Rechtsprechung
BFH, 07.05.2008 - VI S 4/08 (PKH) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde; Vertretungszwang; Vertrauensschutz nach § 176 AO nicht im Einspruchsverfahren
- Judicialis
FGO § 62a; ; FGO § 115 Abs. 2; ; AO § 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; ; AO § 367 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Kein Vertretungszwang für Antrag auf Prozesskostenhilfe; Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde; kein Vertrauensschutz im Einspruchsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 1041/05
Zu den Voraussetzungen, unter denen die Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine …
Auszug aus BFH, 07.05.2008 - VI S 4/08
b) Im Streitfall ist auch unter Berücksichtigung des in einem PKH-Verfahren zu beachtenden Prüfungsmaßstabs (vgl. hierzu u.a. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 14. Juni 2006 2 BvR 626/06, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 2006, 1156; vom 13. Juli 2005 1 BvR 1041/05, NVwZ 2005, 1418) ein die Zulassung der Revision rechtfertigender Grund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO weder dargelegt noch ersichtlich. - BFH, 22.01.2007 - V S 11/06
PKH für NZB; Erfolgsaussichten
Auszug aus BFH, 07.05.2008 - VI S 4/08
Der PKH-Antrag ist zwar wirksam, da der Vertretungszwang nach § 62a der Finanzgerichtsordnung (FGO) für Prozesshandlungen, die vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vorgenommen werden können, mithin auch für den Antrag auf PKH, nicht gilt (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Januar 2007 V S 11/06 (PKH), BFH/NV 2007, 948). - BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 626/06
Prozesskostenhilfe bei höchstrichterlich noch nicht geklärter Rechtsfrage
Auszug aus BFH, 07.05.2008 - VI S 4/08
b) Im Streitfall ist auch unter Berücksichtigung des in einem PKH-Verfahren zu beachtenden Prüfungsmaßstabs (vgl. hierzu u.a. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 14. Juni 2006 2 BvR 626/06, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 2006, 1156; vom 13. Juli 2005 1 BvR 1041/05, NVwZ 2005, 1418) ein die Zulassung der Revision rechtfertigender Grund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO weder dargelegt noch ersichtlich.
- BFH, 11.04.2006 - VI R 52/05
Verpflegungsmehraufwand; Auswärtstätigkeit
Auszug aus BFH, 07.05.2008 - VI S 4/08
Entgegen der Auffassung der Antragsteller war der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt) berechtigt, im Rahmen der Änderung des angefochtenen Einkommensteuerbescheids die geänderte Rechtsprechung des BFH zur steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen anlässlich einer Auswärtstätigkeit (vgl. dazu Senatsentscheidung vom 11. April 2006 VI R 52/05, BFH/NV 2006, 2237, m.w.N.) zu berücksichtigen. - BFH, 10.07.2007 - VI S 3/07
Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BFH, 07.05.2008 - VI S 4/08
PKH für eine Nichtzulassungsbeschwerde kann indessen nicht gewährt werden, wenn die Vorentscheidung des FG der Gesetzeslage und der höchstrichterlichen Rechtsprechung entspricht (Senatsentscheidung vom 10. Juli 2007 VI S 3/07 (PKH), nicht veröffentlicht). - BFH, 25.09.2006 - VI B 69/05
Berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung
Auszug aus BFH, 07.05.2008 - VI S 4/08
Damit können sie im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nicht gehört werden (vgl. BFH-Beschluss vom 25. September 2006 VI B 69/05, BFH/NV 2007, 83).
- FG Münster, 16.01.2014 - 5 K 3930/10
Neues zur steuerfreien Ausfuhrlieferung im Rahmen eines Reihengeschäfts
Im Übrigen ist § 176 AO im Einspruchsverfahren nicht anwendbar, da § 367 Abs. 2 AO vorgeht (BFH vom 7.5.2008 VI S 4/08, Juris), so dass auch ein Vertrauen gemäß § 176 Abs. 2 AO ausscheidet.