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   BFH, 07.07.1992 - IV B 153/91   

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https://dejure.org/1992,14575
BFH, 07.07.1992 - IV B 153/91 (https://dejure.org/1992,14575)
BFH, Entscheidung vom 07.07.1992 - IV B 153/91 (https://dejure.org/1992,14575)
BFH, Entscheidung vom 07. Juli 1992 - IV B 153/91 (https://dejure.org/1992,14575)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ähnlichkeit der Tätigkeit eines Kraftfahrzeugsachverständigen mit der eines Ingenieurs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 07.09.1989 - IV R 156/86

    Eigenschaft eines Steuerpflichtigen als Ingenieur

    Auszug aus BFH, 07.07.1992 - IV B 153/91
    Außerdem müssen sie den Schwerpunkt der Tätigkeit des Steuerpflichtigen bilden (Senats-Urteil vom 5. Oktober 1989 IV R 154/86, BFHE 158, 409, BStBl II 1990, 73), d.h. die qualifizierte Arbeit muß seinem Beruf das Gepräge im Sinne des Katalogberufes geben (BFH-Urteil vom 7. September 1989 IV R 156/86, BFH/NV 1991, 359).

    Das gilt nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BFH-Urteile in BFH/NV 1991, 359, und vom 12. Dezember 1991 IV R 65-67/89, nicht veröffentlicht; vgl. auch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Oktober 1990 2 BvR 146/90, Information über Steuer und Wirtschaft 1991, 47 und Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1991, 614) auch, wenn er zwar die erforderlichen Kenntnisse besitzt und daher neben sog. Schadensgutachten auch solche über Schadensursachen erstellt, aber die hiermit zusammenhängende Beschäftigung nicht den Schwerpunkt der Berufstätigkeit bildet, insbesondere diese qualifizierte Arbeit nicht überwiegt und der ausgeübten Berufstätigkeit nicht insgesamt das Gepräge im Sinne eines dem Katalogberuf ähnlichen Berufes gibt.

  • BFH, 05.10.1989 - IV R 154/86

    Fertigung von Bewehrungsplänen durch Konstrukteur keine ingenieurähnliche

    Auszug aus BFH, 07.07.1992 - IV B 153/91
    Außerdem müssen sie den Schwerpunkt der Tätigkeit des Steuerpflichtigen bilden (Senats-Urteil vom 5. Oktober 1989 IV R 154/86, BFHE 158, 409, BStBl II 1990, 73), d.h. die qualifizierte Arbeit muß seinem Beruf das Gepräge im Sinne des Katalogberufes geben (BFH-Urteil vom 7. September 1989 IV R 156/86, BFH/NV 1991, 359).
  • BFH, 10.11.1988 - IV R 63/86

    Kfz-Sachverständiger, der mathematisch-technische Kenntnisse anwendet, kann

    Auszug aus BFH, 07.07.1992 - IV B 153/91
    Er kann diesen Nachweis, insbesondere anhand eigener praktischer Arbeiten erbringen (Urteil des erkennenden Senats vom 10. November 1988 IV R 63/86, BFHE 155, 109, BStBl II 1989, 198).
  • BFH, 12.10.1989 - IV R 118/87

    Architektenähnliche Tätigkeit - Hochbautechniker - Langjährige praktische

    Auszug aus BFH, 07.07.1992 - IV B 153/91
    Dazu gehört die Vergleichbarkeit (1) der Ausbildung und (2) der beruflichen Tätigkeit (Senatsurteil vom 12. Oktober 1989 IV R 118-119/87, BFHE 158, 413, BStBl II 1990, 64).
  • BVerfG, 09.10.1990 - 2 BvR 146/90
    Auszug aus BFH, 07.07.1992 - IV B 153/91
    Das gilt nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BFH-Urteile in BFH/NV 1991, 359, und vom 12. Dezember 1991 IV R 65-67/89, nicht veröffentlicht; vgl. auch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Oktober 1990 2 BvR 146/90, Information über Steuer und Wirtschaft 1991, 47 und Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1991, 614) auch, wenn er zwar die erforderlichen Kenntnisse besitzt und daher neben sog. Schadensgutachten auch solche über Schadensursachen erstellt, aber die hiermit zusammenhängende Beschäftigung nicht den Schwerpunkt der Berufstätigkeit bildet, insbesondere diese qualifizierte Arbeit nicht überwiegt und der ausgeübten Berufstätigkeit nicht insgesamt das Gepräge im Sinne eines dem Katalogberuf ähnlichen Berufes gibt.
  • FG Hessen, 13.02.2003 - 8 K 1909/99

    Auditor; Freiberufliche Tätigkeit; Gewerbebetrieb; Gewerbesteuer; Zertifizierung;

    Bei der Tätigkeit als Auditor handelte es sich angesichts der dargestellten Verhältnisse und aus den vorgenannten Gründen auch nicht um eine gutachtliche, dem Ingenieurberuf ähnliche Tätigkeit (vgl. hierzu auch BFH-Beschlüsse vom 9. Dezember 1992 IV B 115/92, BFH/NV 1994, 321 und vom 7. Juli 1992 IV B 152/91, BFH/NV 1993, 224; BFH-Urteile vom 9. Juli 1992 IV R 116/90, BStBl II 1993, 100 und vom 12.12.1991 IV R 65-67/89, BFH/NV 1993, 238).
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