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   BFH, 07.07.2016 - II B 95/15   

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https://dejure.org/2016,27324
BFH, 07.07.2016 - II B 95/15 (https://dejure.org/2016,27324)
BFH, Entscheidung vom 07.07.2016 - II B 95/15 (https://dejure.org/2016,27324)
BFH, Entscheidung vom 07. Juli 2016 - II B 95/15 (https://dejure.org/2016,27324)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Keine freigebige Zuwendung des Erblassers mangels Verzichts auf einen Ausgleichsanspruch unter Gesamtschuldnern

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    BGB § 426 Abs 2 S 1, ErbStG § 3 Abs 1 Nr 2, ErbStG § 3 Abs 1 Nr 4, FGO § 115 Abs 2
    Keine freigebige Zuwendung des Erblassers mangels Verzichts auf einen Ausgleichsanspruch unter Gesamtschuldnern

  • Bundesfinanzhof

    Keine freigebige Zuwendung des Erblassers mangels Verzichts auf einen Ausgleichsanspruch unter Gesamtschuldnern

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 426 Abs 2 S 1 BGB, § 3 Abs 1 Nr 2 ErbStG 1997, § 3 Abs 1 Nr 4 ErbStG 1997, § 115 Abs 2 FGO
    Keine freigebige Zuwendung des Erblassers mangels Verzichts auf einen Ausgleichsanspruch unter Gesamtschuldnern

  • IWW

    § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § ... 115 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 3 Abs. 1 Nr. 4 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG), § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG, § 1922 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 426 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 118 Abs. 2 FGO, § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 ErbStG, § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 135 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO

  • Deutsches Notarinstitut

    ErbStG §§ 3 Abs. 1 Nr. 4, 7 Abs. 1 Nr. 4
    Erwerb von Todes wegen und Schenkung auf den Todesfall; Freigebigkeit der Zuwendung

  • Wolters Kluwer

    Begriff des Erwerbs von Todes wegen i.S. von § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG; Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend den Anfall der Erbschaftssteuer bei einem Vertrag zu Gunsten Dritter auf den Todesfall mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • rewis.io

    Keine freigebige Zuwendung des Erblassers mangels Verzichts auf einen Ausgleichsanspruch unter Gesamtschuldnern

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 4
    Begriff des Erwerbs von Todes wegen i.S. von § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG

  • datenbank.nwb.de

    Keine freigebige Zuwendung des Erblassers mangels Verzichts auf einen Ausgleichsanspruch unter Gesamtschuldnern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausgleichsanspruch unter Gesamtschuldnern - und die freigebige Zuwendung des Erblassers

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Begriff des Erwerbs von Todes wegen i.S.v. § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 12.07.2000 - II R 26/98

    Schenkungsteuer bei Bürgschaftsübernahme

    Auszug aus BFH, 07.07.2016 - II B 95/15
    Außerdem hat der BFH bezüglich eines Rückgriffsanspruchs eines Bürgen bereits entschieden, dass die Leistung des Bürgen aufgrund der Bürgschaftsverpflichtung nur ausnahmsweise als freigebige Zuwendung des Bürgen an den Schuldner gesehen werden kann, wenn nach den objektiven Umständen der Schuldner von dem Bürgen endgültig von der gegen ihn weiterhin bestehenden Forderung befreit werden soll und im Übrigen die Übernahme einer Bürgschaft als solche keine freigebige Zuwendung i.S. von § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG darstellt (BFH-Urteil vom 12. Juli 2000 II R 26/98, BFHE 192, 118, BStBl II 2000, 596).
  • BFH, 19.04.2016 - IX B 110/15

    Widerruf des Verzichts auf mündliche Verhandlung

    Auszug aus BFH, 07.07.2016 - II B 95/15
    Dabei handelt es sich um eine tatsächliche und rechtliche Würdigung des Sachverhalts im Einzelfall, welche als Frage der Tatsachen- und Beweiswürdigung in einem möglichen Revisionsverfahren auch nur daraufhin zu prüfen wäre, ob sie gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt (§ 118 Abs. 2 FGO; vgl. BFH-Beschluss vom 19. April 2016 IX B 110/15, BFH/NV 2016, 1060).
  • BFH, 18.09.2013 - II R 29/11

    Teilweise Rückzahlung des von einem Ehegatten gezahlten Einmalbeitrags für eine

    Auszug aus BFH, 07.07.2016 - II B 95/15
    Der Tatbestand des § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG ist nur erfüllt, wenn die Zuwendung zu einer objektiven Bereicherung beim Zuwendungsempfänger geführt hat und der Erblasser insoweit das Bewusstsein der Freigebigkeit hatte (BFH-Urteile vom 24. Oktober 2001 II R 10/00, BFHE 197, 265, BStBl II 2002, 153; vom 17. Oktober 2007 II R 8/07, BFH/NV 2008, 572, und vom 18. September 2013 II R 29/11, BFHE 243, 385, BStBl II 2014, 261).
  • BFH, 17.10.2007 - II R 8/07

    Steuerpflichtiger Erwerb durch Vertrag zugunsten Dritter

    Auszug aus BFH, 07.07.2016 - II B 95/15
    Der Tatbestand des § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG ist nur erfüllt, wenn die Zuwendung zu einer objektiven Bereicherung beim Zuwendungsempfänger geführt hat und der Erblasser insoweit das Bewusstsein der Freigebigkeit hatte (BFH-Urteile vom 24. Oktober 2001 II R 10/00, BFHE 197, 265, BStBl II 2002, 153; vom 17. Oktober 2007 II R 8/07, BFH/NV 2008, 572, und vom 18. September 2013 II R 29/11, BFHE 243, 385, BStBl II 2014, 261).
  • BFH, 30.08.2013 - X B 28/13

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei Verfahrensrügen

    Auszug aus BFH, 07.07.2016 - II B 95/15
    Da das FG seine Auffassung, dass die Voraussetzungen eines Erwerbs von Todes wegen i.S. des § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG nicht vorliegen, auf zwei selbständig tragende Begründungen gestellt hat und hinsichtlich der Begründung zur fehlenden Bereicherung der Klägerin keine Revisionszulassungsgründe gegeben sind, beruht das Urteil nicht auf dem geltend gemachten Verfahrensfehler (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 30. August 2013 X B 29/13, BFH/NV 2013, 1800, und vom 14. April 2015 IV B 115/13, BFH/NV 2015, 1256).
  • BFH, 21.10.2015 - V B 36/15

    Verfassungsmäßigkeit der Zinshöhe - Maßgeblicher Zeitpunkt bei Besetzungsrügen -

    Auszug aus BFH, 07.07.2016 - II B 95/15
    Aus diesen Gründen scheidet auch eine Zulassung der Revision zur Fortbildung des Rechts (§ 115 Abs. 2 Nr. 2  1. Alternative FGO) als speziellem Unterfall der grundsätzlichen Bedeutung (BFH-Beschluss vom 21. Oktober 2015 V B 36/15, BFH/NV 2016, 223) aus.
  • BFH, 24.10.2001 - II R 10/00

    Steuerpflicht - Leistungsbezug aus einer befreienden Lebensversicherung

    Auszug aus BFH, 07.07.2016 - II B 95/15
    Der Tatbestand des § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG ist nur erfüllt, wenn die Zuwendung zu einer objektiven Bereicherung beim Zuwendungsempfänger geführt hat und der Erblasser insoweit das Bewusstsein der Freigebigkeit hatte (BFH-Urteile vom 24. Oktober 2001 II R 10/00, BFHE 197, 265, BStBl II 2002, 153; vom 17. Oktober 2007 II R 8/07, BFH/NV 2008, 572, und vom 18. September 2013 II R 29/11, BFHE 243, 385, BStBl II 2014, 261).
  • BFH, 05.12.1990 - II R 109/86

    Zur Frage, wann eine Schenkung auf den Todesfall vorliegt; Bereicherung und

    Auszug aus BFH, 07.07.2016 - II B 95/15
    Insoweit ist bereits höchstrichterlich geklärt, dass sämtliche objektiven und subjektiven Merkmale des steuerlichen Zuwendungstatbestands erfüllt sein müssen, insbesondere, dass die Zuwendung zu einer Bereicherung führt und die Beteiligten sich über die Unentgeltlichkeit der Zuwendung einig sind (BFH-Urteil vom 5. Dezember 1990 II R 109/86, BFHE 163, 223, BStBl II 1991, 181).
  • BFH, 14.04.2015 - IV B 115/13

    Dauerhafte Sicherung gerichtlicher Internetrecherchen - Verletzung des Anspruchs

    Auszug aus BFH, 07.07.2016 - II B 95/15
    Da das FG seine Auffassung, dass die Voraussetzungen eines Erwerbs von Todes wegen i.S. des § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG nicht vorliegen, auf zwei selbständig tragende Begründungen gestellt hat und hinsichtlich der Begründung zur fehlenden Bereicherung der Klägerin keine Revisionszulassungsgründe gegeben sind, beruht das Urteil nicht auf dem geltend gemachten Verfahrensfehler (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 30. August 2013 X B 29/13, BFH/NV 2013, 1800, und vom 14. April 2015 IV B 115/13, BFH/NV 2015, 1256).
  • BFH, 02.12.2020 - II B 38/20

    Erbschaftsteuer: Höchstbetrag des Werts eines Nießbrauchrechts

    Die Entscheidung kann nicht auf dem Verfahrensmangel beruhen, wenn das FG sie auf mehr als eine tragende Begründung gestützt hat, deren eine nicht mit zulässigen und begründeten Zulassungsrügen angegriffen wurde (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. etwa BFH-Beschluss vom 07.07.2016 - II B 95/15, BFH/NV 2016, 1569, Rz 10).
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