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   BFH, 07.06.2018 - IV R 11/14   

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https://dejure.org/2018,21687
BFH, 07.06.2018 - IV R 11/14 (https://dejure.org/2018,21687)
BFH, Entscheidung vom 07.06.2018 - IV R 11/14 (https://dejure.org/2018,21687)
BFH, Entscheidung vom 07. Juni 2018 - IV R 11/14 (https://dejure.org/2018,21687)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 120 Abs 3, FGO § 124 Abs 1
    Revisionsbegründung zu allen kumulativ entscheidungserheblichen Streitfragen erforderlich

  • Bundesfinanzhof

    Revisionsbegründung zu allen kumulativ entscheidungserheblichen Streitfragen erforderlich

  • IWW

    §§ 190 ff. des Umwandlungsgesetzes, § ... 4 Abs. 4 des Umwandlungssteuergesetzes, Art. 5 des Steuerbereinigungsgesetzes 1999, § 272 Abs. 2 Nr. 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB), § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB, § 4 Abs. 4 UmwStG, § 164 der Abgabenordnung (AO), § 4 Abs. 6 UmwStG, § 50c des Einkommensteuergesetzes, § 4 Abs. 5 Satz 2 UmwStG, § 164 Abs. 2 AO, § 5 Abs. 1 UmwStG, § 50c EStG, § 14 Satz 2, § 2, § 50c Abs. 7 EStG, § 126 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a FGO, § 118 Abs. 3 Satz 2 FGO, § 120 Abs. 2 FGO, § 120 Abs. 3 Nrn. 1 und 2 FGO, § 124 Abs. 1 FGO, § 126 Abs. 1 FGO, § 10 Abs. 3 Halbsatz 1 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Revisionsbegründung bei einer Mehrzahl von entscheidungserheblichen Rechtsfragen

  • rewis.io

    Revisionsbegründung zu allen kumulativ entscheidungserheblichen Streitfragen erforderlich

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 120 Abs. 3, § 124 Abs. 1
    Anforderungen an die Revisionsbegründung bei einer Mehrzahl von entscheidungserheblichen Rechtsfragen

  • datenbank.nwb.de

    Revisionsbegründung zu allen kumulativ entscheidungserheblichen Streitfragen erforderlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    UmwStG § 4 Abs 4 J: 1995, UmwStG § 5 Abs 1 J: 1995, UmwStG § 14 S 3, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 6 Abs 1 Nr 5
    Personengesellschaft, Formwechsel, Rückbeziehung, Stichtag, Übernahmeverlust, Anschaffungskosten

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 26.07.2006 - X R 43/05

    Anforderungen an die Begründung der Revision

    Auszug aus BFH, 07.06.2018 - IV R 11/14
    Betrifft das angefochtene Urteil einen einheitlichen Streitgegenstand und wird über mehrere Rechtsfragen gestritten, deren Beantwortung im Sinne des Revisionsklägers jeweils für sich (alternativ) den Klageantrag stützen kann, reicht es für eine schlüssige Revision aus, wenn mindestens zu einem Streitpunkt eine hinreichend begründete Revisionsrüge vorgetragen wird (BFH-Zwischenurteil vom 26. Juli 2006 X R 43/05, BFH/NV 2007, 55).
  • BFH, 17.05.2017 - VI R 1/16

    Vergeblicher Aufwand im Hinblick auf eine angestrebte Vorstandsposition sowie zum

    Auszug aus BFH, 07.06.2018 - IV R 11/14
    a) Der Zweck der Begründungspflicht, das Revisionsgericht zu entlasten und bei seiner Arbeit zu unterstützen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BFH-Urteil vom 17. Mai 2017 VI R 1/16, BFHE 258, 365, BStBl II 2017, 1073, Rz 22, m.w.N.), erfordert, dass die erhobene Rüge eindeutig erkennen lässt, welche Norm der Revisionskläger für verletzt hält.
  • BFH, 29.03.2017 - VI R 83/14

    Entscheidung über unzulässige Revision trotz Unterbrechung des Verfahrens

    Auszug aus BFH, 07.06.2018 - IV R 11/14
    Insoweit muss der Revisionskläger im Einzelnen und in Auseinandersetzung mit der Argumentation des FG dartun, welche Ausführungen der Vorinstanz aus welchen Gründen unrichtig sein sollen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 29. März 2017 VI R 83/14, Rz 7, m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 11.12.2013 - 12 K 12136/12

    Gesonderter und einheitlicher Feststellung von Besteuerungsgrundlagen und des

    Auszug aus BFH, 07.06.2018 - IV R 11/14
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. Dezember 2013 12 K 12136/12 wird als unzulässig verworfen.
  • BFH, 02.07.2014 - I R 57/12

    2. Rechtsgang in der Rechtssache "Glaxo Wellcome": § 50c EStG a. F. und sog.

    Auszug aus BFH, 07.06.2018 - IV R 11/14
    Die Klägerin beantragte in der mündlichen Verhandlung beim Finanzgericht (FG), das Verfahren bis zu einer abschließenden Entscheidung des BFH in dem Verfahren I R 57/12 ruhen zu lassen und hilfsweise den Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen vom 3. Juni 2009 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 3. April 2012 dahingehend zu ändern, dass der bislang festgestellte Gewinn aus Gewerbebetrieb in Höhe von insgesamt ... DM um ... DM auf ./. ... DM herabgesetzt wird.
  • BFH, 01.12.2021 - II R 44/18

    Zurechnung von Grundstücken einer Untergesellschaft

    Die Begründungspflicht soll das Revisionsgericht entlasten und bei seiner Arbeit unterstützen (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 07.06.2018 - IV R 11/14, BFH/NV 2018, 963, Rz 20, m.w.N.).

    Da in einem solchen Fall eine Auseinandersetzung mit dem Urteil des FG in Bezug auf die nicht erörterten Streitfragen allerdings nicht in Betracht kommt, können insoweit Bezugnahmen auf früheres Vorbringen ausreichen, wenn dieses schlüssige Ausführungen zu den betreffenden Rechtsfragen beinhaltet (vgl. dazu BFH-Beschluss in BFH/NV 2018, 963, Rz 22).

  • BFH, 05.05.2020 - XI R 33/19

    Anforderungen an die Büroorganisation bei chronischer Erkrankung des zuständigen

    Der Revisionskläger muss danach im Einzelnen und in Auseinandersetzung mit der Argumentation des FG dartun, welche Ausführungen der Vorinstanz aus welchen Gründen unrichtig sein sollen (z. B. BFH-Beschlüsse vom 20.08.2012 - I R 3/12, BFH/NV 2012, 1990; vom 07.06.2018 - IV R 11/14, BFH/NV 2018, 963, Rz 20).
  • BFH, 15.06.2023 - IV R 30/19

    Mitunternehmerschaft und sachliche Gewerbesteuerpflicht für eine juristische

    Hierfür reicht etwa schon die Bezugnahme auf die erstinstanzliche Klagebegründung aus, wenn diese schlüssige Ausführungen zu der betreffenden Rechtsfrage enthält (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 07.06.2018 - IV R 11/14, Rz 20, 22, 25).
  • FG Münster, 01.09.2021 - 13 K 863/18

    Ansatz von Steuerrückstellungen einer GmbH; Änderung des Ansatzes eines

    Der BFH geht in ständiger Rechtsprechung von folgenden Grundsätzen aus: Wird ein für das Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres maßgebender Wertansatz korrigiert, der sich auf die Höhe des Gewinns der Folgejahre auswirkt, so stellt dies ein Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung hinsichtlich der Veranlagung für die Folgejahre dar (BFH-Urteile vom 30.6.2005 IV R 11/14, BFHE 210, 196, BStBl II 2005, 809; vom 19.8.1999 IV R 73/98, BFHE 190, 5, BStBl II 2000, 18; BFH-Beschluss vom 14.12.2011 IV B 83/10, BFH/NV 2012, 702; ebenso Loschelder in Schmidt, EStG, 40. Auflage, § 4 Rz. 288; differenzierend Loose in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 175 AO Rz. 38 f).
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