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   BFH, 07.06.2018 - IV R 37/15   

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BFH, 07.06.2018 - IV R 37/15 (https://dejure.org/2018,24340)
BFH, Entscheidung vom 07.06.2018 - IV R 37/15 (https://dejure.org/2018,24340)
BFH, Entscheidung vom 07. Juni 2018 - IV R 37/15 (https://dejure.org/2018,24340)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 6 Abs 1 Nr 2 S 1, EStG § ... 15 Abs 1 S 1 Nr 2 S 1, EStG § 15 Abs 2, HGB § 255 Abs 1 S 2, FGO § 48 Abs 1 Nr 1, FGO § 118 Abs 2, FGO § 126 Abs 3 S 1 Nr 1, BGB § 133, BGB § 157, BGB § 1090, BBauG § 30 Abs 1, EStG VZ 2007
    Nachträgliche Anschaffungskosten durch Beseitigung von Nutzungseinschränkungen

  • Bundesfinanzhof

    Nachträgliche Anschaffungskosten durch Beseitigung von Nutzungseinschränkungen

  • IWW

    § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO, § 5 Abs. 1, § 4 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG, § 4 Abs. 1 EStG, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 2 EStG, § 6 EStG, § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG, § 255 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs, § 255 Abs. 1 HGB, § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB, § 118 Abs. 2 FGO, §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 158 Abs. 1 BGB, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FGO, § 30 Abs. 1 des Baugesetzbuchs, § 1090 BGB, § 135 Abs. 1, § 139 Abs. 4 FGO, § 90 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Behandlung von Aufwendungen zur Beseitigung der dinglichen Belastung eines Grundstücks als nachträgliche Anschaffungskosten auf den Grund und Boden; Zulässigkeit der Klage eine zivilrechtlich voll beendeten Personengesellschaft

  • Betriebs-Berater

    Nachträgliche Anschaffungskosten durch Beseitigung von Nutzungseinschränkungen

  • rewis.io

    Nachträgliche Anschaffungskosten durch Beseitigung von Nutzungseinschränkungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Behandlung von Aufwendungen zur Beseitigung der dinglichen Belastung eines Grundstücks als nachträgliche Anschaffungskosten auf den Grund und Boden

  • datenbank.nwb.de

    Nachträgliche Anschaffungskosten durch Beseitigung von Nutzungseinschränkungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nachträgliche Anschaffungskosten durch eine Beseitigung von Nutzungseinschränkungen

  • derenergieblog.de (Kurzinformation)

    Kosten der Beseitigung von Nutzungseinschränkungen eines Grundstücks sind nachträgliche Anschaffungskosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2019, 45
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (23)

  • BFH, 03.08.2005 - I R 36/04

    Anliegerbeiträge für erschlossenes Betriebsgrundstück

    Auszug aus BFH, 07.06.2018 - IV R 37/15
    Der handelsrechtliche Begriff der Anschaffungskosten ist auch der steuerbilanziellen Beurteilung zugrunde zu legen (vgl. BFH-Urteil vom 3. August 2005 I R 36/04, BFHE 211, 112, BStBl II 2006, 369, unter II.4.a).

    Verändern sich diese Merkmale jedoch und geht dies mit einer wesentlichen Verbesserung des Grund und Bodens und damit auch mit einer Werterhöhung einher, so sind (nachträgliche) Anschaffungskosten anzunehmen (vgl. BFH-Urteile vom 11. Dezember 2003 IV R 40/02, BFHE 204, 219, BStBl II 2004, 282, unter 2., und in BFHE 211, 112, BStBl II 2006, 369, unter II.4.c).

    Aus Sicht des Bilanzierenden muss dieser Zweck auf die beabsichtigte Funktion und Eigenschaft, also den angestrebten Erfolg und betriebsbereiten Zustand des Wirtschaftsguts als Teil des Betriebsvermögens gerichtet sein (sog. finaler Begriff der Anschaffungskosten, vgl. BFH-Urteile vom 13. Oktober 1983 IV R 160/78, BFHE 139, 273, BStBl II 1984, 101, unter A.1., und in BFHE 211, 112, BStBl II 2006, 369, unter II.4.c).

  • BFH, 12.04.2007 - IV B 69/05

    Personengesellschaft in Liquidation nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO klagebefugt

    Auszug aus BFH, 07.06.2018 - IV R 37/15
    Liegt kein Fall einer Gesamtrechtsnachfolge vor, bei der die Klagebefugnis auf den Rechtsnachfolger übergeht, so gilt die Personengesellschaft trotz einer etwaigen zivilrechtlichen Vollbeendigung so lange als steuerrechtlich existent, wie noch Steueransprüche gegen sie oder von ihr geltend gemacht werden und das Rechtsverhältnis zu den Finanzbehörden nicht endgültig abgewickelt ist (vgl. BFH-Beschluss vom 12. April 2007 IV B 69/05, BFH/NV 2007, 1923, und BFH-Urteil vom 22. Januar 2015 IV R 62/11, Rz 13).

    Gilt eine Personengesellschaft als steuerrechtlich fortbestehend, weil noch Steuerverfahren anhängig sind, bei denen sie selbst Steuerschuldnerin ist, so steht ihr nach der Rechtsprechung des Senats auch die Klagebefugnis gegen die Gewinnfeststellungsbescheide nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO weiterhin zu (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2007, 1923, unter 1.c, und vom 16. Dezember 2009 IV B 103/07, BFH/NV 2010, 865, unter II.1.).

  • BFH, 22.01.2015 - IV R 62/11

    Wegfall der Klagebefugnis einer Personengesellschaft mit deren Vollbeendigung

    Auszug aus BFH, 07.06.2018 - IV R 37/15
    a) Zwar endet die Befugnis der Personengesellschaft, nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO für ihre Gesellschafter Klage gegen den Gewinnfeststellungsbescheid zu erheben, grundsätzlich mit ihrer Vollbeendigung und es lebt die bisher überlagerte Klagebefugnis der einzelnen Gesellschafter wieder auf, deren Mitgliedschaft die Zeit berührt, die der betreffende Gewinnfeststellungsbescheid betrifft (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. April 2009 IV R 87/05, BFH/NV 2009, 1650; BFH-Beschluss vom 17. Oktober 2013 IV R 25/10, Rz 19, und BFH-Urteil vom 22. Januar 2015 IV R 62/11, Rz 12).

    Liegt kein Fall einer Gesamtrechtsnachfolge vor, bei der die Klagebefugnis auf den Rechtsnachfolger übergeht, so gilt die Personengesellschaft trotz einer etwaigen zivilrechtlichen Vollbeendigung so lange als steuerrechtlich existent, wie noch Steueransprüche gegen sie oder von ihr geltend gemacht werden und das Rechtsverhältnis zu den Finanzbehörden nicht endgültig abgewickelt ist (vgl. BFH-Beschluss vom 12. April 2007 IV B 69/05, BFH/NV 2007, 1923, und BFH-Urteil vom 22. Januar 2015 IV R 62/11, Rz 13).

  • FG Baden-Württemberg, 28.04.2015 - 8 K 2129/13

    Kostenbeitrag zur Änderung des Bebauungsplans und Entschädigung für die Löschung

    Auszug aus BFH, 07.06.2018 - IV R 37/15
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 28. April 2015 8 K 2129/13 aufgehoben.

    Das FA beantragt, das Urteil des FG vom 28. April 2015 8 K 2129/13 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BFH, 13.10.1983 - IV R 160/78

    Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Provisionen, die a) ein Steuerpflichtiger

    Auszug aus BFH, 07.06.2018 - IV R 37/15
    Aus Sicht des Bilanzierenden muss dieser Zweck auf die beabsichtigte Funktion und Eigenschaft, also den angestrebten Erfolg und betriebsbereiten Zustand des Wirtschaftsguts als Teil des Betriebsvermögens gerichtet sein (sog. finaler Begriff der Anschaffungskosten, vgl. BFH-Urteile vom 13. Oktober 1983 IV R 160/78, BFHE 139, 273, BStBl II 1984, 101, unter A.1., und in BFHE 211, 112, BStBl II 2006, 369, unter II.4.c).
  • BFH, 26.01.2011 - IX R 24/10

    Zahlungen wegen der Ablösung eines Erbbaurechts als Anschaffungskosten oder als

    Auszug aus BFH, 07.06.2018 - IV R 37/15
    Entgegen der Ansicht des FG kann aus dem BFH-Urteil vom 26. Januar 2011 IX R 24/10 keine Abkehr von der o.g. Rechtsprechung zur Bestimmung der nachträglichen Anschaffungskosten abgeleitet werden.
  • BFH, 28.05.2015 - IV R 3/13

    Steuerliche Behandlung von kundenspezifischen, mit Werkzeugkostenzuschüssen

    Auszug aus BFH, 07.06.2018 - IV R 37/15
    Diese Auslegung des mit der Q-KG geschlossenen Vertrags vom 28. April 2005 ist für den Senat nicht nach § 118 Abs. 2 FGO bindend, denn sie widerspricht den Grundsätzen der §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuchs --BGB-- (vgl. dazu die ständige BFH-Rechtsprechung, u.a. Urteile vom 21. Oktober 2014 VIII R 44/11, BFHE 247, 308, BStBl II 2015, 593, und vom 28. Mai 2015 IV R 3/13, Rz 18).
  • BFH, 21.10.2014 - VIII R 44/11

    Arbeitslohn im Zusammenhang mit der Verzinsung von Genussrechten

    Auszug aus BFH, 07.06.2018 - IV R 37/15
    Diese Auslegung des mit der Q-KG geschlossenen Vertrags vom 28. April 2005 ist für den Senat nicht nach § 118 Abs. 2 FGO bindend, denn sie widerspricht den Grundsätzen der §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuchs --BGB-- (vgl. dazu die ständige BFH-Rechtsprechung, u.a. Urteile vom 21. Oktober 2014 VIII R 44/11, BFHE 247, 308, BStBl II 2015, 593, und vom 28. Mai 2015 IV R 3/13, Rz 18).
  • BFH, 20.07.2010 - IX R 4/10

    Zahlung für die Übernahme einer Zufahrtsbaulast als Anschaffungskosten des Grund

    Auszug aus BFH, 07.06.2018 - IV R 37/15
    Solange diese Merkmale unverändert bleiben, bleibt es auch der Zustand dieses Wirtschaftsguts, sodass es am "Versetzen" des Grund und Bodens in einen betriebsbereiten Zustand fehlt (BFH-Urteil vom 20. Juli 2010 IX R 4/10, BFHE 230, 392, BStBl II 2011, 35, Rz 13).
  • BFH, 23.04.2009 - IV R 87/05

    Umdeutung der namens einer voll beendeten KG erhobenen Klage - Fehlerhafte

    Auszug aus BFH, 07.06.2018 - IV R 37/15
    a) Zwar endet die Befugnis der Personengesellschaft, nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO für ihre Gesellschafter Klage gegen den Gewinnfeststellungsbescheid zu erheben, grundsätzlich mit ihrer Vollbeendigung und es lebt die bisher überlagerte Klagebefugnis der einzelnen Gesellschafter wieder auf, deren Mitgliedschaft die Zeit berührt, die der betreffende Gewinnfeststellungsbescheid betrifft (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. April 2009 IV R 87/05, BFH/NV 2009, 1650; BFH-Beschluss vom 17. Oktober 2013 IV R 25/10, Rz 19, und BFH-Urteil vom 22. Januar 2015 IV R 62/11, Rz 12).
  • BFH, 16.12.2009 - IV B 103/07

    Bilanzänderungsverbot gilt auch für Sonderabschreibung nach Fördergebietsgesetz -

  • BFH, 21.12.1982 - VIII R 215/78

    Grundstücksbelastung - Anschaffungskosten - Werbungskosten - Befreiung von einer

  • BFH, 26.06.1991 - XI R 4/85

    Beurteilung eines Erwerbs eines Einfamilienhauses im Rahmen der

  • BFH, 18.08.2010 - X R 30/07

    Abgrenzung von Anschaffungskosten und Erhaltungsaufwendungen hinsichtlich

  • BFH, 14.04.2011 - IV R 50/08

    Teilweise Parallelentscheidung zum BFH-Urteil vom 14. 4. 2011 IV R 8/10 -

  • BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89

    Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs

  • BFH, 17.10.2013 - IV R 25/10

    Prozessuale Rechtsnachfolge der ehemaligen Gesellschafter einer erst im

  • BFH, 12.02.2014 - IV R 22/10

    Schuldzinsen einer Personengesellschaft für ein Darlehen ihres Gesellschafters

  • BFH, 06.07.1989 - IV R 27/87

    Flächenbeitrag in einem Umlegungsverfahren als nachträgliche Anschaffungskosten

  • BFH, 11.12.2003 - IV R 40/02

    Abwasserbaubeiträge als Anschaffungskosten

  • BFH, 12.01.1995 - IV R 3/93

    Zur Frage von Beiträgen für die erstmalige Herstellung einer weiteren

  • BFH, 03.05.1993 - GrS 3/92

    Verlustabzug nach § 10a GewStG entfällt, soweit der Verlust auf ausgeschiedene

  • BFH, 15.12.1992 - IX R 323/87

    Anschaffungskosten umfassen Ablösung eines dinglichen Wohnungsrechts

  • BFH, 03.09.2019 - IX R 8/18

    Privates Veräußerungsgeschäft: Unentgeltlicher Erwerb bei Übertragung ohne

    Steht einem Dritten ein dingliches Recht an einem Grundstück zu und löst der Eigentümer das dingliche Recht ab, sind die Ablösezahlungen dann nachträgliche Anschaffungskosten i.S. des § 255 Abs. 1 HGB, wenn durch das dingliche Recht die Befugnisse des Eigentümers i.S. von § 903 BGB, wozu u.a. auch das Recht auf Nutzung und Veräußerung des Vermögensgegenstandes zählt, beschränkt waren und der Eigentümer durch die Ablösezahlung die Beschränkung seiner Eigentümerbefugnisse beseitigt und sich die vollständige rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht an dem Grundstück verschafft (vgl. BFH-Urteile in BFHE 218, 53, BStBl II 2007, 956, unter II.1. und II.2.b, Rz 11 und 15 betreffend die Abwehr eines Anfechtungsanspruchs; vom 18.11.2014 - IX R 49/13, BFHE 247, 435, BStBl II 2005, 224, unter II.1.a, Rz 13, betreffend einen Vorbehaltsnießbrauch; vom 07.06.2018 - IV R 37/15, BFH/NV 2018, 1082 betreffend eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit; Schindler in Kirchhof, EStG, 18. Aufl., § 6 Rz 41).
  • BFH, 10.12.2019 - IX R 19/19

    (Gescheiterte) Abwehr der Rückforderung eines Miteigentumsanteils an einem

    Mit Urteil vom 07.06.2018 - IV R 37/15 (BFH/NV 2018, 1082) habe der BFH diese Rechtsprechung fortgesetzt und nachträgliche Anschaffungskosten angenommen, wenn Aufwendungen getätigt würden, um rechtliche Beschränkungen des Eigentumsrechts zu verändern.

    Steht einem Dritten ein dingliches Recht an einem Grundstück zu und löst der Eigentümer das dingliche Recht ab, sind die Ablösezahlungen nachträgliche Anschaffungskosten i.S. des § 255 Abs. 1 HGB, wenn durch das dingliche Recht die Befugnisse des Eigentümers i.S. von § 903 BGB, wozu u.a. auch das Recht auf Nutzung und Veräußerung des Vermögensgegenstands zählt, beschränkt waren und der Eigentümer durch die Ablösezahlung die Beschränkung seiner Eigentümerbefugnisse beseitigt und sich die vollständige rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht an dem Grundstück verschafft (vgl. BFH-Urteile in BFHE 218, 53, BStBl II 2007, 956, unter II.1. und 2.a, Rz 11 und 15; in BFHE 247, 435, BStBl II 2005, 224, unter II.1.a, Rz 13; in BFH/NV 2018, 1082; Schindler in Kirchhof, EStG, 18. Aufl., § 6 Rz 41).

  • BFH, 20.09.2022 - IX R 9/21

    Zahlungen für den Verzicht auf ein Wohnungsrecht als sofort abziehbare

    Als maßgeblich für die Anerkennung vorab entstandener Werbungskosten hat es der Senat in den genannten Fällen angesehen, dass sowohl vor als auch nach dem Anfall von Aufwendungen zur Ablösung bestehender Nutzungsrechte eine Nutzungsüberlassung durch den Eigentümer stattfand, und zwar vorher zu wirtschaftlich ungünstigeren Bedingungen (insoweit zutreffend: BFH-Urteil vom 07.06.2018 - IV R 37/15, BFH/NV 2018, 1082).

    Der Senat weicht mit dieser Entscheidung nicht vom Urteil des IV. Senats in BFH/NV 2018, 1082 ab.

    Aber auch die vom IV. Senat getroffene Grundaussage zur steuerrechtlichen Einordnung von Aufwendungen zur Beseitigung von öffentlich-rechtlichen, dinglich gesicherten Nutzungseinschränkungen eines Grundstücks berührt die Entscheidung des Senats im vorliegenden Streitfall nicht; hiervon geht im Übrigen auch der IV. Senat in seiner Urteilsbegründung aus (BFH-Urteil in BFH/NV 2018, 1082, Rz 34).

  • BFH, 10.02.2022 - IV R 33/18

    Verhältnis der Verlustfeststellung zur Messbetragsfestsetzung - Aufwendungen für

    (1) Die Zuordnung von Aufwendungen zu den Anschaffungs-/Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts erfolgt nach den Definitionen des § 255 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 HGB; diese handelsrechtlichen Begriffe sind auch der steuerbilanziellen Beurteilung zugrunde zu legen (z.B. BFH-Urteile vom 07.06.2018 - IV R 37/15, Rz 23, m.w.N.; vom 27.01.1994 - IV R 104/92, BFHE 174, 136, BStBl II 1994, 512, unter 1., zu Herstellungskosten).

    Der Herstellungskostenbegriff wird --ebenso wie der Begriff der Anschaffungskosten (vgl. dazu BFH-Urteile vom 03.08.2005 - I R 36/04, BFHE 211, 112, BStBl II 2006, 369, unter II.4.c; vom 07.06.2018 - IV R 37/15, Rz 29, m.w.N.; vom 22.05.2019 - XI R 44/17, BFHE 265, 124, BStBl II 2020, 44, Rz 19, m.w.N.)-- höchstrichterlich final (zweckgerichtet) ausgelegt (BFH-Urteil vom 27.06.1990 - I R 18/88, BFH/NV 1991, 34, unter II.2.a).

    Für die Zuordnung von Aufwendungen zu den Anschaffungs-/Herstellungskosten ist ein bloß kausaler oder zeitlicher Zusammenhang nicht ausreichend (z.B. BFH-Urteil vom 07.06.2018 - IV R 37/15, Rz 29, zu Anschaffungskosten).

  • FG Niedersachsen, 02.07.2020 - 2 K 228/19

    Abzugsfähigkeit einer Zahlung zur Ablösung eines Wohnungsrechts als

    Vielmehr zeige die Entscheidung des BFH vom 7. Juni 2018, IV R 37/15, BFH/NV 2018, 1082, dass auch weiterhin Entschädigungszahlungen für ein dingliches Recht grundsätzlich als Anschaffungskosten anzusehen seien.

    Steht einem Dritten ein dingliches Recht an einem Grundstück zu und löst der Eigentümer das dingliche Recht ab, sind die Ablösezahlungen nachträgliche Anschaffungskosten i.S. des § 255 Abs. 1 HGB, wenn durch das dingliche Recht die Befugnisse des Eigentümers i.S. von § 903 BGB, wozu u.a. auch das Recht auf Nutzung und Veräußerung des Vermögensgegenstandes zählt, beschränkt waren und der Eigentümer durch die Ablösezahlung die Beschränkung seiner Eigentümerbefugnisse beseitigt und sich die vollständige rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht an dem Grundstück verschafft (vgl. BFH-Urteile vom 17. April 2007, IX R 56/06, BStBl II 2007, 956; vom 7. Juni 2018, IV R 37/15, BFH/NV 2018, 1082; Schindler in Kirchhof, EStG, 18. Aufl., § 6 Rz 41).

    Es liegt mithin kein Fall vor, in dem die Belastung des Eigentums unverändert fortbesteht und nur die Bedingungen für die Nutzung des Eigentums geändert werden, vgl. BFH-Urteil vom 7. Juni 2018, IV R 37/15, BFH/NV 2018, 1082.

  • BFH, 02.10.2018 - IV R 24/15

    Aktivierung des bei Veräußerung eines GmbH-Anteils vorbehaltenen

    Er ist an die Vertragsauslegung des FG nicht gemäß § 118 Abs. 2 FGO gebunden, denn sie entspricht nicht den Grundsätzen der Auslegung nach §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuchs --BGB-- (vgl. dazu z.B. BFH-Urteile vom 21. Oktober 2014 VIII R 44/11, BFHE 247, 308, BStBl II 2015, 593, und vom 7. Juni 2018 IV R 37/15, Rz 36).
  • FG München, 03.05.2019 - 8 K 933/18

    Gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

    Es bedarf vielmehr auch einer entsprechenden Zweckbestimmung (sog. finaler Anschaffungskostenbegriff; vgl. BFH-Urteil vom 7. Juni 2018 IV R 37/15, BFH/NV 2018, 1082).

    Dies gilt jedoch nur dann, wenn durch das dingliche Recht die Befugnisse des Eigentümers im Sinne von § 903 BGB, wozu u.a. das Recht auf Nutzung des Vermögensgegenstandes zählt, beschränkt waren und der Eigentümer durch die Ablösezahlung die Beschränkung seiner Eigentümerbefugnisse beseitigt und sich die vollständige rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht an dem Grundstück verschafft (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 21. Juli1 992 IX R 14/89, BFHE 169, 313, BStBl II 1993, 484; vom 15. Dezember 1992 IX R 323/87, BFHE 169, 386, BStBl II 1993, 488; vom 6. Juli 1993 IX R 112/88, BFHE 171, 530, BStBl II 1998, 429; vom 29. Juli 1997 IX R 89/94, BFHE 184, 80, BStBl II 1997, 772; vom 7. Juni 2018 IV R 37/15, BFH/NV 2018, 1082; BFH-Beschluss vom 30. Oktober 2008 I B 219/07, nicht veröffentlicht, zit. nach juris).

  • BFH, 20.04.2023 - IV R 20/20

    Gewinnermittlung nach der Tonnage: Ausfall des Gesellschafterdarlehens oder der

    In diesem Fall steht ihr nach der Rechtsprechung des Senats auch die Klagebefugnis gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO weiterhin zu (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 07.06.2018 - IV R 37/15, Rz 18, m.w.N.).
  • FG Köln, 26.06.2020 - 4 K 3437/11

    Vorliegen eines Gewerbebetriebs beim Bezug von Einkünften aus der Beteiligung an

    Gilt eine Personengesellschaft aber deshalb als steuerrechtlich fortbestehend, weil noch Steuerverfahren anhängig sind, bei denen sie selbst Steuerschuldnerin ist, so steht ihr nach der Rechtsprechung des BFH, der der Senat folgt, auch die Klagebefugnis gegen die Gewinnfeststellungsbescheide nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO weiterhin zu (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2007, 1923, unter 1.c, und vom 16. Dezember 2009 IV B 103/07, BFH/NV 2010, 865, BFH/NV 2010, 865; BFH-Urteil vom 07. Juni 2018 IV R 37/15, BFH/NV 2018, 1082; kritisch zu dieser "Ausweitung der Ewigkeitstheorie": Levedag in: Gräber, FGO, 9. Aufl., § 48 Rn. 50; Brandis in: Tipke/Kruse, AO/FGO, 156. Lieferung 04.2019, § 48 FGO Rn. 15; von Beckerath in: Gosch, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, 1. Aufl. 1995, 147.
  • FG Hamburg, 10.12.2020 - 6 K 306/19

    Gewerbesteuer: Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Änderung des § 7 Satz 3

    a) Eine Personengesellschaft ist steuerrechtlich so lange als materiell-rechtlich existent anzusehen, wie noch Steueransprüche gegen sie oder von ihr geltend gemacht werden und das Rechtsverhältnis zu den Finanzbehörden nicht endgültig abgewickelt ist (BFH, Urteile vom 7. Juni 2018, IV R 37/15, BFH/NV 2018, 1082; vom 22. Januar 2015, IV R 62/11, BFH/NV 2015, 995).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.05.2023 - 3 K 2108/18

    Grenze der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb bei

  • FG Berlin-Brandenburg, 18.02.2020 - 8 K 8203/17

    Gesonderter und einheitlicher Feststellung von Besteuerungsgrundlagen und

  • FG Niedersachsen, 06.09.2022 - 13 K 39/21

    Erfassen von Mieteinnahmen, die einem Zwangsverwalter direkt zugeflossen sind,

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