Rechtsprechung
BFH, 07.05.2009 - VI R 8/07 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
- openjur.de
Umlagezahlungen des Arbeitgebers an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) als steuerpflichtiger Arbeitslohn im Zeitpunkt der Zahlung; Arbeitslohncharakter von Zukunftssicherungsleistungen; Werthaltigkeit der Beiträge; Keine gleichheitsrechtlichen ...
- Simons & Moll-Simons
EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 3 Nr. 62, § 3 Nr. 63
- IWW
- Betriebs-Berater
Umlagezahlungen an Zusatzversorgungseinrichtungen als Arbeitslohn
- Judicialis
EStG § 3 Nr. 62; ; EStG § 3 Nr. 63; ; EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; EStG § 52 Abs. 35
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Umlagezahlungen an die VBL als Arbeitslohn
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arbeitslohncharakter einer vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gewährten Zusatzversorgung durch Gruppenversicherung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL); Bedeutung des tatsächlichen Eintritts des Versicherungsfalls und des Umfangs der tatsächlich ...
- datenbank.nwb.de
Umlagezahlungen des Arbeitgebers an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder als steuerpflichtiger Arbeitslohn im Zeitpunkt der Zahlung; Arbeitslohncharakter von Zukunftssicherungsleistungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Umlagezahlungen an Zusatzversorgungseinrichtung als Arbeitslohn
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Umlagezahlungen an Zusatzversorgungseinrichtung als Arbeitslohn
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Arbeitslohncharakter einer vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gewährten Zusatzversorgung durch Gruppenversicherung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL); Bedeutung des tatsächlichen Eintritts des Versicherungsfalls und des Umfangs der tatsächlich ...
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Umlagezahlungen an Versorgungseinrichtung sind Arbeitslohn
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Umlagezahlungen an Zusatzversorgungseinrichtung als Arbeitslohn
- DER BETRIEB (Kurzinformation)
Umlagezahlungen an Zusatzversorgungseinrichtung als Arbeitslohn
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Umlagezahlungen an Zusatzversorgungseinrichtung zählen als Arbeitslohn - Allein der Anspruch auf Versorgung begründet Arbeitslohncharakter
Besprechungen u.ä.
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
BFH entscheidet zu VBL-Beiträgen - Arbeitgeberbeiträge an Zusatzversorgungseinrichtung sind steuerpflichtiger Arbeitslohn
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Arbeitgeberzuschuss für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers
- Arbeitslohn
- Vorteile, die durch das Dienstverhältnis veranlasst sind und Arbeitslohn darstellen
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 11.01.2007 - 11 K 307/06
- BFH, 07.05.2009 - VI R 8/07
- BVerfG, 27.07.2010 - 2 BvR 3056/09
Papierfundstellen
- BFHE 225, 68
- BB 2009, 1611
- DB 2009, 1794
- BStBl II 2010, 194
Wird zitiert von ... (60)
- BFH, 07.06.2018 - VI R 13/16
Arbeitnehmerbesteuerung: Abgrenzung zwischen Bar- und Sachlohn
Erlangt der Arbeitnehmer durch die Beitragsleistungen seines Arbeitgebers einen unmittelbaren und unentziehbaren Rechtsanspruch gegen den Versicherer bzw. die Versorgungseinrichtung, fließt ihm bereits mit der Beitragsleistung Arbeitslohn zu (Senatsurteil vom 7. Mai 2009 VI R 8/07, BFHE 225, 68, BStBl II 2010, 194). - BFH, 09.12.2010 - VI R 57/08
Beiträge des Arbeitgebers i. S. des § 3 Nr. 63 EStG
Davon ist auszugehen, wenn dem Arbeitnehmer gegen die Versorgungseinrichtung, an die der Arbeitgeber die Beiträge geleistet hat, ein unentziehbarer Rechtsanspruch auf die Leistung zusteht (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 30. Mai 2001 VI R 159/99, BFHE 195, 364, BStBl II 2001, 815; vom 14. September 2005 VI R 148/98, BFHE 210, 443, BStBl II 2006, 532; vom 12. April 2007 VI R 55/05, BFHE 217, 558, BStBl II 2007, 619;… vom 5. Juli 2007 VI R 47/02, BFH/NV 2007, 1876;… vom 15. November 2007 VI R 30/04, BFH/NV 2008, 550; vom 11. Dezember 2008 VI R 9/05, BFHE 224, 70, BStBl II 2009, 385; vom 7. Mai 2009 VI R 8/07, BFHE 225, 68, BStBl II 2010, 194; jeweils m.w.N.). - BFH, 15.09.2011 - VI R 36/09
Steuerpflichtiger Arbeitslohn im Zeitpunkt der Umlagezahlungen des Arbeitgebers …
Nach Abschluss des Verfahrens erging eine Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder vom 16.11.2017 (BStBl I 2017, 1446), aufgrund § 367 Abs. 2b, § 172 Abs. 3 AO sowie der Nichtannahmebeschlüsse des BVerfG vom 27.07.2010 2 BvR 3056/09 (vorgehend BFH-Urteil vom 07.05.2009 VI R 8/07) und vom 14.01.2015 2 BvR 568/12 (vorgehend BFH-Urteil vom 15.09.2011 VI R 36/09) sowie des Urteils des Niedersächsischen FG vom 21.02.2017 14 K 155/15.Davon ist auszugehen, wenn dem Arbeitnehmer gegen die Versorgungseinrichtung, an die der Arbeitgeber die Beiträge geleistet hat, ein unmittelbarer und unentziehbarer Rechtsanspruch auf die Leistung zusteht (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 30. Mai 2001 VI R 159/99, BFHE 195, 364, BStBl II 2001, 815; vom 14. September 2005 VI R 148/98, BFHE 210, 443, BStBl II 2006, 532; vom 12. April 2007 VI R 55/05, BFHE 217, 558, BStBl II 2007, 619;… vom 5. Juli 2007 VI R 47/02, BFH/NV 2007, 1876;… vom 15. November 2007 VI R 30/04, BFH/NV 2008, 550; in BFHE 224, 70, BStBl II 2009, 385; vom 7. Mai 2009 VI R 8/07, BFHE 225, 68, BStBl II 2010, 194; jeweils m.w.N.).
Der Lohnzufluss liegt dabei in den gegenwärtigen Beiträgen des Arbeitgebers, mit denen dieser den Versicherungsschutz des Arbeitnehmers finanziert (…vgl. z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 2007, 1876; in BFHE 224, 70, BStBl II 2009, 385; in BFHE 225, 68, BStBl II 2010, 194).
Voraussetzung eines unentziehbaren Rechtsanspruchs ist nicht, dass bei Prämienzahlung feststeht, ob der Risikofall überhaupt eintritt und der Versicherer eine Leistung zu erbringen hat (so bereits BFH-Urteil vom 11. Oktober 1974 VI R 173/71, BFHE 114, 50, BStBl II 1975, 275; zuletzt BFH-Urteil in BFHE 225, 68, BStBl II 2010, 194).
Auch die Art des zur Zukunftssicherung angewandten Deckungssystems ist für die Qualifizierung der entsprechenden Beiträge als Arbeitslohn grundsätzlich nicht von Bedeutung (vgl. BFH-Urteil in BFHE 225, 68, BStBl II 2010, 194, m.w.N.).
Denn, wie vom Senat schon im Urteil in BFHE 225, 68, BStBl II 2010, 194 ausgeführt, kommt es entgegen der Auffassung der Klägerin im Streitfall nicht darauf an, ob bzw. mit welcher Wahrscheinlichkeit bei Wahl eines kapitalgedeckten Finanzierungssystems, das zur Kalkulation der Umlagen herangezogen worden ist, andere Versorgungsleistungen zu erwarten gewesen sein könnten.
Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung in BFHE 225, 68, BStBl II 2010, 194 dargelegt, dass Kapitaldeckungs- und Umlageverfahren grundsätzlich nicht vergleichbare Alterssicherungssysteme sind.
b) Der Vorteil des durch die Beitragsleistung erlangten Versicherungsschutzes ist im Streitfall nach den Grundsätzen der Entscheidung in BFHE 225, 68, BStBl II 2010, 194 auch "für" die Beschäftigung gewährt worden.
Denn wie der erkennende Senat ebenfalls schon mit Urteil in BFHE 225, 68, BStBl II 2010, 194 entschieden hat, steht § 3 Nr. 63 EStG im Kontext der nachgelagerten Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG.
Inwieweit sich der Gesetzgeber für eine vor- oder nachgelagerte Besteuerung von Alterseinkünften entscheidet, obliegt grundsätzlich seiner gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit; ein Arbeitnehmer hat deshalb auch verfassungsrechtlich keinen Anspruch darauf, dass sich der Gesetzgeber hinsichtlich eines bestimmten Durchführungswegs der betrieblichen Altersversorgung für eine vor- oder nachgelagerte Besteuerung entscheidet (vgl. hierzu BFH-Urteil in BFHE 225, 68, BStBl II 2010, 194).
Denn beide Systeme unterscheiden sich schon grundlegend darin, dass bei einem Kapitaldeckungssystem nur die in einem Kapitalstock akkumulierten Beiträge zur Versorgung zur Verfügung stehen, während ein Umlageverfahren auf eine Versorgung unabhängig von einem angesparten Kapitalstock und dem individuell erreichten Lebensalter des Versicherten gerichtet ist (vgl. hierzu auch BFH-Urteil in BFHE 225, 68, BStBl II 2010, 194).
- BFH, 19.01.2010 - X R 53/08
Verfassungsmäßigkeit der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung; Anwendung der …
Erst seit dem 1. Januar 2008 kann auch bei umlagefinanzierten Versorgungseinrichtungen --wie dies für die kapitalgedeckten betrieblichen Versorgungseinrichtungen bereits seit 2002 durch § 3 Nr. 63 EStG (Steuerfreiheit der Beitragszahlungen an Pensionsfonds, Pensionskassen und ab 2005 an Direktversicherungen) eingeführt wurde-- aufgrund der Regelung des § 3 Nr. 56 EStG durch steuerfreie Zuwendungen eine betriebliche Altersversorgung aufgebaut werden, deren Versorgungsleistungen dann aber gemäß § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG vollständig nachgelagert besteuert werden (vgl. dazu auch BFH-Urteil vom 7. Mai 2009 VI R 8/07, BFHE 225, 68). - FG Niedersachsen, 21.02.2017 - 14 K 155/15
Lohnsteuer-Anmeldung April 2007
des Eigenanteils der Arbeitnehmer hinausgeht, ein "unentziehbarer Rechtsanspruch" (BFH v. 7. Mai 2009 VI R 8/07) des Arbeitnehmers nicht fingiert werden könne, wobei allerdings auch zu berücksichtigen wäre, dass nach der Präambel zum ATV Leistungen zugesagt werden, die sich ergeben würden, wenn eine Gesamt-Beitragsleistung von 4 v. H. des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts vollständig in ein kapitalgedecktes System eingezahlt würde; ein kapitalgedecktes System unterscheidet sich indessen grundlegend von einem umlagefinanzierten System. - BFH, 14.07.2010 - X R 37/08
Steuerliche Behandlung dänischer Altersrenten im Rahmen des …
Erst seit dem 1. Januar 2008 kann auch bei umlagefinanzierten Versorgungseinrichtungen --wie dies für die kapitalgedeckten betrieblichen Versorgungseinrichtungen bereits seit 2002 durch § 3 Nr. 63 EStG (Steuerfreiheit der Beitragszahlungen an Pensionsfonds, Pensionskassen und ab 2005 an Direktversicherungen) eingeführt wurde-- aufgrund der Regelung des § 3 Nr. 56 EStG durch steuerfreie Zuwendungen eine betriebliche Altersversorgung aufgebaut werden, deren Versorgungsleistungen dann aber gemäß § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG bei Zufluss voll besteuert werden (…vgl. dazu auch Senatsurteil vom 19. Januar 2010 X R 53/08, BFHE 228, 223, BFH/NV 2010, 986; BFH-Urteil vom 7. Mai 2009 VI R 8/07, BFHE 225, 68, BStBl II 2010, 194). - FG Baden-Württemberg, 18.11.2010 - 3 K 273/07
Zur Arbeitslohnqualität von Arbeitgeberbeiträgen für die Zukunftssicherung eines …
Arbeitslohn ist jeder Vorteil, der durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasst ist (BFH-Urteil vom 7. Mai 2009 VI R 28/07, BStBl II 2010, 194).Davon ist auszugehen, wenn dem Arbeitnehmer gegen die Versorgungseinrichtung, an die der Arbeitgeber die Beiträge geleistet hat, ein unmittelbarer und unentziehbarer Rechtsanspruch auf die Leistung zusteht (ständige Rechtsprechung des BFH, s. z.B. Urteile vom 30. Mai 2001 VI R 159/99, BStBl II 2001, 815; vom 14. September 2005 VI R 148/98, BStBl II 2006, 532; vom 12. April 2007 VI R 55/05, 558, BStBl II 2007, 619;… vom 5. Juli 2007 VI R 47/02, BFH/NV 2007, 1876;… vom 15. November 2007 VI R 30/04, BFH/NV 2008, 550; BStBl II 2009, 385; vom 7. Mai 2009 VI R 8/07, BStBl II 2010, 68; jeweils mit weiteren Nachweisen).
Steht indes von vorneherein fest, dass der Arbeitnehmer durch die Beitragsleistungen seines Arbeitgebers keine Ansprüche für seine Zukunftssicherung erlangen kann, so fehlt den Beitragsleistungen bereits dem Grunde nach das Merkmal, dass sie -wie für die Annahme von gegenwärtig zugeflossenem Arbeitslohn bei Ausgaben des Arbeitgebers im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 3 LStDV entscheidend- "für" die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers erbracht wurden (BFH-Urteile in BStBl II 2010, 194, zu II. 1. c;… vom 14. Dezember 2005 XI R 25/04, BFH/NV 2006, 1073, zu II. 2. a, mit weiteren Nachweisen).
Steht die Leistung der Beiträge durch den Arbeitgeber der Verwendung von Barlohn durch den Arbeitnehmer bei wirtschaftlicher Betrachtung gleich, so kommt es auch für die Qualifizierung der Beiträge des Arbeitgebers als Arbeitslohn, die dem Arbeitnehmer einen eigenen Rechtsanspruch verschaffen, grundsätzlich nicht darauf an, inwieweit der Arbeitnehmer später tatsächlich Versorgungsleistungen erlangt (BFH-Urteil in BStBl II 2010, 194, zu II. 1. b aa).
Denn die Beiträge des Arbeitgebers führen hiervon unberührt zu Arbeitslohn, wenn der Arbeitnehmer einen eigenen Anspruch gegen die Vorsorgeeinrichtung erlangt und die Vorsorgeeinrichtung dem Arbeitnehmer dient und für ihn bei regelmäßigem Ablauf die Versorgung bestimmt (BFH-Urteile in BStBl II 1975, 275; in BStBl II 2010, 194).
Nach Art. 10 Nr. 1 Reglement B hat der versicherte Kläger einen unmittelbaren Anspruch auf Vorsorgeleistungen beim Eintritt der Risiken Alter und Invalidität und der Anspruchsberechtigte im Sinne des Art. 14 Reglement B im Falle des Eintritt Versicherungsfalls Tod (BFH-Urteil in BStBl II 2010, 194, zu II. 1. a).
- BFH, 11.05.2011 - VI R 65/09
Sachbezug durch verbilligte Überlassung von Wohnungen
Der Senat verweist insoweit auf sein Urteil vom 7. Mai 2009 VI R 8/07 (BFHE 225, 68, BStBl II 2010, 194) zur steuerlichen Behandlung von Umlagezahlungen an die VBL. - BFH, 14.04.2011 - VI R 24/10
Beiträge für eine Gruppenkrankenversicherung als Arbeitslohn
Erlangt der Arbeitnehmer durch die Beitragsleistungen seines Arbeitgebers einen unmittelbaren und unentziehbaren Rechtsanspruch gegen den Versicherer bzw. die Versorgungseinrichtung, fließt ihm mit der Beitragsleistung Arbeitslohn zu (Senatsurteil vom 7. Mai 2009 VI R 8/07, BFHE 225, 68, BStBl II 2010, 194).Insbesondere ist nicht erkennbar, ob die Arbeitnehmer einen eigenen unmittelbaren und unentziehbaren Rechtsanspruch gegen den Versicherer hatten (BFH-Urteil in BFHE 225, 68, BStBl II 2010, 194).
- FG Baden-Württemberg, 24.09.2009 - 3 K 14/07
Steuerfreiheit der monatlichen und der vom Reingewinn bestimmten …
Arbeitslohn ist jeder gewährte Vorteil, der durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasst ist (BFH-Urteil vom 7. Mai 2009 VI R 8/07, BFHE 225, 68, BFH/NV 2009, 1504).Die Zahlung brachte der Klägerin keinen Vorteil mehr in Form eines Versicherungsschutzes, nachdem der Versicherungsfall eingetreten war (s. BFH-Urteil in BFHE 225, 68, BFH/NV 2009, 1504 unter II. 1. b dd).
Selbst wenn die Klägerin bei ihrem vorzeitigen Ausscheiden aus der Stiftung (Vorsorgeeinrichtung) wegen der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses mit der X-AG und dem sich anschließenden endgültigen Verlassen der Schweiz (Art. 5 Abs. 1 Buchstabe a FZG; s. Mitteilung des BSV über die berufliche Vorsorge Nr. 96 vom 18. Dezember 2006; www.bsv.ch) nichts erlangt hätte (z.B. wegen Vermögensverfalls der Stiftung), würde dies die Unentziehbarkeit des Rechtsanspruchs nicht in Frage stellen (BFH-Urteil in BFHE 225, 68, BFH/NV 2009, 1504, unter II. 1. b bb).
Wie beim Vorteil bestimmt sich das wirtschaftliche Interesse des Arbeitnehmers nicht danach, inwieweit und mit welcher Wahrscheinlichkeit der einzelne Arbeitnehmer aufgrund der vom Arbeitgeber finanzierten beruflichen Vorsorge tatsächlich später Leistungen erlangt (BFH-Urteil in BFHE 225, 68, BFH/NV 1504).
Die Leistung der Zuwendungen an die Stiftung durch die X-AG steht der Verwendung von Barlohn durch die Klägerin bei wirtschaftlicher Betrachtung gleich (BFH-Urteil in BFHE 225, 68, BFH/NV 2009.1504, zu II. 1. b aa).
- BVerwG, 31.05.2012 - 2 C 18.10
Rückforderung; Überzahlung; Versorgungsbezüge; Soldat; Pensionszusage; …
- FG Baden-Württemberg, 18.09.2014 - 3 K 1507/13
Vorzeitige Pensionierung eines Grenzgängers: hälftige Steuerfreiheit einer …
- BVerfG, 27.07.2010 - 2 BvR 3056/09
Umlagezahlung des Arbeitgebers an die Versorgungsanstalt des Bundes und der …
- BFH, 12.11.2009 - VI R 20/07
Gewinnausschüttungen einer Versorgungskasse sind keine Arbeitslohnrückzahlungen
- BFH, 07.05.2009 - VI R 16/07
Umlagezahlungen an Zusatzversorgungseinrichtung als Arbeitslohn
- FG Baden-Württemberg, 25.09.2020 - 14 K 2144/17
Einkommensteuerliche Behandlung der Arbeitgeberbeiträge zur Schweizer Stiftung …
- FG Baden-Württemberg, 23.04.2009 - 3 K 4/07
Obligatorische Beiträge an schweizer Pensionskasse als steuerfreier Arbeitslohn …
- FG Baden-Württemberg, 28.04.2010 - 3 K 4156/08
Qualifizierung der anstelle einer Alterrente ausgezahlten Kapitalabfindung einer …
- FG Baden-Württemberg, 12.05.2011 - 3 K 147/10
Vergleichbarkeit des Vorsorgeverhältnisses zu verschiedenen Zweigen der …
- OVG Saarland, 02.12.2009 - 1 A 268/08
Begriff des Erwerbseinkommens im beamtenversorgungsrechtlichen Sinn; …
- BVerwG, 26.05.2011 - 2 C 8.10
Ruhensberechnung; Versorgungsbezüge; Witwe; Hinterbliebenenversorgung; …
- BFH, 07.05.2009 - VI R 37/08
Umlagezahlungen an Zusatzversorgungseinrichtung als Arbeitslohn
- FG Düsseldorf, 05.11.2009 - 11 K 4662/06
Wohnraumüberlassung durch Arbeitgeber
- BFH, 07.05.2009 - VI R 5/08
Umlagezahlungen an Zusatzversorgungseinrichtung als Arbeitslohn
- FG Baden-Württemberg, 07.04.2020 - 3 K 1497/18
Steuerliche Behandlung von überobligatorischen Beiträgen zu einer …
- SG Dresden, 08.07.2015 - S 15 KR 73/13
Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen bzgl. Zahlung eines …
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.12.2016 - 3 B 4.16
Betriebskostenzuschuss für eine Ersatzschule; Neubescheidungs- oder …
- FG Hamburg, 11.12.2007 - 1 K 183/06
Einkommensteuergesetz: Negativer Arbeitsohn
- FG Baden-Württemberg, 24.09.2009 - 3 K 4130/08
Bezüge aus Schweizer Pensionskassen - Abgrenzung zwischen Ruhegehalt aus einem …
- FG Hamburg, 06.08.2008 - 7 K 99/07
Einkommensteuer: Kein Abfluss negativer Einnahmen oder von Werbungskosten bei dem …
- SG Dresden, 08.07.2015 - S 15 KR 1000/12
Anspruch eines im Vereinsregister eingetragenen kommunalen Arbeitgeberverbandes …
- BFH, 19.05.2011 - III R 41/09
Kein Abzug von Beiträgen des Kindes zur VBL-Pflichtversicherung im Rahmen der …
- FG Baden-Württemberg, 12.09.2012 - 3 K 632/10
Verlust des Grenzgängerstatus eines im Inland ansässigen Arbeitnehmers wegen …
- BFH, 22.12.2010 - IX B 131/10
Zum Zufluss einer in eine Versorgungszusage umgewandelten Abfindung
- BFH, 30.07.2009 - VI R 54/08
Erhöhungsbetrag einer an die Bahnversicherungsanstalt Abteilung B zu zahlenden …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2014 - L 5 KR 295/12
- BFH, 13.06.2013 - VI R 1/11
Arbeitslohnqualität einer Sonderzahlung des Arbeitgebers zur Verbesserung der …
- FG Baden-Württemberg, 17.12.2009 - 3 K 154/07
Übertragung einer Freizügigkeitsleistung auf ein Freizügigkeitskonto bei Wechsel …
- FG Köln, 10.04.2013 - 9 K 2247/10
Zufluss von Arbeitslohn aus einer Ablösezahlung für die Übernahme einer …
- FG Niedersachsen, 02.12.2010 - 11 K 202/07
"Zukunftsorientierte" Sonderzahlung an eine Zusatzversorgungskasse führt nicht …
- FG Baden-Württemberg, 18.11.2021 - 3 K 1213/20
Steuerliche Behandlung von Beiträgen an eine öffentlich-rechtliche Schweizer …
- FG Baden-Württemberg, 26.03.2020 - 14 K 2402/18
Überobligatorische Arbeitgeberbeiträge in eine schweizerische privatrechtliche …
- FG Münster, 28.05.2009 - 11 K 1990/05
Arbeitgeberbeiträge an Zusatzversorgungskasse
- FG Hessen, 11.04.2011 - 10 K 1444/08
Keine Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 62 EStG für aufgrund einer Regelung in der …
- FG Schleswig-Holstein, 08.04.2010 - 3 V 250/09
Inländische Besteuerung der Pensionskassen-Beiträgen des dänischen Arbeitgebers - …
- BFH, 03.11.2009 - VI S 17/09
Anhörungsrüge - Umlagezahlung zur Zusatzversorgung
- FG Saarland, 26.01.2011 - 1 K 1160/07
Nach dem Eintritt des Versicherungsfalls vom Arbeitgeber weiter geleistete …
- FG Saarland, 26.01.2011 - 1 K 1159/07
Nach dem Eintritt des Versicherungsfalls vom Arbeitgeber weiter geleistete …
- FG Düsseldorf, 05.11.2009 - 11 K 1116/09
Nachteilsausgleichszahlung bei Wechsel der Zusatzversorgungskasse; …
- FG Niedersachsen, 15.01.2015 - 14 K 91/13
Negative Pauschalsteuer und Rückgewähr von Beiträgen zu einer Direktversicherung
- FG Sachsen, 11.11.2014 - 6 K 1543/13
Eine Zahlung des Arbeitnehmers an den ehemaligen Arbeitgeber als Voraussetzung …
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2021 - 7 A 11229/20
Anerkennung von Aufwendungen als zuschussfähige "Personalkosten" für den …
- VGH Bayern, 28.09.2015 - 14 ZB 14.604
Anrechnung einer Pensionsrückstellung bei Erteilung einer Direktzusage für eine …
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.12.2010 - 3 B 7.09
Schulfinanzierung; Sanierungsgeld der Versorgungsanstalt des Bundes und der …
- FG Baden-Württemberg, 12.09.2012 - 3 K 1080/10
Einmaleinlage des Schweizer Arbeitgebers in eine Schweizerische Pensionskasse zur …
- FG Schleswig-Holstein, 06.12.2017 - 3 K 184/14
Besteuerung der Versorgungsbezüge eines Tarifbeschäftigten bei einer gesetzlichen …
- VG Münster, 06.05.2011 - 1 K 2149/09
Der dem Träger einer genehmigten Ersatzschule gewährte Landeszuschuss umfasst …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2017 - 1 A 291/16
Umlagezahlungen eines öffentlichen Arbeitgebers an eine Versorgungskasse i.R.d. …
- VGH Bayern, 01.03.2010 - 14 ZB 08.1564
Beamtenversorgungsrecht; Anrechnung von Erwerbseinkommen auf die …
- VG Würzburg, 29.04.2008 - W 1 K 07.1586
Steuer- und sozialversicherungspflichtige Beiträge des Arbeitgebers zur …