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   BFH, 07.05.2020 - V R 19/19   

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https://dejure.org/2020,20776
BFH, 07.05.2020 - V R 19/19 (https://dejure.org/2020,20776)
BFH, Entscheidung vom 07.05.2020 - V R 19/19 (https://dejure.org/2020,20776)
BFH, Entscheidung vom 07. Mai 2020 - V R 19/19 (https://dejure.org/2020,20776)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    §§ 270, ... 270a der Insolvenzordnung (InsO), § 270a InsO, §§ 270 bis 285 InsO, §§ 270a, 270 Abs. 1 Satz 2, § 55 Abs. 4 InsO, § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, § 270b Abs. 3 InsO, § 55 Abs. 2 InsO, § 55 InsO, § 270 Abs. 1 Satz 2 InsO, § 270b InsO, § 126a der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 55 Abs. 2, Abs. 4 InsO, § 55 Abs. 2 Satz 1 InsO, § 21 Abs. 2 Nr. 1 InsO, § 22 Abs. 1 InsO, § 22 Abs. 2 InsO, §§ 13, 270a InsO, § 38 InsO, § 13a Abs. 1 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes, § 270a Abs. 1 Satz 2 InsO, §§ 274 f. InsO, § 87 InsO, § 251 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO), Art. 107 Abs. 1 AEUV, § 251 Abs. 2 Satz 1 AO, § 272 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 InsO, § 1 Satz 1 InsO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Einordnung von während der vorläufigen Eigenverwaltung entstandenen Umsatzsteuerverbindlichkeiten als Masseverbindlichkeit

  • rewis.io

    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 07.05.2020 V R 14/19 - Keine Masseverbindlichkeit bei vorläufiger Eigenverwaltung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtliche Einordnung von während der vorläufigen Eigenverwaltung entstandenen Umsatzsteuerverbindlichkeiten als Masseverbindlichkeit

  • datenbank.nwb.de

    Keine Masseverbindlichkeit bei vorläufiger Eigenverwaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    InsO § 270a, InsO § 270 Abs 1 S 2, InsO § 55 Abs 4
    Masseverbindlichkeit, Forderungen

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    InsO § 270a ; InsO § 270 Abs 1 S 2 ; InsO § 55 Abs 4

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.11.2018 - IX ZR 167/16

    Vorläufiges Eigenverwaltungsverfahren: Voraussetzungen für die Begründung von

    Auszug aus BFH, 07.05.2020 - V R 19/19
    NV: Der Umsatzsteueranspruch für einen Besteuerungszeitraum, in dem der Unternehmer einem Eröffnungsverfahren mit vorläufiger Eigenverwaltung nach § 270a InsO unterliegt, ist weder nach § 55 Abs. 2 InsO noch nach § 55 Abs. 4 InsO eine Masseverbindlichkeit; auch eine analoge Anwendung dieser Vorschriften kommt nicht in Betracht (Anschluss an BGH vom 22.11.2018 - IX ZR 167/16, BGHZ 220, 243).

    Nach dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2020, 58 veröffentlichten Urteil des FG lag unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 22.11.2018 - IX ZR 167/16 (BGHZ 220, 243) keine Masseverbindlichkeit vor.

    Der erkennende Senat schließt sich dabei dem vom FA angegriffenen BGH-Urteil in BGHZ 220, 243 an.

    b) Zudem fehlt es für eine Analogie bereits an einer planwidrigen Unvollständigkeit der gesetzlichen Regelung (BGH-Urteil in BGHZ 220, 243).

  • BFH, 13.03.2019 - I R 18/19

    EuGH soll über Beihilfecharakter der Steuerbegünstigung für dauerdefizitäre

    Auszug aus BFH, 07.05.2020 - V R 19/19
    Die Vorschrift verbietet grundsätzlich selektive Beihilfen für bestimmte Unternehmen oder Produktionszweige (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- P vom 18.07.2013 - C-6/12, EU:C:2013:525, Rz 17, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2013, 862, und Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13.03.2019 - I R 18/19, BFHE 265, 23, Rz 49).

    Für die Einordnung einer nationalen Maßnahme als "staatliche Beihilfe" i.S. von Art. 107 Abs. 1 AEUV muss es sich erstens um eine staatliche Maßnahme oder eine Maßnahme unter Inanspruchnahme staatlicher Mittel handeln, muss die Maßnahme zweitens geeignet sein, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen, muss dem Begünstigten drittens durch sie ein selektiver Vorteil gewährt werden und muss sie viertens den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen (EuGH-Urteile Kommission/World Duty Free Group u.a. vom 21.12.2016 - C-20/15 P und C-21/15 P, EU:C:2016:981, Rz 53, Internationales Steuerrecht --IStR-- 2017, 77, und A-Brauerei vom 19.12.2018 - C-374/17, EU:C:2018:1024, Rz 19, IStR 2019, 70, sowie BFH-Beschluss in BFHE 265, 23, Rz 50).

  • BFH, 27.09.2018 - V R 45/16

    Forderungsvereinnahmung in der Insolvenz bei Eigenverwaltung

    Auszug aus BFH, 07.05.2020 - V R 19/19
    Diese vorläufigen Insolvenzverwalter üben die ihnen aufgrund ihrer Bestellung zugewiesenen Amtsbefugnisse aus und begründen daher --wie bei einer Amtstätigkeit in einem eröffneten Verfahren, die auch bei einem in Eigenverwaltung eröffneten Insolvenzverfahren vorliegt (Senatsurteil vom 27.09.2018 - V R 45/16, BFHE 262, 214, BStBl II 2019, 356, Rz 29)-- zu Lasten eines später eröffneten Insolvenzverfahrens Masseverbindlichkeiten.

    Anders als im eröffneten Verfahren kann entgegen der Auffassung des FA auch nicht durch den Verweis auf die allgemeinen Vorschriften in § 270 Abs. 1 Satz 2 InsO abgeleitet werden, dass der Schuldner in der vorläufigen Eigenverwaltung --wie der Eigenverwalter im eröffneten Verfahren (Senatsurteil in BFHE 262, 214, BStBl II 2019, 356, Rz 29)-- als sein eigener vorläufiger Insolvenzverwalter anzusehen ist.

  • EuGH, 21.12.2016 - C-20/15

    Nach Ansicht des Gerichtshofs hat das Gericht der EU einen Rechtsfehler begangen,

    Auszug aus BFH, 07.05.2020 - V R 19/19
    Für die Einordnung einer nationalen Maßnahme als "staatliche Beihilfe" i.S. von Art. 107 Abs. 1 AEUV muss es sich erstens um eine staatliche Maßnahme oder eine Maßnahme unter Inanspruchnahme staatlicher Mittel handeln, muss die Maßnahme zweitens geeignet sein, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen, muss dem Begünstigten drittens durch sie ein selektiver Vorteil gewährt werden und muss sie viertens den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen (EuGH-Urteile Kommission/World Duty Free Group u.a. vom 21.12.2016 - C-20/15 P und C-21/15 P, EU:C:2016:981, Rz 53, Internationales Steuerrecht --IStR-- 2017, 77, und A-Brauerei vom 19.12.2018 - C-374/17, EU:C:2018:1024, Rz 19, IStR 2019, 70, sowie BFH-Beschluss in BFHE 265, 23, Rz 50).
  • EuGH, 19.12.2018 - C-374/17

    A-Brauerei - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Art. 107 Abs.

    Auszug aus BFH, 07.05.2020 - V R 19/19
    Für die Einordnung einer nationalen Maßnahme als "staatliche Beihilfe" i.S. von Art. 107 Abs. 1 AEUV muss es sich erstens um eine staatliche Maßnahme oder eine Maßnahme unter Inanspruchnahme staatlicher Mittel handeln, muss die Maßnahme zweitens geeignet sein, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen, muss dem Begünstigten drittens durch sie ein selektiver Vorteil gewährt werden und muss sie viertens den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen (EuGH-Urteile Kommission/World Duty Free Group u.a. vom 21.12.2016 - C-20/15 P und C-21/15 P, EU:C:2016:981, Rz 53, Internationales Steuerrecht --IStR-- 2017, 77, und A-Brauerei vom 19.12.2018 - C-374/17, EU:C:2018:1024, Rz 19, IStR 2019, 70, sowie BFH-Beschluss in BFHE 265, 23, Rz 50).
  • EuGH, 18.07.2013 - C-6/12

    P - Staatliche Beihilfen - Art. 107 AEUV und 108 AEUV - Kriterium der

    Auszug aus BFH, 07.05.2020 - V R 19/19
    Die Vorschrift verbietet grundsätzlich selektive Beihilfen für bestimmte Unternehmen oder Produktionszweige (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- P vom 18.07.2013 - C-6/12, EU:C:2013:525, Rz 17, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2013, 862, und Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13.03.2019 - I R 18/19, BFHE 265, 23, Rz 49).
  • FG Köln, 11.04.2019 - 12 K 2583/17

    Umsatzsteuer: Im Eröffnungsverfahren der Eigenverwaltung entstandene Umsatzsteuer

    Auszug aus BFH, 07.05.2020 - V R 19/19
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 11.04.2019 - 12 K 2583/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 30.04.2009 - V R 1/06

    Verwirklichung des Besteuerungstatbestands nach Insolvenzeröffnung, wenn der

    Auszug aus BFH, 07.05.2020 - V R 19/19
    Demgegenüber sind Masseverbindlichkeiten nach § 55 InsO durch Steuerbescheid gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend zu machen (vgl. Senatsurteil vom 30.04.2009 - V R 1/06, BFHE 226, 130, BStBl II 2010, 138).
  • FG Rheinland-Pfalz, 28.04.2022 - 6 K 1996/21

    Ermächtigung des Insolvenzgerichts als Voraussetzung für die Einstufung einer auf

    Die Vorschrift ist nicht anwendbar, wenn es - wie im Streitfall - an der Grundvoraussetzung der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters fehlt (BFH, Beschluss vom 07.05.2020, V R 19/19, BFH/NV 2020, 1095; BFH, Beschluss vom 07.05.2020, V R 14/19, BFH/NV 2020).

    Insofern liegt keine planwidrige Regelungslücke vor, die Anwendung von § 55 Abs. 4 InsO im Eigenverwaltungsverfahren (§§ 270a, 270b InsO) wurde im Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen erwogen, auf eine Anwendung der Vorschrift in § 55 Abs. 4 (aF) InsO wurde verzichtet (vgl. Bundestags-Drucksache Drucksache 17/5712, Seite 68; BGH, Urteil vom 22.11.2018, IX ZR 167/16, BGHZ 220, 243, Rn. 21; BFH, Beschluss vom 07.05.2020, V R 14/19, BFH/NV 2020, 1178, Rn. 24; BFH, Beschluss vom 07.05.2020, V R 19/19, BFH/NV 2020, 1095, Rn. 24; Schulze in: Wäger, UStG, 1. Aufl. 2020, Umsatzsteuer und Insolvenz, Rn. 127).

    Nur ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass der Bundesfinanzhof in den Entscheidungen vom 07.05.2020 (V R 14/19 und V R 19/19) keine Kritik an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat erkennen lassen.

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