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   BFH, 07.05.2020 - V R 16/19   

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https://dejure.org/2020,19852
BFH, 07.05.2020 - V R 16/19 (https://dejure.org/2020,19852)
BFH, Entscheidung vom 07.05.2020 - V R 16/19 (https://dejure.org/2020,19852)
BFH, Entscheidung vom 07. Mai 2020 - V R 16/19 (https://dejure.org/2020,19852)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    UStG § 13 Abs 1 Nr 1 Buchst a, UStG § 17 Abs 2 Nr 1, UStG § 17 Abs 1 S 1, EGRL 112/2006 Art 63, EGRL 112/2006 Art 64 Abs 1, EGRL 112/2006 Art 90, UStG VZ 2012
    EuGH-Vorlage zur Steuerentstehung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt

    § 13 Abs 1 Nr 1 Buchst a UStG 2005, § 17 Abs 2 Nr 1 UStG 2005, § 17 Abs 1 S 1 UStG 2005, Art 63 EGRL 112/2006, Art 64 Abs 1 EGRL 112/2006
    EuGH-Vorlage zur Steuerentstehung

  • IWW

    Art. 64 Abs. 1 MwStSystRL, Art. 90 Abs. 1 MwStSystRL, Richtlinie 2006/112/EG, § 17 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 1 Satz 1 UStG, Art. 63 MwStSystRL, § ... 13 Abs. 1 Nr. 1 UStG, § 17 UStG, § 20 Satz 1 UStG, § 148 der Abgabenordnung, § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes, Richtlinie 77/388/EWG, Art. 66 Unterabsatz 1 Buchst. c MwStSystRL, § 118 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Sätze 2 und 3 UStG, § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 UStG, Art. 90 MwStSystRL, § 74 FGO

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH betreffend den Zeitpunkt der Umsatzbesteuerung einer in fünf Jahresraten zu vergütenden, bereits erbrachten Leistung

  • Betriebs-Berater

    EuGH-Vorlage zur Steuerentstehung

  • rewis.io

    EuGH-Vorlage zur Steuerentstehung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    EuGH-Vorlage zur Steuerentstehung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH betreffend den Zeitpunkt der Umsatzbesteuerung einer in fünf Jahresraten zu vergütenden, bereits erbrachten Leistung

  • datenbank.nwb.de

    EuGH-Vorlage zur Steuerentstehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer: Vorlage zur Steuerentstehung bei Vermittlungsleistung und Ratenzahlung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vorlage zur Steuerentstehung bei einer in Raten gezahlten Vermittlungsleistung

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EGRL 112/2006 Art 63, EGRL 112/2006 Art 64 Abs 1, EGRL 112/2006 Art 90 Abs 1, UStG 2005 § 13 Abs 1 Nr 1 Buchst a, UStG 2005 § 17 Abs 2 Nr 1, BGB § 133, BGB § 157
    Uneinbringlichkeit, Ratenzahlung

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EGRL 112/2006 Art 63 ; EGRL 112/2006 Art 64 Abs 1 ; EGRL 112/2006 Art 90 Abs 1 ; UStG § 13 Abs 1 Nr 1 Buchst a ; UStG § 17 Abs 2 Nr 1 ; BGB § 133 ; BGB § 157

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 270, 158
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 29.11.2018 - C-548/17

    baumgarten sports & more - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht -

    Auszug aus BFH, 07.05.2020 - V R 16/19
    Der EuGH hat in seinem Urteil baumgarten sports & more vom 29.11.2018 - C-548/17 (EU:C:2018:970, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2019, 61) entschieden, dass Art. 63 in Verbindung mit Art. 64 Abs. 1 MwStSystRL der Annahme entgegensteht, dass der Steuertatbestand und der Steueranspruch bezüglich einer von einem Vermittler erbrachten Dienstleistung, der Vermittlung von Profifußballspielern wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, die Gegenstand von unter einer Bedingung stehenden Ratenzahlungen über mehrere Jahre nach der Vermittlung ist, bereits im Zeitpunkt der Vermittlung eintreten.

    Zur Begründung wies der EuGH darauf hin, dass es bei einer derartigen Leistung, die in der Vermittlung eines Spielers an einen Verein für eine bestimmte Anzahl von Spielzeiten besteht und durch unter einer Bedingung stehende Ratenzahlungen über mehrere Jahre nach der Vermittlung vergütet wird, der Fall zu sein scheint, dass Leistungen im Sinne --i.S.-- von Art. 64 Abs. 1 MwStSystRL zu aufeinander folgenden Abrechnungen oder Zahlungen Anlass geben (EuGH-Urteil baumgarten sports & more, EU:C:2018:970, Rz 29 f., HFR 2019, 61).

    dd) Schließlich ist fraglich, welche Bedeutung der Bezugnahme im EuGH-Urteil baumgarten sports & more (EU:C:2018:970, HFR 2019, 61) auf das EuGH-Urteil Asparuhovo Lake Investment Company vom 03.09.2015 - C-463/14 (EU:C:2015:542, Rz 49 f., HFR 2015, 987) zukommt.

  • BFH, 21.06.2017 - V R 51/16

    EuGH-Vorlage zur Sollbesteuerung

    Auszug aus BFH, 07.05.2020 - V R 16/19
    Dem hat sich der erkennende Senat in seinem Folgeurteil angeschlossen und entschieden, dass sich Unternehmer bei ratenweise vergüteten Vermittlungsleistungen auf eine unmittelbare Anwendung von Art. 64 Abs. 1 MwStSystRL berufen können (Senatsurteil vom 26.06.2019 - V R 8/19 (V R 51/16), BFHE 265, 544, Leitsatz) und dies für den dortigen Streitfall damit begründet, dass es nicht darauf ankommt, ob wie zum Beispiel (z.B.) bei einer Nutzungsüberlassung eine zeitraumbezogene Leistungshandlung vorliegt.

    Die dem Steuerpflichtigen nach der vorstehenden EuGH-Rechtsprechung zugedachte Aufgabe des Steuereinnehmers lässt es nach Auffassung des Senats als möglich erscheinen, über die Anwendung von Art. 90 Abs. 1 MwStSystRL zu verhindern, dass der Steuerpflichtige die von ihm bereits für den Zeitraum der Leistungserbringung geschuldete Steuer über einen Zeitraum von mehreren Jahren vorzufinanzieren hat (vgl. hierzu auch die dritte Frage des Vorlagebeschlusses des Senats vom 21.06.2017 - V R 51/16, BFHE 258, 505, die der EuGH in seinem Urteil baumgarten sports & more, EU:C:2018, 970, HFR 2019, 61 nicht beantworten musste).

  • EuGH, 23.11.2017 - C-246/16

    Di Maura - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Besteuerungsgrundlage

    Auszug aus BFH, 07.05.2020 - V R 16/19
    Dabei weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass das nationale Recht mit § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 UStG eine Vorschrift enthält, nach der im Anschluss an eine Minderung i.S. von Art. 90 Abs. 1 MwStSystRL die Besteuerungsgrundlage wieder heraufzusetzen ist, wenn die Zahlung später erfolgt (vgl. hierzu EuGH-Urteil Di Maura vom 23.11.2017 - C-246/16, EU:C:2017:887, HFR 2018, 79).
  • EuGH, 03.09.2015 - C-463/14

    Asparuhovo Lake Investment Company - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames

    Auszug aus BFH, 07.05.2020 - V R 16/19
    dd) Schließlich ist fraglich, welche Bedeutung der Bezugnahme im EuGH-Urteil baumgarten sports & more (EU:C:2018:970, HFR 2019, 61) auf das EuGH-Urteil Asparuhovo Lake Investment Company vom 03.09.2015 - C-463/14 (EU:C:2015:542, Rz 49 f., HFR 2015, 987) zukommt.
  • BFH, 26.06.2019 - V R 8/19

    Steuerentstehung bei ratenweise vergüteten Vermittlungsleistungen

    Auszug aus BFH, 07.05.2020 - V R 16/19
    Dem hat sich der erkennende Senat in seinem Folgeurteil angeschlossen und entschieden, dass sich Unternehmer bei ratenweise vergüteten Vermittlungsleistungen auf eine unmittelbare Anwendung von Art. 64 Abs. 1 MwStSystRL berufen können (Senatsurteil vom 26.06.2019 - V R 8/19 (V R 51/16), BFHE 265, 544, Leitsatz) und dies für den dortigen Streitfall damit begründet, dass es nicht darauf ankommt, ob wie zum Beispiel (z.B.) bei einer Nutzungsüberlassung eine zeitraumbezogene Leistungshandlung vorliegt.
  • EuGH, 20.10.1993 - C-10/92

    Balocchi / Ministero delle finanze dello Stato

    Auszug aus BFH, 07.05.2020 - V R 16/19
    Fraglich ist, welche Bedeutung bei der Auslegung dieser Bestimmung der EuGH-Rechtsprechung zukommt, nach der "auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer die Steuerpflichtigen als Steuereinnehmer für Rechnung des Staates tätig werden" (EuGH-Urteil Balocchi vom 20.10.1993 - C-10/92, EU:C:1993:846, Rz 25, Recht der Internationalen Wirtschaft 1994, 82).
  • EuGH, 21.02.2008 - C-271/06

    Netto Supermarkt - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 15 Nr. 2 -

    Auszug aus BFH, 07.05.2020 - V R 16/19
    Der EuGH hat diese Funktion als "Steuereinnehmer für Rechnung des Staates und im Interesse der Staatskasse" dahingehend erläutert, dass die Steuerpflichtigen "die Mehrwertsteuer [schulden], obwohl diese als Verbrauchsteuer letztlich vom Endverbraucher getragen wird" (EuGH-Urteil Netto Supermarkt vom 21.02.2008 - C-271/06, EU:C:2008:105, Rz 21, HFR 2008, 408).
  • BFH, 11.11.2020 - XI R 41/18

    Rücknahme der Gestattung der sog. Ist-Besteuerung im Gründungsjahr

    Sie ist im Übrigen bis heute noch nicht abschließend geklärt (zur erneuten EuGH-Vorlage vgl. BFH-Beschluss vom 07.05.2020 - V R 16/19, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, BFH/NV 2020, 1029).
  • BFH, 10.12.2020 - V R 7/20

    Steuerschuld des Leistungsempfängers

    Da nach den für den erkennenden Senat bindenden Feststellungen des FG (§ 118 Abs. 2 FGO) keine bereits im Streitjahr geäußerten Beanstandungen dieser Rechnung feststellbar sind, kommt es nach den Verhältnissen des Streitfalles auf weitergehende Überlegungen zu einer Einschränkung des auch bei § 13b UStG bestehenden Sollprinzips nicht an (vgl. zum Sollprinzip bei § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG BFH-Beschluss vom 07.05.2020 - V R 16/19, BFHE 270, 158, Leitsatz 2).
  • BFH, 01.02.2022 - V R 37/21

    Steuerentstehung bei Vermittlungsleistungen

    Im Revisionsverfahren hat der Senat mit Beschluss vom 07.05.2020 - V R 16/19 (BFHE 270, 158, BStBl II 2021, 884) das Verfahren gemäß § 74 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ausgesetzt und den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um Vorabentscheidung zur Klärung folgender Fragen zur Auslegung der Richtlinie des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem 2006/112/EG (MwStSystRL) ersucht:.
  • BFH, 11.11.2020 - XI R 40/18

    Rücknahme der Gestattung der sog. Ist-Besteuerung im Gründungsjahr

    Sie ist im Übrigen bis heute noch nicht abschließend geklärt (zur erneuten EuGH-Vorlage vgl. BFH-Beschluss vom 07.05.2020 - V R 16/19, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, BFH/NV 2020, 1029).
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