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   BFH, 07.07.2011 - III R 91/08   

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https://dejure.org/2011,10072
BFH, 07.07.2011 - III R 91/08 (https://dejure.org/2011,10072)
BFH, Entscheidung vom 07.07.2011 - III R 91/08 (https://dejure.org/2011,10072)
BFH, Entscheidung vom 07. Juli 2011 - III R 91/08 (https://dejure.org/2011,10072)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Investitionszulage für eine leer stehende Wohnung

  • openjur.de

    Investitionszulage für eine leer stehende Wohnung

  • Bundesfinanzhof

    InvZulG § 3 Abs 1
    Investitionszulage für eine leer stehende Wohnung

  • Bundesfinanzhof

    Investitionszulage für eine leer stehende Wohnung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 1 InvZulG 1999
    Investitionszulage für eine leer stehende Wohnung

  • IWW
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Investitionszulage auch für länger leerstehende aber Wohnzwecken dienende Wohnung

  • cpm-steuerberater.de

    Investitionszulage für eine leer stehende Wohnung

  • Betriebs-Berater

    Investitionszulage für eine leer stehende Wohnung

  • rewis.io

    Investitionszulage für eine leer stehende Wohnung

  • ra.de
  • rewis.io

    Investitionszulage für eine leer stehende Wohnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InvZulG 1999 § 3
    Bewertung von zur Vermietung bestimmter Wohnungen für fremde Wohnzwecke trotz Leerstand für mehr als ein Jahr

  • datenbank.nwb.de

    Investitionszulage für eine leer stehende Wohnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Investitionszulage auch für eine leer stehende Wohnung!

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    InvZul für eine leer stehende Wohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Investitionszulage bei Wohnungsleerstand

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bewertung von zur Vermietung bestimmter Wohnungen für fremde Wohnzwecke trotz Leerstand für mehr als ein Jahr

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zulage für eine leer stehende Wohnung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Investitionszulage grundsätzlich auch bei lang dauerndem Wohnungsleerstand möglich! (IMR 2012, 1033)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Investitionszulagengesetz
    Begünstigung betrieblich genutzter Gebäudeneubauten
    Verwendungsvoraussetzung
    Leerstandszeiten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 234, 469
  • BB 2012, 634
  • DB 2011, 2753
  • BStBl II 2014, 198
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 21.08.2001 - IX R 52/98

    Einkommensteuer - Absetzung für Abnutzung - Erhöhte Absetzungen - Fremder

    Auszug aus BFH, 07.07.2011 - III R 91/08
    Diese hätten aber nicht --wie erforderlich-- während der fünfjährigen Bindungsfrist ununterbrochen fremden Wohnzwecken gedient, da die in allen drei Fällen mehr als einjährige Leerstandsdauer (13 Monate bei der Wohnung 3. OG links, 27 Monate bei der DG-Wohnung links und 36 Monate bei der DG-Wohnung rechts) nicht als --unschädlicher-- vorübergehender Leerstand im Sinne der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteil vom 21. August 2001 IX R 52/98, BFH/NV 2002, 325, betr. erhöhte Absetzungen nach § 7c des Einkommensteuergesetzes --EStG-- bei Vermietung an wechselnde Feriengäste) angesehen werden könne.

    Soweit im BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 325 ein vorübergehender Leerstand für unschädlich erachtet worden sei, lasse sich daraus schließen, dass ein nicht vorübergehender Leerstand als schädlich einzustufen wäre.

    Der Senat folgt insoweit dem BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 325, wonach eine zur dauernden Vermietung bestimmte und dafür verfügbar gehaltene Wohnung i.S. des § 7c Abs. 4 EStG auch während eines vorübergehenden Leerstands fremden Wohnzwecken dient.

    Gefördert werden durch § 3 InvZulG 1999 nur Investitionen in Wohnungen, die nach Beendigung der Arbeiten der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken dienen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 325 zum Förderzweck des § 7c Abs. 4 EStG).

    Nicht gefördert werden Arbeiten an betrieblich genutzten Wohnungen (z.B. Praxen, Büros) sowie die Modernisierung von Wohnungen, die einer kurzfristigen Beherbergung --bis sechs Monate-- dienen sollen (Senatsurteil vom 15. Dezember 2005 III R 29/05, BFH/NV 2006, 1346) oder Feriengästen überlassen werden (BFH-Urteile vom 14. März 2000 IX R 8/97, BFHE 191, 502, BStBl II 2001, 66; in BFH/NV 2002, 325).

  • BFH, 23.03.1990 - III R 33/87

    Ein Wirtschaftsgut dient nur dann unmittelbar einem begünstigten Zweck, wenn es

    Auszug aus BFH, 07.07.2011 - III R 91/08
    Der BFH habe in seinem Urteil vom 23. März 1990 III R 33/87 (BFHE 160, 377, BStBl II 1990, 726) ausgeführt, dass eine bloße Zweckbestimmung nicht ausreiche, um ein Wirtschaftsgut diesem Zweck dienen zu lassen; erforderlich sei eine dem Zweck entsprechende tatsächliche Nutzung.

    Der Senat hat zwar in seinen Urteilen vom 29. April 1977 III R 154/73 (BFHE 123, 89, BStBl II 1977, 790 a.E.) und in BFHE 160, 377, BStBl II 1990, 726 entschieden, dass das Tatbestandsmerkmal "zu etwas dienen" dem Wortsinn nach eine tatsächliche Nutzung des Wirtschaftsguts zu bestimmten Zwecken erfordere.

  • BFH, 14.03.2000 - IX R 8/97

    Ferienwohnungen dienen nicht Wohnzwecken

    Auszug aus BFH, 07.07.2011 - III R 91/08
    Nicht gefördert werden Arbeiten an betrieblich genutzten Wohnungen (z.B. Praxen, Büros) sowie die Modernisierung von Wohnungen, die einer kurzfristigen Beherbergung --bis sechs Monate-- dienen sollen (Senatsurteil vom 15. Dezember 2005 III R 29/05, BFH/NV 2006, 1346) oder Feriengästen überlassen werden (BFH-Urteile vom 14. März 2000 IX R 8/97, BFHE 191, 502, BStBl II 2001, 66; in BFH/NV 2002, 325).
  • BFH, 29.04.1977 - III R 154/73

    Erhöhte Investitionszulage - Fertigungsbereich - Betriebliche Forschung und

    Auszug aus BFH, 07.07.2011 - III R 91/08
    Der Senat hat zwar in seinen Urteilen vom 29. April 1977 III R 154/73 (BFHE 123, 89, BStBl II 1977, 790 a.E.) und in BFHE 160, 377, BStBl II 1990, 726 entschieden, dass das Tatbestandsmerkmal "zu etwas dienen" dem Wortsinn nach eine tatsächliche Nutzung des Wirtschaftsguts zu bestimmten Zwecken erfordere.
  • BFH, 19.05.2004 - III R 12/03

    Investitionszulage für Wohnungen

    Auszug aus BFH, 07.07.2011 - III R 91/08
    Diese Aussage sei in den BFH-Urteilen vom 19. Mai 2004 III R 12/03 (BFHE 205, 561, BStBl II 2004, 837) und vom 15. Dezember 2005 III R 27/05 (BFHE 212, 376, BStBl II 2006, 561) nicht aufgegeben worden.
  • BFH, 15.12.2005 - III R 27/05

    Entgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken i.S. des § 3 Abs. 1 InvZulG 1999 bei

    Auszug aus BFH, 07.07.2011 - III R 91/08
    Diese Aussage sei in den BFH-Urteilen vom 19. Mai 2004 III R 12/03 (BFHE 205, 561, BStBl II 2004, 837) und vom 15. Dezember 2005 III R 27/05 (BFHE 212, 376, BStBl II 2006, 561) nicht aufgegeben worden.
  • BFH, 06.12.1977 - VIII R 29/75

    Verhalten des Kaufmannes - Grundstückserwerb - Betrieblicher Zweck -

    Auszug aus BFH, 07.07.2011 - III R 91/08
    Diese Wirtschaftsgüter dienen dem Betrieb auch dann, wenn sie gegenwärtig nicht genutzt, aber für eine spätere betriebliche Nutzung vorgehalten werden (BFH-Urteil vom 6. Dezember 1977 VIII R 29/75, BFHE 124, 424, BStBl II 1978, 330; BFH-Beschluss vom 5. März 2002 IV B 22/01, BFHE 198, 463, BStBl II 2002, 690, betr.
  • BFH, 15.12.2005 - III R 29/05

    Wohnzwecke i. S. von § 3 Abs. 1 InvZulG

    Auszug aus BFH, 07.07.2011 - III R 91/08
    Nicht gefördert werden Arbeiten an betrieblich genutzten Wohnungen (z.B. Praxen, Büros) sowie die Modernisierung von Wohnungen, die einer kurzfristigen Beherbergung --bis sechs Monate-- dienen sollen (Senatsurteil vom 15. Dezember 2005 III R 29/05, BFH/NV 2006, 1346) oder Feriengästen überlassen werden (BFH-Urteile vom 14. März 2000 IX R 8/97, BFHE 191, 502, BStBl II 2001, 66; in BFH/NV 2002, 325).
  • BFH, 05.03.2002 - IV B 22/01

    Unbebautes Grundstück: Betriebs- oder Privatvermögen?

    Auszug aus BFH, 07.07.2011 - III R 91/08
    Diese Wirtschaftsgüter dienen dem Betrieb auch dann, wenn sie gegenwärtig nicht genutzt, aber für eine spätere betriebliche Nutzung vorgehalten werden (BFH-Urteil vom 6. Dezember 1977 VIII R 29/75, BFHE 124, 424, BStBl II 1978, 330; BFH-Beschluss vom 5. März 2002 IV B 22/01, BFHE 198, 463, BStBl II 2002, 690, betr.
  • BFH, 24.02.2010 - III R 69/07

    Nachrangige Zulagenberechtigung im Falle der Anschaffung modernisierter

    Auszug aus BFH, 07.07.2011 - III R 91/08
    Denn auch im Falle der Veräußerung an einen Anleger und der Vermietung zu Wohnzwecken durch diesen kann der Veräußerer eine Zulage beanspruchen (Senatsurteil vom 24. Februar 2010 III R 69/07, BFHE 228, 562).
  • BFH, 28.11.2006 - III R 17/05

    InvZul: Zeitpunkt der Anschaffung

  • BFH, 30.07.2009 - III R 27/07

    InvZulG 1999: Entgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken

  • BFH, 18.08.2010 - X R 30/07

    Abgrenzung von Anschaffungskosten und Erhaltungsaufwendungen hinsichtlich

  • BFH, 05.04.2005 - IX R 48/04

    VuV; Aufwendungen für leer stehende Wohnung

  • FG Berlin-Brandenburg, 25.06.2009 - 13 K 1853/06

    Investitionszulagenschädlichkeit der kapazitätsbedingten Abmeldung des

    Im Gegensatz zur aktiv geprägten Formulierung des Dienens für fremde Wohnzwecke in § 3 InvZulG 1999 (vgl. hierzu Urteil des Finanzgerichts Berlin- Brandenburg vom 27. September 2007 13 K 2430/04 B, Revision beim BFH unter III R 91/08), kann bei § 2 Abs. 1 InvZulG 1999 das Erfordernis einer tatsächlichen Nutzung weder unter die Zugehörigkeits- noch unter die Verbleibens- oder Nutzungsvoraussetzung subsumiert werden.

    Im Übrigen ist zu der vergleichbaren Frage des Leerstandes im Rahmen des § 3 InvZulG 1999 beim BFH ein Revisionsverfahren anhängig (Az. III R 91/08).

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