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BFH, 07.04.1960 - V 88/58 U |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Genossenschaft als Weinkommissionärin - Zugrundelegung von Vermittlungsgebühren bei der Steuerberechnung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 71, 39
- BStBl III 1960, 261
Wird zitiert von ...
- BFH, 12.11.1964 - V 247/61 U
Zugrundelegung der Vermittlungsgebühr zur Berechnung der Steuer für …
Auszugehen ist vom handelsrechtlichen Begriff "Kommissionär", der in § 383 HGB erläutert wird (Entscheidung des Bundesfinanzhofs V 88/58 U vom 7. April 1960, BStBl 1960 III S. 261, Slg. Bd. 71 S. 39).§ 53 Abs. 1 Satz 1 UStDB bezweckt, den Beruf des Weinvermittlers, der für fremde Rechnung tätig und nur mit einer geringen Vermittlungsgebühr entlohnt wird, zu begünstigen, nicht aber bestimmte Weinvermittlungsgeschäfte (vgl. das Urteil des Senats V 88/58 U vom 7. April 1960, a.a.O.).