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   BFH, 07.06.2001 - VIII R 40/00   

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BFH, 07.06.2001 - VIII R 40/00 (https://dejure.org/2001,9668)
BFH, Entscheidung vom 07.06.2001 - VIII R 40/00 (https://dejure.org/2001,9668)
BFH, Entscheidung vom 07. Juni 2001 - VIII R 40/00 (https://dejure.org/2001,9668)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung - Ehrenamtlicher Richter - Rechtmäßigkeit eines Wahlverfahrens - Richterwahl - Richterliche Unabhängigkeit - Vorschriftsmäßige Gerichtsbesetzung - Entziehen des gesetzlichen Richters - Verfahrensmangel

  • Judicialis

    VwGO § 30 Abs. 2; ; FGO § 116 a.F.; ; FGO § 116 Abs. 1 Nr. 1 a.F.; ; FGO § 26; ; FGO § 25; ; FGO § 27; ; FGO § 27 Abs. 2; ; FGO § 27 Abs. 1 Satz 2

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 27.10.1961 - VII C 26.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BFH, 07.06.2001 - VIII R 40/00
    Abgesehen davon, dass die zum Beleg dieser Auffassung angeführte Literaturstelle (Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 27 FGO Tz. 1) nicht nur unvollständig, sondern sinnentstellend wiedergegeben wird, ist der Vortrag vor allem deshalb unschlüssig, weil die Verteilung der ehrenamtlichen Richter auf die Senate im Ermessen des Präsidiums steht, das --wie das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit Urteil vom 27. Oktober 1961 VII C 26.61, BVerwGE 13, 147 ausgeführt hat-- in einer der Rechtspflege dienenden Weise unter Berücksichtigung der besonderen Fachkenntnisse der einzelnen ehrenamtlichen Richter auszuüben ist.

    Dabei darf das Gericht bei dem auf gewissenhafte Amtsführung vereidigten ehrenamtlichen Richter davon ausgehen, dass er sich seiner richterlichen Pflicht nicht ohne zwingenden Grund entziehen wird; es muss deshalb in aller Regel auch nicht nachprüfen, ob der mitgeteilte Grund tatsächlich besteht (BFH vom 14. März 1986 VI R 11/85, BFH/NV 1986, 548; vom 18. Juni 1996 IV R 66/95, BFH/NV 1996, 840; Urteil vom 17. Januar 1989 VII R 187/85, BFH/NV 1989, 532; BVerwG in BVerwGE 13, 147; vom 28. Februar 1984 9 C 136/82, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 1984, 579).

  • BVerwG, 28.02.1984 - 9 C 136.82

    Geschäftsverteilungsplan - Beanstandung - Verhinderung - Geschäftsstelle -

    Auszug aus BFH, 07.06.2001 - VIII R 40/00
    Dabei darf das Gericht bei dem auf gewissenhafte Amtsführung vereidigten ehrenamtlichen Richter davon ausgehen, dass er sich seiner richterlichen Pflicht nicht ohne zwingenden Grund entziehen wird; es muss deshalb in aller Regel auch nicht nachprüfen, ob der mitgeteilte Grund tatsächlich besteht (BFH vom 14. März 1986 VI R 11/85, BFH/NV 1986, 548; vom 18. Juni 1996 IV R 66/95, BFH/NV 1996, 840; Urteil vom 17. Januar 1989 VII R 187/85, BFH/NV 1989, 532; BVerwG in BVerwGE 13, 147; vom 28. Februar 1984 9 C 136/82, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 1984, 579).

    Eine Verpflichtung zur Überprüfung des angegebenen Hinderungsgrunds kommt mithin nur dann in Betracht, wenn es entweder offensichtlich an einer pflichtgemäßen Abwägung des ehrenamtlichen Richters fehlt (BFH in BFH/NV 1996, 840) oder hierfür zumindest (greifbare) Anhaltspunkte vorliegen (BVerwG in NVwZ 1984, 579).

  • BFH, 18.06.1996 - IV R 66/95

    Verfahrensmangel bei Ladung eines ehrenamtlichen Richters aus einer Hilfsliste

    Auszug aus BFH, 07.06.2001 - VIII R 40/00
    Dabei darf das Gericht bei dem auf gewissenhafte Amtsführung vereidigten ehrenamtlichen Richter davon ausgehen, dass er sich seiner richterlichen Pflicht nicht ohne zwingenden Grund entziehen wird; es muss deshalb in aller Regel auch nicht nachprüfen, ob der mitgeteilte Grund tatsächlich besteht (BFH vom 14. März 1986 VI R 11/85, BFH/NV 1986, 548; vom 18. Juni 1996 IV R 66/95, BFH/NV 1996, 840; Urteil vom 17. Januar 1989 VII R 187/85, BFH/NV 1989, 532; BVerwG in BVerwGE 13, 147; vom 28. Februar 1984 9 C 136/82, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 1984, 579).

    Eine Verpflichtung zur Überprüfung des angegebenen Hinderungsgrunds kommt mithin nur dann in Betracht, wenn es entweder offensichtlich an einer pflichtgemäßen Abwägung des ehrenamtlichen Richters fehlt (BFH in BFH/NV 1996, 840) oder hierfür zumindest (greifbare) Anhaltspunkte vorliegen (BVerwG in NVwZ 1984, 579).

  • BFH, 06.12.1978 - I R 9/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verspätete Verfahrensrüge -

    Auszug aus BFH, 07.06.2001 - VIII R 40/00
    Soweit hierzu im Schriftsatz vom 16. Januar 2001 geltend gemacht wird, RA A. habe sich "an das Finanzgericht" gewandt und ihm sei daraufhin die Person benannt worden, an die ihn auch der Gerichtspräsident verwiesen hätte, kann diese Erläuterung bereits aufgrund des Ablaufs der Revisionsbegründungsfrist keine Berücksichtigung finden (vgl. BFH vom 6. Dezember 1978 I R 9/78, BFHE 126, 383, BStBl II 1979, 184); im Übrigen ist sie auch in der Sache unsubstantiiert, da sie den zunächst angesprochenen Bediensteten des FG nicht konkret benennt und sich im Hinblick auf die Behandlung von Auskunftsersuchen durch den FG-Präsidenten auf spekulative --und somit unbeachtliche-- Erwägungen beschränkt.
  • BFH, 05.03.1970 - V R 135/68

    Substantiiertes Vorbringen - Mitglied des erkennenden Gerichts - Hinderungsgrund

    Auszug aus BFH, 07.06.2001 - VIII R 40/00
    b) Da die FGO vom Gericht nicht die Darlegung der Ordnungsmäßigkeit seiner personellen Zusammensetzung verlangt und somit der Gesetzgeber grundsätzlich auf die Gesetzmäßigkeit des richterlichen Handelns vertraut, neigt der erkennende Senat zwar zu der Auffassung, dass auch dann, wenn --wie vom Kläger vorgetragen-- das Bemühen des Revisionsklägers um Aufklärung des Verfahrens zur Wahl der ehrenamtlichen Richter ohne Erfolg bleibt, er zumindest darlegen muss, in welcher Richtung und aufgrund welcher Anhaltspunkte er einen Verfahrensmangel im vorbezeichneten Sinne vermutet (vgl. hierzu BFH vom 5. März 1970 V R 135/68, BFHE 98, 239, BStBl II 1970, 384).
  • BFH, 18.08.1992 - VIII R 9/92

    Wahl von ehrenamtlichen Richtern am Finanzgericht

    Auszug aus BFH, 07.06.2001 - VIII R 40/00
    a) Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte führt nicht jeder Fehler bei der Wahl der ehrenamtlichen Richter zu einem Verfahrensmangel i.S. von § 116 Abs. 1 Nr. 1 FGO a.F. Erforderlich ist vielmehr, dass die Wahl als willkürlich einzustufen ist und damit die Gefahr einer Manipulation der Richterbank befürchten lässt (vgl. Bundesfinanzhof --BFH-- vom 18. August 1992 VIII R 9/92, BFHE 168, 508, BStBl II 1993, 55, m.w.N.; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 119 Rz. 4 f.).
  • BFH, 04.03.1987 - II R 47/86

    Wahl der Richter - Ehrenamtliche Richter - Finanzgericht Rheinland-Pfalz

    Auszug aus BFH, 07.06.2001 - VIII R 40/00
    Denn selbst dann, wenn man für den Fall, dass die erbetene Aufklärung insgesamt verweigert wird, den Revisionskläger von jeglicher Pflicht zur sachlichen Begründung seiner Vermutung über das Vorliegen eines Wahlfehlers entbinden würde, ist für eine schlüssige Verfahrensrüge jedenfalls der substantiierte Vortrag zu fordern, dass der Revisionskläger sich um eine zweckentsprechende Aufklärung der Wahlvorgänge bemüht habe (vgl. hierzu Bundesgerichtshof --BGH-- vom 26. März 1986 III ZR 114/85, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1986, 2115; vom 20. Juni 1991 VII ZR 11/91, NJW 1992, 512; BFH vom 6. November 1980 IV R 181/79, BFHE 132, 377, BStBl II 1981, 400; vom 4. März 1987 II R 47/86, BFHE 149, 23, BStBl II 1987, 438).
  • BFH, 14.03.1986 - VI R 11/85

    Vorschriftswidrige Besetzung eines ehrenamtlichen Richters

    Auszug aus BFH, 07.06.2001 - VIII R 40/00
    Dabei darf das Gericht bei dem auf gewissenhafte Amtsführung vereidigten ehrenamtlichen Richter davon ausgehen, dass er sich seiner richterlichen Pflicht nicht ohne zwingenden Grund entziehen wird; es muss deshalb in aller Regel auch nicht nachprüfen, ob der mitgeteilte Grund tatsächlich besteht (BFH vom 14. März 1986 VI R 11/85, BFH/NV 1986, 548; vom 18. Juni 1996 IV R 66/95, BFH/NV 1996, 840; Urteil vom 17. Januar 1989 VII R 187/85, BFH/NV 1989, 532; BVerwG in BVerwGE 13, 147; vom 28. Februar 1984 9 C 136/82, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 1984, 579).
  • BFH, 17.01.1989 - VII R 187/85

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision - Ordnungsgemäße Durchführung der

    Auszug aus BFH, 07.06.2001 - VIII R 40/00
    Dabei darf das Gericht bei dem auf gewissenhafte Amtsführung vereidigten ehrenamtlichen Richter davon ausgehen, dass er sich seiner richterlichen Pflicht nicht ohne zwingenden Grund entziehen wird; es muss deshalb in aller Regel auch nicht nachprüfen, ob der mitgeteilte Grund tatsächlich besteht (BFH vom 14. März 1986 VI R 11/85, BFH/NV 1986, 548; vom 18. Juni 1996 IV R 66/95, BFH/NV 1996, 840; Urteil vom 17. Januar 1989 VII R 187/85, BFH/NV 1989, 532; BVerwG in BVerwGE 13, 147; vom 28. Februar 1984 9 C 136/82, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 1984, 579).
  • BFH, 09.11.1998 - V R 67/97

    Ehrenamtliche Richter; nichtvorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

    Auszug aus BFH, 07.06.2001 - VIII R 40/00
    Da in diesem Falle keine Verpflichtung bestand, den Grund der Verhinderung aktenkundig festzustellen (BFH vom 9. November 1998 V R 67/97, BFH/NV 1999, 643; BVerwG vom 23. Oktober 1980 2 C 5.80, Deutsches Verwaltungsblatt --DVBl-- 1981, 493), und der Kläger auch nicht vorgetragen hat, dass er den Versuch unternommen habe, seine mit den Listeneintragungen verbundenen Vermutungen --die Verhinderung des M. sei aufgrund der fortwährenden Absagen "unwahrscheinlich"; den übrigen ehrenamtlichen Richtern sei das Erscheinen "faktisch freigestellt" gewesen-- zu untermauern (vgl. eingehend BVerwG in DVBl 1981, 493), ist das Vorbringen der Revision auch insoweit unsubstantiiert.
  • BGH, 26.03.1986 - III ZR 114/85

    Rüge der nicht ordnungsgemäßen Besetzung des Berufungsgerichts; Mitwirkung eines

  • BFH, 06.11.1980 - IV R 181/79

    Revisionsrüge - Ehrenamtlicher Richter - Ladung eines Richters

  • BGH, 20.06.1991 - VII ZR 11/91

    Beweiskraft eines unklaren Empfangsbekenntnisses

  • BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 5.80

    Darlegungsanforderungen an eine Rüge wegen fehlerhafter Besetzung eines Gerichts

  • BVerfG, 25.04.1988 - 1 BvR 7/88
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