugnis der Personengesellschaft nicht nur auf dem Gesellschaftsrecht beruhen, sondern auch die eigene steuerrechtliche Sphäre der Personengesellschaft schützen und durch verfahrensökonomische Überlegungen gestützt werden (vgl. BFH, Urteil vom 7. März 2019, IV R 18/17, BStBl II 2019, Seite 696, zum Gewinn aus der Veräußerung des Mitunternehmeranteils).
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