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   BFH, 07.07.2011 - V R 36/10   

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https://dejure.org/2011,8357
BFH, 07.07.2011 - V R 36/10 (https://dejure.org/2011,8357)
BFH, Entscheidung vom 07.07.2011 - V R 36/10 (https://dejure.org/2011,8357)
BFH, Entscheidung vom 07. Juli 2011 - V R 36/10 (https://dejure.org/2011,8357)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Vorsteueraufteilung in einer Spielhalle - Anwendung eines Flächenschlüssels zur Vorsteueraufteilung bei Grundstücken

  • openjur.de

    Vorsteueraufteilung in einer Spielhalle; Anwendung eines Flächenschlüssels zur Vorsteueraufteilung bei Grundstücken

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 15 Abs 4 S 1, UStG § 15 Abs 4, UStG § 4 Nr 9 Buchst b, UStG § 4 Nr 9 Buchst b, EWGRL 388/77 Art 17 Abs 5 UAbs 3, EWGRL 388/77 Art 13 Teil B Buchst f, UStG § 15 Abs 4 S 2
    Vorsteueraufteilung in einer Spielhalle - Anwendung eines Flächenschlüssels zur Vorsteueraufteilung bei Grundstücken

  • Bundesfinanzhof

    Vorsteueraufteilung in einer Spielhalle - Anwendung eines Flächenschlüssels zur Vorsteueraufteilung bei Grundstücken

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 4 S 1 UStG 1993, § 15 Abs 4 UStG 1999, § 4 Nr 9 Buchst b UStG 1993, § 4 Nr 9 Buchst b UStG 1999, Art 17 Abs 5 UAbs 3 EWGRL 388/77
    Vorsteueraufteilung in einer Spielhalle - Anwendung eines Flächenschlüssels zur Vorsteueraufteilung bei Grundstücken

  • IWW
  • rewis.io

    Vorsteueraufteilung in einer Spielhalle - Anwendung eines Flächenschlüssels zur Vorsteueraufteilung bei Grundstücken

  • ra.de
  • rewis.io

    Vorsteueraufteilung in einer Spielhalle - Anwendung eines Flächenschlüssels zur Vorsteueraufteilung bei Grundstücken

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Unternehmers auf flächenbezogene Vorsteueraufteilung bei Verwendung einzelner Standflächen einer Spielhalle für den Betrieb umsatzsteuerpflichtiger und umsatzsteuerfreier Spielgeräte

  • datenbank.nwb.de

    Vorsteueraufteilung in einer Spielhalle

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorsteueraufteilung in einer Spielhalle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch eines Unternehmers auf flächenbezogene Vorsteueraufteilung bei Verwendung einzelner Standflächen einer Spielhalle für den Betrieb umsatzsteuerpflichtiger und umsatzsteuerfreier Spielgeräte

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vorsteueraufteilung in Spielhalle

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Vorsteueraufteilung in einer Spielhalle

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • pwc.de (Kurzinformation)

    Keine flächenbezogene Vorsteueraufteilung in einer Spielhalle

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Gemischt genutzte Gebäude in der Einkommen- und Umsatzsteuer
    Umsatzsteuerliche Beurteilung
    Überblick über die umsatzsteuerrechtliche Behandlung gemischt genutzter Grundstücke
    Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG bei Gebäuden
    Auffassung der Finanzverwaltung (Abschnitt 15.17 Abs. 7 UStAE)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 234, 542
  • BB 2011, 2837
  • DB 2012, 386
  • BStBl II 2012, 77
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 17.08.2001 - V R 1/01

    Vorsteueraufteilung bei Wohn- und Geschäftshaus

    Auszug aus BFH, 07.07.2011 - V R 36/10
    bb) Der Begriff der "wirtschaftlichen Zurechnung" i.S. des § 15 Abs. 4 Satz 1 UStG ist entsprechend der Vorgaben des unionsrechtlichen Mehrwertsteuersystems auszulegen (BFH-Urteile vom 17. August 2001 V R 1/01, BFHE 196, 345, BStBl II 2002, 833, unter II.1.a, und vom 18. November 2004 V R 16/03, BFHE 208, 461, BStBl II 2005, 503, unter II.3.a).

    Dementsprechend ist bei richtlinienkonformer Auslegung als "sachgerecht" i.S. des § 15 Abs. 4 Satz 2 UStG ein den Vorgaben des Art. 17 Abs. 5 der Richtlinie 77/388/EWG entsprechendes Aufteilungsverfahren anzuerkennen, das --objektiv nachprüfbar-- nach einheitlicher Methode die beiden "Nutzungsteile" eines gemischt verwendeten Gegenstandes oder einer sonstigen Leistung den damit ausgeführten steuerfreien und steuerpflichtigen Umsätzen zurechnet (vgl. BFH-Urteile in BFHE 196, 345, BStBl II 2002, 833, unter II.1.b, und in BFHE 208, 461, BStBl II 2005, 503, unter II.3.a).

  • BFH, 18.11.2004 - V R 16/03

    Vorsteuerabzug setzt unternehmerisch wirtschaftliche Tätigkeit voraus; Aufteilung

    Auszug aus BFH, 07.07.2011 - V R 36/10
    bb) Der Begriff der "wirtschaftlichen Zurechnung" i.S. des § 15 Abs. 4 Satz 1 UStG ist entsprechend der Vorgaben des unionsrechtlichen Mehrwertsteuersystems auszulegen (BFH-Urteile vom 17. August 2001 V R 1/01, BFHE 196, 345, BStBl II 2002, 833, unter II.1.a, und vom 18. November 2004 V R 16/03, BFHE 208, 461, BStBl II 2005, 503, unter II.3.a).

    Dementsprechend ist bei richtlinienkonformer Auslegung als "sachgerecht" i.S. des § 15 Abs. 4 Satz 2 UStG ein den Vorgaben des Art. 17 Abs. 5 der Richtlinie 77/388/EWG entsprechendes Aufteilungsverfahren anzuerkennen, das --objektiv nachprüfbar-- nach einheitlicher Methode die beiden "Nutzungsteile" eines gemischt verwendeten Gegenstandes oder einer sonstigen Leistung den damit ausgeführten steuerfreien und steuerpflichtigen Umsätzen zurechnet (vgl. BFH-Urteile in BFHE 196, 345, BStBl II 2002, 833, unter II.1.b, und in BFHE 208, 461, BStBl II 2005, 503, unter II.3.a).

  • BFH, 12.05.2005 - V R 7/02

    Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten

    Auszug aus BFH, 07.07.2011 - V R 36/10
    Im Anschluss an das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 17. Februar 2005 C-453/02 u.a., Linneweber u.a (Slg. 2005, I-1131) und das Folgeurteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. Mai 2005 V R 7/02 (BFHE 210, 164, BStBl II 2005, 617), nach dem sich ein Aufsteller von Geldspielautomaten auf die Steuerfreiheit seiner Umsätze nach Art. 13 Teil B Buchst. f der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) in dem Sinne berufen kann, dass die Vorschrift des § 4 Nr. 9 Buchst. b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) keine Anwendung findet, reichte die Klägerin am 16. September 2005 eine geänderte Umsatzsteuererklärung für das Streitjahr ein, in der sie die mit den Geldspielgeräten erzielten Umsätze als steuerfrei und die mit den Unterhaltungsspielgeräten erzielten Umsätze als steuerpflichtig behandelte.

    Denn nach dem Senatsurteil in BFHE 210, 164, BStBl II 2005, 617 kann sich ein Aufsteller von Geldspielautomaten auf die Steuerfreiheit seiner Umsätze nur auf Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG in dem Sinne berufen, dass § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG, aus dem sich die Steuerpflicht dieser Umsätze ergibt, keine Anwendung findet.

  • FG Niedersachsen, 04.05.2010 - 16 K 329/07

    Ermittlung der abziehbaren Vorsteuern beim Betrieb einer Spielhalle; Aufteilung

    Auszug aus BFH, 07.07.2011 - V R 36/10
    bb) Im Streitfall ist die von der Klägerin begehrte Vorsteueraufteilung nach Gerätestandflächen --entsprechend dem Urteil des FG und entgegen dem Urteil des Niedersächsischen FG vom 4. Mai 2010  16 K 329/07 (EFG 2010, 1939)-- nicht hinreichend objektiv nachprüfbar und daher nicht sachgerecht.

    Eine Berechtigung zur Anwendung eines Flächenschlüssels ergibt sich auch nicht aus § 3 der Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (SpielV), wonach in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen im Streitjahr je 15 qm Grundfläche höchstens ein Geld- oder Warenspielgerät aufgestellt werden dürfte (insoweit zutreffend Urteil des Niedersächsischen FG in EFG 2010, 1939).

  • BFH, 22.07.2010 - V R 19/09

    EuGH-Vorlage zur Zulässigkeit der Einschränkung des Umsatzschlüssels durch § 15

    Auszug aus BFH, 07.07.2011 - V R 36/10
    b) Von den nach Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 3 der Richtlinie 77/388/EWG bestehenden Ermächtigungen wurde im nationalen Recht Buchst. c dieser Bestimmung ausgeübt und dient als unionsrechtliche Grundlage für § 15 Abs. 4 UStG (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 12. März 1998 V R 50/97, BFHE 185, 530, BStBl II 1998, 525, unter II.1.a; BFH-Beschluss vom 22. Juli 2010 V R 19/09, BFHE 231, 280, BStBl II 2010, 1090, unter IV.2.b cc (1)).
  • BFH, 12.03.1998 - V R 50/97

    Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Grundstücken

    Auszug aus BFH, 07.07.2011 - V R 36/10
    b) Von den nach Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 3 der Richtlinie 77/388/EWG bestehenden Ermächtigungen wurde im nationalen Recht Buchst. c dieser Bestimmung ausgeübt und dient als unionsrechtliche Grundlage für § 15 Abs. 4 UStG (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 12. März 1998 V R 50/97, BFHE 185, 530, BStBl II 1998, 525, unter II.1.a; BFH-Beschluss vom 22. Juli 2010 V R 19/09, BFHE 231, 280, BStBl II 2010, 1090, unter IV.2.b cc (1)).
  • FG Berlin-Brandenburg, 24.09.2009 - 2 K 1061/06

    Vorsteueraufteilung, Bankenschlüssel, Pro-rata-Satz, Aufrundung

    Auszug aus BFH, 07.07.2011 - V R 36/10
    cc) Im Hinblick auf die Bindung an die Anträge war weder zu entscheiden, ob das FG bei der Anwendung des Umsatzschlüssels für das Streitjahr zu Recht von einer Aufrundung der Vorsteuerquote auf einen vollen Prozentsatz ausgegangen ist (vgl. hierzu allgemein Urteil des EuGH vom 18. Dezember 2008 C-488/07, Royal Bank of Scotland, Slg. 2008, I-10409; Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 24. September 2009  2 K 1061/06, EFG 2010, 89) noch, ob der Klägerin eine weiter gehende Aufrundung --ausgehend von einem Flächenschlüssel-- zusteht.
  • EuGH, 18.12.2008 - C-488/07

    Royal Bank of Scotland - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug -

    Auszug aus BFH, 07.07.2011 - V R 36/10
    cc) Im Hinblick auf die Bindung an die Anträge war weder zu entscheiden, ob das FG bei der Anwendung des Umsatzschlüssels für das Streitjahr zu Recht von einer Aufrundung der Vorsteuerquote auf einen vollen Prozentsatz ausgegangen ist (vgl. hierzu allgemein Urteil des EuGH vom 18. Dezember 2008 C-488/07, Royal Bank of Scotland, Slg. 2008, I-10409; Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 24. September 2009  2 K 1061/06, EFG 2010, 89) noch, ob der Klägerin eine weiter gehende Aufrundung --ausgehend von einem Flächenschlüssel-- zusteht.
  • FG Münster, 03.09.2010 - 15 K 3863/06

    Aufteilung der Vorsteuern aus Raum- und Energiekosten von Spielhallen nach dem

    Auszug aus BFH, 07.07.2011 - V R 36/10
    Nach dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2010, 2131 veröffentlichten Urteil des FG führt der Flächenschlüssel nicht zu sachgerechten Ergebnissen.
  • EuGH, 17.02.2005 - C-453/02

    DIE VERANSTALTUNG ODER DER BETRIEB VON GLÜCKSSPIELEN ODER GLÜCKSSPIELGERÄTEN

    Auszug aus BFH, 07.07.2011 - V R 36/10
    Im Anschluss an das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 17. Februar 2005 C-453/02 u.a., Linneweber u.a (Slg. 2005, I-1131) und das Folgeurteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. Mai 2005 V R 7/02 (BFHE 210, 164, BStBl II 2005, 617), nach dem sich ein Aufsteller von Geldspielautomaten auf die Steuerfreiheit seiner Umsätze nach Art. 13 Teil B Buchst. f der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) in dem Sinne berufen kann, dass die Vorschrift des § 4 Nr. 9 Buchst. b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) keine Anwendung findet, reichte die Klägerin am 16. September 2005 eine geänderte Umsatzsteuererklärung für das Streitjahr ein, in der sie die mit den Geldspielgeräten erzielten Umsätze als steuerfrei und die mit den Unterhaltungsspielgeräten erzielten Umsätze als steuerpflichtig behandelte.
  • BFH, 10.08.2016 - XI R 31/09

    Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden

    dd) Eine Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach dem Verhältnis der Flächen scheidet auch dann aus (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 245, 447, UR 2014, 651, MwStR 2014, 547, Rz 51), wenn es z.B. um nicht zu einer Gesamtnutzfläche zu addierende Nutzflächen innerhalb eines Gebäudes und auf dessen Dach geht (vgl. dazu BFH-Urteile vom 19. Juli 2011 XI R 29/09, BFHE 234, 556, BStBl II 2012, 430, Rz 48, und XI R 29/10, BFHE 234, 564, BStBl II 2012, 438, Rz 41; vom 14. März 2012 XI R 26/11, BFH/NV 2012, 1192, Rz 37; vgl. auch BMF-Schreiben in BStBl I 2014, 119, unter I.3.) oder wenn eine Aufteilung nach dem Flächenschlüssel aus sonstigen Gründen nicht präziser ist (vgl. BFH-Urteile vom 7. Juli 2011 V R 36/10, BFHE 234, 542, BStBl II 2012, 77, Rz 23 ff.; vom 5. September 2013 XI R 4/10, BFHE 243, 60, BStBl II 2014, 95, Rz 37).
  • BFH, 05.09.2013 - XI R 4/10

    Grundsätzlich keine flächenbezogene Vorsteueraufteilung in Spielhallen -

    Der Sachverhalt des Streitfalls unterscheide sich maßgeblich von dem, der dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 7. Juli 2011 V R 36/10 (BFHE 234, 542, BStBl II 2012, 77) zugrunde gelegen habe, wonach eine flächenbezogene Vorsteueraufteilung nicht beansprucht werden könne, wenn der Unternehmer einzelne Standflächen einer Spielhalle teilweise für den Betrieb der einen Geräteart und teilweise für den Betrieb der anderen Geräteart verwendet habe.

    Es verweist auf die Vorentscheidung und bringt weiter vor, der BFH habe durch sein Urteil in BFHE 234, 542, BStBl II 2012, 77 nunmehr geklärt, dass die Vorsteueraufteilung nach der Richtlinie 77/388/EWG vorzunehmen sei, wenn sich der Unternehmer für die Steuerfreiheit eines Teils seiner Leistungen --wie hier auf das Unionsrecht-- berufe, und er demnach nur zu einer umsatzbezogenen, nicht aber zu einer flächenbezogenen Vorsteueraufteilung berechtigt sei.

    Unionsrechtliche Grundlage für § 15 Abs. 4 UStG ist die nach Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 3 Buchst. c der Richtlinie 77/388/EWG bestehende und insoweit im nationalen Recht ausgeübte Ermächtigung, nach der die Mitgliedstaaten "dem Steuerpflichtigen gestatten oder ihn verpflichten [können], den Abzug je nach der Zuordnung der Gesamtheit oder eines Teils der Gegenstände oder Dienstleistungen vorzunehmen" (vgl. BFH-Urteil in BFHE 234, 542, BStBl II 2012, 77, Rz 19, m.w.N.).

    bb) Der Begriff der "wirtschaftlichen Zurechnung" i.S. des § 15 Abs. 4 Satz 1 UStG ist entsprechend den Vorgaben des unionsrechtlichen Mehrwertsteuersystems auszulegen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 234, 542, BStBl II 2012, 77, Rz 21, m.w.N.).

    Als "sachgerecht" i.S. des § 15 Abs. 4 Satz 2 UStG gilt bei richtlinienkonformer Auslegung der Vorschrift ein den Vorgaben des Art. 17 Abs. 5 der Richtlinie 77/388/EWG entsprechendes Aufteilungsverfahren, das --objektiv nachprüfbar-- nach einheitlicher Methode die beiden "Nutzungsteile" eines gemischt verwendeten Gegenstandes oder einer sonstigen Leistung den damit ausgeführten steuerfreien und steuerpflichtigen Umsätzen zurechnet (vgl. BFH-Urteil in BFHE 234, 542, BStBl II 2012, 77, Rz 21, m.w.N.).

    b) Nach der Rechtsprechung des V. Senats des BFH, der sich der erkennende Senat anschließt, ist eine Vorsteueraufteilung nach einem Flächenschlüssel nicht sachgerecht, wenn der Unternehmer einzelne Standflächen einer Spielhalle teilweise für den Betrieb umsatzsteuerpflichtiger und teilweise für den Betrieb umsatzsteuerfreier Spielgeräte verwendet (vgl. BFH-Urteile in BFHE 234, 542, BStBl II 2012, 77, Rz 23 ff.; vom 10. November 2011 V R 34/10, BFH/NV 2012, 803, Rz 20).

    Deshalb ist die vom Kläger begehrte Vorsteueraufteilung nach dem Flächenschlüssel nicht hinreichend objektiv nachprüfbar und daher nicht sachgerecht (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 234, 542, BStBl II 2012, 77, Rz 25).

    Die Flächenaufteilung innerhalb seiner Spielhallen erfolgte nicht nach --aufgrund von z.B. Bauanträgen, Baugenehmigungen oder Bauanzeigen-- feststehenden baulichen Gesichtspunkten, sondern nach den durch Stellwänden oder größeren Pflanzen abgegrenzten Teilbereichen, was --wie bei der Aufteilung nach Gerätestandflächen (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 234, 542, BStBl II 2012, 77, Rz 25 ff.; in BFH/NV 2012, 803, Rz 20)-- den Anforderungen an ein objektiv nachprüfbares Aufteilungsverfahren auch dann nicht genügt, wenn sie --wie der Kläger nunmehr vorbringt-- nicht jederzeit leicht verändert werden konnte.

  • BFH, 08.01.2013 - V B 23/12

    Zum Ende der Verfahrensruhe

    Mit Beschluss vom 5. Oktober 2011 ordnete das FG durch den Berichterstatter des zuständigen Senats im finanzgerichtlichen Verfahren im Einverständnis beider Beteiligter das Ruhen des Verfahrens "... bis zum Ergehen einer die Instanz abschließenden Entscheidung des Bundesfinanzhofes in den Verfahren V R 35/10 und V R 36/10" an.

    Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied über das Verfahren V R 36/10 am 7. Juli 2011 (BFHE 234, 542, BStBl II 2012, 77) und über das Verfahren V R 35/10 am 10. November 2011 (juris).

    Das Urteil V R 36/10 wurde am 2. November 2011 und das Urteil V R 35/10 am 28. März 2012 veröffentlicht.

    Mit Schreiben vom 17. November 2011 setzte der Berichterstatter des FG die Beteiligten über die Entscheidung des BFH im Verfahren V R 36/10 in Kenntnis und teilte mit, dass beabsichtigt sei, die Sache am 20. Dezember 2011 mündlich zu verhandeln.

    Das Ruhen war "bis zum Ergehen einer die Instanz abschließenden Entscheidung des Bundesfinanzhofes in den Verfahren V R 35/10 und V R 36/10" angeordnet.

    Das Verfahren V R 36/10 wurde am 7. Juli 2011 und das Verfahren V R 35/10 am 10. November 2011 jeweils durch Urteil entschieden.

    Im Übrigen ist das Urteil V R 36/10 am 2. November 2011 und damit auch noch vor der Ladung vom 17. November 2011 veröffentlicht worden.

  • BFH, 05.06.2014 - XI R 31/09

    EuGH-Vorlage zu Fragen der Bestimmung der abziehbaren Vorsteuerbeträge aus

    Abs. 7 Sätze 6 und 7 UStAE) oder es z.B. um nicht zu einer Gesamtnutzfläche zu addierende Nutzflächen innerhalb eines Gebäudes und auf dessen Dach geht (vgl. dazu BFH-Urteile vom 19. Juli 2011 XI R 29/09, BFHE 234, 556, BStBl II 2012, 430, Rz 48, und XI R 29/10, BFHE 234, 564, BStBl II 2012, 438, Rz 41; vom 14. März 2012 XI R 26/11, BFH/NV 2012, 1192, Rz 37; vgl. auch BMF-Schreiben in BStBl I 2014, 119, unter 3.) oder wenn eine Aufteilung nach dem Flächenschlüssel aus sonstigen Gründen nicht präziser ist (vgl. BFH-Urteile vom 7. Juli 2011 V R 36/10, BFHE 234, 542, BStBl II 2012, 77, Rz 23 ff.; vom 5. September 2013 XI R 4/10, BFHE 243, 60, BStBl II 2014, 95, Rz 37).
  • BFH, 24.04.2014 - V R 27/13

    Flächenbezogener Verzicht auf Steuerfreiheit

    Ist Mietgegenstand z.B. ein gemischtgenutztes Gebäude, kann der Verzicht nach § 9 Abs. 2 Satz 1 UStG auf die Vermietung von Ladeneinheiten beschränkt werden, die der Mieter für Umsätze verwendet, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen, ohne auch die steuerfreie Vermietung von Wohnungen zu erfassen (vgl. BFH-Urteil vom 7. Juli 2011 V R 36/10, BFHE 234, 542, BStBl II 2012, 77, unter II.3.c aa, zu § 15 Abs. 4 UStG).
  • BFH, 20.09.2012 - IV R 29/10

    Keine Unbilligkeit der Mindestbesteuerung, wenn Gewerbesteuermessbetrag auf vom

    Die Billigkeitsmaßnahme erweist sich in diesem Zusammenhang als eine flankierende Maßnahme zur Typisierung (vgl. BFH-Urteil vom 20. September 2012 IV R 36/10, BFHE 234, 542).
  • FG München, 29.03.2017 - 3 K 1858/13

    Sachgerechte Schätzung der abzugsfähigen Vorsteuern nach der Philipowski-Methode

    Unionsrechtliche Grundlage für § 15 Abs. 4 UStG ist die nach Art. 173 Abs. 2 Buchst. c MwStSystRL bestehende und insoweit im nationalen Recht durch Deutschland ausgeübte Ermächtigung, nach der die Mitgliedstaaten "dem Steuerpflichtigen gestatten oder ihn verpflichten können, den Abzug je nach der Zuordnung der Gesamtheit oder eines Teils der Gegenstände oder Dienstleistungen vorzunehmen" (BFH-Urteile vom 5. September 2013 XI R 4/10, BStBl II 2014, 95, Rz. 28 und vom 7. Juli 2011 V R 36/10, BStBl II 2012, 77, Rz 19 jeweils noch zu den gleichlautenden Vorschriften der bis 2006 geltenden Richtlinie 77/388/EWG).

    Dabei ist der Begriff der "wirtschaftlichen Zurechnung" i.S. des § 15 Abs. 4 Satz 1 UStG entsprechend den Vorgaben des unionsrechtlichen Mehrwertsteuersystems auszulegen (BFH-Urteile vom 5. September 2013 XI R 4/10, BStBl II 2014, 95, Rz. 30 und vom 7. Juli 2011 V R 36/10, BStBl II 2012, 77, Rz. 21, m.w.N.).

    Als "sachgerecht" i.S. des § 15 Abs. 4 Satz 2 UStG gilt dabei nach der Rechtsprechung des BFH bei richtlinienkonformer Auslegung der Vorschrift ein den Vorgaben des Art. 173 MwStSystRL entsprechendes Aufteilungsverfahren, das - objektiv nachprüfbar - nach einheitlicher Methode die beiden "Nutzungsteile" eines gemischt verwendeten Gegenstandes oder einer sonstigen Leistung den damit ausgeführten steuerfreien und steuerpflichtigen Umsätzen zurechnet (vgl. BFH-Urteile vom 5. September 2013 XI R 4/10, BStBl II 2014, 95, Rz. 30, vom 7. Juli 2011 V R 36/10, BStBl II 2012, 77, Rz. 21, vom 18. November 2004 V R 16/03, BStBl II 2005, 503, Rz. 50 und vom 17. August 2001 V R 1/01, BStBl II 2002, 833, Rz. 31).

    bb) Im Streitfall stellt der von der Klägerin angewendete Schätzungsmaßstab nach der Philipowski-Methode keine sachgerechte Schätzung dar, weil es an der von der Rechtsprechung geforderten (vgl. BFH-Urteile vom 5. September 2013 XI R 4/10, BStBl II 2014, 95, Rz. 30, vom 7. Juli 2011 V R 36/10, BStBl II 2012, 77, Rz. 21, vom 18. November 2004 V R 16/03, BStBl II 2005, 503, Rz. 50 und vom 17. August 2001 V R 1/01, BStBl II 2002, 833, Rz. 31) objektiv nachprüfbaren einheitlichen Methode fehlt.

  • BFH, 23.10.2019 - V R 46/17

    Verzicht auf Steuerfreiheit der Vermietung

    Auf dieser Grundlage stellt sich die im bisherigen Verfahren streitige Frage, ob bei zulässiger Anwendung eines Flächenschlüssels die dann erforderliche Abgrenzung von Teilflächen nach z.B. baulichen Maßnahmen vorliegt (vgl. hierzu z.B. BFH-Urteil vom 07.07.2011 - V R 36/10, BFHE 234, 542, BStBl II 2012, 77, unter II.3.c bb), nicht.
  • FG Düsseldorf, 20.07.2018 - 1 K 2798/16

    Aufteilung von Vorsteuerbeträgen im Zusammenhang mit der Errichtung und

    Gleiches gilt, wenn die Nutzflächen nicht miteinander vergleichbar sind, wie dies bei einer zu der Gesamtfläche des Gebäudes zu addierenden Nutzfläche auf dem Dach der Fall ist (BFH, Urteil vom 14. März 2012 XI R 26/11, BFH/NV 2012, 1192), oder die Flächen nicht objektiv nachprüfbar ermittelt werden können, weil keine feststehenden und nicht ohne weiteres änderbaren baulichen Gesichtspunkte vorliegen (BFH, Urteil vom 7. Juli 2011 V R 36/10, BStBl II 2012, 77).
  • FG Nürnberg, 30.07.2019 - 2 K 103/17

    Vorsteueraufteilung aus der Errichtung eines Gebäudekomplexes

    Dementsprechend ist bei richtlinienkonformer Auslegung als "sachgerecht" i.S. des § 15 Abs. 4 Satz 2 UStG ein den Vorgaben des Art. 17 Abs. 5 der Richtlinie 77/388/EWG entsprechendes Aufteilungsverfahren anzuerkennen, das - objektiv nachprüfbar - nach einheitlicher Methode die beiden "Nutzungsteile" eines gemischt verwendeten Gegenstandes oder einer sonstigen Leistung den damit ausgeführten steuerfreien und steuerpflichtigen Umsätzen zurechnet (BFH-Urteil vom 07.07.2011 V R 36/10, BStBl II 2012, 77 Rz 21).

    Bei der steuerfreien und steuerpflichtigen Vermietung baulich jeweils eigenständiger Flächen eines Gebäudes, wie z.B. der steuerfreien Vermietung von Wohnungen und der steuerpflichtigen Vermietung von Ladeneinheiten eines Gebäudes, kann daher der zum Vorsteuerabzug berechtigende Leistungsanteil nach den unterschiedlich vermieteten Flächen ermittelt werden (BFH-Urteil vom 07.07.2011 V R 36/10, BStBl II 2012, 77).

    Danach findet der Flächenschlüssel insbesondere Anwendung, wenn die Flächenaufteilung - wie vorliegend - innerhalb des Gebäudes sich aufgrund von Bauanträgen und Baugenehmigungen nach feststehenden baulichen Gesichtspunkten vornehmen lässt (BFH-Urteil vom 07.07.2011 V R 36/10, BStBl II 2012, 77).

  • BFH, 10.11.2011 - V R 34/10

    Vorsteueraufteilung bei Berufung auf Steuerfreiheit nach Unionsrecht - Kein

  • BFH, 20.09.2012 - IV R 60/11

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 20. 09. 2012 IV R 36/10 - Sachliche

  • BFH, 10.11.2011 - V R 35/10

    Im wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil V R 34/10 - Vorsteueraufteilung bei

  • FG Thüringen, 09.10.2013 - 3 K 1059/11

    Abzugsfähigkeit des Verlustes aus Optionsscheinverfall - Abgeltungsteuer:

  • FG Thüringen, 09.10.2013 - 3 K 1035/11

    Abgeltungsteuer: Abschaffung des tatsächlichen Werbungskostenabzug

  • FG Münster, 12.09.2017 - 15 K 4355/12

    Umsatzsteuer - Vorsteueraufteilung bei Umsätzen mit Geld- als auch

  • FG Baden-Württemberg, 07.12.2011 - 12 K 4567/08

    Adressierung des an eine GbR gerichteten Umsatzsteuerbescheids - Kein

  • FG Münster, 13.06.2017 - 15 K 1928/14

    Umsatzsteuer - Frage der Aufteilung von Vorsteuerbeträgen (Flächen- oder

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